OFD Hannover, 10.2.2005, S 0945 - 2 - StH 258

1. Zweck der Besprechung ist es, die sachliche Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe (AdstB) und der Finanzverwaltung zu vertiefen und die ständige Verbindung, die die Vorsteherin oder der Vorsteher ohnehin zu den maßgebenden örtlichen Vertretern der AdstB halten wird, möglichst eng zu gestalten. Diese Begegnung gibt Gelegenheit, gegenseitig Erfahrungen auszutauschen und Anregungen zu geben. Hierbei können z.B. häufig wiederkehrende Beanstandungen von Steuererklärungen ausgeräumt, Anträge besprochen und Zweifelsfragen von allgemeiner Bedeutung geklärt werden. Darlegungen des FA bei diesen Besprechungen sollten sich auf Kurzvorträge als Ausgangspunkt einer Aussprache beschränken. Die wechselseitige Aussprache sollte den Schwerpunkt der Besprechung bilden.

Gelegentliche Unterhaltungen mit einzelnen Berufsangehörigen oder die Teilnahme an örtlichen Zusammenkünften und Tagungen ihrer Berufsverbände sind nicht geeignet, die vom FA abzuhaltenden Besprechungen zu ersetzen, weil dort die Punkte, die der Finanzverwaltung bedeutsam erscheinen, nicht immer zur Sprache kommen können.

2. Zeitpunkt der Besprechung

Die Besprechung sollte einmal im Jahr abgehalten werden. Die Bestimmung des Zeitpunktes bleibt der Vorsteherin oder dem Vorsteher überlassen.

3. Ort und Zeitpunkt der Besprechung ist der OFD unter Vorlage der endgültigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher anzuzeigen, so dass ggf. ein Vertreter entsandt werden kann.

Auf Wunsch der berufsständischen Vertretungen der AdstB wird gebeten, diesen jeweils rechtzeitig Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung der jährlichen Besprechung mitzuteilen und zwar:

  1. Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

  2. Wirtschaftsprüferkammer

    – Landesgeschäftsstelle Hamburg –

    Ferdinandstr. 12

    20095 Hamburg

  3. Steuerberaterverband Niedersachsen

    Sachsen-Anhalt e. V.

    Zeppelinstraße 8

    30175 Hannover

  4. Niedersächsischer Verein der Steuerberater,

    vereidigten Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer e.V.

    Sitz: Hannover

    Hannoversche Straße 36

    31134 Hildesheim

  5. Landesverband Niedersachsen-Weser-Ems

    im Hauptverband der landwirtschaftlichen

    Buchstellen und Sachverständigen e. V

    z.H. Herrn Steuerberater Dipl.-Ing. agr. Dr. Jürgen Jaeschke

    Lange Laube 7

    30159 Hannover

Eine Erstattung der Kosten ist bei ausreichend zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln nach vorheriger Zustimmung des Pressereferats der OFD möglich.

4. Teilnehmerkreis

Einzuladen sind alle im Bezirk tätigen AdstB (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Steuerberatungsgesellschaften), Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, vereidigten Buchprüfer und Buchprüferinnen, Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht. Wenn sich im Amtsbezirk berufsständische oder auf ähnlicher Grundlage gebildete Vereinigungen (z.B. Landvolkverbände) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Innungen, Kreishandwerkerschaften) in größerem Umfang auf dem Gebiet der Steuerberatung betätigen, empfiehlt es sich, auch die Leiter und Leiterinnen der Buch- oder Steuerstellen dieser Organisation zu den Besprechungen zu laden.

5. Die Niederschrift über die Besprechung soll in knapper, übersichtlicher Form Aufschluss über Gegenstand, Verlauf und Ergebnis der verschiedenen Aussprachen geben und sich auf die wesentlichen Punkte beschränken. Soweit es sich um den sachlichen Inhalt der Niederschrift handelt, wird empfohlen, sich bei der Abfassung etwa an folgende Gliederung anzulehnen:

I. Praktische Zusammenarbeit

(z.B. Anregungen der steuerberatenden Berufe oder des FA)

II. Zweifelsfragen von allgemeiner Bedeutung

III. Kurzvorträge zu besonderen Einzelfragen,

wenn sie von den AdstB gewünscht oder zur Anregung der Diskussion erforderlich waren (Thema – ohne Inhaltsangabe –, Vortragender, Ergebnis der Aussprache)

IV. Verschiedenes

Hierunter sind Anfragen und Anregungen aus dem Kreise der AdstB, soweit sie nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind und eine umfangreiche Behandlung erforderlich machen, zusammenzufassen.

Das Teilnehmerverzeichnis ist auf einem besonderen Blatt beizufügen. Es wird gebeten, dabei für die Teilnehmer der steuerberatenden Berufe insgesamt möglichst die alphabetische Reihenfolge zu wählen.

6. Den Teilnehmern der Besprechung und der Steuerberaterkammer Niedersachsen ist durch das FA jeweils eine Ausfertigung der Niederschrift zuzusenden. Die Verantwortung für den Inhalt der Niederschrift trägt das FA.

Der OFD wird gebeten innerhalb eines Monats nach der Besprechung ebenfalls eine Abschrift der Niederschrift zur Kenntnis vorzulegen.

Soweit grundlegende Feststellungen dokumentiert werden, stehen die Fachreferate der OFD vor Versendung der Niederschrift zur Beratung zur Verfügung.

7. Zusatz für Orte mit mehreren Finanzämtern

In Orten mit mehreren FA werden die Besprechungen zur Wahrung der Einheitlichkeit gemeinsam abgehalten. Es erscheint zweckmäßig, die Gestaltung der Tagesordnung und die Leitung der Besprechung in turnusmäßigem Wechsel jeweils einem FA zu übertragen. Ort und Zeit der Veranstal...

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