Rz. 156

[Autor/Stand] Unter den übrigen Geschäftsgrundstücken werden alle diejenigen Grundstücke erfasst, die Nr. 1–Nr. 9 vergleichbaren wirtschaftlichen Zwecken dienen, jedoch nicht durch eine der ausdrücklich aufgeführten Fallgruppen erfasst werden. Dazu gehören z.B.

  • dem Individualverkehr dienende Grundstücke (Garagengrundstücke, Tankstellengrundstücke und Parkhäuser[2]),
  • der Gesundheitsvorsorge dienende Grundstücke (Privatkliniken, Sanatorien, Kur- und Heilbäder, Hallenbäder etc.),
  • Grundstücke von Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzdienstleistern,
  • Grundstücke im Zusammenhang mit der Lebensmittelversorgung (private Marktplätze, Lebensmittelhallen, Schlachthäuser, Bäckereien, Metzgereien, Kioske etc.).
 

Rz. 157

[Autor/Stand] Aufgrund der Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Geschäftsgrundstücke ist eine privatwirtschaftliche Ausübung der auf dem Grundstück betriebenen Tätigkeit erforderlich. Ausgeschlossen sind somit alle Grundstücke, die öffentlichen Zwecken dienen und unmittelbar keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (z.B. Häuser von Behörden wie Einwohnermeldeamt, Sozialamt, Arbeitsamt, Rathaus, kommunale Hallenbäder).

 

Rz. 158

[Autor/Stand] Verwaltungsgebäude fallen nur insoweit unter Nr. 10, als der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck nicht in den Gruppen Nr. 1–9 erfasst wird. Im Übrigen muss der Zweck der Nutzung des Verwaltungsgebäudes einem zu den Gruppen Nr. 1–9 vergleichbaren Zweck dienen.

 

Rz. 159

[Autor/Stand] Hinsichtlich der anzuwendenden Wertzahl wird bei den übrigen Geschäftsgrundstücken zwischen Altbauten (60), Neubauten (70) und Nachkriegsbauten (75) unterschieden (zu den Begriffen vgl. Rz. 52). Eine weitergehende Differenzierung der Wertzahlen nach anderen Unterscheidungsmerkmalen erfolgt für diese Gruppe nicht.

 

Rz. 160– 165

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024
[Autor/Stand] Autor: Knittel, Stand: 01.01.2024

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