Im Gesetzgebungsverfahren wurde nicht geklärt, ob eine optierende Personengesellschaft Organgesellschaft im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG sein kann.[1] Das BMF-Schreiben lehnt dies unter Hinweis auf die vorgelagerten gesellschaftsrechtlichen Fragen[2] ab.[3]
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