Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine einzigartige Nummer, die jedes Unternehmen innerhalb der Europäischen Union von seiner nationalen Steuerbehörde erhält. Sie dient zur Identifizierung des Unternehmens bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU. Die Beantragung der USt-ID kann über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung oder beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgen.[1]

Durch die Angabe der USt-ID auf der Rechnung verifiziert der Unternehmer seine Unternehmereigenschaft.[2] Liegt für beide Parteien eine gültige USt-ID vor, werden die grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU als innergemeinschaftliche Lieferungen (auf der Seite des Verkäufers) und innergemeinschaftliche Erwerbe (auf der Seite des Erwerbers) behandelt. Die innergemeinschaftliche Lieferung auf der Seite des Verkäufers hat zur Folge, dass die Lieferung als steuerfrei zu behandeln ist.[3] Der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt nämlich beim Abnehmer in dem anderen Mitgliedstaat der Umsatzsteuer (= innergemeinschaftlicher Erwerb).[4] Der Abnehmer muss zwar die Umsatzsteuer abführen, darf aber im selben Zuge – soweit eine grundsätzliche Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht – die Vorsteuer wieder abziehen. In Summe wird dabei keines der beiden Unternehmen mit der Umsatzsteuer belastet. Diese Regelung greift allerdings eben nur dann, wenn von beiden Unternehmen eine gültige USt-ID vorliegt.[5] Falls der deutsche Unternehmer aufgrund der fehlenden USt-ID des Kunden nicht feststellen kann, ob es sich bei diesem tatsächlich um einen Unternehmer handelt, muss er die Lieferung in Deutschland der Regelbesteuerung unterwerfen.[6]

Um die Besteuerung aller innergemeinschaftlichen Transaktionen zu überwachen und sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß behandelt wird, ist die korrekte Abgabe von ZM-Meldungen wichtig.[7]

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