Inländische und ausländische Fonds, die Dividenden ansparen oder ausschütten, werden nach dem am 1.1.2018 in Kraft getretenen Investmentsteuerreformgesetz nach derselben Systematik besteuert. Abgeltungsteuer fällt künftig jährlich auf eine Pauschale an. Die Steuer wird von der Depotbank direkt abgeführt. Die Pauschale orientiert sich am Wert des Fonds und einem Basiszins. Es bleibt jedoch auch künftig dabei, dass Sparer, deren Erträge unter dem Jahresfreibetrag von 801 EUR (1.602 EUR bei Verheirateten) bleiben, keine Steuern zahlen.[1]

 
Achtung

Bestandsschutz entfällt

Wer Fonds vor 2009 im Privatvermögen gekauft hat, muss Veräußerungsgewinne ab 2018 versteuern. Bei Verkauf gibt es einen sich verändernden Freibetrag von 100.000 EUR. Ein verbrauchter Freibetrag wird durch Verluste bei der Veräußerung entsprechend aufgestockt.[2]

[1] Zu weiteren Einzelheiten zur Besteuerung der Erträge aus Investmentfonds vgl. "Einkünfte aus Kapitalvermögen"

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