Rn. 77
Stand: EL 48 – ET: 08/2001
(1) | Baukindergeld: § 34f EStG Bei eigengenutztem Wohneigentum wird das sog Baukindergeld unter sonst gleichbleibenden Voraussetzungen von DM 600 auf DM 750 angehoben. |
(2) | Beiträge und Spenden für politische Zwecke: § 34g EStG |
Die Steuerermäßigung nach § 34g EStG gilt ab 1989 (geändert durch HHbegleitgesetz 1989 auf 1984: vgl Rn 80) auch für Beiträge und Spenden an unabhängige Wählervereinigungen.
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