Rn. 175

Stand: EL 77 – ET: 12/2007

Das Gesetz regelt inhaltlich, dass Eltern für ab dem 01.01.2007 geborene Kinder 67 % des letzten Nettolohns, maximal EUR 1 800 erhalten (bei Selbstständigen ist maßgeblich der Gewinn); die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf die letzten 12 Monate vor der Geburt. Das Elterngeld läuft über 12 – 14 Monate und unterliegt dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Im Einzelnen wird auf den Elterngeldrechner unter www.bmfsfj.de verwiesen und die Verfügung der OFD Rheinland v 03.11.2006, DB 2006, 2492 mit Hinweisen für die günstigste Steuerklassenwahl zur Erzielung eines höchstmöglichen Elterngeldes nach dem BEEG.

Zwei Folgeänderungen im EStG wurden wie folgt vorgenommen:

§ 3 Nr 67 EStG:

Neben dem Erziehungsgeld wird auch das Elterngeld in die Steuerfreiheit einbezogen.

§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG:

In Buchst i wird das Wort "oder" und nach Buchst i ein Buchst j eingefügt, wonach das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge