Rn. 2002

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 3 Nr 57 EStG stellt sowohl Zahlungen der Künstlersozialkasse

  • an den Sozialversicherungsträger (Fall 1)
  • als auch an den Versicherten (Fall 2, allerdings nicht praktisch relevant, da die Künstlersozialkasse die Beiträge nur an den Sozialversicherungsträger zahlt)

von der Steuer frei.

Leistungen des Sozialversicherungsträgers an den Künstler beurteilen sich nicht nach § 3 Nr 57 EStG, sondern ggf nach § 3 Nr 1 EStG.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge