• 2022

Neue Produktionsverfahren/Aquakultur/Hydroponik/Aquaponik/Agroforstwirtschaft/Agrophotovoltaik/§ 13 EStG

 

In der Land- und Forstwirtschaft haben sich neue Produktionsverfahren etabliert. Hierzu gehören die Aquakultur, die Hydroponik, die Aquaponik, die Agroforstwirtschaft und die Agrophotovoltaik. Aquakultur ist die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organismen. Unter Hydroponik ist die Pflanzenzucht im Wasser zu verstehen. Im Rahmen der Aquaponik werden Aquakultur und Hydroponik miteinander verknüpft. Die Agroforstwirtschaft verbindet den Anbau landwirtschaftlicher Produkte mit dem Baumbestand. Die Agrophotovoltaik stellt eine Verbindung von Agrarproduktion und Stromerzeugung dar. Es stellt sich die Frage, ob Erträgnisse aus den genannten Tätigkeiten zu Einkünften i.S.d. § 13 EStG aus Land- und Forstwirtschaft führen. Zu bejahen sein dürfte dies bei der Aquakultur, der Hydroponik, der Aquaponik, der Agroforstwirtschaft und grundsätzlich auch bei der Agrophotovoltaik. Die Einkünfte aus dem Verkauf von Strom führen jedoch grundsätzlich zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

(so Brunckhorst, Land- und Forstwirtschaft 2.0: Neue Produktionsverfahren – Ertragsteuerliche Beurteilung von Aquakultur, Hydroponik und Aquaponik sowie Agroforstwirtschaft und Agrophotovoltaik, EStB 2022, 97)

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