BMF, Schreiben v. 31.7.2013, IV C 1 - S 1910/13/10065 :001, BStBl I 2013, 940
Änderung des BMF-Schreibens vom 20.12.2012 (BStBl 2013 I Seite 36) und vom 9.10.2012 (BStBl 2012 I Seite 953) mit Anpassung Muster „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung”
1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die BMF-Schreiben vom 20.12.2012 (BStBl 2013 I S. 36) und vom 9.10.2012 (BStBl 2012 I S. 953) wie folgt geändert:
1. Änderung des BMF-Schreibens vom 20.12.2012
a. |
Die Angabe zu Randziffer 23 wird wie folgt gefasst: |
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„Rz. 23 (weggefallen)”. |
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b. |
Nach Randziffer 57 wird folgende Randziffer 58 eingefügt: |
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„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2013 auf Lebenspartner Anwendung.” |
2. Änderung des BMF-Schreibens vom 9.10.2012
Nach Randziffer 325 wird folgende Randziffer 326 eingefügt:
„Die Bestimmungen der Randziffern dieses Schreibens zu Ehegatten finden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.5.2013 auf Lebenspartner Anwendung.
Es ist nicht zu beanstanden, wenn ab diesem Zeitpunkt erteilte gemeinsame Freistellungsaufträge aus automationstechnischen Gründen erst mit Wirkung ab dem 1.1.2014 berücksichtigt werden.”
Das nachfolgend als Anlage beigefügte Muster ersetzt das Muster im BMF-Schreiben vom 9.10.2012. Bereits gedruckte Muster der Freistellungsaufträge können noch bis zum 30.6.2014 weiter verwendet werden.
Dieses BMF-Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik – Themen – Steuerarten – Steuern – Abgeltungsteuer – (http://www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.479.htm) zum Download bereit.
Muster |
– Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung – |
(Gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) |
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(Name, abweichender Geburtsname, Vorname, |
(Straße, Hausnummer) |
Geburtsdatum des Gläubigers der Kapitalerträge) |
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(Identifikationsnummer des Gläubigers) |
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[] Gemeinsamer Freistellungsauftrag |
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(ggf. Name, abweichender Geburtsname, Vorname, |
(Postleitzahl, Ort) |
Geburtsdatum des Ehegatten/des Lebenspartners) |
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(Identifikationsnummer des Ehegatten/des Lebenspartners) |
bei gemeinsamem Freistellungsauftrag) |
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An |
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(z.B. Kreditinstitut/Bausparkasse/Lebensversicherungsunternehmen/Bundes-/Landesschuldenverwaltung) |
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(Straße, Hausnummer) |
(Postleitzahl, Ort) |
Hiermit erteile ich/erteilen wir Ihnen den Auftrag, meine / unsere bei Ihrem Institut anfallenden Kapitalerträge vom Steuerabzug freizustellen und/oder bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer zu beantragen, und zwar
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bis zu einem Betrag von … EUR (bei Verteilung des Sparer-Pauschbetrages auf mehrere Kreditinstitute). |
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bis zur Höhe des für mich / uns geltenden Sparer-Pauschbetrages von insgesamt 801 EUR / 1.602 EUR. |
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über 0 EUR (sofern lediglich eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung beantragt werden soll). |
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Dieser Auftrag gilt ab dem 01.01.XXXX bzw. ab Beginn der Geschäftsverbindung
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so lange, bis Sie einen anderen Auftrag von mir / uns erhalten. |
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bis zum 31.12.XXXX |
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Die in dem Auftrag enthaltenen Daten und freigestellten Beträge werden dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen oder eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei der Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens erforderlich ist (§ 45d EStG).
Ich versichere / Wir versichern, dass mein / unser Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für mich / uns geltenden Höchstbetrag vo...