Sind all diese Technologien heute schon im Einsatz?

Es gibt diese Technologien und man könnte sie sicherlich auch alle anwenden, allerdings sind das meist keine Standard-Produkte, die einfach irgendwo eingekauft und dann direkt genutzt werden können. Wie bei einem ERP-System müssen auch die genannten Technologien an die betrieblichen Besonderheiten angepasst werden und das braucht Zeit und eventuell auch Schulungen. Trotzdem werden einige der Technologien, die ich genannt habe, schon in Unternehmen getestet und angewandt.

Peter Fettke ist leitender Wissenschaftler sowie DFKI Research Fellow am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Saarbrücken.

Gibt es bestimmte Aufgaben, die sich besonders gut anbieten, um dort eine KI-Technologie zu etablieren?

Dort, wo viele Daten anfallen und ein Prozess einen repetitiven Charakter hat, wie etwa im Bereich Zoll, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer gibt es sicherlich gute Ansatzbereiche. Ich möchte das aber nicht pauschalisieren, weil diese Entscheidung vom Unternehmens-Kontext abhängig ist. Auch die Größe eines Unternehmens beziehungsweise die Größe der Steuerabteilung spielt eine wichtige Rolle. In einer großen Steuerabteilung macht die Automatisierung der Wissensarbeit mehr Sinn als in einer kleinen Abteilung, in der ein Austausch einfacher möglich ist. Aber auch dort kann es Aufgaben geben, die durch den Einsatz von KI-Technologien effizienter gestaltet werden können.

Der Nutzen von KI ist also Effizienz?

Effizienz ist ein Nutzen von KI. Das Beispiel Anomalie-Erkennung im Bereich Zoll zeigt aber auch, dass mit dem Einsatz von KI neue Prüfungsmöglichkeiten im Steuerbereich entstehen, die vorher nicht machbar waren. Nicht zuletzt kann KI den Steuerabteilungen dabei helfen, rechtssicher zu agieren.

Spielt KI auch in der Finanzverwaltung eine Rolle?

Natürlich kann auch die Finanzverwaltung KI-Technologien nutzen, etwa um bei Betriebsprüfungen Auffälligkeiten zu analysieren. Gerade im Bereich der Lohnsteuer wurden die Prozesse bei den Finanzverwaltungen bereits stark digitalisiert. Das sind beste Voraussetzungen für Automatisierungen, die zum Teil auch schon genutzt werden. In Zukunft könnte ich mir durchaus vorstellen, dass der Gesetzgeber von den Unternehmen verlangt, bestimmte KI-Technologien zu nutzen, um rechtssicher zu handeln. Etwa die Anwendung einer Anomalie-Erkennung, um auffällige Buchungen sofort identifizieren zu können.

Peter Fettke ist Professor für Wirtschaftsinformatik an der Universität des Saarlandes und leitender Wissenschaftler sowie DFKI Research Fellow am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Saarbrücken.

Quelle: Das Interview mit Peter Fettke führte Sarah Beha, Online-Redakteurin, Taxulting

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