Zusammenfassung

 
Überblick

Dieser Beitrag basiert auf dem Grundbeitrag "Nachhaltigkeit in der Steuerkanzlei" und ist einer von mehreren Beiträgen mit konkreten Handlungsleitfäden für das Erkennen und die Umsetzung von Maßnahmen in Ihrer Steuerkanzlei. Er ermöglicht Ihnen den Einstieg in die Energiewende Ihrer Steuerkanzlei. Ziel ist es dabei aufzuzeigen, wie Sie einen CO2-Fußabdruck ermitteln und welche Klimaschutzmaßnahmen Sie für die Verbesserung der CO2-Bilanz ergreifen können. Maßnahmen für die Verbesserung der CO2-Bilanz können bei Steuerkanzleien meist einfach und kosteneffizient ergriffen werden. Ein Nachhaltigkeitsmanagement wie bei großen Unternehmen, das diese Maßnahmen im Unternehmen zu einer eigenen Unternehmensstrategie führt, ist dafür nicht erforderlich. Für eine bessere Lesbarkeit wird auf die Verwendung von weiblicher und männlicher Form in diesem Beitrag verzichtet.

1 Energiewende in der Steuerkanzlei

Vor dem Hintergrund des Klimawandels als Bedrohung für Mensch und Ökonomie gewinnt das Thema Klimaschutz in Unternehmen an Bedeutung. Eine Verbesserung der Energieeffizienz im Unternehmen ist möglich, zu einem großen Teil sogar ohne auf Bequemlichkeit verzichten zu müssen. Eine nach außen gerichtete Kommunikation über die CO2-Neutralität einer Steuerkanzlei bietet die Möglichkeit einer vorteilhaften Positionierung gegenüber Wettbewerbern. Für die Leser bestehen also zahlreiche Möglichkeiten, von der Energiewende zu profitieren. Es gibt deutsche Begriffe, die auch im Englischen verwendet werden. Das Wort Energiewende hat das Zeug dazu. Bereits heute verwenden englischsprachige Medien den Begriff und verweisen meist mit Respekt, aber auch mit einem Teil Skepsis auf die Entwicklungen rund um die Energiewende. Die Energiewende verfolgt den Umbau des Systems der Energieversorgung und -verwendung. Hierzu gehören die Abkehr von fossilen Energieträgern und der Kernenergie hin zu erneuerbaren Energien sowie die Verbesserung der Energieeffizienz. Als Erbringer von Dienstleistungen sind Steuerkanzleien bezogen auf die Treibhausgas-Emissionen ein Teil der übrigen Sektoren (u. a. mit Gewerbe, Handel und Dienstleistungen). Nachfolgende Abbildung zeigt, dass dieser Sektor zu 15,3 % zu den für die im Jahr 2018 in Deutschland verursachten Treibhausgasen verantwortlich war.[1]

Quelle: Vgl. Umweltbundesamt 2020 unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/emissionsquellen#energie-stationar (letztes Abrufdatum: 26.10.2020).

Abb. 1: Aufteilung der Treibhausgas-Emissionen nach Sektoren

Ein weiterer Hinweis der Abbildung liegt darin, dass vor allem die Energiewirtschaft für die Emissionen verantwortlich ist. Dies liegt daran, dass noch ein Großteil des Stroms und der Wärme aus fossilen Energiequellen (wie Kohle, Öl und Gas) gewonnen wird.

[1] Zu den Treibhausgasen i. S. v. CO2-Äquivalenten werden Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKWs/HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6) einbezogen.

2 Ermittlung des CO2-Fußabdrucks eines Unternehmens

Der CO2-Fußabdruck entspricht der CO2-Bilanz eines Unternehmens. Es haben sich mehrere Standards für die Erstellung eines "Corporate Carbon Footprint" entwickelt. Der Greenhouse Gas (GHG) Protocol Product Standard ist international etabliert.[1] In Deutschland hat das Product Carbon Footprint Projekt[2] eine Reihe von Hinweisen für die weitere Standardisierung sowie praxisnahe Fallstudien erarbeitet. Eine für alle Standards geltende wichtige Fragestellung bei der Erstellung eines CO2-Fußabdrucks liegt in der Definition des Umfangs der einbezogenen Emissionen. Folgende Darstellung verdeutlicht dies am Beispiel des GHG Protocol Standards.

Quelle: Greenhouse Gas Protocol, Product Life Cycle Accounting and Reporting Standard, 2011, S. 7. Abrufbar unter: https://ghgprotocol.org/product-standard (letztes Abrufdatum: 26.10.2020).

Abb. 2: Struktur des CO2-Fußabdrucks (GHG Protocol)

Bei den Emissionsursachen wird zwischen Scope 1 und 2 sowie Scope 3 "upstream "und Scope 3 "downstream" unterschieden. Im Scope 1 sind alle direkten, durch das berichtende Unternehmen direkt verursachten Klimagasemissionen enthalten. Im Scope 2 sind die indirekten Klimagasemissionen enthalten, die z. B. durch den Verbrauch von Strom, Wärme und Dampf durch das Unternehmen entstehen. Schließlich enthält Scope 3 alle weiteren vor- und nachgelagerten indirekten Klimagasemissionen. Diese umfassen z. B. solche aus der Exploration, der Verarbeitung und dem Transport von durch die berichtende Einheit eingekauften Materialien. Während ein unternehmensbezogener CO2-Fußabdruck die direkt verursachten Scope 1 und Scope 2 Emissionen berücksichtigt, sind in einem Produkt-CO2-Fußabdruck auch die Scope 3 Emissionen einbezogen.

Wichtig für die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks ist die Erfassung der relevanten Einflussgrößen. Wenngleich viele Parameter in CO2-Rechnern im Internet[3] standardisiert eingegeben werden können, fehlen häufig exakte Angaben zu den Produkten aus den Bereichen Verbrauchsmaterial und Reisen. Um die ...

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