FinMin Hamburg, 31.3.2017, S 2447 - 2015/004 - 52
Die im o.a. Erlass vom 10.8.2016 (BStBl 2016 I S. 813) in Randziffer 56 enthaltene Anwendungsregelung zur Einbindung von Betriebskonten natürlicher Personen und von Kapitalanlagen, die zum Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen natürlicher Personen gehören (§ 51a Absatz 2b EStG), in die KISTAM-Abfrage wurde geändert. Die Nichtbeanstandungsfrist wurde um zwei Jahre bis zum 31.12.2019 verlängert.
Die Neufassung des Erlasses wird in Kürze im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht werden.
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