Meldungen an das Transparenzregister können ausschließlich elektronisch übermittelt werden.[1] Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag verwaltet:

  1. Voraussetzung ist eine Basis-Registrierung. Hierzu gibt der Steuerberater im Registrierungsformular eine gültige E-Mail-Adresse ein. Diese ist später als Zugangs-E-Mail-Adresse für das Transparenzregister nutzbar. Im Anschluss ist ein Passwort nach Wahl zu vergeben. Mit diesen Daten kann anschließend die erweiterte Registrierung vorgenommen werden.
  2. Hierzu ist eine Anmeldung mit den Zugangsdaten aus der Basis-Registrierung erforderlich. Im Bereich "Meine Daten" kann die erweiterte Registrierung aufgerufen werden. Hier muss der Steuerberater angeben, ob er eine erweiterte Registrierung für eine Firma/Institution oder für eine Privatperson vornehmen möchte. Soll eine Anmeldung für eine Kanzlei vorgenommen werden, ist diese in der Regel als Firma/Institution zu vollziehen.
  3. Der erweiterten Registrierung folgt im dritten Schritt die Anlage transparenzpflichtiger Rechtseinheiten. Das sind jene Einheiten, für die wirtschaftlich Berechtigte im Transparenzregister einzutragen sind. Im Anschluss erscheint eine Übersicht aller eingegebenen transparenzpflichtigen Rechtseinheiten.
  4. Es können in einem vierten Schritt die notwendigen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vorgenommen werden.

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