§ 11a GwG verpflichtet u. a. auch Steuerberater, personenbezogene Daten nur zu verarbeiten, soweit dies für Zwecke des Geldwäschegesetzes erforderlich ist (§ 11a Abs. 1 GwG). Steuerberater sollten diese Datenschutzregelungen beachten.

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