Zu den allgemeinen Sorgfaltspflichten gehören u. a. die Identifizierung des Vertragspartners sowie die Abklärung, ob der Vertragspartner für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt mit der ggf. notwendigen Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten oder die Einholung und Bewertung von Informationen über den Zweck und über die angestrebte Art der Geschäftsbeziehung. Auch ist stets in Erwägung zu ziehen, ob es sich bei dem Mandanten um eine politisch exponierte Person, um ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt.

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