Die nachfolgende Checkliste fasst noch einmal die wichtigsten Fragen zusammen, die zu klären sind, bevor man sich dafür entscheidet, die Finanzierungsberatung in das Leistungsportfolio der Kanzlei aufzunehmen.

 
Checkliste: Finanzierungsberatung als neues Beratungsfeld
Organisatorische Rahmenbedingungen:

Sollen die Leistungen zur Finanzierungsberatung

  • innerhalb der bestehenden Kanzlei erbracht werden oder
  • auf eine selbstständige Gesellschaft ausgegliedert werden oder
  • durch eine Kooperation mit anderen Beratern erfolgen?
Personelle Voraussetzungen:
  • Welche Tätigkeiten sollen vom Kanzleiinhaber erbracht werden und welche Tätigkeiten können auf Mitarbeiter delegiert werden?
  • Soll sich ein Mitarbeiter auf die Finanzierungsberatung spezialisieren?
Fachliche Voraussetzungen:
  • Wer soll sich das erforderliche Fachwissen aneignen?
  • Sollen Fortbildungsmöglichkeiten genutzt werden?
Zeitliche Voraussetzungen:
  • Kann der Kanzleiinhaber/Mitarbeiter die Beratung zeitlich leisten?
Technische Voraussetzungen:
  • Sind die erforderlichen EDV-Programme beim derzeitigen EDV-Anbieter vorhanden oder müssen zusätzliche Programme beschafft werden?
Versicherung:
  • Ist die Finanzierungsberatung durch die bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt? (im Zweifel mit dem Versicherer klären)
Beratungsvertrag:
  • Soll ein getrennter Beratungsvertrag über die Finanzierungsberatung abgeschlossen werden, damit diese Beratung klar von der steuerlichen Beratung abgegrenzt ist?
 
Rechtliche Hinweise:
Berufsrecht: Die Finanzierungsberatung ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 StBerG).
Gewerblichkeit: Die Finanzierungsberatung ist keine unzulässige gewerbliche Tätigkeit.
Rechtsberatung: Die Finanzierungsberatung ist keine unzulässige Rechtsberatung lt. Rechtdienstleistungsgesetz (RDG).

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