Dr. Martin Lohr[*]

Durch das MoPeG wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 nunmehr auch der Formwechsel von der eingetragenen GbR (nachfolgend "eGbR") in die GmbH ermöglicht. Der Beitrag sieht eine Übersicht über die wesentlichen Punkte vor und schließt mit einem Formulierungsvorschlag ab.

[*] Der Autor ist Notar in Neuss.

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