Obligogrenzen

Damit möglichst viele Antragsteller von diesem Programm profitieren können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligogrenzen pro Darlehensnehmer festgelegt:

  • Städte und Gemeinden erhalten bis zu 1.000 EUR pro Einwohner
  • Gemeindeverbände und Landkreise bis zu 300 EUR pro Einwohner
  • unabhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl jedoch mindestens 10 Mio. EUR.

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