Obligogrenzen
Damit möglichst viele Antragsteller von diesem Programm profitieren können, wurden im Rahmen der Steuerung des kommunalen Direktkreditgeschäfts folgende Obligogrenzen pro Darlehensnehmer festgelegt:
- Städte und Gemeinden erhalten bis zu 1.000 EUR pro Einwohner
- Gemeindeverbände und Landkreise bis zu 300 EUR pro Einwohner
- unabhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl jedoch mindestens 10 Mio. EUR.
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