Die Gesetzesänderungen waren im Gesetzgebungsverfahren umstritten. Der Bundesrat nahm zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung differenziert Stellung.[1] Diese lehnte die Vorschläge aber größtenteils ab.[2] Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestags rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an.[3] Dessen Beschlussempfehlung sah zahlreiche Änderungen vor.[4] Nachfolgend hat der Bundestag das Gesetz mit den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses beschlossen.[5] Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.[6]

[1] Vgl. BR-Drucks. 433/23, 53.
[2] Vgl. BT-Drucks. 20/9006, 45.
[3] Vgl. BR-Drucks. 588/23 (Beschluss).
[4] Vgl. BT-Drucks. 20/10410, 19.
[5] Vgl. BR-Drucks. 87/24, 1.
[6] Vgl. BR-Drucks. 87/24 (Beschluss).

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