Der Begriff Compliance bedeutet im engeren Sinn die Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter. Compliance Management ist demnach nichts anderes als ein strukturierter Aufbau von internen Regeln und Richtlinien, die von den Mitarbeitern des Unternehmens eingehalten werden. Hier bewegen wir uns im klassischen Aufgabenbereich des Steuerberaters, seinem Auftraggeber bei der Erfüllung dessen steuerlicher Pflichten Hilfe zu leisten (s. § 33 StBerG). Folglich kommt die StBVV unmittelbar zur Anwendung.

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