Die Fördermittelberatung bezieht sich nicht nur auf in Gründung befindliche Unternehmen, sondern erfolgt auch als begleitende Beratung bestehender Unternehmen. Auch hier gelten die Grundsätze der taxmäßigen bzw. üblichen Vergütung, die sich nach den allgemeinen Regelungen gem. §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmen. Bei Bemessung der Vergütung wird sich regelmäßig am Zeitaufwand und an der Schwierigkeit der Tätigkeit orientiert, wobei sich der Stundensatz in einem Rahmen zwischen 100/150 EUR und 300/400 EUR bewegt. Eine weitere mögliche Grundlage für die Honorierung könnte eine Orientierung an der Summe des Fördermittelbetrags sein, der durch die Tätigkeit des Beraters erlangt wird. Ein Vomhundertsatz zwischen 0,5 und 1,0 dürfte angemessen sein.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge