Mit Inkrafttreten des CanG können Erwachsene – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Cannabis in Mengen zwischen 25 und 50 Gramm besitzen und konsumieren.

Im öffentlichen Raum ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt. Wird dieser Höchstwert überschritten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor; beim Besitz von mehr als 30 Gramm liegt eine Straftat vor. Im privaten Raum dürfen Erwachsene bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Beim Besitz von mehr als 50 Gramm Cannabis liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, bei mehr als 60 Gramm eine Straftat.

Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Auch der Konsum von Cannabis in Gegenwart Minderjähriger ist nicht erlaubt.

Bisher waren Besitz, Handel und viele andere Formen des Umgangs mit Cannabis strafbewehrt (§ 29 BtMG), wenn keine entsprechende Erlaubnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorlag. Anzeigenkopien mussten den Kfz-Zulassungsstellen und/oder entsprechenden Ordnungsbehörden übersandt werden und führten in vielen Fällen zu Kontrollmaßnahmen (Abgabe von Urin- oder Haarproben), um die Verkehrstauglichkeit zu testen oder gar die Fahrerlaubnis zu entziehen. Das galt in der Praxis bereits bei kleinsten Verstößen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum im Straßenverkehr, aber auch beim Besitz von Cannabisprodukten. Bei Verstößen nach dem Strafgesetzbuch (z. B. §§ 315c, 316 StGB) konnte ein Richter als Nebenstrafe auch ein Fahrverbot erteilen. Mit Inkrafttreten des CanG werden diese Möglichkeiten der Justiz eingeschränkt. Um die Verkehrs- und Arbeitssicherheit gemäß Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften gewährleisten zu können, sind dann zusätzliche Kontrollmöglichkeiten erforderlich.

Im Arbeitsumfeld könnten Kontrollen zu Konflikten zwischen den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer und den Pflichten von Unternehmen führen. Ein Problem, das auch bei therapeutischen Cannabisprodukten entsteht, wenn der Konsum des ärztlich verordneten "Therapeutikums Cannabis" die Arbeitssicherheit gefährden kann.

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