Das deutsche Ausbildungssystem unterscheidet die betriebliche bzw. betrieblich geprägte duale Ausbildung einerseits und die schulische bzw. schulisch geprägte fachpraktische Ausbildung und Hochschulausbildung andererseits. An der Schnittstelle von beruflicher und akademischer Bildung existieren viele hybride Ausbildungsformate. Hierzu zählen die dualen Studiengänge, in die eine berufsbildende betriebliche oder schulische Ausbildung aufgrund einer einheitlichen Prüfungsordnung fest integriert ist; diese gelten als eine einheitliche Ausbildung.

Duale Studiengänge[1] haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Immer mehr Studieninteressenten entscheiden sich für die Kombination aus Praxisphasen in einem Wirtschaftsbetrieb oder einer Verwaltung und theoretischen Vorlesungszeiten an der Universität/Fachhochschule. Für Arbeitgeber kann es gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel interessant sein, eigenen akademischen Nachwuchs zu rekrutieren.

Die Ausbildung im Rahmen dualer Studiengänge zeichnet sich durch eine Dreiecksbeziehung zwischen (Fach-)Hochschule[2], dem Unternehmen/Betrieb[3] und dem dual Studierenden aus. Dabei gestaltet sich die Zusammenarbeit der beiden Lernorte – Hochschule und Unternehmen – zumeist auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages unter Berücksichtigung der einschlägigen Studienordnung, während das Vertragsverhältnis zwischen Hochschule und Studierenden durch die Immatrikulation begründet wird. Es bleibt die Frage, wie die Vertragsbeziehung zwischen dem Studierenden und dem Unternehmen/der Kommune ausgestaltet werden kann, insbesondere, ob und wenn ja welches Tarifrecht auf die Verträge anwendbar ist. Die Beantwortung hängt maßgeblich davon ab, um welche Art des dualen Studiums es sich handelt.

[1] Ausführlich hierzu Haufe TVöD Office, Duale Studiengänge.
[2] Auf Hochschulseite können auch Berufsakademien, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien beteiligt sein.
[3] Auf der betrieblichen Seite können auch Kommunen beteiligt sein.

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