Die Herstellungskosten eines wahlweise zu aktivierenden selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands sind nach § 255 Abs. 2 HGB zu bestimmen.[1]

Hinsichtlich der Buchungstechnik ist zu beachten, dass selbstgeschaffene Vermögensgegenstände durch die Kombination verschiedener Produktionsfaktoren geschaffen werden und dafür unterschiedliche Aufwendungen auf diversen Konten anfallen können. Die Aktivierungsbuchung kann nach der Brutto- oder Nettomethode erfolgen:

Bruttomethode

Die zur Herstellung eines immateriellen Vermögensgegenstands gebuchten Aufwendungen werden bei der Bruttomethode auch im Fall der Aktivierung des immateriellen Vermögensgegenstands nicht korrigiert, sondern bleiben weiterhin auf den Konten stehen, auf denen sie verbucht wurden. Die Aktivierung erfolgt durch die gegenläufige Buchung eines Ertrags auf dem Konto "andere aktivierte Eigenleistungen" in Höhe der Herstellungskosten des immateriellen Vermögensgegenstands[2] mit folgendem Buchungssatz:

 
Konto Soll Konto Haben

Bestandskonto für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

(SKR 03: 0043-0048; SKR 04: 0143-0148)

Aktivierte Eigenleistungen zur Erstellung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen

(Ertragskonto, SKR 03: 8995; SKR 04: 4825)

Durch die Buchung eines Ertrags in Höhe der Herstellungskosten des zu aktivierenden Vermögensgegenstands werden die zur Herstellung des immateriellen Vermögensgegenstands angefallenen Aufwendungen ergebnismäßig neutralisiert (Bruttodarstellung der Aufwendungen und Erträge).

Nettomethode

Bei Anwendung der Nettomethode werden interne Aufwendungen (z. B. Löhne) wie bei der Bruttomethode durch eine Ertragsbuchung über das Konto "andere aktivierte Eigenleistungen" neutralisiert, allerdings werden die Ausgaben für Fremdleistungen direkt gegen das Bestandskonto (Anlagevermögen) gebucht, auf dem die Aktivierung erfolgen soll:

 
Konto Soll Konto Haben
Bestandskonto für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (SKR 03: 0043-0048; SKR 04: 0143-0148) Kreditor
Vorsteuer  

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass die Nettomethode in Bezug auf die externen Aufwendungen wiederum mit der indirekten Aktivierung kombiniert werden kann. D. h. die angefallenen externen Aufwendungen werden zunächst auf Aufwandskonten verbucht und die Aktivierungsbuchung gegen das bereits bebuchte Aufwandskonto vorgenommen.

Im Schrifttum wird nach herrschender Meinung der Nettomethode der Vorzug gegeben, es sei denn, dass der Anteil der Fremdleistungen von untergeordneter Bedeutung ist.[3]

 
Hinweis

Mehrperiodige Herstellungsprozesse als "Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung" ausweisen

Bei mehrperiodigen Herstellungsvorgängen werden (sowohl bei der Brutto- als auch der Nettomethode) im Herstellungsprozess befindliche immaterielle Vermögensgegenstände bis zu ihrer Fertigstellung auf dem Konto "Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung" (SKR 03: 0048; SKR 04: 0148) ausgewiesen. Die Buchungstechnik entspricht dem Ausweis materieller selbst erstellter Anlagegüter auf dem Konto "Anlagen im Bau". Zum Zeitpunkt der Fertigstellung erfolgt eine Umbuchung auf eines der anderen immateriellen Anlagenkonten entsprechend dem Charakter des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands.

Das Konto "Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung" ist in den Sonderkontenrahmen der GuV-Position "Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte" zugeordnet. In Abhängigkeit von der Bedeutung empfiehlt DRS 24.121 den Ausweis als "Davon-Vermerk" zu dem genannten Bilanzposten. Ein Ausweis unter der Position "Geleistete Anzahlungen" wird als nicht sachgerecht angesehen.

[3] Vgl. mit weiteren Nennungen: Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, § 275 HGB, Rz. 78 ff., Stand: 28.10.2019.

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