Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 8 Der Schenkungsbegriff des Abs. 1 ist grundsätzlich identisch mit dem der §§ 516, 517 u. 1624 BGB.[33] Kumulativ müssen eine objektive Bereicherung des Dritten und die subjektive Einigung zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, § 516 Abs. 1 BGB, vorliegen.[34] Insoweit genügt eine "Parallelwertung in der Laiensphäre".[35] Une... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines und verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Rz. 1 Aufgrund der Bedeutung landwirtschaftlicher Betriebe für die Volkswirtschaft besteht ein besonderes Interesse der Allgemeinheit an ihrer Erhaltung. Die Entstehung einer Erbengemeinschaft, die auf die Auseinandersetzung und Aufteilung des Nachlasses gerichtet ist, wird diesem allgemeinen Interesse nicht gerecht. Vielmehr gefährdet die Auseinandersetzung einer Erbengemei... mehr

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ZErb 01/2026, Familienrecht

Eheaufhebung bei Geschäftsunfähigkeit, Ausschluss des Ehegattenerbrechts Die Eheschließung ist das stärkste Instrument, einer anderen Person ein Erbrecht sowie ein Pflichtteilsrecht zuzuweisen. Im praktischen Beratungsalltag stellt sich bei sog. Pflegeheim-Ehen häufig die Frage, wie das Ehegattenerbrecht nach Eintritt des Erbfalls ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Ertragswert

Rz. 33 Für die Berechnung der Abfindung der Miterben und die Bewertung des Erbteils des Übernehmers ist nach § 2049 BGB der Ertragswert zugrunde zu legen. Auf ihn verweist nicht nur § 1376 Abs. 4 BGB für die Zugewinnausgleichberechnung bei Vorhandensein eines aktiven Landguts, sondern auch § 21 Abs. 2 S. 2 HO Rh-Pf. Da die Vorschrift eine Begünstigung des Übernehmers erreich... mehr

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AGS 01/2026, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Zwischen den Eheleuten bestand im Rahmen des Zugewinnausgleichs Streit über die Höhe des Wertzuwachses einer Immobilie, die sich sowohl im Anfangsvermögen als auch im Endvermögen des Ehemannes befand. Die Ehefrau begehrte daraufhin vor dem FamG im Wege eines selbstständigen Beweisverfahrens die sachverständige Bestimmung der Werte, um ihren Zugewinnausgleichsanspruch berechn... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Beweislast für Anfangs-/Endvermögen

Rz. 23 Nach § 1377 Abs. 3 BGB wird vermutet, sofern die Eheleute kein Verzeichnis erstellt haben (§ 1377 Abs. 1 BGB), dass das Endvermögen des Erblassers zum Stichtag der Berechnung seinen Zugewinn darstellt und ein Anfangsvermögen nicht vorhanden war. Diese Vermutung gilt auch zugunsten bzw. zu Lasten der Erben des Ehegatten und kann gem. § 292 ZPO widerlegt werden. Der auf... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Klageerhebung

Rz. 16 Die Verjährung wird gem. § 204 Abs. 1. Nr. 1 BGB durch Klageerhebung gehemmt. Für die Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs genügt die Klage auf Auskunftserteilung nach § 2314 BGB nicht, da durch sie nicht rechtskräftig über den Pflichtteilsanspruch entschieden wird.[34] Es muss vielmehr gleichzeitig mit der Klage Zahlung begehrt werden. Bei eindeutigem Kla... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Bewertungsziel

Rz. 194 Im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Auseinandersetzungen bzw. der Analyse pflichtteilsrechtlicher Ansprüche gilt es stets, den objektivierten Unternehmenswert (aus der Sicht eines "idealen Erben") festzustellen.[640] Eine individuelle Betrachtung ist ausdrücklich nicht gewollt.[641] Individuelle Einschätzungen sind daher durch nachvollziehbare Typisierungen zu ersetzen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Besonderheiten beim Zugewinn-Ehegatten

Rz. 15 Beim Zugewinn-Ehegatten, dem ein (geringer) Erbteil hinterlassen ist, bestimmt sich der gesetzliche Pflichtteil auf der Grundlage des gem. § 1371 Abs. 1 BGB erhöhten Erbteils.[53] Der Ehegatte kann also die Differenz zwischen dem ihm Hinterlassenen und seinem großen Pflichtteil gem. § 2305 BGB als Pflichtteilsrestanspruch geltend machen. Ein Anspruch auf Durchführung ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Sittenwidrigkeit

Rz. 19 Die Grenze zur Sittenwidrigkeit wird leicht überschritten. Daher ist im Wege der Auslegung zunächst zu prüfen, ob überhaupt eine Bedingung vorliegt oder ob es sich lediglich um einen Wunsch des Erblassers handelt. Die Grenze der Zulässigkeit ist in § 138 BGB zu sehen. Durch seine Anordnungen will der Erblasser auf das Verhalten des Zuwendungsempfängers nach dem Erbfal... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 352 Der BGH hat einen Abzug fiktiver (von ihm natürlich als latent bezeichneter) Steuerlasten als Nachlassverbindlichkeiten bereits im Jahre 1972 kategorisch ausgeschlossen.[1038] Gleichzeitig stellte er aber fest, dass eine Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bewertung (im seinerzeitigen Fall konkret einer Unternehmensbewertung) angebracht sei bzw. wenigstens sein könne... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / g) Besonderheiten bei unterstelltem Verkaufsszenario

Rz. 242 Aus der Sicht des IDW weisen Unternehmensbewertungen im familien- sowie auch im erbrechtlichen Kontext Besonderheiten gegenüber sonstigen Bewertungsanlässen auf. Diese wurden im Jahr 2016 in dem Bewertungsstandard IDW S 13 "Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht" zusammengefasst.[753] IDW S 13 ergänzt die e... mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.4 Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020

Aufgrund des Jahressteuergesetz 2020 hat sich der Abzug von Schulden und Lasten geändert. Hiernach gilt nun Folgendes.[1] Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde eine Kürzung des Abzugs für solche Schulden und Lasten eingeführt, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit erworbenen steuerbefreiten Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Schulden und Lasten zählen z. B.: Pflic... mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6 Schulden und Lasten (Zeilen 24 und 25)

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurden für den Abzug von Schulden und Lasten Änderungen vorgenommen. Im Jahressteuergesetz 2024 wurden die entsprechenden Paragraphen § 10 Abs. 6 ErbStG – § 10 Abs. 6b ErbStG ab 2025 neu strukturiert. Schulden und Lasten, die mit ganz oder teilweise steuerbefreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nicht oder n... mehr

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Steuer Check-up 2026 / 6.7 Pauschalabfindung eines ehevertraglichen Verzichts

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist ein im Falle einer Scheidung zu zahlender Zugewinnausgleich grundsätzlich schenkungsteuerfrei (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Vorsicht ist allerdings bei einem Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch geboten. Erhält ein Ehegatte vor der Eheschließung vom anderen Ehegatten als Ausgleich für einen ehevertraglich vereinbarten Verzicht auf den... mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.2 Grund und Höhe zivilrechtlicher Ansprüche

Auf dem Gebiet des Zivilrechts – und damit relevant für zivilrechtliche Gerichtsverfahren – besteht ebenso umfangreiches Potenzial für die Erstattung von Gutachten. Im familienrechtlichen Bereich besteht vielfach das Erfordernis, das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen von Selbstständigen zum Zweck der Feststellung der Höhe des Unterhaltsanspruchs gutachterlich ermitteln... mehr

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Gutachtenerstellung durch S... / 4.1 Betriebswirtschaftliche Themen

Ein weites Feld bieten betriebswirtschaftliche Fragestellungen. Hier lässt sich in erster Linie die Unternehmensbewertung anführen. In vielen Fällen besteht Uneinigkeit oder Unklarheit über den Wert eines Unternehmens, sei es bei Ein- oder Austritt eines Gesellschafters, im Rahmen der Feststellung des Zugewinnausgleichs bei Erbschaften oder aus Anlass des Kaufs oder Verkaufs... mehr

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FF 12/2025, Ansprüche aus e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 9.10.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er verpflichtet wurde, an die Antragstellerin 110 iranische Bahar Azadi-Goldmünzen zu leisten und, soweit er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, an sie stattdessen 61.276,60 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begünstigte Vorgänge (Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge)

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG setzt voraus, dass bestimmte WG des AV (begünstige Veräußerungsobjekte) veräußert werden. Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei "Veräußerungen" handelt es sich zwar um einen bürgerlich-rechtlichen Begriff, der jedoch nach Maßgabe der allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Kriterien auszulegen ist. Veräußerungen iSd § 6b EStG sind d... mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VI. Härtefälle (§ 27 VersAusglG)

Nach § 27 VersAusglG findet ein Versorgungsausgleich ausnahmsweise nicht statt, soweit er grob unbillig wäre. Eine grobe Unbilligkeit liegt vor, wenn eine rein schematische Durchführung des Versorgungsausgleichs unter den besonderen Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung in unerträglicher Weise widerspricht. Grundgedanke der gese... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / III. Das Verhältnis zwischen Verbundverfahren und vorzeitigem Zugewinnausgleich

Sachverhalt:[14] In einem Scheidungsverbundverfahren stellte die Ehefrau im April 2017 einen Stufenantrag auf Zugewinnausgleich. In einem weiteren Verfahren verlangte sie im April 2021 – ebenfalls im Wege eines Stufenantrags – vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns. In dem zuletzt genannten Verfahren ist die Zugewinngemeinschaft durch rechtskräftigen Teilanerkenntnisbeschluss vo... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.4.1 Teilbeschluss möglich?

Der Verfahrensbevollmächtigte der Ehefrau hätte vor Ablauf der dreijährigen Trennungszeit darauf hinwirken können, dass das Familiengericht einen Teilbeschluss über den Zugewinnausgleich erlässt – denn der Zugewinn war in Höhe 1 Million unstreitig. Aber: Der Ausgleichsanspruch nach § 1378 Abs. 1 BGB ist zwar ein Geldanspruch, der auch grundsätzlich teilbar ist, ergibt sich a... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / i) Scheidungsverbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.2 Die Berücksichtigung der Ertragslage des Stichtagsjahres

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob das Jahr, in welches der Stichtag fällt, zugewinnrechtlich zu berücksichtigen ist. Nach § 201 Abs. 2 S. 2 BewG ist das gesamte Betriebsergebnis eines am Bewertungsstichtag noch nicht abgelaufenen Wirtschaftsjahres anstelle des drittletzten abgelaufenen Wirtschaftsjahres einzubeziehen, wenn es für die Herleitung des künftig zu erzie... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / IV. Der Zugewinn als Folgesache

Anlässlich des 10jährigen Geburtstags der Güterrechtsnovelle 2009 hat sich Kogel [18] kritisch zu einigen gesetzgeberischen Innovationen geäußert und in diesem Zusammenhang beklagt, wie wenig bisher die anwaltliche Praxis "die immensen Möglichkeiten" des vorzeitigen Ausgleichs nutzt – und damit unsäglichen Schaden anrichtet, was er an einem Fall aus der Praxis sozusagen ad oc... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VII. Die latente Ertragsteuer

Bei einer stichtagsbezogenen Bewertung im Zugewinnausgleich ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine latente Steuerlast wertmindernd zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung unterstellt eine Veräußerungsfiktion: ob beabsichtigt ist, den Gegenstand tatsächlich zu veräußern, spielt keine Rolle. eine latente Steuer ist auch anzusetzen, wenn an eine Veräußerung gar nicht ged... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / I. Die Auskunft zum Stichtag der Trennung; Umkehr der Beweislast

Ob sich der Gesetzgeber der Güterrechtsnovelle 2009 mit dem Anspruch auf Auskunft zum Zeitpunkt der Trennung wirklich ein Gefallen getan hat, ist nicht ausgemacht. Kogel bezeichnet die einschlägigen Vorschriften (§ 1379 Abs. 2 und 1375 Abs. 2 BGB) als das wahre Kuckucksei der Güterrechtsnovelle. [1] Die Praxis ist mit diesen Vorschriften nicht sehr glücklich; es stellen sich ... mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Die Inhaltskontrolle für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

Als weitere Konsequenz der Einordnung des Kausalgeschäfts des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts als vorweggenommenen familienrechtlichen Ausgleichsvertrag kann die Frage aufgeworfen werden, ob die von der Rechtsprechung zu Eheverträgen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze der Inhaltskontrolle,[59] bestehend aus Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, ebenfalls auf das Kaus... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle... mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / a) Anrechnung

In Anrechnungsfällen gelten zwei Grundsätze: Beispiel: Der Anwalt hatte im April 2025 den Auftrag erhalten, außergerichtlich für die Ehefrau eine Zugewinnausgleichsforderung i.H.... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.6.5 Der sog. tab

Der IDW S 13 Rn.38 fordert, den abschreibungsbedingten Steuervorteil eines potentiellen Erwerbers bei der Unternehmensbewertung werterhöhend zu berücksichtigen. Der Hintergrund dieses Ansatzes ist, dass ein potentieller Erwerber bereit sein könnte, dem Verkäufer den steuerlichen Vorteil aus der Abschreibung des erworbenen Unternehmens mit einer Erhöhung des Kaufpreises zu ve... mehr

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AGS 11/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 795 Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die im konkreten Fall anzusetzende Gebühr unter Berücksichtigung der in dieser Vorschrift aufgeführten Kriterien. Dies gilt auch für die Rahmengebühren, die dem Rechtsanwalt nach Teil 5 VV im Bußgeldverf... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2303 ff.... / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / c) Checkliste: Zugewinnausgleich

aa) Berechnungsstichtage Rz. 59 Für Anfangsvermögen beider Beteiligten: Tag der standesamtlichen Eheschließung, § 1374 Abs. 1 BGB. Für Endvermögen beider Beteiligten: Tag der Zustellung des Ehescheidungsantrages an M, § 1384 BGB. Stichtag für Zurechnung der Grundstücksübertragung von Seiten der Eltern der F: Tag der Umschreibung im Grundbuch, weil es auf den Zeitpunkt der Vol... mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 151 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ... mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Muster: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 149 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[243] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.25: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleichs ... mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Muster: Zugewinnausgleich bei Erkrankung

Rz. 150 Aber auch bei einer kinderlosen Ehe kann ein gegenseitiger Verzicht auf Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung der Ehe problematisch sein. Liegt eine derzeit gesicherte Ehesituation mit einer "Doppelverdienerehe" vor, bleibt es dabei und bleibt die Ehe kinderlos, ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichs naturgemäß unproblematisch. Erkrankt jedoch ein Ehepartner wä... mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Muster: Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 121 Sind Eheleute ggf. bereits seit längerer Zeit miteinander verheiratet, kann es sein, dass nicht ein Verzicht auf den bisher entstandenen Zugewinn erklärt, sondern dieser ausgeglichen wird.[216] In einem solchen Fall wird man statt der Ziff. 2 im Muster Rdn 120 beispielsweise Folgendes in die Urkunde einarbeiten: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muste... mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Zugewinnausgleich

a) Typischer Sachverhalt Rz. 44 F und M, seit August 2005 ohne Ehevertrag verheiratet, leben getrennt. Der Ehescheidungsantrag der F ist dem M im August 2024 zugestellt worden. F war während der Ehe wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder nicht berufstätig. Sie hat kein nennenswertes Vermögen bis auf den hälftigen Miteigentumsanteil an dem gemeinsamen Wohnhaus. Dieses ist ... mehr

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§ 15 Familienrecht / gg) Vermeidung der Doppelberücksichtigung von Schulden und Vermögenspositionen, insbesondere des Firmenwerts, im Zugewinnausgleich und im Unterhalt?

Rz. 73 Das Problem der Doppelverwertung von Vermögenspositionen und/oder Schulden im Zugewinnausgleich und im Unterhalt[133] basiert auf den Gerechtigkeitsdefiziten, die sich daraus ergeben können, dass ein Vermögenswert in die Endvermögensbilanz eines Ehegatten eingestellt wird, aus dem er Einkünfte erzielt, die ihrerseits wiederum den Unterhaltsberechnungen zugrunde gelegt... mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs

Rz. 732 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.82: Dinglicher Arrest zur Sicherung eines künftigen Zugewinnausgleichs [Zuständigkeit:] Familiengericht [örtliche Zuständigkeit, falls keine Ehesache anhängig gem. § 262 Abs. 2 FamFG: gewöhnlicher Aufenthalt des Antragsgegners] [Antrag:] bestellen wir uns unter Überreichung einer auf uns lautenden Vollmacht zu V... mehr

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§ 15 Familienrecht / Literaturtipps

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs – und Vormundschaftsrechts,[74] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB ... mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus... mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Muster: Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 108 Wird (ausreichende) Auskunftserteilung verweigert, wird sich empfehlen, zunächst den Auskunftsanspruch gerichtlich geltend zu machen und nicht etwa auf der Basis vermuteter Zahlen sofort Zahlung zu beantragen. Die Erhebung eines isolierten Auskunftsantrags während der Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verbund mit der Ehesc... mehr

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§ 15 Familienrecht / hh) Berücksichtigung und Verteilung von Verbindlichkeiten/Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 81 Das Vermögen bei Eheschließung, privilegierter Erwerb und das Endvermögen sind jeweils nach Abzug der Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, §§ 1374, 1375 BGB. Zu den Verbindlichkeiten können – je nach Bewertungsmethode – auch latente Steuerlasten[151] gehören.[152] Rz. 82 Zu den im Endvermögen zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten gehören auch Verbindlichkeiten gegen... mehr