Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Anwaltskanzlei

Rz. 122 Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Empfehlungen zur Bewertung von Anwaltskanzleien herausgegeben.[287] Danach wird der Praxiswert, wie vorstehend geschildert, aus Substanzwert und "Goodwill" nach der Umsatzmethode bemessen. Es sind die Umsätze[288] – einschließlich USt[289] – der letzten drei Kalenderjahre vor dem Stichtag zu betrachten, wobei das letzte Jahr doppelt ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Steuerberaterkanzlei

Rz. 124 Für die Steuerberaterpraxis hat der BGH gebilligt,[293] die Bewertung entsprechend den Empfehlungen der Bundessteuerberaterkammer vorzunehmen. Danach ist der durchschnittliche Umsatz der letzten drei Jahre heranzuziehen und mit einem Faktor von 0,8–1,4 zu multiplizieren. Der konkrete Unternehmerlohn und latente Ertragsteuern sind in Abzug zu bringen.[294] Die Bundess...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wirklicher Wert

Rz. 68 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen. Eine solche Bewertung hat für das Anfangs- und das Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist....mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Störung der Geschäftsgrundlage

Rz. 152 Die Rspr. hat in verschiedenen Sachverhaltskonstellationen Zuwendungen unter Ehegatten nicht als Schenkung eingeordnet, sondern als sog. unbenannte (oder ehebezogene) Zuwendungen. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass die Ehegatten subjektiv nicht über die Unentgeltlichkeit einig sind, sondern die Zuwendung "um der Ehe willen" erfolgt, d.h. als Beitrag zur Verwirklich...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Zulässigkeit einer Güterstandsklausel

Rz. 1178 Die rechtliche Zulässigkeit von Güterstandsklauseln in Gesellschaftsverträgen ist höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt. Im älteren Schrifttum ist man stets davon ausgegangen, dass Güterstandsklauseln im Interesse der Gesellschaft notwendig und daher auch rechtlich zulässig sind.[1555] Im neueren Schrifttum finden sich zunehmend auch kritische Stellungna...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Ertragswertverfahren

Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen Wert. Die höchstrichter...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 71 Entgegen einer Ansicht in der Literatur, welche die betriebswirtschaftlich anerkannte Bewertungsmethode als zwingend auch für die Unternehmensbewertung im Zugewinn ansieht,[125] legt sich die Rspr. nicht auf eine bestimmte Bewertungsmethode fest: Es sei Aufgabe des sachverständig beratenen Tatrichters, die im Einzelfall zutreffende Bewertungsmethode auszuwählen und an...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Unternehmerlohn

Rz. 82 Bei der Ermittlung des Unternehmenswertes ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn abzuziehen,[166] da die unternehmerische Tätigkeit des Veräußerers sich nicht oder jedenfalls nicht ohne gesondertes Entgelt fortsetzt. Dieser ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften noch nicht in den Ergebnisrechnungen enthalten, so dass hier eine Korrektur erfolgen muss.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ff) Latente Ertragsteuer

Rz. 84 Bei der Unternehmensbewertung wird der Vermögenswert um die latente Ertragsteuer als Kosten der fiktiven Veräußerung bereinigt. In einem Urteil, dessen Bedeutung für die Familienrechtspraxis erst nach und nach erkannt wurde, hat der BGH zum einen den Anwendungsbereich für den Abzug der latenten Ertragsteuer erheblich dahingehend ausgedehnt, dass auch bei der Bewertung...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Substanzwertmethode

Rz. 92 Neben der Ertragswertmethode hat in der Rspr. noch die Substanzwertmethode eine gewisse Rolle gespielt, die jedoch auf dem Rückzug begriffen ist und im Wesentlichen nur noch zur Anwendung gelangt, wenn die Ertragswertmethode ungeeignet ist, etwa weil für das Unternehmen kein Markt besteht oder das Unternehmen derart inhabergeprägt ist, dass mit der Ertragswertmethode ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Ertragswertmethode

Rz. 89 Die Ertragswertmethode (vgl. dazu Rdn 72 ff.) nach IDW S 1 ermittelt den Unternehmenswert durch Diskontierung der den Unternehmenseignern zukünftig zufließenden finanziellen Überschüsse, die aus den künftigen handelsrechtlichen Erfolgen (Ertragsüberschussrechnung) abgeleitet werden. Der IDW-Standard trifft Detailaussagen zur periodengerechten Korrektur einzelner Bilan...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Illoyale Vermögensminderung

Rz. 139 Seit seiner Neufassung 2009 umfasst der Auskunftsanspruch aus § 1379 BGB auch einen Anspruch auf Auskunft in Bezug auf illoyale Vermögensminderungen, die nach § 1375 Abs. 2 BGB dem Endvermögen zuzurechnen sind, denn es muss Auskunft über das Vermögen erteilt werden, soweit dieses für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist.[326] Dazu gehören auch ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Vermögen im Trennungszeitpunkt

Rz. 142 Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Auskunft über dasjenige Vermögen, das bei Trennung vorhanden ist.[333] Diese Angaben sind für die Beweisführung i.R.d. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich. Gem. § 1375 Abs. 2 Satz 2 BGB trägt der Vermögensinhaber, dessen Vermögen sich nach der Trennung vermindert, die Beweislast dafür, dass es sich nicht um eine illoyale Verm...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Belege

Rz. 145 Darüber hinaus steht dem auskunftsberechtigten Ehegatten ein Anspruch auf Vorlage von Belegen gem. § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Damit wird die Auskunft im Zugewinn mit derjenigen im Unterhaltsrecht nach § 1605 BGB harmonisiert. Nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB – anders als vor der Reform des Zugewinnausgleichsrechts – kann der auskunftsberechtigte Ehegatte Belege und Un...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / g) Mittelwert

Rz. 100 Aufgrund der Schwierigkeiten der Wertermittlung hat der BGH in der Vergangenheit mehrfach auch die Bildung eines Mittelwertes aus Ertrags- und Substanzwert gebilligt, wobei der Substanzwert ohne "Goodwill" zu rechnen ist, da dieser bereits im Ertragswert enthalten ist.[208] Beim Mittelwertverfahren wird der Wert nach verschiedenen Verfahren festgestellt und dann ein ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Verzeichnis des Anfangsvermögens

Rz. 40 Nach § 1377 Abs. 3 BGB wird vermutet, dass das Endvermögen der Zugewinn ist, wenn kein Vermögensverzeichnis vorliegt. Es empfiehlt sich also, das Anfangsvermögen festzuhalten, um die Vermutung entkräften zu können, dass kein Anfangsvermögen vorgelegen habe oder dass das Anfangsvermögen nicht überschuldet gewesen sei.[74] Ein gemeinsames Verzeichnis hat im Verhältnis d...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen entsprechend e...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Verschwendung

Rz. 49 Unter Verschwendung versteht man unnütze oder ziellose Ausgaben, die in keinem Verhältnis zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten stehen.[88] Ein großzügiger Lebensstil oder Ausgaben, welche die Lebensverhältnisse übersteigen, reichen dafür jedoch nicht aus; eine Benachteiligungsabsicht i.S.d. § 1375 Abs. 2 Nr. 3 BGB gegenüber dem anderen Ehegatten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Stichtagsbezogenheit

Rz. 70 Für die Unternehmensbewertung bedeutet das Stichtagsprinzip, dass die Bewertung immer zum maßgeblichen Stichtag für das Anfangs- bzw. Endvermögen zu erfolgen hat, und zwar so, als wäre die Zeit danach nicht bekannt, d.h. es dürfen nur die zum Stichtag vorhandenen Erkenntnisse mit in die Bewertung einfließen.[122] Der BGH hat die sog. "Wurzeltheorie"[123] entwickelt: D...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Zukunftserfolgswert

Rz. 73 Unter dem Ertragswert versteht man die Summe aller zukünftigen Erträge des fortgeführten Unternehmens,[135] vermehrt um den Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen.[136] Unterste Grenze des Unternehmenswertes[137] ist der Liquidationswert.[138] Die zukünftigen Erträge werden auf den Bewertungsstichtag abgezinst (kapitalisie...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Direkte/indirekte Bewertung

a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[303] Der Wert des Gesamtunternehmens ist in einem solchen Fall für den Anteilseigner von untergeordneter Bedeutung. Die Summe aller Anteilswerte kann anders ausfallen als der ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Reproduktions- oder Wiederbeschaffungswert

Rz. 93 Bei der Ermittlung des Substanzwertes wird der Wert gesucht, der erforderlich wäre, um das Unternehmen "nachzubauen".[190] Es ist daher die Summe der Zeitwerte zu Wiederbeschaffungspreisen aller selbstständig veräußerbaren Gegenstände des Unternehmens abzgl. aller Verbindlichkeiten zu bilden.[191] Der Substanzwert wird aus diesem Grunde mitunter auch als Reproduktions...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF-Verfahren)

Rz. 90 Das DCF-Verfahren bestimmt den Unternehmenswert durch Diskontierung von Cash-Flow, d.h. es wird anstelle des Ertragsüberschusses auf die zukünftigen Einnahmeüberschüsse abgestellt, die auf den Barwert abzuzinsen sind. Zu bewerten ist der Free Cash-Flow, d.h. die entnehmbaren Überschüsse. Diese Methode, welche nicht zuletzt auf dem Einfluss des Shareholder-Value-Ansatze...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Anfangsvermögen

Rz. 140 § 1379 BGB gewährt – seit seiner Neufassung im Jahre 2009 – ausdrücklich auch einen Auskunftsanspruch bzgl. des Anfangsvermögens. Dies ist insb. bei negativem Anfangsvermögen wichtig, um die Vermutung des § 1377 Abs. 3 BGB entkräften zu können. Rz. 141 Ansonsten gewährt § 1377 Abs. 2 BGB einen einklagbaren und vollstreckbaren Anspruch[330] auf Mitwirkung an einem geme...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Wertangaben

Rz. 144 Der reine Auskunftsanspruch nach § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB beinhaltet noch nicht eine Verpflichtung zur Ermittlung des Wertes der in das Vermögensverzeichnis aufzunehmenden Vermögensgegenstände. Dies kann vielmehr nur zusätzlich nach § 1379 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt werden. Der auskunftspflichtige Ehegatte hat jedoch die zu seinem Endvermögen gehörenden Gegenstände n...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Die Bewertung von KMU

Rz. 101 IDW und Bundessteuerberaterkammer haben sich der Bewertung von sog. KMU angenommen und hierzu umfangreiche Hinweise veröffentlicht.[211] Bei der Bewertung von KMU ergeben sich folgende Problempunkte:[212]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 158 Ggü. dem familienrechtlichen Kooperationsvertrag, mit dem der BGH seit Beginn der 80er-Jahre arbeitete, stellt der BGH inzwischen wieder die bereits in den 50er-Jahren bemühte[387] Rechtsfigur der Ehegatteninnengesellschaft in den Vordergrund. [388] Ansprüche aus der Ehegatteninnengesellschaft kommen in Betracht, soweit die Ehegatten durch beiderseitige Leistungen (z....mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Indizien

Rz. 164 Indizien für das Vorliegen von Vermögensbildung i.S.e. Ehegatteninnengesellschaft in Abgrenzung vom "Geben um der Ehe willen" können in Folgendem liegen:[408]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Unentgeltliche Zuwendung

Rz. 47 Als Zuwendung ist bereits das Verpflichtungsgeschäft mit dem Versprechen einer Leistung anzusehen. Unentgeltlichkeit liegt vor, wenn der Verminderung des Vermögens des Zuwendenden keine Gegenleistung gegenübersteht.[83] Hierbei handelt es sich v.a. um Schenkungen, Ausstattungen, vorweggenommene Erbfolgen, Spenden und Stiftungen.[84] Umstritten ist, ob Abfindungsaussch...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Korrekturkriterien

Rz. 121 Eine Korrektur des so gefundenen Ergebnisses kann aufgrund des Bewertungsziels, einen familien-/erbrechtlichen Ausgleichs- und Auseinandersetzungswert zu finden,[286] erforderlich sein, insb. wenn der Unternehmer-Ehegatte durch Mitarbeit in der Praxis seinen Lebensunterhalt und den des geschiedenen Ehegatten bestreitet. Es kann auch eine Rolle spielen, welche steuerl...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Herausnahme des Betriebsvermögens aus dem Zugewinn

Rz. 454 Die Herausnahme des unternehmerischen Vermögens aus der Zugewinnberechnung gänzlich oder jedenfalls im Scheidungsfall wird in der familienrechtlichen Literatur empfohlen,[1018] aber auch zugleich mit Skepsis betrachtet.[1019] Der BGH hat jedoch diese Gestaltung ausdrücklich für rechtmäßig erklärt.[1020] Die für den Ehetyp der Einverdienerehe als Leitbild geschaffenen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. "Güterstandsschaukel"

Rz. 437 Die Gütertrennung kann schließlich i.R.d. sog. "Güterstandsschaukel" vereinbart werden, um Die Güterstandsschaukel hat in d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Güterstandsklauseln

Rz. 210 Ein weiterer typischer Satzungsbestandteil in Mehrpersonengesellschaften sind sog. Güterstandsklauseln. Bei verheirateten Gesellschaftern ist es i.d.R. nicht sinnvoll, dass der Geschäftsanteil bei Scheidung der Ehe des Gesellschafters in den Zugewinnausgleich fällt. Zum einen würde über mögliche Zugewinnausgleichsforderungen nicht nur ein Mitgesellschafter in erhebli...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Einfluss gesellschaftsvertraglicher Abfindungsklauseln

Rz. 132 Bei den Unternehmensbeteiligungen stellt sich schließlich für die Bewertung die Frage, wie i.R.d. Wertfeststellung mit einer nach dem Gesellschaftsvertrag unveräußerlichen Beteiligung oder einer solchen mit einem niedrigeren Abfindungswert umzugehen ist. Rz. 133 Nach § 711 Abs. 1 BGB n.F., § 105 Abs. 3 HGB bedarf die Übertragung eines Anteils an einer Personengesellsc...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Benachteiligungsabsicht

Rz. 50 Eine solche liegt vor, wenn die Benachteiligung des anderen Ehegatten das leitende Motiv des Handelns ist.[90] Es muss sich nicht um das einzige Motiv handeln.[91] Beispiel Ein Ehegatte hebt alle gemeinsamen Ersparnisse von einem Festgeldkonto ab und verbrennt aus Wut und Enttäuschung über das Scheitern der Ehe das Bargeld im Ofen. Hier liegt sowohl Verschwendung als a...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Subjektiver Wert

Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteilseigners. In diese Betrachtung werden der Einfluss des Anteilseigners auf die Unternehmenspolitik (Sperrminorität, Mehrheitsbeteiligung) und erwartete Synergieeffekte miteinb...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Gesamtnichtigkeit eines Unternehmerehevertrages

Rz. 399 Nach Auffassung des BGH ist ein Unternehmerehevertrag[941] aufgrund einer Gesamtschau der zu den Scheidungsfolgen getroffenen Regelungen gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig, wenn das Zusammenwirken aller in dem Vertrag enthaltenen Regelungen erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt, selbst wenn der Ausschluss der einzelnen...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / V. Besonderheiten bei der Bewertung von Unternehmensbeteiligungen

Rz. 127 Neben der Bewertung ganzer Unternehmen sind im Zugewinn auch Unternehmensbeteiligungen zu bewerten. Hierzu gibt es verschiedene Methoden. 1. Direkte/indirekte Bewertung a) Direkte Bewertung Rz. 128 Bei der direkten Bewertung von Unternehmensanteilen wird der Anteilswert direkt aus den Zahlungsströmen zwischen dem Unternehmen und dem einzelnen Anteilsinhaber abgeleitet.[...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Objektivierter Wert/Subjektiver Wert

a) Objektivierter Wert Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens. b) Subjektiver Wert Rz. 131 Der subjektive Wert beinhaltet die Einschätzung des Wertes der Beteiligung an einem Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse des jeweiligen Anteils...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Güterrechtlicher Ausgleich des Zugewinns

Rz. 15 Bei Ehescheidung, bei Aufhebung der Ehe nach §§ 1313 ff. BGB, bei Klage auf vorzeitigen Zugewinn nach §§ 1385 ff. BGB, bei Eingreifen der güterrechtlichen Lösung im Todesfall und bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Güterstandswechsel erfolgt der güterrechtliche Zugewinnausgleich nach §§ 1372 ff. BGB. Zugewinn bezeichnet den Betrag, um den das Endvermögen eine...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Bewertungsvereinbarungen

Rz. 451 In der Praxis werden oftmals auch Bewertungsvereinbarungen geschlossen. Sie sind insb. dann ratsam, wenn unternehmerisches Vermögen im Zugewinn verbleibt. In einem solchen Fall können die Ehegatten die Wertfestlegung durch Bezugnahme auf ein anerkanntes Bewertungsverfahren zuvor vereinbaren.[1015] Hinweis Empfehlenswert sind allein Verweise auf allgemein anerkannte Be...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Stichtag

Rz. 57 Stichtag für die Feststellung und Bewertung des Endvermögens ist die Beendigung des Güterstandes (§ 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Scheidung wird jedoch der Stichtag gem. § 1384 BGB auf die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages [99] vorverlegt (§§ 167, 253 Abs. 1, 261 Abs. 1 ZPO, 124 Satz 2 FamFG). Die Ausgleichsforderung entsteht zwar erst gem. § 1378 Abs. 3 Satz 1 BG...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen

Rz. 79 Allgemein wird angenommen, dass zu dem Zukunftsüberschusswert der Veräußerungswert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zu Einzelveräußerungspreisen hinzuzuzählen ist.[157] Nach der höchstrichterlichen Rspr. ist – gleich bei welcher Bewertungsmethode – nicht betriebsnotwendiges Vermögen von der Gesamtbewertung ausgenommen und mit dem Liquidationswert zu bewerten.[1...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 278 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütertrennung mit einer Art Zugewinnausgleich, wobei Besonderheiten hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des einzelnen Ehegatten nicht ersichtlich sind.[860] Als Wahlgüterstand gibt es die Gütergemeinschaft, bei der über die gemeinschaftlichen Gegenstände regelmäßig nur gemeinsam verfügt werden kann.[861]mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / I. Grundsätze der Zugewinngemeinschaft

1. Grundzüge der Zugewinngemeinschaft Rz. 2 Die Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher Güterstand (§ 1363 Abs. 1 BGB), der seit Inkrafttreten des EheöffnungsG am 1.10.2017 sowohl für heterosexuelle als auch für gleichgeschlechtliche Ehepaare gilt (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft steht zur Disposition der Ehegatten und kann durch notariel...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Objektivierter Wert

Rz. 130 Der objektivierte Wert des Unternehmensanteils entspricht dem quotalen Wertanteil am objektiven Gesamtwert des Unternehmens.mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) IDW-Standard S 1

Rz. 85 Ließ sich schon bei der Schilderung des Ertragswertverfahrens zeigen, dass über die Bewertungsgrundsätze ganz unterschiedliche Meinungen sowohl hinsichtlich der anzuwendenden Methode als auch innerhalb einer Methode hinsichtlich der durchzuführenden Bewertungsschritte bestehen, so ist es umso wichtiger, dass sich allgemeine Standards für die Unternehmensbewertung entw...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Ausgleich des Zugewinns im Todesfall

Rz. 12 Im Todesfall erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel. Damit ist der Zugewinn pauschal abgegolten, unabhängig von der Entstehung eines tatsächlichen Zugewinns. Die Erhöhung tritt also auch dann ein, wenn nur der überlebende Ehegatte Zugewinn erzielt hat.[17] Sie führt zu einer entsprechenden Reduzierung der Kinderpflichtteile. Zuwe...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Aufhebung der Gütertrennung mit Vereinbarung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 433 Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist mittlerweile verbreiteter und im Lichte des § 5 ErbStG auch zumeist erbschaftsteuerlich günstiger als die Gütertrennung. Viele Ehegatten haben jedoch zu Beginn ihrer Ehe Gütertrennungsverträge geschlossen, die heute nicht mehr sinnvoll sind, aber auch zwischenzeitlich nie mehr überprüft wurden. Anlass für eine Beratung bieten...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 4. Inhaltliche Auswirkungen auf die Vereinbarungen zum Güterstand

Rz. 424 Nach Auffassung des BGH erweist sich der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition am weitesten zugänglich. Danach ist die eheliche Lebensgemeinschaft "als gleichberechtigte Partnerschaft von Mann und Frau nicht notwendig auch eine Vermögensgemeinschaft".[985] Der Zugewinn stellt nicht auf den Bedarf ab. Dazu hingegen dient der Unterhalt. Diese Einschätzun...mehr