Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Der steuerliche Zugewinnausgleich bei Immobilienübertragung im Scheidungsfall

Zusammenfassung Wird im Zuge einer Scheidung Immobilienvermögen von einem Ehepartner auf den anderen übertragen und dafür auf einen finanziellen Zugewinnausgleich verzichtet, kann dies als steuerlich relevantes Verkaufsgeschäft gelten. Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass eine solche Übertragung grundsätzlich zu "privaten Veräußerungsgeschäften" nach dem Einko... mehr

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Der steuerliche Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Wird im Zuge einer Scheidung Immobilienvermögen von einem Ehepartner auf den anderen übertragen und dafür auf einen finanziellen Zugewinnausgleich verzichtet, kann dies als steuerlich relevantes Verkaufsgeschäft gelten. Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass eine solche Übertragung grundsätzlich zu "privaten Veräußerungsgeschäften" nach dem Einkommensteuergeset... mehr

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Der steuerliche Zugewinnaus... / Hintergrund

Ein Ehepaar lebte im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und hatte gemeinsam mehrere Eigentumswohnungen erworben, jeweils zur Hälfte im gemeinschaftlichen Eigentum. Nach Einleitung des Scheidungsverfahrens durch die Ehefrau einigten sich beide auf folgende Regelung: Der Ehemann überträgt seine hälftigen Miteigentumsanteile an den Immobilien auf die Ehefrau, die i... mehr

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Der steuerliche Zugewinnaus... / Entscheidung

Das FG Münster hat die Klage abgewiesen und ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft bejaht. Nach dem EStG zählen Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist zu den sonstigen Einkünften. Entscheidend ist dabei, ob eine entgeltliche Übertragung vorliegt. Im vorliegenden Fall übertrug der Ehemann im Rahmen der Schei... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge... mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; RFH RStBl 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BFH BStBl II 19... mehr

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ZErb 08/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Christ Crashkurs Arbeitsrecht für Führungskräfte Arbeitsrechtliche Hürden rechtssicher meistern Haufe, ISBN 978-3-648-18247-5, 39,99 EUR Christ legt ... mehr

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ZAP 7/2026, Die Hinweispfli... / 4. Ausnahme von erneuter Hinweispflicht

Eine Ausnahme von dieser erneuten Hinweispflicht kann dann bestehen, wenn der Mandant nicht mehr belehrungsbedürftig ist, was aber im Einzelfall Streitpotenzial in sich birgt. Dieser Fall kann gegeben sein, wenn der – künftige – Mandant aufgrund eines vorangegangenen Hinweises weiß, dass sich die Berechnung der Anwaltsgebühren auch für die nach dem neuen Auftrag geschuldeten... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ... mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – sind im "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" geregelt. Die Berechnung der Gerichtskosten richtet sich nach dem "Gesetz über Gerichtskosten... mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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Aufgabenteil / 6. Berechnung des Gegenstandswertes (→ § 3 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gem. § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Zitat § @ Modifizierung des Güterstandes für den Fall der Ehescheidung Wird der gesetzliche Güterstand der Zug... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei Scheidung und Tod

Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruchs nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruchs s... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / IV. Regelungen zum Versorgungsausgleich

Grundsätze der Ausübungskontrolle bei Regelungen zum Versorgungsausgleich Der BGH hat den Versorgungsausgleich – anders als den Zugewinnausgleich – dem Kernbereich der Scheidungsfolgen zugeordnet. Als vorweggenommener Altersunterhalt steht der Versorgungsausgleich damit einer vertraglichen Gestaltung nur begrenzt offen, sodass Vereinbarungen über ihn nach denselben Kriterien ... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Zitat § @ Modifi... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen: mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[12] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht durch de... mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 8.1.1 Schenkungsteuerfinanzamt

Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich der Zugewinnausgleichsforderu... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gem. § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan... mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Notarkosten

Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Güterstan... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.3.2 Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

Der Ehepartner, der nach dem Gesetz mit dem Verstorbenen als Erblasser nicht verwandt ist, wird besonders berücksichtigt. Der gesetzliche Erbanteil des überlebenden Ehepartners wird durch zwei Faktoren bestimmt[1], nämlich, welche Verwandte neben dem Ehepartner vorhanden sind und welcher Ordnung diese angehören und in welchem Güterstand die Ehepartner gelebt haben. Der überle... mehr

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Planung und Sicherung der U... / 3.6 Vorweggenommene Erbfolge

Die vorweggenommene Erbfolge sind Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge. Künftige Erblasser können Vermögen (auch teilweise) zu Lebzeiten auf einen oder mehrere der künftigen Erben im Hinblick auf das Erbe unter Anrechnung auf deren Erbteil schenkweise oder gegen Übernahme von Versorgungsleistungen oder gegen Einräumung von Nießbrauchs... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.5 Pfändung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen des Schenkers und Zugewinnausgleich (§ 852 ZPO)

Rz. 56 § 852 ZPO bewirkt einen gewissen Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche, Herausgabeansprüche des Schenkers und Ansprüche auf Zugewinnausgleich des Ehegatten.[1] Diese Ansprüche sind nur dann pfändbar, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig gemacht worden sind. Ohne diese Regelung wären diese Ansprüche ohne Einschränkung pfändbar. Unter Pflichtteilsanspr... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Pfändungsschutz nach §§ 851–852 ZPO

Rz. 51 Während §§ 850–850l ZPO den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen festlegen, regeln §§ 851–852 ZPO den Pfändungsschutz für unübertragbare Forderungen, Einkünfte aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, Miet- und Pachtzinsen, Pflichtteilsansprüche, Ansprüche des Schenkers auf Herausgabe des Geschenkten sowie Ansprüche auf Zugewinnausgleich. 3.1 Pfändung unübertragb... mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl... mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / II. Sinn und Zweck der Norm

Sinn und Zweck der Beschränkung der geschäftlichen Handlungsbefugnisse von Ehegatten ist der Schutz der wirtschaftlichen Existenzgrundlagen von Ehe und Familie. Ehegatten sollen nicht durch eigenmächtige, mit dem anderen nicht abgesprochene Vermögensaktionen die ökonomische Basis des gemeinsamen Lebens gefährden und beeinträchtigen können. Hinter diesem primären Zweck der Ei... mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / Leitsatz

1. Auch wenn die Auszahlung eines Versorgungsanrechts nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens unter Verstoß gegen das Leistungsverbot nach § 29 VersAusglG erfolgt, führt die verbotswidrige Auszahlung zu einem Untergang des Anrechts im Umfang der Zahlung, weil das Leistungsverbot des § 29 VersAusglG kein Verfügungsverbot i.S.d. § 135 BGB darstellt. 2. Wird durch die unt... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / IV. Anwendungsbereich

Das aber ändert nichts daran, dass zunächst gestritten wird – die praktische Bedeutung des § 1365 BGB ist groß. Von Relevanz ist das Zustimmungserfordernis vor allem bei Grundstücksgeschäften, denn Grundstücke machen vielfach das (nahezu) gesamte Vermögen eines Ehegatten aus – was ihre Veräußerung oder Belastung zustimmungspflichtig macht. Auch Unternehmen und Unternehmensbet... mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

In ihrer Handlungsfreiheit beschränkt sind Ehegatten, wenn sie über ihr "Vermögen im Ganzen" verfügen. Eine solche Verfügung, für die die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist, trifft ein Ehegatte dann, wenn er über einen Gegenstand disponiert, der "im Wesentlichen" oder "nahezu", so die gängigen Formulierungen, sein gesamtes Vermögen ausmacht.[2] Ob dies der Fall ist,... mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / III. Schnittstellen zwischen Güterrecht und Erbrecht

Einen ebenso praxisrelevanten Beitrag lieferte RA Dr. Francisco Fernández Sánchez , der sich dem Zusammenspiel von europäischer Güterrechts- und Erbrechtsverordnung widmete. Ausgangspunkt seiner Analyse war die Feststellung, dass beide Regelungsbereiche zwar formal getrennt sind, in der Praxis jedoch regelmäßig ineinandergreifen würden. Gerade in internationalen Erbfällen bes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Sonstige Willenserklärungen (§ 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG)

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG können überdies Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden. Insoweit geht es um die sog. unechten Satzungsbestandteile.[35] Hierbei handelt es sich um Regelungen, die lediglich schuldrechtlich wirken und die Betroffenen nur per... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Begriff derselben Angelegenheit

Rz. 87 Der Begriff derselben Angelegenheit bereitet in der Praxis bisweilen Schwierigkeiten (siehe eingehend Rdn 16 ff.). Hilfreich ist es sich zu vergegenwärtigen, dass es sich um ein rein mandatsbezogenes Mitwirkungsverbot handelt.[179] Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens war auch ein mandantenbezogenes Verbot diskutiert worden, das jedoch nicht Gesetz wurde. In größeren ... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ... mehr

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FF 05/2026, Neue Literatur / 2 Strategien beim Zugewinnausgleich

Kogel/Roßmann 8., vollständig überarbeitete Auflage, 528 Seiten, C.H.BECK, 79 EUR ISBN 978-3-406-82498-2 mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Rechtsfolgen des Antrags nach § 1386 BGB

Wie bereits erwähnt wurde, geht die größte Verzögerung für die Scheidung von der Folgesache Güterrecht (Zugewinnausgleich) aus. Sollte ein Stufenantrag gestellt worden sein, müssen zunächst die Auskünfte geklärt werden, was meistens schon recht zeitintensiv ist, vor allen Dingen droht aber im Bereich der Leistungsstufe die Einholung von Gutachten, insbesondere im Hinblick au... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für Beschleunigung

Die Motivation für eine schnelle Scheidung steht den Verzögerungsstrategien diametral entgegen. Regelmäßig geht es darum, dass ein Beteiligter unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen endlich geschieden sein will, häufig auch um seine neue Partnerin/seinen neuen Partner ehelichen zu können. Dieser Wunsch hat besondere Bedeutung, wenn aus der neuen Partnerschaft bereits Kin... mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Fazit

Die Strategie der Beschleunigung der Scheidung durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist in geeigneten Fällen unbedingt umzusetzen, gerade bei hohen Zugewinnausgleichsansprüchen im Hinblick auf die Vermeidung eines erheblichen Zinsschadens (oder auch um Trennungsunterhaltsansprüche infolge Scheidung zum Erlöschen zu bringen). Es kommt hinzu, dass sich der Stich... mehr