Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abschreibung

Rn. 511 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Anders als bei den den gewerblichen Unternehmen zuzurechnenden Geschäftswerten hat die Rspr bei den sog Praxiswerten freiberuflicher Praxis schon immer AfA auf die AK zugelassen. Der derivativ erworbene Praxiswert stellte ein abnutzbares immaterielles WG dar (RFH RStBl 1929, 326; 1938, 955; BFH BStBl III 1958, 330; BStBl II 1975, 381; 1982,...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / III. Wahl des richtigen Güterstandes

Der Zugewinnausgleich wird nach der Rechtsprechung des BGH vom Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts nicht umfasst. Er ist daher einer ehevertraglichen Gestaltung am weitesten zugänglich.[12] Der BGH hat an der Kernbereichsferne des Zugewinnausgleichs auch für Unternehmerehen festgehalten, in denen der selbstständig erwerbstätige Ehegatte seine Altersvorsorge nicht durch de...mehr

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ZErb 07/2026, Kein Ehegatte... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Erbrecht der Beteiligten zu 1 nach § 1933 S. 1 Alt. 2 BGB ausgeschlossen ist. Die Beteiligte zu 1 war mit dem Erblasser seit dem 28.7.1988 verheiratet, die Beteiligte zu 2 ist die außerehelich geborene, leibliche Tochter des Erblassers. Mit Schriftsatz vom 11.10.2000 reichte die Beteiligte zu 1 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 8.1.1 Schenkungsteuerfinanzamt

Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich der Zugewinnausgleichsforderu...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1. Güterstand der Zugewinngemeinschaft ohne Modifikation

Ohne ehevertragliche Regelung leben die Eheleute gem. § 1363 BGB grundsätzlich im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten beendet und tritt gesetzliche Erbfolge ein, so wird der Ausgleich des Zugewinns gem. § 1371 Abs. 1 BGB dadurch verwirklicht, dass sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Entgeltlichkeit

Rn. 44 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Betriebsveräußerung ist entgeltlich, wenn Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Grundsätzen (in etwa) ausgeglichen sind; davon ist auch dann noch auszugehen, wenn Leistung und Gegenleistung zwar objektiv gesehen ungleichgewichtig, aber die Vertragsparteien subjektiv von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegan...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Notarkosten

Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Güterstan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.5 Pfändung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen des Schenkers und Zugewinnausgleich (§ 852 ZPO)

Rz. 56 § 852 ZPO bewirkt einen gewissen Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche, Herausgabeansprüche des Schenkers und Ansprüche auf Zugewinnausgleich des Ehegatten.[1] Diese Ansprüche sind nur dann pfändbar, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig gemacht worden sind. Ohne diese Regelung wären diese Ansprüche ohne Einschränkung pfändbar. Unter Pflichtteilsanspr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Pfändungsschutz nach §§ 851–852 ZPO

Rz. 51 Während §§ 850–850l ZPO den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen festlegen, regeln §§ 851–852 ZPO den Pfändungsschutz für unübertragbare Forderungen, Einkünfte aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, Miet- und Pachtzinsen, Pflichtteilsansprüche, Ansprüche des Schenkers auf Herausgabe des Geschenkten sowie Ansprüche auf Zugewinnausgleich. 3.1 Pfändung unübertragb...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Ehegatten haben am 2011 geheiratet. Sie leben seit November 2017 – Auszug des Antragsgegners – getrennt. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 2.9.2021 zugestellt. [2] In der gesetzlichen Ehezeit vom … 2011 bis zum … 2021 hat die Antragstellerin Versorgungsanrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung, in einer berufsständischen Vers...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / II. Sinn und Zweck der Norm

Sinn und Zweck der Beschränkung der geschäftlichen Handlungsbefugnisse von Ehegatten ist der Schutz der wirtschaftlichen Existenzgrundlagen von Ehe und Familie. Ehegatten sollen nicht durch eigenmächtige, mit dem anderen nicht abgesprochene Vermögensaktionen die ökonomische Basis des gemeinsamen Lebens gefährden und beeinträchtigen können. Hinter diesem primären Zweck der Ei...mehr

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FF 06/2026, Folgen der Ausz... / Leitsatz

1. Auch wenn die Auszahlung eines Versorgungsanrechts nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens unter Verstoß gegen das Leistungsverbot nach § 29 VersAusglG erfolgt, führt die verbotswidrige Auszahlung zu einem Untergang des Anrechts im Umfang der Zahlung, weil das Leistungsverbot des § 29 VersAusglG kein Verfügungsverbot i.S.d. § 135 BGB darstellt. 2. Wird durch die unt...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / IV. Anwendungsbereich

Das aber ändert nichts daran, dass zunächst gestritten wird – die praktische Bedeutung des § 1365 BGB ist groß. Von Relevanz ist das Zustimmungserfordernis vor allem bei Grundstücksgeschäften, denn Grundstücke machen vielfach das (nahezu) gesamte Vermögen eines Ehegatten aus – was ihre Veräußerung oder Belastung zustimmungspflichtig macht. Auch Unternehmen und Unternehmensbet...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

In ihrer Handlungsfreiheit beschränkt sind Ehegatten, wenn sie über ihr "Vermögen im Ganzen" verfügen. Eine solche Verfügung, für die die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist, trifft ein Ehegatte dann, wenn er über einen Gegenstand disponiert, der "im Wesentlichen" oder "nahezu", so die gängigen Formulierungen, sein gesamtes Vermögen ausmacht.[2] Ob dies der Fall ist,...mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / III. Schnittstellen zwischen Güterrecht und Erbrecht

Einen ebenso praxisrelevanten Beitrag lieferte RA Dr. Francisco Fernández Sánchez , der sich dem Zusammenspiel von europäischer Güterrechts- und Erbrechtsverordnung widmete. Ausgangspunkt seiner Analyse war die Feststellung, dass beide Regelungsbereiche zwar formal getrennt sind, in der Praxis jedoch regelmäßig ineinandergreifen würden. Gerade in internationalen Erbfällen bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Sonstige Willenserklärungen (§ 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG)

Rz. 12 Nach § 2 Abs. 3 S. 3 GmbHG können überdies Willenserklärungen, welche nicht der notariellen Form bedürfen, mittels Videokommunikation gemäß den §§ 16a bis 16e des Beurkundungsgesetzes beurkundet werden. Insoweit geht es um die sog. unechten Satzungsbestandteile.[35] Hierbei handelt es sich um Regelungen, die lediglich schuldrechtlich wirken und die Betroffenen nur per...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Begriff derselben Angelegenheit

Rz. 87 Der Begriff derselben Angelegenheit bereitet in der Praxis bisweilen Schwierigkeiten (siehe eingehend Rdn 16 ff.). Hilfreich ist es sich zu vergegenwärtigen, dass es sich um ein rein mandatsbezogenes Mitwirkungsverbot handelt.[179] Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens war auch ein mandantenbezogenes Verbot diskutiert worden, das jedoch nicht Gesetz wurde. In größeren ...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 65 Familie, Allgemeines [Rdn 732]

Rdn 733 Literaturhinweise: Braeuer/Todorow, Der Zugewinnausgleich, 3. Aufl. 2024 Büte/Volker, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung, 6. Aufl. 2022, Cirullis/Cirullis, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 3. Aufl. 2024 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 12. Aufl. 2021 Götz/Giers, Die Wohnung in der familienrechtlichen Praxis, 3. Aufl. 2024 ...mehr

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FF 05/2026, Neue Literatur / 2 Strategien beim Zugewinnausgleich

Kogel/Roßmann 8., vollständig überarbeitete Auflage, 528 Seiten, C.H.BECK, 79 EUR ISBN 978-3-406-82498-2mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Rechtsfolgen des Antrags nach § 1386 BGB

Wie bereits erwähnt wurde, geht die größte Verzögerung für die Scheidung von der Folgesache Güterrecht (Zugewinnausgleich) aus. Sollte ein Stufenantrag gestellt worden sein, müssen zunächst die Auskünfte geklärt werden, was meistens schon recht zeitintensiv ist, vor allen Dingen droht aber im Bereich der Leistungsstufe die Einholung von Gutachten, insbesondere im Hinblick au...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für Beschleunigung

Die Motivation für eine schnelle Scheidung steht den Verzögerungsstrategien diametral entgegen. Regelmäßig geht es darum, dass ein Beteiligter unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen endlich geschieden sein will, häufig auch um seine neue Partnerin/seinen neuen Partner ehelichen zu können. Dieser Wunsch hat besondere Bedeutung, wenn aus der neuen Partnerschaft bereits Kin...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Fazit

Die Strategie der Beschleunigung der Scheidung durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist in geeigneten Fällen unbedingt umzusetzen, gerade bei hohen Zugewinnausgleichsansprüchen im Hinblick auf die Vermeidung eines erheblichen Zinsschadens (oder auch um Trennungsunterhaltsansprüche infolge Scheidung zum Erlöschen zu bringen). Es kommt hinzu, dass sich der Stich...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / bb) Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei Vorliegen eines Leistungs- oder Stufenantrags im Verbund zum Zugewinnausgleich sowie einer Verfahrensdauer seit Getrenntleben von drei Jahren ist wie folgt zu beschreiben: Zunächst ist der Verfahrensgegner außergerichtlich aufzufordern, die Zustimmung zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu erklären, und zwar mit Fristsetzung und Angebot der Kostenübe...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Allgemeines

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Scheidung kann auch die Abtrennung von Folgesachen sein. Diese ist jedoch von Voraussetzungen abhängig, die häufig problematisch sind. Sollte jedoch eine Abtrennung von Folgesachen von der Scheidung erfolgen, hat dies die Scheidung zur Folge mit den häufig gewollten Konsequenzen, dass Trennungsunterhalt erlischt und Zinsen beim Zugewinnau...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für die Verzögerung der Scheidung

Die Scheidung wird mitunter durch Geltendmachung von Folgesachen strategisch verzögert, um damit für einen Beteiligten bedeutsame Ziele zu erreichen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein günstiger Trennungsunterhalt abgesichert werden, insbesondere wenn nachehelicher Unterhalt zweifelhaft erscheint. Auch kann in Betracht kommen, dass ein hoher Zugewinnausgleich absehbar ist...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / e) Güterrecht

Besonderes Potenzial für eine Verzögerung der Scheidung bietet der Zugewinnausgleich.[27] Dieser kann mit einem Leistungs- oder Stufenantrag in den Verbund eingebracht werden. Erneut kommt der negative Feststellungsantrag in Betracht, falls außergerichtlich Auskunft erteilt wurden und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt hat. Bereits die Auskunftsstufe nach § 1379 BGB...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Wiederbegründung

Die Ehegatten können auch die Zugewinngemeinschaft beenden und diesen Güterstand neu begründen. Die dabei entstehende Ausgleichsforderung als freigebige Zuwendung ist nicht schenkungssteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Ehemann EM und die Ehefrau EF leben im Güterstand der Zugewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ip) Zugewinnausgleich

Rn. 240 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Schenkung an den Ehegatten unter Anrechnung auf die künftige Zugewinnausgleichsforderung führt zu AK (Hollender/Schlütter, DStR 2002, 1932). Die Rechtslage betreffend des AK-Charakters von Leistungen beim Zugewinnausgleich ist allerdings zweifelhaft (einerseits Götz, FR 2003, 127; andererseits Tiedtke, DB 2003, 1471).mehr

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FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr