Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.5 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2021 Fiktiver Zugewinnausgleich / Einschränkung durch § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG / § 5 ErbStG Die Steuerfreistellung für den fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG wurde durch das JStG 2020 durch einen neuen S. 6 eingeschränkt. Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbe, für die die Steuer nach dem 28.12.2020 entstanden ist. Hinsichtlich der Anwendung von § 5 Abs. 1 S...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Lorenz/Claussen, Güterstandsschaukel: Einsatz von steuerverstrickten Wirtschaftsgütern zur Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs, DStR 2025, 2815; Kollruss, Genussrechte in der Erbschaftsteuer – Grundlegende Analyse und Folgerungen, DStR 2025, 1840; Carlé, Der „pauschale“ Zugewinnausgleich in der Vertragspraxis, KÖSDI 2025, 24538; Lehmann, Die Erhaltungsrücklage nach de...mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / III. Schnittstellen zwischen Güterrecht und Erbrecht

Einen ebenso praxisrelevanten Beitrag lieferte RA Dr. Francisco Fernández Sánchez , der sich dem Zusammenspiel von europäischer Güterrechts- und Erbrechtsverordnung widmete. Ausgangspunkt seiner Analyse war die Feststellung, dass beide Regelungsbereiche zwar formal getrennt sind, in der Praxis jedoch regelmäßig ineinandergreifen würden. Gerade in internationalen Erbfällen bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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FF 05/2026, Neue Literatur / 2 Strategien beim Zugewinnausgleich

Kogel/Roßmann 8., vollständig überarbeitete Auflage, 528 Seiten, C.H.BECK, 79 EUR ISBN 978-3-406-82498-2mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / c) Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Güterrechtssachen

Anders zu bewerten ist die Geltendmachung von Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen. Eine Geltendmachung im Verbund ist nicht nötig. Dies zeigt sich auch an der Entwicklung der Rechtsprechung in den letzten Jahren; der Zugewinnausgleich zählt nicht zum Kernbereich der Scheidungsfolgen.[71] Die Hausfrauenehe ist unter den heutigen sozialen Bedingungen kaum ...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Zweck des Scheidungsverbunds

Der Scheidungsverbund bezweckt (zumindest war dies im Jahre 1977 von Bedeutung), den sozial "schwächeren" Ehegatten zu schützen;[3] die Scheidung soll also nicht ausgesprochen werden können, bevor dieser durch Unterhaltsansprüche, übertragene Rentenanrechte und Zugewinnausgleich wirtschaftlich abgesichert ist. Daneben hat der Scheidungsverbund eine Verfahrenskonzentration zur...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Rechtsfolgen des Antrags nach § 1386 BGB

Wie bereits erwähnt wurde, geht die größte Verzögerung für die Scheidung von der Folgesache Güterrecht (Zugewinnausgleich) aus. Sollte ein Stufenantrag gestellt worden sein, müssen zunächst die Auskünfte geklärt werden, was meistens schon recht zeitintensiv ist, vor allen Dingen droht aber im Bereich der Leistungsstufe die Einholung von Gutachten, insbesondere im Hinblick au...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für Beschleunigung

Die Motivation für eine schnelle Scheidung steht den Verzögerungsstrategien diametral entgegen. Regelmäßig geht es darum, dass ein Beteiligter unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen endlich geschieden sein will, häufig auch um seine neue Partnerin/seinen neuen Partner ehelichen zu können. Dieser Wunsch hat besondere Bedeutung, wenn aus der neuen Partnerschaft bereits Kin...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Fazit

Die Strategie der Beschleunigung der Scheidung durch vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist in geeigneten Fällen unbedingt umzusetzen, gerade bei hohen Zugewinnausgleichsansprüchen im Hinblick auf die Vermeidung eines erheblichen Zinsschadens (oder auch um Trennungsunterhaltsansprüche infolge Scheidung zum Erlöschen zu bringen). Es kommt hinzu, dass sich der Stich...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / bb) Vorgehensweise

Die Vorgehensweise bei Vorliegen eines Leistungs- oder Stufenantrags im Verbund zum Zugewinnausgleich sowie einer Verfahrensdauer seit Getrenntleben von drei Jahren ist wie folgt zu beschreiben: Zunächst ist der Verfahrensgegner außergerichtlich aufzufordern, die Zustimmung zur Aufhebung der Zugewinngemeinschaft zu erklären, und zwar mit Fristsetzung und Angebot der Kostenübe...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / aa) Allgemeines

Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Scheidung kann auch die Abtrennung von Folgesachen sein. Diese ist jedoch von Voraussetzungen abhängig, die häufig problematisch sind. Sollte jedoch eine Abtrennung von Folgesachen von der Scheidung erfolgen, hat dies die Scheidung zur Folge mit den häufig gewollten Konsequenzen, dass Trennungsunterhalt erlischt und Zinsen beim Zugewinnau...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 1. Motivation für die Verzögerung der Scheidung

Die Scheidung wird mitunter durch Geltendmachung von Folgesachen strategisch verzögert, um damit für einen Beteiligten bedeutsame Ziele zu erreichen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann ein günstiger Trennungsunterhalt abgesichert werden, insbesondere wenn nachehelicher Unterhalt zweifelhaft erscheint. Auch kann in Betracht kommen, dass ein hoher Zugewinnausgleich absehbar ist...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / e) Güterrecht

Besonderes Potenzial für eine Verzögerung der Scheidung bietet der Zugewinnausgleich.[27] Dieser kann mit einem Leistungs- oder Stufenantrag in den Verbund eingebracht werden. Erneut kommt der negative Feststellungsantrag in Betracht, falls außergerichtlich Auskunft erteilt wurden und die Gegenseite sich eines Anspruchs berühmt hat. Bereits die Auskunftsstufe nach § 1379 BGB...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 2. Folgesachen

Verbundfähige Folgesachen sind nach § 137 Abs. 2 FamFG der Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§§ 1568a und b BGB) und Güterrechtssachen, wenn eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und die Familiensache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache von einem Ehega...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / cc) Abtrennung nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG

Damit bleibt nur noch die Möglichkeit der Abtrennung von Folgesachen bei Härtefällen nach § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG. Danach ist eine Abtrennung von Folgesachen zulässig, wenn sich ansonsten der Scheidungsausspruch so außergewöhnlich verzögern würde, dass ein weiterer Aufschub unter Berücksichtigung der Bedeutung der Folgesache eine unzumutbare Härte darstellen würde und ein E...mehr

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FF 05/2026, Der Scheidungsv... / 3. Fazit

Der Scheidungsverbund war im Jahre 1977 ein großer Wurf. Dies kann nicht infrage gestellt werden. Die zeitgleiche Einführung der Familiengerichte und des Versorgungsausgleichs hat den Übergang vom Schuldscheidungsrecht zum Zerrüttungsprinzip vor dem Hintergrund des damaligen patriarchalischen Ehebildes ermöglicht. Grundlegend war dem Gesetzgeber daran gelegen, mittels dieser...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Beendigung der Zugewinngemeinschaft und Wiederbegründung

Die Ehegatten können auch die Zugewinngemeinschaft beenden und diesen Güterstand neu begründen. Die dabei entstehende Ausgleichsforderung als freigebige Zuwendung ist nicht schenkungssteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Ehemann EM und die Ehefrau EF leben im Güterstand der Zugewinn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ip) Zugewinnausgleich

Rn. 240 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Eine Schenkung an den Ehegatten unter Anrechnung auf die künftige Zugewinnausgleichsforderung führt zu AK (Hollender/Schlütter, DStR 2002, 1932). Die Rechtslage betreffend des AK-Charakters von Leistungen beim Zugewinnausgleich ist allerdings zweifelhaft (einerseits Götz, FR 2003, 127; andererseits Tiedtke, DB 2003, 1471).mehr

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FF 04/2026, Keine Zwischenf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Zwischen den beteiligten Ehegatten ist im Scheidungsverbund die Folgesache Zugewinnausgleich anhängig. In deren erster Stufe verlangt der Antragsgegner (Ehemann) von der Antragstellerin (Ehefrau) Auskunft über deren Anfangs- und Endvermögen sowie über ihr Vermögen zu dem von ihm behaupteten Trennungszeitpunkt am 1.11.2022. Die Ehefrau verlangt vom Ehemann Ausk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rade in H/H/R, § 6 EStG Rz 301 ff (08/2021); Krumm in Brandis/Heuermann, § 6 EStG Rz 410 ff (05/2023); Kulosa in Schmidt, § 6 EStG Rz 211–220 (43. Aufl 2024). Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022 Rn. 546 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / j) ABC der Anschaffungskosten

Rn. 249 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruchkosten eines Gebäudes als AK des Grund und Bodens s Rn 591 Abstandszahlung Zur Befreiung von einer dinglichen Last können Abstandszahlungen Grundstücks-AK sein (Spindler, DB 1993, 297; BFH BStBl II 1993, 486; sowie FG BaWü EFG 2003, 378 für Verzicht auf den Erwerb von GmbH-Anteilen; FG Nürnberg v 17.09.2001, I 282/2000, DStRE 2002, 194 ...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IX. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 71 Das vertragliche Rückforderungsrecht begründet einen zweifach, nämlich durch den Eintritt eines Rückforderungsgrundes einerseits und durch die Ausübung des Rückforderungsrechts andererseits, aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch. Ein derartiger mehrfach bedingter Rückübereignungsanspruch kann durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesicher...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / E. Gesamtmuster Rückforderungsrecht

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.19: Gesamtmuster Rückforderungsrechtmehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VI. Mehrere Erwerber (einschließlich Personengesellschaften)

Rz. 60 Teilweise wird von der Beteiligten auch der Wunsch geäußert, den landwirtschaftlichen Betrieb an mehrere Erwerber zu übertragen. In Betracht käme insofern eine Übertragung an mehrere Personen zu Bruchteilen oder eine Übertragung an eine aus mehreren Personen bestehende Personengesellschaft.[134] Eine solche Übertragung ist wegen § 4 HöfeO freilich nur möglich, wenn es...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung des § 33 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung vor möglichem Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung, d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In de...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.6 Kapitalwahlrechte bei Lebensversicherungen

Oberlandesgericht Celle, Beschl. v. 13.7.2025 – 17 UF 54/25 Übt ein Ehegatte ein im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages bestehendes Kapitalwahlrecht nach dem Endstichtag des § 1384 BGB, aber vor dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aus, scheidet es definitiv aus dem auszugleichenden Versorgungsvermögen aus. Auf den ersten Blick kann es auch nicht (mehr) im Zug...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Der Kogel" (Strategien beim Zugewinnausgleich) ist im Oktober 2025 in der 8. Auflage erschienen, nunmehr bearbeitet vom Kollegen Dr. Franz Thomas Roßmann ("Kogel/Roßmann"). Das Buch ist mit der Anwaltsfeder geschrieben und enthält somit besondere, anderweitig nicht immer mit diesem vertieften Praxisbezug dargestellte Zusammenhänge des Zugewinnausgleichs zur anwaltlichen Tak...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.7 Verschweigen von Versorgungsanrechten

Ein weiteres Amtsgericht (Gemünden)[116] hat, wie zuvor bereits die Amtsgerichte. Lübeck, Kirchhain und Ludwigshafen,[117] einen Ehegatten, der ein privates Versorgungsanrecht nicht angegeben hatte, zum Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, und zwar in die Rückstände und die späteren Monatsbeträge. Der Einwand eines Irrtums hinsichtlich der rechtlichen Qualität d...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / bb) Verfügung über das Vermögen im Ganzen

Solange die Ehe nicht geschieden ist, ist die Vorschrift des § 1365 BGB zu beachten. Vielfach stellt die Beteiligung an der Immobilie den wesentlichen Vermögenswert dar. Sofern keine weiteren Vermögenswerte existieren oder die Grenze von 10–15 % (je nach Vermögenshöhe)[12] nicht erreicht ist, verbietet sich die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahren. Nach der Rechtsp...mehr

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zfs 03/2026, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) …" [7] II. Die von der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht durch. [8] 1. Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht al...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

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zfs 03/2026, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Die Rechtsanwaltsgesellschaft R hatte vor dem LG Freiburg (Breisgau) eine Vergütungsforderung für die Vertretung der hiesigen Beklagten in einem Zugewinnausgleichsverfahren in Höhe von über 100.000 EUR geltend gemacht. Die Beklagte hat der Vergütungsforderung einen Schadensersatzanspruch entgegengehalten, den sie aus einem ihrer Auffassung nach nicht ordnungsgemäß erteilten ...mehr

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FF 02/2026, Ausgleich von v... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Zur Rückabwicklung vorehelicher Zuwendungen und Arbeitsleistungen vgl. den Beitrag von Dr. Thomas Herr, in diesem Heft S. 56 ff. Gründe: I. [1] Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß §§ 58 ff., 117 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. … II. [2] Der Senat entscheidet wie angekündigt über die Beschwerde gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne erneu...mehr

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FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / II. Das güterrechtliche Problem

Zur Vereinfachung werden hier Zuwendungen und Arbeitsleistungen, entsprechend der Terminologie des Bundesgerichtshofs,[2] übergeordnet als Wertschöpfungen bezeichnet. Solche Wertschöpfungen können, soweit sie in der Ehezeit bis zur Trennung erfolgen, über das sog. Nebengüterrecht ausgeglichen werden (konkludente Ehegatteninnengesellschaft und sui-generis-Vertrag, dieser in se...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / Einführung

Das Oberlandesgericht Koblenz [1] hat – den wenigen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen folgend – entschieden, dass voreheliche Zuwendungen und Arbeitsleistungen separat (neben dem Zugewinnausgleich) über § 313 BGB auszugleichen sind, um ungerechtfertigte Nachteile beim Zugewinnausgleich zu vermeiden. Dieser Beitrag zeigt systematisch überzeugende und güterrechtsinte...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 1. § 313 BGB (Geschäftsgrundlagenlösung)

Sie ist zwar auch für dieses Problem überwiegend anerkannt und wurde daher vom Oberlandesgericht Koblenz herangezogen. Sie ist aber nicht unproblematisch. Welches ist die Geschäftsgrundlage? Die beiden vorliegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs[10] und des Oberlandesgericht Köln[11] betreffen nur Wertschöpfungen in der Verlobungszeit. Begründung: die Verlobten stehen ...mehr