Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.3 Gemeinsame Forderungen

Rz. 332 Gemeinsame Forderungen der Ehegatten bestehen meist gegenüber der Bank aufgrund eines Gemeinschaftskontos.[1] Hier besteht eine Gesamtgläubigerschaft zwischen den Eheleuten, aus der sich ein Anspruch auf Gesamtgläubigerausgleich gem. §§ 428, 430 BGB ergeben kann. Eine Gesamtgläubigerschaft kann aber auch dann zwischen Ehegatten bestehen, wenn diese eine in ihrem Mite...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 4 Alleinige Schulden

Rz. 72 Fraglich ist, wie die Konstellation zu bewerten ist, in der ein Ehegatte ein von ihm im Außenverhältnis allein aufgenommenes Darlehen für den Erwerb von Miteigentum zur Verfügung stellt. Scheitert die Ehe, wird für die Zinsbelastung § 748 BGB herangezogen, um eine hälftige Beteiligung des anderen Ehegatten zu bewirken. Der Tilgungsanteil ist von dieser Vorschrift jedo...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.3 Gemeinschaftskonten und Berechtigung am Guthaben

Rz. 83 Gemeinschaftskonten bei Eheleuten sind in der Regel Oder-Konten, jeder der Ehegatten kann also im Außenverhältnis über das Guthaben ohne Beteiligung des anderen verfügen. Handelt es sich bei dem Gemeinschaftskonto ausnahmsweise um ein Und-Konto, so können die Ehegatten nur gemeinsam über das Konto verfügen. Sind die Ehegatten beide Inhaber eines Kontos, sind sie Gesamt...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.2 Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich und externe Teilung

Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung von Rentenansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung. Rentenansprüche können z. B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung[1] und zunehmend auch durch betriebliche[2] oder private Altersvorsorge entstehen.[3] Scheitert eine Ehe, sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass auch derjenige Ehepartner ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[1] und der 1,2 Termingebühr[2] eine 1,0 Einigungsgebühr[3] für die beteiligten Anwälte an, die aus dem Verfahrenswert berechnet wird. Letzterer wird vom Familiengericht festgesetzt. Wenn ein oder beide Ehepartner für das Schei...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.4 Übertragung von vermieteten Immobilien zum Ausgleich des Zugewinns

Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie an Dritte oder der Übertragung von vermietetem Grundbesitz zum Ausgleich des Zugewinns muss Folgendes bedacht werden: Die entgeltliche Veräußerung einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Ist die zu übertragende Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor dem Verkauf angeschafft worden, muss der Veräußerungsgewin...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.3 Voraussetzungen

Rz. 214 Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Vertrages über die Art und Weise der Kooperation sind nach den genannten Entscheidungen des BGH[1] daher Folgende: Die Mitarbeit muss über die bloße Gefälligkeit und über das im Rahmen der Unterhaltspflicht Geschuldete hinausgehen. Die Mitarbeit muss von gewisser Dauer und von gewissem Bestand sein. Die Mitarbeit muss zu eine...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.2 Bei Gütertrennung

Rz. 111 Bei der Gütertrennung ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen, wenn die Zuwendung eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten darstellt[1], wenn sie erbrachte Leistungen ausgleichen soll[2] oder als Gegenleistung für die Zustimmung zur Gütertrennung aufzufassen ist.[3] Ein Ausgleichsanspruch kommt aber dann in Betracht, wenn beispielsweise ein Gru...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 3.2.1 Wirksamkeitskontrolle

Der Richter wird daher in einem 1. Schritt gemäß § 138 Abs. 1 BGB eine Wirksamkeitskontrolle der Vereinbarung anhand einer auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezogenen Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehepartner vornehmen, insbesondere also hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ihres geplanten oder bereits verwirklichten Lebenszu...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.6 Vorgehensweise

Rz. 142 Praxis-Tipp Vor Rechtskraft der Ehescheidung können die Beteiligten nicht wirksam eine allumfassende Regelung zum Zugewinnausgleichs- und Rückforderungsanspruch treffen, da das in § 1378 Abs. 3 Satz 3 BGB verankerte Verbot, durch Dritte auf das Scheidungsverfahren einzuwirken, greift.[1] Folgenden Möglichkeiten bestehen: Da Vereinbarungen vor Rechtskraft der Ehescheidu...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 1 Sinn und Zweck der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die in Scheidungsfolgenvereinbarungen und Eheverträgen getroffenen Regelungen sind teilweise identisch und unterscheiden sich wie folgt: Der Ehevertrag regelt die Rechtsverhältnisse einer zukünftigen oder auch fortdauernden Ehe sowie den nicht angestrebten Scheidungsfall mit den damit verbundenen Folgen. Bei der eigentlichen Scheidungsfolgenvereinbarung geht es um die tatsäc...mehr

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Güterrecht / 3.6 Der vorzeitige Zugewinnausgleich

Rz. 228 In bestimmten Fällen kann ein Ehegatte von dem anderen die vorzeitige Durchführung des Zugewinnausgleichs verlangen. Auch die Regelungen zum vorzeitigen Zugewinnausgleich wurden zum 1.9.2009 reformiert. Mit der Reform wurden die Voraussetzungen für die Beantragung eines vorzeitigen Zugewinnausgleichs teilweise erleichtert. Ziel der Reform war es, den ausgleichsberech...mehr

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Güterrecht / 3 Der Zugewinnausgleich zu Lebzeiten der Ehegatten

Rz. 25 Der Grundgedanke des gesetzlichen Güterstandes ist, dass der Zugewinn, den die Ehegatten während der Ehezeit erzielt haben, ausgeglichen wird, wenn der Güterstand beendet wird. Gemäß § 1372 BGB wird der Zugewinn nach den Vorschriften der §§ 1373–1390 BGB ausgeglichen, wenn der Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet wird. Die §§ 1373–1390...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 19 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1]...mehr

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Güterrecht / 18.4.2 Ausschluss des Zugewinnausgleichs nur für den Fall der Scheidung

Rz. 344 Eine sinnvolle Alternative zur Gütertrennung ist oftmals die Variante, dass vereinbart wird, den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung auszuschließen. Diese Vorgehensweise birgt den Vorteil, dass der Zugewinnausgleich im Todesfall (§ 1371 BGB) und auch der Freibetrag des § 5 Abs. 1 ErbStG unberührt bleibt. Empfehlung: Es könnte wie folgt formuliert werden[1...mehr

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Güterrecht / 3.4.16 Haushaltsgegenstände/Aussteuer

Rz. 127 Bei Haushaltsgegenständen muss zunächst überprüft werden, ob diese überhaupt im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sind. Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6.7.2009 ist zum 1.9.2009 auch die Hausratsverordnung aufgehoben und § 1568b BGB eingeführt worden. Nach der Neuregelung in § 1568b BGB besteht ein Ans...mehr

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Güterrecht / 3.6.4 Beharrliche Weigerung, über den Bestand des Vermögens zu unterrichten

Rz. 243 Ein besonders praxistauglicher Weg zur Gelangung zu einem vorzeitigen Zugewinnausgleich führt über § 1385 Nr. 4 BGB. Danach kann ein vorzeitiger Zugewinnausgleich beantragt werden, wenn der andere Ehegatte sich ohne ausreichenden Grund beharrlich weigert oder sich ohne ausreichenden Grund bis zur Erhebung des Auskunftsantrages beharrlich geweigert hat, den jeweils an...mehr

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Güterrecht / 3.4.1 Abfindungen

Rz. 103 Bei Abfindungen, die einem der Ehegatten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, besteht in der Praxis häufig das Problem, ob diese Abfindung unterhaltsrechtlich als Lohnersatz oder rechtlich bei den jeweiligen Berechnungen zu berücksichtigen ist – in jedem Fall ist darauf zu achten, dass eine Doppelverwertung nicht stattfindet. ...mehr

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Güterrecht / 3.4.20 Kraftfahrzeuge

Rz. 135 Kraftfahrzeuge unterliegen grundsätzlich dem Zugewinnausgleich, wobei eine Klassifizierung als Haushaltsgegenstand nicht ausgeschlossen ist. In der Praxis ergeben sich hier oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist ein PKW grundsätzlich kein Haushaltsgegenstand.[1] Wird der PKW allerdings Kraft der gemeinsa...mehr

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Güterrecht / 3.4.23 Lebensversicherungen

Rz. 141 Bei den Lebensversicherungen sind die verschiedenen Arten der Lebensversicherung zu berücksichtigen. Ferner ist zu prüfen, ob die Lebensversicherungen nicht möglicherweise dem Versorgungsausgleich unterfallen. Denn nach § 2 Abs. 4 VersAusglG finden die güterrechtlichen Regelungen dann keine Anwendung, wenn der Versorgungsausgleich stattfindet. Rz. 142 Reine Risiko-Leb...mehr

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Güterrecht / 3.4.28 Rentenanwartschaften

Rz. 154 Rentenanwartschaften, die regelmäßig den größten Teil des Vermögens der Ehegatten ausmachen, unterfallen gemäß § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht dem Zugewinnausgleich.mehr

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Güterrecht / 3.4.21 Kunstgegenstände

Rz. 137 Auch bei Kunstgegenständen stellt sich die Abgrenzungsfrage. Bei Kunstgegenständen ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie dem Zugewinnausgleich unterfallen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn die Kunstgegenstände Teile einer Sammlung sind und der Kapitalanlage dienen sollen. In anderen Fällen kann es aber auch sein, dass Bilder, Skulpturen, Antiquitäten oder ...mehr

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Güterrecht / 3.4.30 Schadensersatzansprüche/Schmerzensgeld

Rz. 156 Schadensersatzansprüche sind mit dem zum Stichtag bestehenden Wert bei der Ermittlung des Vermögens zu berücksichtigen. Erhält einer der Ehegatten eine Schadensersatzrente, fällt das Recht nicht in den Zugewinnausgleich. Die Abfindung für eine solche Schadensersatzrente, soweit sie innerhalb der Ehezeit vereinbart oder bezahlt wird, ist – genauso wie ein Schmerzensge...mehr

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Güterrecht / 3.4.41 Zuwendungen von Schwiegereltern

Rz. 183 Bei der Berücksichtigung von Zuwendungen von Schwiegereltern ist die Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu beachten. Der BGH hat entschieden[1], dass Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren sind. Diese Entscheidung ist gl...mehr

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Güterrecht / 18.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 345 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleich...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 20 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleichs...mehr

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Güterrecht / 3.4.14 Gesamtschulden

Rz. 125 Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die i...mehr

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Güterrecht / 3.6.2 Befürchtung von Gefährdungshandlungen

Rz. 237 Nach Nr. 2 des § 1385 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 BGB oder § 1375 Abs. 2 BGB bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Erfüllung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Die vermögensmindernde Verfügung des ausgleichspflichtigen Ehegatten muss dementsprechend nicht mehr ...mehr

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Güterrecht / 3.6.1 Mindestens dreijähriges Getrenntleben

Rz. 236 Nach § 1385 Nr. 1 BGB kann der vorzeitige Zugewinnausgleich verlangt werden, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt gelebt haben. Der Trennungsbegriff entspricht demjenigen in § 1567 Abs. 1 BGB. Achtung Ein Getrenntleben wird nur substantiiert vorgetragen, wenn konkret dargelegt wird, welche Räume innerhalb der Ehewohnung von welchem Ehegatten allein u...mehr

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Güterrecht / 3.5.2 Vereinbarungen über die Ausgleichsforderung

Rz. 187 In der Praxis wird oftmals nicht berücksichtigt, dass eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich, welche die Ehegatten während eines Scheidungsverfahrens treffen, gemäß § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB der notariellen Beurkundung bedarf. Ersatzweise kann die notarielle Beurkundung gemäß § 127a BGB durch die Protokollierung eines gerichtlichen Vergleichs ersetzt werden, wob...mehr

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Güterrecht / 3.5.1 Entstehung der Ausgleichsforderung

Rz. 186 Die Ausgleichsforderung entsteht nach § 1378 Abs. 3 Satz 1 BGB mit der Beendigung des Güterstandes unmittelbar kraft Gesetzes. Aus welchem Grund der Güterstand beendet wird, ist dabei egal, sei es durch Ehevertrag, die Rechtskraft einer die Ehe oder den Güterstand beendenden gerichtlichen Entscheidung oder durch Tod eines Ehegatten. Empfehlung: Mit Blick auf die Fälli...mehr

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Güterrecht / 3.6.3 Schuldhaftes Nichterfüllen der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenen wirtschaftlichen Verpflichtungen

Rz. 240 Eine weitere Möglichkeit zur Beantragung des vorzeitigen Zugewinnausgleichs bietet § 1385 Nr. 3 BGB. Diese Norm knüpft an die schuldhafte Nichterfüllung der wirtschaftlichen Verpflichtungen an, die sich aus dem ehelichen Verhältnis ergeben. Darunter fällt insbesondere sowohl die Verletzung von Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehegatten als auch gegenüber einem gemei...mehr

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Güterrecht / 3.4.33 Steuern

Rz. 160 Ansprüche eines Ehegatten auf Steuererstattung unterliegen regelmäßig dem Zugewinnausgleich. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Steuererklärung abgegeben wurde oder wann der Steuerbescheid erlassen wurde. Vielmehr kommt es darauf an, wann die Forderung entstanden ist. Auch bei Steuerschulden kommt es auf den Zeitpunkt der Entstehung an. Dabei ist zu beachten, d...mehr

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Güterrecht / 3.1.10 Durchsetzung des Auskunftsanspruchs

Rz. 51 In der Praxis ist es in der Regel zweckmäßig – sofern nicht allein eine Auskunft bezogen auf das Trennungsvermögen begehrt wird –, den Auskunftsanspruch im Wege des Stufenantrages zu verfolgen. Der Antrag besteht dann aus folgenden Stufen: Stufe 1: Auskunft, ggf. Wertermittlung und Belegvorlage Stufe 2: ggf. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Stufe 3: unbezifferter...mehr

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Güterrecht / 3.4.26 Nießbrauch

Rz. 152 In der Praxis relativ häufig ist der Fall, dass einem der Ehegatten von seinen Eltern zu deren Lebzeiten ein Grundstück gemäß § 1374 Abs. 2 BGB unter Nießbrauchvorbehalt übertragen wurde. Die Schwierigkeit ergibt sich in derartigen Fällen daraus, dass der Wert des die Immobilie belastenden Nießbrauchrechts mit steigendem Alter der nießbrauchberechtigten Eltern ständi...mehr

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Güterrecht / 4.1 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 251 Die erbrechtliche Lösung des § 1371 Abs. 1 BGB kommt zum Tragen, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer des verstorbenen Ehegatten ist. In welcher Form der überlebende Ehegatte dabei erbt, ist irrelevant. Die Vor- und Nacherbschaft stehen insoweit der Vorerbschaft gleich.[1] Bei der Frage, ob der überlebende Ehegatte als Vermächtnisnehmer a...mehr

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Güterrecht / 3.1.1 Die einzelnen Auskunftsansprüche

Rz. 30 Die einzelnen Auskunftsansprüche bestehen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsve...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.5 Zu den Einkünften zu rechnen

Rz. 84 Vermögen, welches grundsätzlich unter § 1374 Abs. 2 BGB fallen würde, wird ausnahmsweise dann nicht dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, wenn es den Umständen nach zu den Einkünften zu rechnen ist. Was in diesem Zusammenhang unter Einkünften zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht näher. Mit der Zielsetzung, die der Zugewinnausgleich verfolgt, sollen nur Vermögensz...mehr

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Güterrecht / 2.1 Verfügungen über Vermögen im Ganzen

Rz. 5 § 1365 BGB regelt, dass ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten kann, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Die Vorschrift des § 1365 BGB bezweckt zweierlei: Zum einen soll sie die Anwartschaft der Ehegatten auf den Zugewinnausgleich bei Beendigung des Güterstandes schützen.[1] Zum anderen soll sie verhindern, dass ein Ehegatte ohn...mehr

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Güterrecht / 3.3.1.1 Unentgeltliche Zuwendungen

Rz. 95 Unentgeltlich sind die Zuwendungen grds. dann, wenn sie ohne Gegenleistung erfolgt sind. Darunter fallen Schenkungen, Ausstattungen, Vermögensübertragungen unter Vorwegnahme der Erbfolge, Spenden und Stiftungen.[1] Liegt eine gemischte Schenkung vor, die zu vermuten ist, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen Zuwendung und Gegenleistung vorliegt, ist der die Gegenlei...mehr

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Güterrecht / 3.4.35 Unternehmensbeteiligungen

Rz. 165 Für die Bewertung des Endvermögens nach § 1376 Abs. 2 BGB ist der objektive (Verkehrs-)Wert der Vermögensgegenstände maßgebend. Ziel der Wertermittlung ist es deshalb bei der Bewertung von Unternehmen, diese mit ihrem "vollen, wirklichen" Wert anzusetzen. Grundsätze darüber, nach welcher Methode das zu geschehen hat, enthält das Gesetz nicht. Die sachverhaltsspezifis...mehr

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Güterrecht / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Güterrecht / 3.4.4 Anwartschaftsrechte

Rz. 109 Bei Anwartschaften handelt es sich um Vermögenswerte, die einen Anspruch auf eine künftige Leistung gewähren, sofern dieser nicht mehr von einer Gegenleistung abhängig und nach wirtschaftlichen Maßstäben bewertbar ist. Der Wert muss nicht zwingend gleich verfügbar sein.[1] Rz. 110 Demgegenüber gehören noch in der Entwicklung begriffene Rechte, die noch nicht zur Anwar...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung

Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsverpflichtung wird aus § 1353 Abs. 1 BGB hergeleitet. Belege und ausführliche Verzeichnisse können nicht verlangt werden. Empf...mehr

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Güterrecht / 3.4.32 Sparbuch

Rz. 159 Das Guthaben auf einem Sparbuch gehört unzweifelhaft zum Vermögen. In der Praxis ist zu berücksichtigen, dass die bis zum Stichtag angefallenen Zinsen, die dem Sparbuch oftmals noch nicht gutgeschrieben sind, der Forderung ebenfalls zuzurechnen sind. Oftmals werden von den Ehegatten Sparbücher auf den Namen der Kinder angelegt. Auch in derartigen Fällen können die El...mehr

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Güterrecht / 18.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 333 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst v...mehr

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Güterrecht / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 182 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Güterrecht / 3.2 Das Anfangsvermögen

Rz. 61 Bei dem Anfangsvermögen handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung des § 1374 Abs. 1 BGB um das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Das Anfangsvermögen ist ebenso wie das Endvermögen eine reine Rechengröße, die gemäß § 1373 BGB zur Ermittlung des Zugewinns eines Ehegatten erforderlich ist. Rz. 62 Nac...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 4 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei in ...mehr

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Güterrecht / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[1] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbilde...mehr