Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 09/2023, Rechtsprechung ... / 4 Zugewinnausgleich

OLG Nürnberg, Beschl. v. 13.7.2023 – 10 UF 1037/22 1. Zu den Voraussetzungen einer Zustellung "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO. 2. Auskunft gemäß § 1379 BGB kann grundsätzlich nicht mehr verlangt werden, wenn der Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs gemäß § 1378 BGB wegen erfolgreich erhobener Verjährungseinrede auf Dauer nicht mehr durchgesetzt werden kann. 3. Sind ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Einzelfragen mit Beispielen i.V.m. Grundstücksveräußerungen (Eigennutzung und Vereinbarungen im Zugewinnausgleich)

Rz. 709 Für Grundstücksveräußerungen ist die Regelung des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG unverändert geblieben, sodass insoweit auf ältere Quellen zurückgegriffen werden kann.[473] Von der Besteuerung ausgenommen hat der Gesetzgeber eigengenutzte Grundstücke, die gemäß den § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 2 Anmerkung

Probleme des Praktikers mit dem Scheidungsverbund Die Antragsgegnerin beantragte im Scheidungsverfahren die Abänderung eines über Kindesunterhalt geschlossenen Vergleichs. Der Antrag war als "Stufenantrag auf Auskunft zum Kindesunterhalt und auf Abänderung eines Unterhaltstitels im isolierten Verfahren" überschrieben. Allerdings wurde für die letzte Stufe ein Abänderungs- und...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Kompensation durch Zugewinn oder Zuwendung von Vermögenswerten

Rz. 85 Zitat Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte auch nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt, als dies bei hinweggedachter Ehe der Fall wäre, ist grundsätzlich als ausgeglichen anzusehen, wenn er für diese Zeit Altersvorsorgeunterhalt zugesprochen erhält oder jedenfalls ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einseitige Vermögensbildung

Rz. 1578 Einseitige Vermögensbildung darf der Verpflichtete dagegen nicht betreiben, jedenfalls nicht auf Kosten des Unterhaltsbedürftigen.[1705] Dieselben Grundsätze gelten für den Bedürftigen.[1706] Rz. 1579 Vermögensbildende Aufwendungen, die nur einem der Beteiligten zugutekommen, sind daher bei der Bedarfsermittlung keine berücksichtigungswürdigen Verbindlichkeiten. Dies...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Privatentnahmen im Familienrecht

Rz. 423 In der Literatur wird nur noch vereinzelt die Ansicht vertreten, die Privatentnahmen gewährten einen generellen Einblick in die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners.[293] Die herrschende Meinung sieht in den Privatentnahmen aber nur eine Hilfs- oder Korrekturgröße zu dem nach steuerlichen Gesichtspunkten ermittelten Gewinn.[294] Dabei stellen Privatentnahmen Ver...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Bedarfserhöhung durch Wohnen

Rz. 647 Durch erhöhte Wohnkosten als Folge der Trennung entsteht häufig trennungsbedingter Mehrbedarf. Derjenige, der im Wohneigentum verblieben ist, kann sich nicht auf eine Bedarfserhöhung berufen, weil nur ein angemessener Wohnvorteil zugerechnet wird.[693] Für den Ausziehenden kann sich zwar ein trennungsbedingter Mehrbedarf ergeben, dieser kann aber nach herrschender Mein...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Lebensversicherungen

Rz. 724 Die laufende Versteuerung nach geltendem Recht ist unter b) dargestellt (siehe Rdn 704 ff.). Lebensversicherungen, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen worden sind, waren gemäß § 20 Nr. 6 EStG mit ihren Zinsen und Gewinnanteilen nur dann steuerpflichtig, sofern die Lebensversicherung weniger als 12 Jahre bestand.) Wenn die Rechtsprechung des BGH[491] einen Veräußerungsv...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abgrenzung der prägenden zu nicht prägenden Einkünften

Rz. 1518 Ob Einkünfte, die (frühere) Ehegatten erzielen, zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden, beurteilt sich danach, ob sie hinsichtlich der Ehe sogenannten prägenden Charakter tragen. Rz. 1519 Ein solcher prägender Charakter liegt vor, wenn die konkrete Einkunftsquelle in der Ehe vorhanden war oder in der Ehe angelegt war. Dies gilt auch für ihre norm...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache vom Verbund

Rz. 212 Eine Scheidung ist nur möglich, wenn über alle mit dem Scheidungsantrag verbundenen Folgesachen durch abschließenden Beschluss entschieden werden kann, vgl. § 142 Abs. 1 FamFG. Folglich kann sich die Scheidung in die Länge ziehen, wenn ein Beteiligter in den Scheidungsverbund immer wieder Folgesachen einbringt. Eine solche "Verfahrensverlängerung" ist mitunter gewoll...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Novierende Vereinbarung

Rz. 2048 Allerdings steht Ehegatten auch frei, den nachehelichen Unterhalt trotz gegebenem gesetzlichen Unterhaltsanspruchs unabhängig von den gesetzlichen Regelungen der §§ 1569 ff. BGB auf eine eigene vertragliche Grundlage zu stellen (novierende Vereinbarung).[2180] Eine solche vertragliche Vereinbarung kann aber nur bei Vorliegen besonderer Anhaltspunkte angenommen werde...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Die Kernbereichslehre des BGH

Rz. 2019 Die Grundentscheidung des BGH: Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urt. v. 11.2.2004 [2126] das Spannungsverhältnis zwischen der grundsätzlichen Disponibilität der Scheidungsfolgen einerseits und dem nicht akzeptablen unterlaufen des Schutzzweckes der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen andererseits aufgezeigt. Eine unzumutbare Lastenverteilung s...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versöhnung

Rz. 2186 Versöhnen sich die Beteiligten, statt das Scheidungsverfahren durchzuführen, sind Scheidungsfolgenvereinbarungen ersichtlich gegenstandslos. Es handelt sich um Vereinbarungen, die für den Fall der Ehescheidung geschlossen werden. Die Regelungen kommen daher schlicht nicht zur Anwendung. Widerruflich sind in diesem Fall Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch nicht. Die...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Abgrenzung Familien-, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt

Rz. 324 Mit Trennung der Eheleute tritt die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt an die Stelle des Familienunterhalts. Trennungsunterhalt ist ebenso wenig identisch mit Familienunterhalt wie schließlich nachehelicher Unterhalt mit Trennungsunterhalt identisch ist. Letzteres betrifft ebenso die Voraussetzungen wie die Höhe des Unterhalts, die Laufzeit des Anspruch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Familienrechtliche Grundsätze

Rz. 277 In dieser Entscheidung und noch einmal deutlich in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [292] hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unan...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1216 Hat der Unterhaltsberechtigte bereits vor Eingehung der Ehe über gesicherte Erkenntnisse hinsichtlich seiner Erkrankung verfügt und diese Umstände verschwiegen, kann eine Unterhaltsbegrenzung nach § 1579 Nr. 8 BGB wegen grober Unbilligkeit in Frage kommen.[1273] Wie jeder andere nacheheliche Unterhaltsanspruch kann auch der Unterhalt wegen Krankheit nach § 1572 BGB z...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Die Rechtsprechung zur Wirksamkeitskontrolle von Verträgen im Familienrecht

Rz. 2033 Im Laufe der Entwicklung seit dem Urteil des BGH zur Kernbereichslehre im Jahre 2004 betont der BGH tendenziell mehr und mehr die Anpassung des Ehevertrages an die gegenwärtigen Verhältnisse und damit den Ausgleich entstandener ehebedingte Nachteile.[2154] Schließlich hat der BGH auch in seinen neuesten Entscheidungen die Vertragsfreiheit betont und seinen Standpunkt...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / I. Was ist Unterhaltseinkommen?

Rz. 1 Der BGH[1] weist auf die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichem Einkommen hin. Er macht damit deutlich, dass das steuerrechtliche Einkommen die Basis für die Ermittlung bildet und im Anschluss unterhaltsrelevante Korrekturen vorzunehmen sind.[2] Das Ergebnis dieser Korrekturen stellt das Unterhaltseinkommen dar. Hierbei ist zwischen Unterhaltseinkünften und Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Rücklage nach § 6b EStG für die Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter

Rz. 433 Veräußerungsgewinne durch Aufdeckung stiller Reserven sind Bestandteil des steuerrechtlichen Gewinns und damit auch des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens [300] Hinweis Die stillen Reserven müssen aber wegen § 6b EStG nicht aufgedeckt werden und sind deshalb in den Steuereinkünften erfolgsneutral.[301] Nach § 6b Abs. 4 EStG ist die Voraussetzung ist, dassmehr

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FF 09/2023, Antrag auf Abän... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die vom Amtsgericht ausgesprochene Scheidung ihrer Ehe. [2] Sie schlossen im Mai 1999 die Ehe, aus der eine inzwischen volljährige Tochter und der im Mai 2006 geborene Sohn T. hervorgegangen sind. Sie trennten sich im September 2016. Der Sohn blieb in der Obhut der Antragsgegnerin, die mit ihm das im hälftigen Miteigentum der Betei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 1001 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[1024] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 136...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / g) Berufsrecht

Rz. 165 Nicht jedes familienrechtliche Mandat darf anwaltlich übernommen werden. Zentrale Vorschrift der Grundpflichten des Rechtsanwalts ist § 43a BRAO .[214] Einer der Verbotstatbestände ist in § 43a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 Berufsordnung (BORA) normiert, wonach der RA keine widerstreitenden Interessen vertreten darf. Diese gesetzliche Regelung korrespondiert weitestgehend mit...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.9 Keine Erbschaftsteuer für Zugewinnausgleichanspruch bei Tod

Die Zugewinnausgleichsforderung gilt nicht als Erwerb von Todes wegen i. S. d. ErbStG und unterliegt somit nicht der Erbschaftsteuer.[1] Die folgenden Ausführungen sind in der Praxis – in Bezug auf die Erbschaftsteuer – nur in den Fällen relevant, in denen das ererbte Vermögen inkl. Schenkungen in den letzten zehn Jahren vor dem Anfall der Erbschaft über den erbschaftssteuerl...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Übertragungen zu Lebzeiten und steuerliche Folgen

Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Eine freigebige Zuwendung setzt in objektiver Hinsicht voraus, dass die Leistung zu einer Bereicherung des Bedachten auf Kosten des Zuwendenden führt und die Zuwendung (objektiv) unentgeltlich ist....mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.1.2 Vereinbarungen zum Vornamen

Eheleute gerade unterschiedlicher kultureller Herkunft könnten wechselseitig fürchten, der andere Elternteil würde für den Fall der Geburt eines gemeinsamen Kindes auf einem Vornamen bestehen, der für den anderen Elternteil nicht akzeptabel ist. In einem solchen Fall kann man sich auch zuvor schon zu einer Namenswahl verpflichten. Formbedürftig ist eine solche Vereinbarung n...mehr

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§ 6 Familienrecht / F. Muster: Grundzüge des Zugewinnausgleichs

Rz. 9 Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs Muster 6.6: Grundzüge des Zugewinnausgleichs _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gibt es zwei Anlässe zur Durchführung des Zugewinnausgleichs: Im Falle des Todes eines Ehegatten hat der überlebende Ehegatte als gesetzlicher Er...mehr

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§ 6 Familienrecht / A. Muster: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen

Rz. 1 Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen Muster 6.1: Der Ehevertrag – eheliches Güterrecht und denkbare Modifikationen _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihre Ehe befindet sich in der Krise oder Sie überlegen aus unterschiedlichen Gründen, ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll sein könn...mehr

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FF 09/2023, Bedeutsame Ents... / 3. Berücksichtigung einer Abfindung beim Unterhalt und im Zugewinn

Die unterhaltsrechtliche Behandlung schließt die Berücksichtigung der Abfindung im Zugewinnausgleich nicht aus. Dies ist möglich, wenn und soweit der Abfindungsbetrag unterhaltsrechtlich weder zur Sicherung des Bedarfs des anderen Ehegatten oder sonstiger Unterhaltsberechtigter noch des Abfindungsempfängers selbst benötigt wird, was aufgrund einer auf den jeweiligen Stichtag...mehr

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§ 6 Familienrecht / II. Erläuterungen

Rz. 6 & 1. Steuerliche Berücksichtigung der Kosten des Scheidungsverfahrens Diese waren bisher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, als sie unvermeidbar durch die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entstehen. Mit Urt. v. 18.5.2017, VI R 9/16, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das Abzu...mehr

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§ 7 Erbrecht / J. Muster: Steuern im Todesfall

Rz. 26 Muster 7.10: Steuern im Todesfall Muster 7.10: Steuern im Todesfall _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Als (Mit-)Erbe haben Sie steuerliche Verpflichtungen. Diese kurze Zusammenstellung soll Ihnen einen kleinen Leitfaden bieten. Ihr Erbe oder Erbteil unterliegt der Erbschaftssteuer. Da das zuständige Finanzamt für die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rn. 156 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei der Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft besteht grundsätzlich ein Ausgleichsanspruch. In diesem Wege kann ein Ehegatte dem anderen Ehegatten im Rahmen dieses zustehenden Ausgleichsanspruchs auch eine maßgebliche Beteiligung an einer KapGes iSd § 17 EStG übertragen. Dieser Vorgang ist als Veräußerung anzusehen (Vogt in B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Rückabwicklung einer Anteilsveräußerung

Rn. 268 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Unter Aufgabe der früheren Rspr (BFH vom 21.10.1999, I R 43–44/98, DStR 2000, 374) hat der BFH nun zu Recht entschieden, dass die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseitig erfüllten Kaufvertrages aus Sicht des früheren Veräußerers keine erneute Anschaffung der zurückübertragenen Anteile ist. Ferner liegt in diesen Fällen keine Veräußerun...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 4. Niedriger Zugewinnausgleich trotz hoher Vermögenswerte

Rz. 616 Umgekehrt kann es sein, dass die zu prüfenden Werte erheblich sind, die Differenz und damit schließlich der Ausgleichsanspruch verhältnismäßig gering sind. Beispiel Zugewinn Ehemann 400.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 390.000,00 EUR, = Differenz 10.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen den Ehemann 5.000,00 EUR. Gegenstandswert: 5.000,00 EUR. Der Rechtsanwalt, d...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Hoher Zugewinnausgleich

Rz. 615 Es kommt vor, dass das zu prüfende Anfangs- und Endvermögen nicht sehr hoch ist, aber aufgrund der gegebenen Unterschiede ein vergleichsweiser hoher Zugewinnausgleichsanspruch ermittelt wird. Beispiel Zugewinn Ehemann 40.000,00 EUR, Zugewinn Ehefrau 5.000,00 EUR, = Differenz 35.000,00 EUR, Anspruch auf Ausgleichszahlung der Ehefrau gegen den Ehemann 17.500,00 EUR. Geg...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / f) Regelung nur bestimmter Gegenstände durch Ehevertrag, § 100 Abs. 2 GNotKG

Rz. 123 Soll nur ein bestimmter Gegenstand durch Ehevertrag geregelt werden, so gilt dessen Wert, § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG. In der Praxis kommt der modifizierte Zugewinnausgleich recht häufig vor. Hier werden beispielsweise oft Geschäfts-, Gesellschafts- oder Erbanteile aus dem zukünftigen Zugewinnausgleich ausgeklammert. § 100 Abs. 2 S. 1 GNotKG kommt aber nicht generell be...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Gerichtlicher Auftrag

Rz. 629 Hat der Auftraggeber den Auftrag erteilt, eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, um diese dann bei Gericht protokollieren zu lassen, entsteht aus den Werten, die von der Einigung umfasst werden, eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG neben der 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem Wert der nichtrechtshängigen Ansprüche. Nac...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 5. Antrag und Widerantrag bei Zugewinn

Rz. 618 Im Gerichtskostengesetz für Familiensachen, das nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist, findet sich in § 39 FamGKG eine eigene Wertvorschrift für Antrag und Widerantrag. Dabei hat sich der Gesetzgeber erst mit dem 2. KostRMoG dazu durchgerungen, aus der bisher in § 39 FamGKG angesprochenen Widerklage sprachlich einen Widerantrag zu form...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / a) Gütertrennung

Rz. 148 Wird ein Ehevertrag im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung "als Mittel zu Zweck" getroffen, um z.B. den Güterstand zu beenden, damit ein Zugewinnausgleich berechnet werden kann, so wird in der Praxis teilweise bei der Wertberechnung abweichend von der Regelung des § 100 GNotKG ein deutlich niedrigerer Wert angesetzt. Rz. 149 Das OLG Frankfurt a.M. setzt in solch...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beratung, außergerichtliche Vertretung und teilweise gerichtliche Vertretung

Rz. 639 Wurde der Rechtsanwalt zunächst mit der Beratung, und dann mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragt, entstehen weitere Gebühren. Folgt dann eine gerichtliche Vertretung über nur einige Gegenstände, sind die Anrechnungsvorschriften entsprechend zu beachten. Rz. 640 Muster 76: Musterrechnung 5.76: Beratung – außergerichtliche Vertretung – gerichtliche Vertretung...mehr