Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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FF 03/2024, Verfahrenskoste... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Celle verdient Aufmerksamkeit. Dies gilt sowohl im Hinblick auf verfahrensrechtliche Aspekte als auch betreffend die materiellen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss. I. Verfahrensrechtliche Aspekte Gerade in familiengerichtlichen Verfahren wird häufig Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragt. VKH ist jedoch gegenüber einem Anspru...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[1] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbilde...mehr

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FF 03/2024, Auswirkungen vo... / II. Rückforderungsrecht der Schwiegereltern

Seit Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.10.2010[24] gelten Zuwendungen der Eltern, die um die Ehe ihres Kindes willen an das Schwiegerkind erfolgen, nicht mehr als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung.[25] Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden. Als Anspruchsgrundlage kommen auch Bereicherungsansprüche weg...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.3 Wert der Beschwer im Auskunftsverfahren

Rz. 54 Die Bewertung einer Auskunftspflicht erlangt für die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels Bedeutung. Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist eine Beschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt. Rz. 55 Bei dem Auskunftsberechtigten bestimmt sich die Beschwer nach seinem Leistungsinteresse, welches in der Regel mit 1/3–1/5 des erwarteten Anspruchs festgele...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.4.2 Verfahren

Das Europäische Nachlasszeugnis wird ausschließlich auf Antrag erteilt. Die internationale Zuständigkeit richtet sich hierbei nach Art. 64 Satz 1 i. V. m. Art. 4, 7, 10 und 11 EuErbVO. Die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit richten sich wiederum nach dem jeweiligen nationalen Recht der Mitgliedstaaten (vgl. Art. 64 Satz 2 EuErbVO). In Deutschland sind gemäß § ...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.2.2 Privilegierter Erwerb nach § 1374 Abs. 2 BGB

Rz. 71 Hat ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstandes Vermögen von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erworben, wird dieses Vermögen dem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Dieser sogenannte privilegierte Erwerb ist in § 1374 Abs. 2 BGB geregelt. Der Sinn dieser Regelung besteht darin, solche Vermögensbestandteile ein...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.5.5 Stundung der Ausgleichsforderung

Rz. 199 Der Schuldner der Ausgleichsforderung hat gemäß § 1382 BGB die Möglichkeit, die Stundung der Ausgleichsforderung zu erreichen, indem er die Einrede der Stundung erhebt. Materiellrechtlich wirkt sich die Stundung nicht aus, sodass Höhe und Bestand der Ausgleichsforderung durch die Stundung unberührt bleiben. Rz. 200 Das Familiengericht kann den geschuldeten Zugewinnaus...mehr

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FF 03/2024, Verantwortungsg... / II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übern...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 1 Einleitung

Rz. 1 Treffen die Ehegatten keine anderweitige ehevertragliche Regelung, leben sie gemäß § 1363 Abs. 1 BGB im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies trifft gemäß § 6 LPartG auch für die Partner einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft zu, die bis zum 1.10.2017 begründet werden konnte. Sofern also im Folgenden von "Ehegatten" die Rede ist, sind damit a...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / Einführung

Das eheliche Güterrecht – gesetzlich geregelt in §§ 1363–1563 BGB – behandelt die Vermögensbeziehungen der Ehegatten untereinander. Das BGB kennt insgesamt vier Güterstände: die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die Wahl-Zugewinngemeinschaft des § 1519 BGB. Diese Güterstände regeln sowohl den Fall der Auflösung der Ehe als auch die rechtliche...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht. Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab dem 1.7.2016. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dies wird regelmäßig im Eheve...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.9 Berechnung der Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer ermittelt sich, indem auf den nach § 10 ErbStG ermittelten steuerpflichtigen Erwerb der sich aus § 19 ErbStG ergebende Steuersatz angewandt wird. Hierbei ist noch der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG zu beachten Als Arbeitshilfe kann das folgende Schema herangezogen werden.[1] Als erstes ist die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs vorzunehmen; m...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14.1.3 Sonstige Verbindlichkeiten (Zeilen 93 bis 97)

In den Zeilen 93 bis 97 sind sonstige Verbindlichkeiten des Erblassers zu erfassen. Hierunter fällt auch die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten, wenn es mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft zur güterrechtlichen Abwicklung des Zugewinnausgleichs kommt. Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist auch darzustellen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus R E ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Das sind die aus Rechtsgründen bestehenden Erblasserschulden. Darunter fallen alle vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen, die in der Person des Erblassers begründet worden und mit seinem Tod nicht erloschen sind bzw. ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.6 Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus dem...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.4 § 5 ErbStG (Zugewinngemeinschaft)

• 2019 Güterstandswechsel / Unentgeltliche Zuwendungen zwischen Ehegatten / § 5 ErbStG Die Zugewinnausgleichsforderung bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 5 ErbStG steuerfrei. Zum einen bietet sich damit für den vermögenden Ehegatten die Möglichkeit, durch Beendigung der Zugewinngemeinschaft dem weniger vermögenden Ehegatten schenkungsteuerfrei Vermögen zu Lebz...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.4 Güterstandsschaukel

Als Güterstandsschaukel wird die bewusste Änderung des ehelichen Güterstands bezeichnet, welcher zu Lebzeiten der Ehegatten vorgenommen wird.[1] Güterstandsschaukeln können zivilrechtlich oder auch steuerrechtlich motiviert sein.[2] Steuerrechtlich ist insbesondere die Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft mit Wechsel zur Gütertrennung und mit anschließender Neubegr...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum erbrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.1 Abs. 7 ErbStR 2019).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.5 Anwendung auf eingetragene Lebenspartner

In den Erbschaftsteuerrichtlinien wird noch einmal darauf hingewiesen, dass die Regelungen für Ehegatten zum güterrechtlichen Zugewinnausgleich auch für eingetragene Lebenspartner gelten (vgl. R E 5.2 Abs. 4 ErbStR 2011).mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.5.3.2 Tod des eingetragenen Lebenspartners

1. Erbrecht des Lebenspartners ohne Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft Auch beim Tod eines eingetragenen Lebenspartners ist die Höhe des Erbteils eines Lebenspartners davon abhängig, welche Verwandten des Erblassers noch vorhanden sind bzw. welcher Ordnung diese zugehörig sind und in welchem Güterstand die Lebenspartner gelebt haben. Unabhängig vom gewählten Güterstand ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 1.3.4.2 Erbrecht des Ehegatten unter Berücksichtigung der Zugewinngemeinschaft

Allgemeines Hier sind zwei Lösungen zu unterscheiden. Dies sind zum einen die erbrechtliche Lösung und des Weiteren die güterrechtliche Lösung: Erbrechtliche Lösung Haben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 des Nachlasses (§ 1931 Abs. 3 BGB i. V. m. § 1371 Abs. 1 BGB). Diese ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.2.1 Allgemeines

Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört eine Ausgleichsforderung in den folgenden Fällen nicht zum Erwerb des § 3 ErbStG und § 7 ErbStG: a) Der Zugewinn wird in anderer Weise als durch den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beendet. Dies kann zum einen die Beendigung der Ehe durch Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft sein. Oder die Ehegatten (eingetragenen Lebenspartner) ...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.1.3.3 Abweichende ehevertragliche Vereinbarungen

Zivilrechtlich haben die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner die Möglichkeit, auch von den Vorschriften nach §§ 1373 – 1383 BGB und § 1390 BGB abweichende güterrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Erbschaftsteuerlich finden diese keine Berücksichtigung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG). Im Einzelnen kann das folgende ehevertragliche Vereinbarungen betreffen: Die Ehegatten neh...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.10 Ausschlagung und Pflichtteilsrecht

Wird vom Erben die Erbschaft ausgeschlagen, so verliert dieser auch grundsätzlich sein Pflichtteilsrecht.[1] Es sei denn, die folgenden Bestimmungen kommen in Betracht: Schlägt ein überlebender Ehegatte seine Erbschaft aus, so bleibt ihm nach § 1371 Abs. 3 BGB sein Pflichtteilsrecht erhalten. Praxis-Beispiel Pflichtteil bei Ausschlagung Die Ehegatten EM und EF leben im gesetzli...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 1.11 Gründe für eine Ausschlagung

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann aus verschiedenen Gründen in Betracht kommen. Hauptgrund für die Ausschlagung einer Erbschaft dürfte die Überschuldung des Nachlasses sein. Denn der Erbe wird nicht für die Schulden des Erblassers aufkommen wollen. Mögliches Motiv kann aber auch die Überschuldung des Erben selbst sein. Denn der Erbe muss die Erbschaft nicht annehmen, um s...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 3 Literatur zur Zugewinngemeinschaft

Im Folgenden sollen einige wichtige Literaturhinweise zur Zugewinngemeinschaft gegeben werden: Reduzierung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung durch § 5 Abs. 1 Satz 6 ErbStG nF, Götz, ZEV 2021 S. 304, Die Zugewinngemeinschaft im Erbschaftsteuerrecht, Gelhaar, 2016 S. 10, Der Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel, ZErb, 2013 S. 49, Steuerfreier Zugewinn Zugewinn im Erbfal...mehr

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Erbschaftsteuer: Zugewinnge... / 2.6.1 Überblick

Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (WZugewGemAbk FR).[1] Grundsätzlich entspricht die Wahlzugewinngemeinschaft auch der deutschen Zugewinngemeinscha...mehr

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Erbschaftsteuer: Ausschlagung / 2.8 Schuldenabzug

Zu beachten sind die Änderungen des Schuldenabzugs durch das Jahressteuergesetz 2020. Hiernach gilt Folgendes: a) Es liegt bei den Schulden und Lasten ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit steuerbefreitem Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich aus d...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 2. Neue BGH-Rechtsprechung

BGH FamRZ 2010, 958: Zitat "Zuwendungen der Eltern, die um der Ehe ihres Kindes Willen an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu qualifizieren (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung, etwa FamRZ 2006, 394). Auf derartige Schenkungen sind die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage anzuwenden". Das Ziel,...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / 1. Frühere BGH-Rechtsprechung

Bis zur grundlegenden Änderung seiner Rechtsprechung 2010[19] galt Folgendes: die Zuwendungen von Schwiegereltern an ihr Schwiegerkind waren im Zweifel keine Schenkungen, sondern ehebezogene Zuwendungen und wie unter Ehegatten nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (= Fortbestand der Ehe) rückabzuwickeln. Die Zuwendung an das Schwiegerkind war daher nic...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / A. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der heutige Stand der BGH-Rechtsprechung zum Ausgleich schwiegerelterlicher Leistungen hat sich aus den Grundsätzen des Bundesgerichtshofs zur Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten außerhalb des Zugewinnausgleichs entwickelt.[6] Diese betreffen im Wesentlichen Fälle des Scheiterns des Zugewinnausgleichs aus rechtlichen (Gütertrennung, nachteiliger modifizierter Zugewinna...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / III. Funktionsäquivalenzrechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat bereits anderweitig güterrechtliche Fälle von Funktionsäquivalenz behandelt: Es kommt bei Unternehmern nicht darauf an, ob sie ihre Altersversorgung über Versorgungsanrechte i.S.v. §§ 2 Abs. 1 VersAusglG regeln oder über die Bildung von Kapitalvermögen, das dem Zugewinnausgleich unterfällt. Bei ihnen besteht insoweit Funktionsäquivalenz. Soweit ein V...mehr

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AGS 02/2024, Verwertung von... / I. Sachverhalt

Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um Stufenverfahren wegen Zugewinnausgleichs. Die Antragstellerin und der Antragsgegner hatten 1999 geheiratet und die Ehe wurde durch Beschl. v. 3.2.2021 rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin hat mit Rechtsanwaltsschreiben v. 20.6.2023 die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (VKH) für einen Stufenantrag wegen Zugewinnausgle...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / b) Literatur

Zumindest nach heutigem Stand wird keineswegs nur "vereinzelt" vertreten (so aber noch der Bundesgerichtshof in der Entscheidung vom 16.10.2013)[34], dass § 1374 Abs. 2 BGB einer Analogie nicht zugänglich sei. Büte spricht sich für eine Analogie bei eheneutralen Erwerbstatbeständen aus und verweist[35] auf frühere Reformvorschläge von Hoppenz [36] und Koch,[37] auf die der Ges...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / a) Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, Arbeitsleistung als Zuwendung und damit auch einer Schenkung fähig anzusehen.[31] Der Bundesgerichtshof will darüber hinaus die analoge Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf andere als die in der Vorschrift enumerativ genannten nicht nur grundsätzlich, sondern kategorisch[32] ablehnen: Zitat "Zwar wird im Schrifttum vereinzelt die Auffassung ver...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / II. Lösungsmöglichkeit: selektive Analogie

Das Analogieverbot des Bundesgerichtshofs bezieht sich im Wesentlichen auf Fälle des eheneutralen Erwerbs. Diese Spur führt möglicherweise ins falsche Fahrwasser, denn Arbeitsleistungen fallen nicht darunter. Aus diesem Analogieverbot des Bundesgerichtshofs folgt also nicht zwangsläufig, dass er auch die Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf Arbeitsleistungen ablehnen muss. Die...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / Einführung

Der Ausgleich von Zuwendungen [1] und Arbeitsleistungen der Schwiegereltern gehört zu den Grundzügen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die Handhabung der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2010 [2] ist schon lange im familienrechtlichen Arbeitsalltag angekommen. Es gibt jedoch noch ungeklärte Fragen und es lauern versteckte Haftungsf...mehr

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FF 02/2024, Der Verfahrensk... / X. Rückforderung

Im Gesetz findet sich keine Bestimmung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verfahrenskostenvorschuss zurückgefordert werden kann. Weil der Verfahrenskostenvorschuss eine besondere Ausprägung des Unterhaltsanspruches ist, wird oftmals die Auffassung vertreten, dass dieser wie sonstiger Unterhalt nicht zurückgefordert werden könne.[52] Laufender Unterhalt wird aber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

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ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

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FF 02/2024, Die Privilegier... / I. Die Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen zwischen Ehegatten

Mit seiner Entscheidung vom 11.1.1972[11] führte der Bundesgerichtshof, auf eine berühmte Arbeit von Lieb aufbauend,[12] die Grundsätze zum familienrechtlichen Vertrag sui generis ein. Dies zunächst nur in der Ausprägung des Vertrages über eine ehebezogene Zuwendung, da über den Ausgleich von Arbeitsleistungen (noch) nicht zu entscheiden war. Ein solcher Fall kam am 8.7.1982[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2 Wahlrecht

Rz. 29 Die Fiktion des § 6 Abs. 2 S. 1 ErbStG mit der Versteuerung der Nacherbschaft nach dem Verhältnis zur Person des Vorerben kann in Einzelfällen zu steuerlichen Nachteilen führen. Vor diesem Hintergrund ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 ErbStG auf Antrag des Nacherben der Besteuerung der Nacherbschaft das Verhältnis des Nacherben zur Person des Erblassers zugrunde zu legen, da e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2 Unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen

Rz. 7 § 278 Abs. 2 AO setzt die Zuwendung von Vermögensgegenständen voraus. Der Begriff des Vermögensgegenstands ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur aktive Wirtschaftsgüter wie Sachen, Forderungen und andere Rechte, sondern kann auch in der Befreiung von einer Verbindlichkeit[1] oder in dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 2 BGB [...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.5 Pfändung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen des Schenkers und Zugewinnausgleich (§ 852 ZPO)

Rz. 56 § 852 ZPO bewirkt einen gewissen Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche, Herausgabeansprüche des Schenkers und Ansprüche auf Zugewinnausgleich des Ehegatten.[1] Diese Ansprüche sind nur dann pfändbar, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig gemacht worden sind. Ohne diese Regelung wären diese Ansprüche ohne Einschränkung pfändbar. Unter Pflichtteilsanspr...mehr