Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IX. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 71 Das vertragliche Rückforderungsrecht begründet einen zweifach, nämlich durch den Eintritt eines Rückforderungsgrundes einerseits und durch die Ausübung des Rückforderungsrechts andererseits, aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch. Ein derartiger mehrfach bedingter Rückübereignungsanspruch kann durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesicher...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / E. Gesamtmuster Rückforderungsrecht

Rz. 92 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 11.19: Gesamtmuster Rückforderungsrechtmehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / VI. Mehrere Erwerber (einschließlich Personengesellschaften)

Rz. 60 Teilweise wird von der Beteiligten auch der Wunsch geäußert, den landwirtschaftlichen Betrieb an mehrere Erwerber zu übertragen. In Betracht käme insofern eine Übertragung an mehrere Personen zu Bruchteilen oder eine Übertragung an eine aus mehreren Personen bestehende Personengesellschaft.[134] Eine solche Übertragung ist wegen § 4 HöfeO freilich nur möglich, wenn es...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Scheidungskosten

Scheidungskosten sind aufgrund einer seit dem Jahr 2013 geltenden Neuregelung des § 33 EStG grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Scheidungskosten sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) i. S. d. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz. 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen....mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung vor möglichem Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung, d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In de...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.6 Kapitalwahlrechte bei Lebensversicherungen

Oberlandesgericht Celle, Beschl. v. 13.7.2025 – 17 UF 54/25 Übt ein Ehegatte ein im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrages bestehendes Kapitalwahlrecht nach dem Endstichtag des § 1384 BGB, aber vor dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung aus, scheidet es definitiv aus dem auszugleichenden Versorgungsvermögen aus. Auf den ersten Blick kann es auch nicht (mehr) im Zug...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Der Kogel" (Strategien beim Zugewinnausgleich) ist im Oktober 2025 in der 8. Auflage erschienen, nunmehr bearbeitet vom Kollegen Dr. Franz Thomas Roßmann ("Kogel/Roßmann"). Das Buch ist mit der Anwaltsfeder geschrieben und enthält somit besondere, anderweitig nicht immer mit diesem vertieften Praxisbezug dargestellte Zusammenhänge des Zugewinnausgleichs zur anwaltlichen Tak...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.7 Verschweigen von Versorgungsanrechten

Ein weiteres Amtsgericht (Gemünden)[116] hat, wie zuvor bereits die Amtsgerichte. Lübeck, Kirchhain und Ludwigshafen,[117] einen Ehegatten, der ein privates Versorgungsanrecht nicht angegeben hatte, zum Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, und zwar in die Rückstände und die späteren Monatsbeträge. Der Einwand eines Irrtums hinsichtlich der rechtlichen Qualität d...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / bb) Verfügung über das Vermögen im Ganzen

Solange die Ehe nicht geschieden ist, ist die Vorschrift des § 1365 BGB zu beachten. Vielfach stellt die Beteiligung an der Immobilie den wesentlichen Vermögenswert dar. Sofern keine weiteren Vermögenswerte existieren oder die Grenze von 10–15 % (je nach Vermögenshöhe)[12] nicht erreicht ist, verbietet sich die Einleitung des Teilungsversteigerungsverfahren. Nach der Rechtsp...mehr

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zfs 03/2026, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

[1] "Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) …" [7] II. Die von der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht durch. [8] 1. Rechtsfehlerhaft hat das Berufungsgericht al...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.4 Das Nebengüterrecht in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23)

Sie[88] divergiert erheblich von derjenigen des Bundesgerichtshofs und darf nicht dazu verleiten, sie ungeprüft zur Begründung oder Abwehr familienrechtlicher nebengüterrechtlicher Ansprüche zu übernehmen. Dies betrifft vor allem den Begriff der Schenkung. Nach § 7 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) gilt als Schenkung unter Lebenden jede freigebige Zuwendung,...mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / 1.2.14 Ehegattenkonten

Oberlandesgericht Brandenburg: Untreue bei unberechtigter Entnahme von einem Oder-Konto[137] Das Oberlandesgericht hat entschieden: "Die eigenmächtige, im Innenverhältnis nicht berechtigte Verfügung eines Ehegatten über einen einem Oder-Konto gutgeschriebenen Geldbetrag kann den Tatbestand der Untreue erfüllen. Dies kann zur Feststellung führen, dass die daraus folgende Ausgl...mehr

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zfs 03/2026, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Die Rechtsanwaltsgesellschaft R hatte vor dem LG Freiburg (Breisgau) eine Vergütungsforderung für die Vertretung der hiesigen Beklagten in einem Zugewinnausgleichsverfahren in Höhe von über 100.000 EUR geltend gemacht. Die Beklagte hat der Vergütungsforderung einen Schadensersatzanspruch entgegengehalten, den sie aus einem ihrer Auffassung nach nicht ordnungsgemäß erteilten ...mehr

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FF 02/2026, Ausgleich von v... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.: Zur Rückabwicklung vorehelicher Zuwendungen und Arbeitsleistungen vgl. den Beitrag von Dr. Thomas Herr, in diesem Heft S. 56 ff. Gründe: I. [1] Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß §§ 58 ff., 117 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. … II. [2] Der Senat entscheidet wie angekündigt über die Beschwerde gemäß §§ 117 Abs. 3, 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne erneu...mehr

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FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / II. Das güterrechtliche Problem

Zur Vereinfachung werden hier Zuwendungen und Arbeitsleistungen, entsprechend der Terminologie des Bundesgerichtshofs,[2] übergeordnet als Wertschöpfungen bezeichnet. Solche Wertschöpfungen können, soweit sie in der Ehezeit bis zur Trennung erfolgen, über das sog. Nebengüterrecht ausgeglichen werden (konkludente Ehegatteninnengesellschaft und sui-generis-Vertrag, dieser in se...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / Einführung

Das Oberlandesgericht Koblenz [1] hat – den wenigen höchst- und obergerichtlichen Entscheidungen folgend – entschieden, dass voreheliche Zuwendungen und Arbeitsleistungen separat (neben dem Zugewinnausgleich) über § 313 BGB auszugleichen sind, um ungerechtfertigte Nachteile beim Zugewinnausgleich zu vermeiden. Dieser Beitrag zeigt systematisch überzeugende und güterrechtsinte...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 1. § 313 BGB (Geschäftsgrundlagenlösung)

Sie ist zwar auch für dieses Problem überwiegend anerkannt und wurde daher vom Oberlandesgericht Koblenz herangezogen. Sie ist aber nicht unproblematisch. Welches ist die Geschäftsgrundlage? Die beiden vorliegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs[10] und des Oberlandesgericht Köln[11] betreffen nur Wertschöpfungen in der Verlobungszeit. Begründung: die Verlobten stehen ...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 5. Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat es in einer der wichtigsten Entscheidungen zur ehebezogenen Zuwendung klar ausgedrückt: Die Umstände "sprechen dafür, den Ausgleich der (ehebezogenen, Ergänzung vom Verf.) Zuwendungen in das Güterrecht zu integrieren und mit dem Ausgleich des Zugewinns in einem Akt durchzuführen".[25] Nunmehr geht es darum, diesen Weg weiterzugehen und überzeugende g...mehr

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FF 02/2026, Voreheliche Zuw... / 4. Lösung von Braeuer/Todorow und OLG Karlsruhe

Braeuer/Todorow ziehen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Schwiegerelternschenkungen heran.[21] Seit 2010 rechnet dieser, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen, so[22]: die nunmehr als Schenkung zu qualifizierende Zuwendung der Schwiegereltern an das Schwiegerkind soll zwar sowohl bei diesem wie auch beim eigenen Kind die Privilegierung des § 1374 Abs. 2 erhal...mehr

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FF 02/2026, Ausgleich von v... / Leitsatz

1. Einem Ehegatten kann wegen vorehelich in einen Vermögensgegenstand des anderen Ehegatten getätigter Leistungen nach Scheitern der Ehe ein Ausgleichsanspruch gemäß §§ 313, 242 BGB zustehen. 2. Dieser Anspruch besteht separat neben einem etwaigen Zugewinnausgleichsanspruch als ergänzender Ausgleichsanspruch und ist grundsätzlich danach zu bemessen, was sich für den leistende...mehr

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AGS 02/2026, Hinweis auf di... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwaltsgesellschaft R hatte vor dem LG Freiburg (Breisgau) eine Vergütungsforderung für die Vertretung der hiesigen Beklagten in einem Zugewinnausgleichsverfahren i.H.v. über 100.000,00 EUR geltend gemacht. Die Beklagte hat der Vergütungsforderung einen Schadensersatzanspruch entgegengehalten, den sie aus einem nicht ordnungsgemäß erteilten Hinweis der R nach § 49b...mehr

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FF 02/2026, Ausschluss des ... / Leitsatz

1. Entzieht ein Ehegatte ein Versorgungsanrecht dem Versorgungsausgleich, indem er eine Erklärung zur Kapitalabfindung abgibt, so gebietet dies auch dann, Gegenanrechte des anderen Ehegatten nach § 27 VersAusglG vom Ausgleich auszunehmen, wenn der Ehegatte die Erklärung namens des von ihm vertretenen und beherrschten Trägers der Versorgung abgegeben hat. 2. Die Anwendung des ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zugewinnausgleich

Rz. 29 Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist nach § 1378 Abs. 3 BGB grundsätzlich vererblich. Im Nachlass befindet sich der Zugewinnausgleichsanspruch, wenn er nach rechtskräftiger Scheidung bereits entstanden war, nicht wenn lediglich ein Scheidungsantrag rechtshängig ist.[78] Im Falle des gleichzeitigen Versterbens (§ 11 VerschG) scheidet ein Anspruch auf Zugewinnausgleic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Anspruch auf Zugewinnausgleich

Rz. 23 Haben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, hat der überlebende Ehegatte gegen die Erben einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gem. § 1371 Abs. 2 BGB. Entsprechend der Vorschrift des § 1384 BGB ist für die Berechnung des Zugewinns der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages maßgeblich.[67]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zugewinnausgleich und Pflichtteil

Rz. 16 I.R.d. gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft muss der überlebende Ehepartner sich mit einer sog. pauschalen Abgeltung eines möglichen Zugewinnausgleichsanspruchs nicht abfinden lassen. Ihm steht nach § 1371 Abs. 3 BGB die Möglichkeit zu, den Erbteil (sei es der kraft gesetzlicher Erbfolge oder der testamentarisch zugewandte Erbteil) innerhalb der Frist des...mehr

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AGS 01/2026, Verfahrenswert... / II. Maßgebend ist die Auswirkung auf den Zugewinnausgleich

Der Verfahrenswert für das selbstständige Beweisverfahren war gem. § 42 Abs. 1 FamFG nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dabei hat das Gericht das von der Antragstellerin verfolgte wirtschaftliche Interesse zugrunde gelegt. Die Antragstellerin begehrte die sachverständige Bestimmung des Wertes der dem Antragsgegner gehörenden Immobilie, um ihren Zugewinnausgleichsanspruch b...mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / bb) Ehelicher Zugewinnausgleich

Rz. 70 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1981, 1836) wird Schmerzensgeld im Zugewinnausgleich grundsätzlich als Vermögenswert angesehen und ist entsprechend zu berücksichtigen. Eine Ausnahme bildet die Härtefallregelung in § 1381 BGB: Dort kann man vom Regelfall abweichen, wenn eine Berücksichtigung im konkreten Fall gegen Treu und Glauben verstie...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Voraus und Zugewinnausgleich

Rz. 25 Bei der Behandlung des Ehegattenvoraus (§ 1932 BGB) ist danach zu unterscheiden, um wessen Pflichtteilsanspruch es geht: Der Voraus des überlebenden Ehegatten geht bei gesetzlicher Erbfolge (§ 1932 BGB) den Pflichtteilsansprüchen von Abkömmlingen und Eltern vor (Abs. 1 S. 2).[150] Dadurch soll der überlebende Ehegatte geschützt werden. Der Pflichtteil wird dann also au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs

Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fall § 1384 BGB analog an, wenn der Scheidungsprozess zu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Berechnung des Zugewinnausgleichs

a) Zeitpunkt für die Berechnung des Zugewinnausgleichs Rz. 22 Endet der Güterstand durch Tod, so ist für die Berechnung des Zugewinnausgleichs i.R.d. güterrechtlichen Lösung der Zeitpunkt des Erbfalls maßgebend. Str. ist allerdings die Bestimmung des Stichtages, wenn der Erblasser während eines rechtshängigen Scheidungsverfahrens verstirbt. Die h.M. wendet in einem solchen Fa...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Rechtlicher Rahmen für die Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 170 Eine klare gesetzliche Vorgabe bezüglich der anzuwendenden Bewertungsmethode findet sich im Bereich des Pflichtteilsrechts ebenso wenig wie in den meisten anderen Rechtsbereichen, in denen der Unternehmenswert eine Rolle spielen kann.[569] Auch die Regelung in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB (i.d.F. des MoPeG, also ab 1.1.2024), nach der dem ausscheidenden Gesellschafter einer...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Auswirkungen der Zugewinngemeinschaft auf den Pflichtteilsanspruch

Rz. 37 Wird der Ehegatte aufgrund Enterbung oder Ausschlagung weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, bestimmt sich sein Pflichtteil nach der nicht erhöhten Erbquote, §§ 1371 Abs. 2, 1931 BGB.[163] Neben Erben erster Ordnung hat der Ehegatte dann einen Pflichtteil von ⅛. Zu beachten ist, dass sich in einem solchen Fall auch der Pflichtteil anderer Pflichtteilsberechtigter erhöhen...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zugewinn

Rz. 31 Verzichtet ein Ehegatte auf seinen Erb- oder Pflichtteilsanspruch nach dem Tod des anderen, bleibt sein Anspruch auf Zugewinnausgleich bestehen. Er kann ihn nach § 1371 Abs. 2 BGB direkt verlangen, wenn er enterbt wird und auch kein Vermächtnis erhält; sonst muss er gem. § 1371 Abs. 3 BGB ausschlagen.[39] Rz. 32 Bspw. kann angenommen werden, dass die Ehegatten im geset...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Anrechnung beim Ehegatten im gesetzlichen Güterstand

Rz. 16 Die Anrechnung gem. § 2315 BGB steht bei Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Rahmen der güterrechtlichen Lösung nach § 1371 Abs. 2 BGB in einem Konkurrenzverhältnis zu § 1380 Abs. 1 BGB. Nach dieser Vorschrift muss sich der Ehegatte eine Zuwendung des anderen Ehegatten auf den Zugewinnanspruch anrechnen lassen, wenn dies bei de...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Vermächtnis/Pflichtteil/Ehe

Rz. 9 Für das Vermächtnis gilt § 1952 BGB entsprechend (§ 2180 Abs. 3 BGB).[16] Der ausschlagende Erbeserbe kann den Pflichtteil des vorherigen Erben nach § 2306 Abs. 1 S. 2 BGB verlangen, wenn dessen Voraussetzungen bei dem vorherigen Erben vorgelegen hätten. Im Sonderfall, dass der Erbeserbe Alleinerbeserbe seines Ehegatten im gesetzlichen Güterstand ist und ausschlägt, ha...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Besonderheiten bei Zuwendung des Pflichtteils an den Ehegatten

Rz. 23 Mit besonderen, zusätzlichen Schwierigkeiten ist die Pflichtteilszuwendung an den überlebenden Zugewinn-Ehegatten verbunden. Denn diesem kann sowohl der "große" als auch der "kleine" Pflichtteil zustehen. Der große Pflichtteil kommt gem. § 1371 Abs. 1 und 2 BGB nur in Betracht, wenn der überlebende Ehegatte entweder Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden ist.[58] Aus di...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Bewertung von freiberuflichen Praxen und Apotheken

Rz. 232 Freiberufliche Praxen sind in noch stärkerem Maße durch eine ausgeprägte persönliche Bindung des Praxisinhabers zu seinen Klienten und Patienten gekennzeichnet. Die Gerichte lehnen daher i.d.R. zu Recht hierfür die Anwendung der Ertragswertmethode i.S.v. IDW S 1 ab.[722] Vielmehr wird das Sachwertverfahren[723] zugrunde gelegt und ein "Goodwill" berücksichtigt, sowei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Auswahl der Bewertungsmethode

Rz. 102 Besteht kein gängiger Marktpreis und kommt auch kein Wertansatz aufgrund eines tatsächlich erzielten Kaufpreises in Frage, so ist eine Schätzung erforderlich. Dies gilt auch und gerade dann, wenn bei einem landwirtschaftlichen Anwesen nach § 2312 BGB der i.d.R. im Vergleich zum Verkehrswert wesentlich niedrigere Ertragswert zugrunde gelegt werden kann,[414] wobei es ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Besonderheiten beim überlebenden Zugewinn-Ehegatten

Rz. 35 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann ebenfalls zu einer Verschiebung der Erbquoten und folglich zu einer Veränderung der Pflichtteilsquoten führen. Dies hat seine Ursache in den besonderen Regelungen zum Erbrecht des überlebenden Ehegatten einer Zugewinn-Ehe.[157] Sedes materiae ist § 1371 BGB. Grundsätzlich sieht § 1371 Abs. 1 BGB eine pauschale A...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Ehebezogene Zuwendungen, die nicht durch güterrechtliche Vereinbarungen erfolgen

Rz. 62 I.d.R. mangelt es den Eheleuten an der Einigkeit über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Da solche Zuwendungen im Verhältnis der Ehegatten zueinander grundsätzlich nicht als Schenkung bewertet werden,[247] müsste hieraus grundsätzlich der Schluss zu ziehen sein, dass ehebezogene Zuwendungen immer ergänzungsfest seien. Um den hiermit verbundenen Gestaltungs...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Methodenauswahl aus Sicht von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 287 Rechtsprechung[877] und (juristisches) Schrifttum[878] bevorzugen zur Anteilsbewertung die indirekte Methode, bei der der Anteilswert aus dem (Ertrags-)Wert der Gesellschaft (insgesamt) abgeleitet wird. Der BGH führt hierzu aus, dass der Umfang der Beteiligung am Unternehmen und der Unternehmenswert im Regelfall die wesentlichen Grundlagen für die Bemessung des Werts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 3 Ist der überlebende Ehegatte zugleich erbberechtigter Verwandter, so fallen Ehegattenerbteil und Verwandtenerbteil nebeneinander an. Die Nichte, die mit einem Onkel (= Erblasser) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, erhält für den Fall, dass nur ein Neffe des Erblassers vorhanden ist, zum einen den Ehegattenerbteil von ¾ (§ 1931 Abs. 1 und 3 BGB, § 1...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Wiederverheiratungsklausel

Rz. 4 Fehlt eine Wiederverheiratungsklausel, kann der Erbvertrag von dem Überlebenden (§§ 2079, 2281 BGB) oder von dem neuen Ehegatten nach dem Tod des Überlebenden (§§ 2079, 2281, 2285 BGB) angefochten werden; wird die Anfechtung nicht erklärt, dann hat der neue Ehegatte einen Pflichtteilsanspruch, der sich nach dem gesamten Vermögen berechnet. Lebten die Eheleute im gesetz...mehr