Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit an die Spitze der allgemeinen Bestimmungen für die Beweisaufnahme und unterstreicht dadurch dessen Bedeutung iRd freien Beweiswürdigung. Jede Zwischenschaltung von Mittelspersonen macht das entscheidende Gericht von deren Wahrnehmungsmöglichkeiten und Perspektive abhängig und verändert dadurch die Entscheidun... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsmaßnahmen bei erstmaliger Weigerung.

Rn 5 Im Fall der erstmaligen Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entsprechen die zu verhängenden Ordnungsmittel denen, die als Reaktion des Gerichts gem § 380 I auf unberechtigtes erstmaliges Ausbleiben vorgesehen sind (§ 380 Rn 7). Es sind also – auch ohne Antrag einer Partei – die durch die Weigerung entstehenden Kosten dem Zeugen aufzuerlegen und es ist gg ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die nach § 445 beantragte Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Anders als für den Zeugen besteht für die Partei keine Verpflichtung, sich vernehmen zu lassen und dadurch zur Tatsachenfeststellung beizutragen. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Weigerung zum Nachteil der Partei gewürdigt werden kann. § 446 ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes, dass auch das prozessu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandtschaft, Schwägerschaft (Nr 3).

Rn 26 Die Feststellung dieser Beziehungen bemisst sich gem Art 51 EGBGB nach §§ 1589 f, 1591 ff, 1754 ff BGB. Umfasst werden daher auch die gem § 1594 BGB anerkannte oder gem § 1600d BGB gerichtlich festgestellte Vaterschaft (§ 1592 Nr 2, 3 BGB) oder die durch Adoption (Art 22 EGBGB iVm §§ 1741, 1754 BGB) begründete Verwandtschaft (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 10; Zö/Vollk... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 3. Verfügungen von Personen mit Einschränkungen und/oder Behinderungen (§§ 22–25, 32 BeurkG)

Rz. 37 Das Beurkundungsverfahren basiert auf der Annahme, dass die beteiligten Personen über uneingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeiten und uneingeschränkte Kommunikations-möglichkeiten verfügen.[16] Sind diesbezüglich bei einem Urkundsbeteiligten Einschränkungen vorhanden, so soll dies durch Hinzuziehung eines Zeugen oder zweiten Notars kompensiert werden.[17] Wird die Hinzuz... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entspr teils nach § 415, teils nach §... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beweisaufnahme.

Rn 44 Hinsichtlich der Beweisaufnahme in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Commercial Court gelten die allg Vorschriften. Besonderheiten bestehen insoweit nicht. Rn 45 Einige Bedeutung könnte jedoch den Vorschriften zukommen, die eine Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung ermöglichen (§ 284 Abs 2). Insb für den Zeugenbeweis dürfte sich diese Möglichkeit im Einzelfall ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesondere mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abgrenzung ggü amtlicher Auskunft.

Rn 11 Die amtliche Auskunft ist an verschiedenen Stellen in der ZPO erwähnt, etwa in §§ 273 II Nr 2, 358a S 2 Nr 2, s.a. §§ 437 II, 118 II 2 und § 236 FamFG, weiter § 44 III, II: dienstliche Äußerung, § 432 zur Beiziehung behördlicher Akten. Es kann sich der Sache nach um Zeugen- oder Sachverständigen-, uU Urkundenbeweis handeln (vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; BGHZ 89, 1... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gg seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gg ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seinen Guns... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mangelnde Bestimmtheit des Beweisantrages.

Rn 46 Der Beweisantrag muss das Beweisthema und das Beweismittel genau bezeichnen. Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist deshalb die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen. Daran fehlt es ins beim Beweisermittlungsantrag (Rn 24), der darauf gerichtet ist, durch die Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Tatsachen erst in Erfahrung zu bringen... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorterminliche Beweisaufnahme (S 2).

Rn 4 Sie ist beschränkt auf die aufgeführten Beweiserhebungen. Andere Beweise, wie etwa eine Zeugenvernehmung durch das Gericht, dürfen vor der mündlichen Verhandlung nicht erhoben werden (BGH NJW 83, 2319, 2320 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 351/81]). Zuständig ist auch insoweit das Prozessgericht. Eine Beweisaufnahme allein durch den Vorsitzenden verstößt demnach auch gg das Unm... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 12 Grundlagen des interna... / d) Geltungsbereich des Formstatuts

Rz. 123 Art. 27 Abs. 3 S. 1 EuErbVO regelt, dass Vorschriften, welche die für Erbverträge zugelassenen Formen mit Beziehung auf das Alter, die Staatsangehörigkeit oder andere persönliche Eigenschaften beschränken, als Fragen der Form zu qualifizieren sind, auf die somit Art. 27 EuErbVO anzuwenden ist. Gleiches gilt nach Art. 27 Abs. 3 S. 2 EuErbVO für Eigenschaften, welche d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise für die Praxis.

Rn 25 In der forensischen Praxis liegt der Schwerpunkt der Protokollierung in der Wiedergabe des Beweisergebnisses (Abs 3 Nr 4 und 5). Die Prozessvertretung wird daher darauf achten, dass das Protokoll die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen im Wesentlichen zutr wiedergibt. Mit Blick auf die Rechtsmittelinstanz hat jede Partei ein Interesse daran, dass die an die Gegens... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Subsidiarität.

Rn 5 Die Parteivernehmung nach § 445 I setzt voraus, dass die Partei den Beweis noch nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat. Zunächst sind also alle anderen vom Beweisführer angebotenen Beweise zu erheben. Dass die bisherige Beweisaufnahme bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung ergeben hat (wi... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnungsgründe.

Rn 44 In Anlehnung an § 244 II–IV StPO hat die Rspr eine Reihe von Gründen entwickelt, bei deren Vorliegen eine Ablehnung von Beweisanträgen ausnw zulässig ist (ausf Laumen MDR 20, 193 ff; Ullenboom ZZP 133, 103 ff). Eines besonderen Verfahrens für die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf es nicht. Insb ist eine Ablehnung schon darin zu sehen, dass das Gericht einen angebot... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung schreibt im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie, aber auch mit Rücksicht auf die geladenen und erschienenen Zeugen oder Sachverständigen vor, dass eine Beweisaufnahme auch dann soweit wie möglich durchzuführen ist, wenn eine oder gar beide Parteien den Termin zur Beweisaufnahme nicht wahrnehmen. Sie schränkt mithin den Grundsatz der... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verantwortlichkeit des Richters.

Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referendars im Aufgabenbereich des § 10 GVG... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 14 EuBVO – Beweisaufnahme in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts.

Gesetzestext (1) Sofern mit dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchenden Gerichts vereinbar, haben die Beauftragten des ersuchenden Gerichts das Recht, bei der Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht zugegen zu sein. (2) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Begriff ›Beauftragte‹ Gerichtsangehörige, die vom ersuchenden Gericht nach Maßgabe des Rechts seines nationalen Recht... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Proto... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 22 Einzeltestament / V. Form des Einzeltestaments

Rz. 9 Ein Einzeltestament kann als sog. ordentliches Testament (§ 2231 BGB) errichtet werden, indem der Erblasser seinen letzten Willen privatschriftlich niederlegt oder zur Niederschrift eines Notars erklärt. Bei einem privatschriftlichen Testament verfasst der Erblasser sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung selbst (§ 2247 BGB). Zu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

Rn 2 Der SV vermittelt Fachwissen (idR Erfahrungssätze, s § 284 Rn 11, s.a. Rn 5) und daraus gewonnene Schlussfolgerungen. Er kann auch zur Feststellung von Tatsachen herangezogen werden, wenn hierzu eine besondere Sachkunde erforderlich ist. Zur Abgrenzung vom (sachverständigen) Zeugen s Rn 6; zur Ermittlungstätigkeit in Vorbereitung eines Gutachtens vgl § 404a IV (s § 404a... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahrens ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschuldensfälle.

Rn 3 Darüber hinaus können die Kosten gesondert einer Partei auferlegt werden, wenn sie die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst hat. Im Gegensatz zu dem Säumnisfällen ist hier ein Verschulden der Partei erforderlich. Rn 4 Voraussetz... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 9 Die Kosten- und Ordnungsgeldentscheidung trifft das Gericht durch Beschl, zweckmäßigerweise am Ende der Sitzung, weil erst dann entschieden werden kann, ob ausnw von der Verhängung abzusehen ist (s.o. Rn 8). Einen bestimmten Zeitpunkt der Entscheidung schreibt § 380 indessen nicht vor. Das Gericht kann auch außerhalb der Sitzung entscheiden; dies wird sich zB anbieten, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 555 Abs 5; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 555 Abs 5). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Verbot einer révision au fond.

Rn 15 Das OLG darf im Aufhebungsverfahren nur prüfen, ob Aufhebungsgründe nach § 1059 II 1 vorliegen, die der Antragsteller fristgerecht geltend gemacht hat. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 18). Das gilt sowohl für V... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung und Aufgabe des beauftragten Richters.

Rn 4 Soweit der Termin zur Beweisaufnahme – wie praktisch die Regel – nicht schon durch den Vorsitzenden bestimmt wurde, legt ihn der beauftragte Richter fest. Er ist den Parteien formlos mitzuteilen, § 357 II. Die Ladungsfrist ist gleichwohl einzuhalten (Köln MDR 73, 856). Die Tätigkeit des beauftragten Richters ist auf die Durchführung der Beweisaufnahme beschränkt. Die En... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiserhebungen anderer Verfahren.

Rn 10 Da der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit nicht materiell verstanden wird, können Beweisergebnisse aus anderen Verfahren regelmäßig über den Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt und verwertet werden (BGH NJW 97, 3096 [BGH 10.07.1997 - III ZR 69/96]). Immer aber hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Zeugen oder SV selbst anzuhören. Wird ein Sachverständigengu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Art 2 GG verbietet grds Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt auch zugunsten von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten. In Abstammungsfragen erlauben es § 372a und die wortgleiche Vorschrift des § 178 I FamFG demgegenüber, – verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 07, 753, 754 [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] zu § 372a aF) – die gen... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Amtsermittlung gem § 26.

Rn 2 Der Untersuchungsgrundsatz des § 26 sieht für Verfahren nach dem FamFG die Durchführung von Ermittlungen vAw unter Heranziehung sämtlicher der Sachaufklärung dienlicher und erreichbarer Beweismittel und insoweit unabhängig vom Vorbringen der Beteiligten vor. Daneben ist in entsprechender Anwendung des § 244 StPO den förmlichen Beweisanträgen der Parteien nachzugehen (Mu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wiederholtes Ausbleiben.

Rn 11 Im Falle eines erneuten Ausbleibens in einem zweiten Termin ist das Ordnungsmittel zwingend, ggf deutlich erhöht (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 5) zu verhängen. Die zwangsweise Vorführung des Zeugen ›kann‹ angeordnet werden; angesichts der Erfolglosigkeit der zuvor nach § 380 I verhängten Maßnahme wird sich das hier eingeräumte Ermessen häufig zu einer Pflicht, die Vorf... mehr