Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang der Belehrungspflicht.

Rn 3 Die Belehrungspflicht betrifft vorrangig Verfahren ohne Anwaltszwang, also insb das Verfahren vor den AG. In Verfahren mit Anwaltszwang beschränkt sich die Belehrungspflicht auf Entscheidungen, bei denen nicht sichergestellt ist, dass die Partei, der ggü eine Entscheidung ergeht, anwaltlich vertreten ist, also insb bei Versäumnisurteil (Belehrung über den Einspruch), be...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 3. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB – Verbrechen oder vorsätzliches Vergehen

Rz. 18 Die Entziehung des Pflichtteils ist auch dann möglich, wenn sich der Pflichtteilsberechtigte eines Verbrechens i.S.d. § 12 Abs. 1 StGB oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens i.S.d. § 12 Abs. 2 StGB gegen den Erblasser oder einen nahen Angehörigen schuldig gemacht hat, wobei eine strafgerichtliche Verurteilung nicht erforderlich ist.[28] Ob ein schweres Vergehen v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 43 Anders als die StPO in § 244 III–V kennt die ZPO keine Vorschrift, in der die Voraussetzungen und das Verfahren für die Ablehnung von Beweisanträgen geregelt sind. Aus dem Recht der Parteien auf Beweis (Rn 26) und ihrem Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) folgt jedoch die Pflicht des Gerichts, die angebotenen entscheidungserheblichen Beweismitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nr 4, Erwirkung des Urteils durch eine Straftat.

Rn 8 Einschlägig sind insb Fälle eines Prozessbetrugs, § 263 StGB. Damit kommen auch die von Nr 1 und 3 nicht erfassten Wahrheitsverstöße etwa durch unwahre Behauptungen oder falsche Beweisführungen in Betracht, wenn die weiteren Voraussetzungen des § 263 StGB gegeben sind. Da hierzu insb der Vermögensschaden oder eine entspr Gefährdung gehört, und die Prozesskosten als solc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Erscheinungsformen.

Rn 99 Unter Beweisvereitelung wird ein Verhalten verstanden, durch das eine Partei dem beweisbelasteten Gegner die Beweisführung schuldhaft unmöglich macht oder erschwert, indem sie vorhandene Beweismittel vernichtet, vorenthält oder ihre Benutzung erschwert, oder indem sie zumindest fahrlässig die Aufklärung eines bereits eingetretenen Schadensereignisses unterlässt, um dad...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beschränkung des Zutritts.

Rn 5 Reichen die Sitzplätze nicht für alle, können in einer Reihenfolge nach dem Zeitpunkt des Erscheinens im Gerichtsgebäude vergeben werden. Die Befugnis, nähere Regeln für den Zugang zum Sitzungssaal und für das Verhalten in ihm zu erlassen und damit auch die Verteilung an Journalisten zu ordnen, steht dem Gerichtsvorsitzenden gem § 176 GVG zu (BVerfG NJW 03, 500 [BVerfG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bedeutung.

Rn 2 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung bedeutet, dass der Richter über den konkreten Beweiswert eines Beweismittels nach freier Überzeugung, dh grds ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln, befinden kann (R/S/G § 114 Rz 1). So ist er nicht gehindert, seine Überzeugung allein aus der Glaubhaftigkeit und Plausibilität des Klägervortrags herzuleiten (BVerfG NJW 17, 3218...mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall, der sich am 13.5.2002 in H ereignete. Dabei wurde der Kläger als Radfahrer mit einem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug verletzt, wobei die Beklagte für die Folgen des Unfalls unstreitig dem Grunde nach in vollem Umfang haftet. Infolge des Unfalls erlitt der Kläger unter anderem – in Ausmaß und Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Person des Streitverkündeten.

Rn 3 Die Streitverkündung kann sich gg jeden Dritten richten, der nicht Partei ist. Darum kann nicht die Partei sich selbst oder dem Gegner den Streit verkünden (vgl München NZG 11, 1280 [OLG München 02.03.2011 - 28 U 4209/10] Rz 3 ff). Ebenso scheidet eine Streitverkündung an den eigenen gesetzlichen Vertreter oder den eigenen Prozessbevollmächtigten aus. Dritter (Streitver...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / C. Mitwirkungsverbote für den Notar

Rz. 3 Für die Beurkundung von Verfügungen von Todes wegen verweist § 27 BeurkG auf die allgemeinen Vorschriften, die Mitwirkungsverbote enthalten. So ist gem. § 7 BeurkG die Beurkundung von Willenserklärungen insoweit unwirksam, als sie dem Notar, seinem jetzigen oder früheren Ehegatten oder Lebenspartner oder einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausnahmen.

Rn 6 Nach Abs 1 S 2 ist auch für Rechtsanwälte, Notare, Behörden sowie deren Zusammenschlüsse die Abgabe von Anträgen und Erklärungen nach den bisher geltenden Vorschriften zulässig, wenn eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Die Vorschrift erfasst damit bspw vorübergehende Ausfälle der EDV aufgrund von Stromausfällen, technischem Versage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 46 Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels setzt nicht notwendig einen bestimmten Antrag voraus, solange das Ziel des Rechtsmittels in bestimmter Weise erkennbar wird (BGH NJW-RR 17, 1341 [BGH 01.06.2017 - III ZB 77/16]). Ein Mangel wegen eines unbestimmten Klageantrags kann noch nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verfahrenstaktische Erwägungen.

Rn 8 § 36 I Nr 3 ist aus anwaltlicher Sicht der wichtigste Tatbestand des § 36 I, der von einem Rechtsanwalt, der eine Klage gg mehrere Streitgenossen vorbereiten soll, stets beachtet werden muss, da er Optionen für die Verfahrenstaktik eröffnet: Ist der Mandant etwa an seinem allgemeinen Gerichtsstand mit einer Klage überzogen worden, dann eröffnet § 36 I Nr 3 beim Bestehen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Tatsachen.

Rn 2 Bei der Feststellung der tatsächlichen Grundlagen des Streitwertes, namentlich des objektiven Verkehrswertes (Rn 6), genießt das Gericht weitgehende Freiheiten (›Verfahrensrechtlicher Dispens‹, Musielak/Voit/Heinrich § 3 Rz 10) und ist zugleich vAw zur sorgfältigen Aufklärung verpflichtet (BGH NJW-RR 18, 1421). Es ist an unstr und selbst an ausdr übereinstimmende Angabe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle.

Rn 16 Im Falle einer Abtretung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs (s hierzu BGH NJW 88, 3204, 3205 [BGH 21.04.1988 - IX ZR 191/87]) kann dem Zedenten der Einwand fehlender Aktivlegitimation nur dann entgegengehalten werden, wenn die Abtretung zwischen den Parteien unstr und für das Gericht offenkundig oder durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. IÜ bleibt nur d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausschluss der Probeentnahme (Abs 1).

Rn 2 § 96a I betrifft den Fall, dass ein Anspruch auf Duldung einer Probeentnahme zur Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes nach § 1598a BGB rechtskräftig tituliert worden ist. Typischerweise wird die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe angeordnet. Die Vollstreckung dieses Anspruchs erfolgt grds nach § 95 I Nr 4 FamFG iVm § 890 ZPO durch die Verhängung von Ordnu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Abschlusserörterung (Abs 3).

Rn 4 Den Parteien muss Gelegenheit zur erneuten Erörterung des Sach- und Streitstandes einschl des Erg der Beweisaufnahme (§ 285 I) gegeben werden, was die Möglichkeit zum Stellen neuer Beweisanträge einschließt (BGH MDR 13, 487). Deshalb hat Gericht seine Würdigung des Beweisergebnisses zu offenbaren und gegebenenfalls die Benennung weiterer Beweismittel anzuregen (Berlin G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das vereinfachte Festsetzungsverfahren (Abs 5).

Rn 52 Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen § 168 I 4 aF. Alternativ zum förmlichen Festsetzungsverfahren können ausschließlich gegenüber der Staatskasse bestehende und einfach gelagerte Ansprüche auch in einem vereinfachten Justizverwaltungsverfahren geltend gemacht werden, um einen erheblichen Verwaltungsaufwand bei den Gerichten einzusparen (BTDrs 13/10709, 3 zu § 56g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berichtigungsgegenstand (Abs 1).

Rn 2 § 320 erfasst allein die Berichtigung des Tatbestands (RGZ 122, 332, 334: nicht Tenor und Entscheidungsgründe), wozu aber auch die in den Entscheidungsgründen ›versteckten‹ Feststellungen zum Tatsachenstoff gehören (BGH NJW 94, 517, 519 [BGH 07.12.1993 - VI ZR 74/93]; 97, 1931; § 314 Rn 2; BAG NZA-RR 15, 255, 256 [BAG 19.11.2014 - 5 AZR 121/13] Rz 12), und zwar auch bei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Missbrauch infolge besonderer Umstände.

Rn 55 Da die Durchbrechung der Rechtskraft nach der bereits vom RG und auch vom BGH stets betonten Formulierung auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben muss, weil sonst die Rechtskraft ausgehöhlt, die Rechtssicherheit beeinträchtigt und der Rechtsfrieden in Frage gestellt würde (zB RGZ 163, 287, 289; BGHZ 103, 44, 46 = NJW 88, 971), reich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO H

Haager Kinderschutzübereinkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 12 Brüssel IIa-VO Rdn. 1, 5; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 61 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haager Minderjährigenschutzabkommen Art. 1 Brüssel IIa-VO Rdn. 2; Art. 8 Brüssel IIa-VO Rdn. 3; Art. 14 Brüssel IIa-VO Rdn. 1; Art. 60 Brüssel IIa-VO Rdn. 1 Haa...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 8. Muster

Rz. 198 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.35: Wohnungsrechtsvermächtnis – teilweise als Verschaffungsvermächtnis bei nur hälftigem Miteigentum im Nachlass – dingliche Einigung Testament Ich _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige, erric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ergänzende Anhörungspflichten im Auswahlverfahren (Abs 1).

Rn 24 Nach Abs 1 soll das Gericht bei der Auswahl des Vormunds auch nahestehende Familienangehörige sowie Personen des Vertrauens des betroffenen Mündels anhören, wenn dies ohne erhebliche Verzögerungen möglich ist. Die Vorschrift übernimmt die bislang in § 1779 III 1 BGB aF geregelte Anhörungspflicht im gerichtlichen Verfahren zur Auswahl eines Vormunds und enthält eine Son...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Juristische Personen des Öffentlichen Rechts.

Rn 15 Rechts- und Parteifähigkeit kommt allen Gebietskörperschaften des Öffentlichen Rechts, der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesländern wie auch den Kommunen (Kreise, Städte und Gemeinden) zu. Entspr gilt für sonstige rechtsfähige Körperschaften (Industrie- und Handelskammern, Handwerksinnungen, § 53 HandwO, Kreishandwerkerschaften, § 86 ff HandwO, andere berufsständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung der Maßnahme nach GewSchG (Abs 1).

Rn 2 Voraussetzung für § 96 I ist, dass ein Titel vorliegt, in dem eine Unterlassungsanordnung nach § 1 GewSchG getroffen wurde. Eine solche Anordnung kann bspw die Verbote beinhalten, die Wohnung oder den Arbeitsplatz der verletzten Person zu betreten oder Kontakt mit ihr aufzunehmen. Der Titel muss hinreichend bestimmt sein, um eine Vollstreckung zu ermöglichen. Zudem muss...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 1. Einholung von Sachverständigengutachten

Rz. 103 Die Beurteilung der Testierunfähigkeit kann allein durch den Sachverständigen erfolgen. Widersprechende Angaben Dritter, die mitteilen, dass es möglich war, mit dem Erblasser über verschiedene Themen zu sprechen, oder dass keine Zweifel bestanden haben, dass er etwas nicht verstanden hat, widerlegen dies nicht. Auch die Aussage, dass der Erblasser begonnen habe, sich...mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 2. Muster

Rz. 123 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 16.29: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 5 § 531 I 1 erlaubt es nach seinem klaren Wortlaut dem Berufungsgericht lediglich zu überprüfen, ob eine Zurückweisung von Vorbringen in erster Instanz zu Recht vorgenommen worden ist. Das im Rechtsmittelzug übergeordnete Gericht darf eine fehlerhafte Begründung des erstinstanzlichen Gerichts für eine Zurückweisung von Angriffsmitteln nicht durch eine andere Begründung er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO W

Waffengleichheit Einl. ZPO Rdn. 42 Wahlfeststellung § 12 ZPO 15 Wahlordnung für die Präsidien § 21b GVG 18 Wahlrecht § 732 ZPO 4 ausschließlicher Gerichtsstand § 35 ZPO 2 Eilverfahren § 35 ZPO 3 Mahnbescheid § 35 ZPO 3 Rechtsmissbrauch § 35 ZPO 3 selbstständiges Beweisverfahren § 35 ZPO 3 Vollstreckungsabwehrklage § 35 ZPO 2 Widerklage § 35 ZPO 3 Wahrhaftigkeitspflicht § 138 ZPO 4 Wahrh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorbereitung des Haupttermins (Abs 1).

Rn 2 Der Vorsitzende hat nach § 349 I die Aufgabe, den Termin zur mündlichen Verhandlung vor der Kammer so vorzubereiten, dass die Kammer nach einer zusammenfassenden Verhandlung die Sache abschließend entscheiden kann. Der Vorsitzende erlässt alle prozessleitenden Verfügungen, insb entscheidet er über die Terminsbestimmung (§ 216), die in §§ 276, 277 vorgesehenen Fristen un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Richterliches Ermessen, S 4.

Rn 34 IÜ steht die Gestaltung der Kindesanhörung im richterlichen Ermessen. Der ausdrückliche Hinweis in § 159 Abs 4 S 4 schien dem Gesetzgeber insb geboten, um einer Einflussnahme von Verfahrensbeteiligten auf die Gestaltung der Anhörung entgegenwirken zu können (BTDrs 16/6308, 240). Rn 35 Die Entscheidung über die Teilnahme sonstiger Personen steht ausschließlich dem Gerich...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 8. Überprüfung des Sachverständigengutachtens

Rz. 142 Die Überprüfung des Sachverständigengutachtens ist durch die Parteien aufgrund der fehlenden Sachkenntnis kaum möglich. Wenn sich jedoch erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens ergeben, muss ein weiteres Gutachten eingeholt werden. Das Gericht hat auf diesbezügliche Einwendungen der Parteien einzugehen.[269] Rz. 143 Das psychiatrische Sachverständigenguta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 22 EuBVO – Kosten.

Gesetzestext (1) Die Erledigung eines Ersuchens um Beweisaufnahme nach Artikel 12 begründet keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren oder Auslagen. (2) Abweichend von Absatz 1 kann das ersuchte Gericht die Erstattung von Gebühren oder Auslagen verlangen. Falls das ersuchte Gericht das verlangt, stellt das ersuchende Gericht unverzüglich die Erstattung folgender Beträge si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerden gegen Entscheidungen des Familiengerichts (Abs 1 Nr 1a).

Rn 3 In familiengerichtlichen Verfahren nach dem FamFG entscheidet das Familiengericht nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschl (§ 38 FamFG). Gg Entscheidungen der Familiengerichte ist deshalb nur noch das Rechtsmittel der Beschwerde statthaft. Die Zuständigkeit der Familiengerichte und damit zugleich der Familiensenate beim OLG ist in § 23a I Nr 1 abschließend geregelt...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Fahrtkosten, Nr. 7004, 7005 VV RVG

Rz. 49 Die Erstattung der Fahrkosten eines Rechtsanwaltes nach dem RVG erfolgt lediglich bei Geschäftsreisen. Die Geschäftsreise im Sinne des RVG ist in der Vorbem. 7 (2) des Vergütungsverzeichnisses definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Damit ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiserhebung durch ausländische Behörden.

Rn 4 Soweit nicht nach Art 19 EuBVO oder Art 17 HBÜ eine unmittelbare Beweisaufnahme durch das Gericht selbst möglich und durchgeführt wird, und im Ausland Beweis erhoben werden soll, ist entweder der formalisierte Weg nach der EuBVO (Anhang nach § 1075) zu wählen oder sind die Möglichkeiten nach Abs 2 oder 3 zu nutzen, sofern nicht ausnw (§ 364 Rn 1 f) nach § 364 vorgegange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 16 EuBVO – Ablehnung der Erledigung.

Gesetzestext (1) Ein Ersuchen um Vernehmung einer Person wird nicht erledigt, wenn sich die betreffende Person auf ein Recht zur Aussageverweigerung oder wenn ein Aussageverbot besteht,mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 138 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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zfs 08/2025, Unerlaubtes En... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die ganz offensichtlich unbegründete Klage zutreffend abgewiesen … Die Bekl. ist zur Leistung aus der Fahrzeugversicherung nicht verpflichtet, weil der Geschäftsführer der Kl. die Obliegenheit, sich nicht unerlaubt vom Unfallort zu entfernen (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Nr. A Kasko 3.2 AKB, vorsätzlich verletzt hat (Nr. B 2 [1] AKB). Als das Fahrzeug der Kl. von der Fa...mehr

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§ 9 Pflichtteilsberechtigte / 4. § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB – Böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht

Rz. 22 Als weiteren Grund für die Entziehung des Pflichtteils eines Abkömmlings, Elternteils, Ehegatten und eingetragenen Lebenspartners nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 3 BGB die böswillige Verletzung einer gegenüber dem Erblasser bestehenden gesetzlichen Unterhaltspflicht. Dieser Pflichtteilsentziehungsgrund ist nach einhelliger Auffassung in der Literatur nahezu bedeutungslos,[39]...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 17 Wird der Erbvertrag in einer Urkunde mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch nicht ihre Selbstständigkeit. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbst...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Prüfung der Erfolgsaussichten

Rz. 145 Wesentliche Voraussetzung der PKH-Bewilligung ist, dass die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht; § 114 ZPO. Zu diesem Zweck ist bereits schlüssig und unter Beweisantritt vorzutragen. Die Prüfung erfolgt in einem summarischen Verfahren. In diesem Verfahren wird nicht die Beurteilung schwieriger und höchstrichterlich nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 39. Reisekosten der Partei.

Rn 48 Die Reisekosten der Partei sind immer zu erstatten, wenn die Teilnahme am Termin notwendig war. Die durch Teilnahme an einem Gerichtstermin veranlassten Reisekosten einer Partei sind grds notwendig iSd § 91, ohne dass es darauf ankommt, ob das persönliche Erscheinen angeordnet war (Koblenz AGS 10, 102 = JurBüro 10, 210 = FamRZ 10, 1104 = NJW-Spezial 10, 187 [OLG Koblen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ermittlungen, Vorbereitungsmaßnahmen sowie Eingriffe und Folgenbeseitigung durch den SV.

Rn 8 a) Die Sachverhaltsermittlung ist grds Aufgabe des Gerichts (s Rn 5), so dass der SV nur dann ermittelnd tätig werden darf, wenn hierfür im konkreten Fall eine dem Gericht fehlende besondere Sachkunde erforderlich ist (vgl BGHZ 37, 389, 394 = NJW 62, 1770; 97, 3096, 3097) und das Gericht ihn nach Abs 4 S 1 beauftragt hat. Es hat den Umfang klarzustellen, auch welche Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prüfungsreihenfolge und Entscheidungsvarianten.

Rn 16 Aus der Prüfungsreihenfolge des Gerichts ergeben sich die möglichen Entscheidungsinhalte. Die Regelung ist an die § 341 ff (Einspruch gg das VU) angelehnt. Zunächst ist die Zulässigkeit der Rüge nach Maßgabe von Statthaftigkeit, Form und Frist zu prüfen (Abs 4 S 1). Ist sie unzulässig, so ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen (Abs 4 S 2), also zB wenn die angegriffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 177 GVG – [Maßnahmen bei Ungehorsam].

Gesetzestext 1Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die den zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anordnungen nicht Folge leisten, können aus dem Sitzungszimmer entfernt sowie zur Ordnungshaft abgeführt und während einer zu bestimmenden Zeit, die vierundzwanzig Stunden nicht übersteigen darf, festgehalten...mehr

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Vorwort

Die Anwaltformulare Testamente sind ein echter Klassiker im Angebot des zerb verlags. Sie stehen auch bei uns seit vielen Jahren im Regal, immer griffbereit, um die Muster in der täglichen Gestaltungspraxis einzusetzen. Nicht zuletzt deshalb ist es dem Herausgeberteam eine ganz besondere Ehre, dieses Flaggschiff des Erbrechts in neuer Besetzung und Formation in die 7. Auflag...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der richtige Umgang mit dem... / 1.2.3 Informationsweitergabe

Wird der Betriebsrat nicht, widerwillig oder gar (bewusst) falsch informiert, heißt dies nichts anderes, als dass ihm kein Vertrauen entgegengebracht wird, dass er es nicht wert ist, umfassend informiert zu werden. Zugleich wird vom Betriebsrat Loyalität und Verständnis erwartet – aber wofür? Niemand wird sich gerne für jemanden ins Zeug legen, der einem kein Vertrauen entge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.11.1 Tatbestand der Nichtabziehbarkeit

Rz. 830 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG bestimmt, dass Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die inländische Behörden oder Gerichte oder Organe der EU verhängt haben, nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind. Gleichgestellt sind Aufwendungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in berufsgerichtlichen Verfahren erteilt wurden und keinen wiedergutmachenden Charakt...mehr