Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Jansen, SGG § 109 Anhörung ... / 2.1.1 § 109 Abs. 1 Satz 1

Rz. 2 Neben dem Personenkreis der Menschen mit Behinderung sind die Versicherten, die Berechtigten nach dem SGB XIV (und ab 1.1.2025 auch die Berechtigten nach dem Soldatenentschädigungsgesetz) und die Hinterbliebenen antragsberechtigt, nicht jedoch die Sozialleistungsträger. Die Sozialleistungsträger haben allein die Möglichkeit, von sich aus im Verlaufe des Rechtsstreits e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3 Zeugen-/Sachverständigenvernehmung durch Videokonferenz, § 91a Abs. 2 FGO

Rz. 10 Die bisher in § 93a FGO a. F. vorgesehene Zeugen- und Sachverständigenvernehmung per Videokonferenz wurde ab 1.11.2013 in § 91a Abs. 2 FGO im Wesentlichen aufgenommen. Dabei entfiel jedoch die bisher vorgesehene Möglichkeit der Aufzeichnung, da ein Bedürfnis hierfür wegen der möglichen umfangreichen Protokollierung nicht ersichtlich war.[1] Zudem genügt bereits ein An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2 Ort der Vernehmung

Rz. 14 § 91a Abs. 2 FGO erlaubt nur, dass sich ein Zeuge oder Sachverständiger während der Verhandlung an einem anderen Ort aufhält. Es bleibt dabei, dass die Beweisaufnahme im Sitzungszimmer stattfindet. Der Zeuge bzw. der Sachverständige wird lediglich so behandelt, als ob er im Sitzungszimmer anwesend wäre (vgl. auch Rz. 7). Den Ort, an dem sich der Zeuge oder Sachverstän...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2 Regelungsinhalt

Rz. 2 Wenn das Gericht nicht weiß, welche bestimmte natürliche Person als Zeuge in Betracht kommt, genügt es, wenn das Gericht sein Ersuchen an den Vorstand usw. richtet. Das Gericht muss nicht zunächst ermitteln, welche konkrete Person infrage kommt. Soll z. B. Beweis erhoben werden über die Arbeitsweise in der Poststelle des FA, so ist das Ersuchen an den Vorsteher zu rich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.3 Übertragung

Rz. 15 Die Vernehmung muss zeitgleich in das Sitzungszimmer des Gerichts und an den Ort, an dem sich die Zeugen/Sachverständigen, bzw. im Fall von § 91a Abs. 1 FGO die Beteiligten aufhalten, in Bild und Ton übertragen werden.[1] Zu der erforderlichen Technik, der Sitzungspolizei und der Öffentlichkeit der Verhandlung vgl. Rz. 3 ff. Anders als in § 93a FGO a. F. ist die Verha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 5 Erörterungstermine, § 91a Abs. 4 FGO

Rz. 18 Gemäß § 91a Abs. 4 FGO gelten § 91a Abs. 1 und 3 FGO entsprechend für Erörterungstermine. Damit kann der Vorsitzende bzw. der Berichterstatter[1] auch die Durchführung eines Erörterungstermins per Videokonferenz unanfechtbar beschließen. Zwar wird § 91a Abs. 2 FGO in § 91a Abs. 4 FGO nicht erwähnt. Dies steht aber einer Zeugen- bzw. Sachverständigenvernehmung im Rahme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Rz. 1 § 89 FGO regelt durch eine Rechtsfolgenverweisung auf § 380 ZPO und § 255 AO, wie eine gesetzliche Vorlagepflicht der Beteiligten bzw. sonstigen Dritten im Weigerungsfall erzwungen werden kann. Rz. 2 Die Pflicht zur Vorlage von Urkunden und elektronischen Dokumenten besteht für den beteiligten Stpfl. nach § 76 Abs. 1 S. 4 FGO i. V. m. § 90 Abs. 2 AO oder § 97 AO, Behörden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 2.1 Adressat

Rz. 4 Nach § 86 FGO verpflichtet sind alle deutschen Behörden, auch die nicht am Verfahren beteiligten, denn die Verpflichtung aus § 86 Abs. 1 FGO ist weiter als die Aktenvorlagepflicht nach § 71 Abs. 2 FGO, die nur für die beteiligte Behörde Anwendung findet.[1] Betroffen sind auch die Dienststellen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, gleichgültig, ob sie am Rechtsstreit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.1 Antrag

Rz. 13 Die Vernehmung an einem anderen Ort kann nur angeordnet werden, wenn dies von einem Beteiligten oder der Auskunftsperson beantragt worden ist[1]. Im Gegensatz zu § 93a FGO a. F. ist ein Einverständnis aller Beteiligten nicht mehr erforderlich. Das Gericht kann das Verfahren nach § 91a Abs. 2 FGO nicht von Amts wegen anordnen. Es bleibt dem Gericht aber unbenommen, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ergänzt die Regeln über den Zeugenbeweis.[1] Sie bezweckt zum einen die Entlastung des Gerichts, indem zum einen auf eine aufwendige Ermittlung des als Zeugen geeignetesten Mitarbeiters verzichtet werden kann. Zum anderen soll die Amts- und Geschäftsleitung über eine Offenlegung von Amts-/Betriebsinterna durch die beabsichtigte Zeugenvernehmung in Kenntn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 2.1 Allgemeines

Rz. 3 §§ 90ff. FGO gehen davon aus, dass während einer mündlichen Verhandlung sämtliche Beteiligte, so sie denn an der Verhandlung teilnehmen[1], und das Gericht sich am selben Ort aufhalten. § 91a Abs. 1 FGO gestattet den Aufenthalt an verschiedenen Orten, wenn die Verhandlung in Bild und Ton zeitgleich an die jeweiligen Orte übertragen wird. Dies muss technisch verwirklich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 91a FGO wurde durch Art. 12 des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 15.7.2024 mit Wirkung vom 19.7.2024 aufgehoben.[1] Wichtig Rechtsgrundlage für Videoverhandlungen ist seit dem 19.7.2024 nunmehr § 155 S. 1 FGO i. V. m. § 128a ZPO. Die alte Regelung des § 91 a FGO (und entsprechend...mehr

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Ausschlussfristen: Wirksamk... / 1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Ausschluss- und Verjährungsfristen

Die eingangs dargestellten Zwecke von Ausschlussfristen entsprechen auch der Konzeption des Verjährungsrechts. Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften sollen vor unbegründeten Ansprüchen aus längst abgewickelten Vertragsbeziehungen, über die z. B. keine Unterlagen und Zeugen mehr vorhanden sind, schützen.[1] Die gesetzliche Verjährung rechtmäßiger Ansprüche rechtfertigt sich...mehr

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Abmahnung / 6 Form, Zugang, Veröffentlichung

Die Abmahnung ist an keine Form gebunden und daher grundsätzlich auch in mündlicher Form möglich, zulässig und wirksam. Aus Gründen der Beweissicherung und zur Vermeidung von Missverständnissen ist die Schriftform jedoch unbedingt empfehlenswert, da der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Kündigungsgründe trägt. Vor d...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / IV. Korrespondierende Verfügung von Todes wegen

Rz. 118 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4: Korrespondierende Verfügung von Todes wegen UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen ...mehr

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Letztwillige Verfügung zu G... / I. Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0)

Rz. 115 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1: Erbrechtliche Gestaltung (Behindertentestament 1.0) UVZ-Nr. _________________________/2025 Az: _________________________/25 N/SB Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts mit dem Amtssitz in _________________________ ers...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 2.3.3 Strafverfahren

Rz. 14 Mit Eingang der Anklage oder des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht beginnt das Strafverfahren. Sachlich und örtlich zuständig ist in erster Linie das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Tatort liegt (§ 7 Abs. 1 StPO, § 24 GVG). Innerhalb des Amtsgerichts ist im Hinblick auf die Straferwartung von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe im Regelfall der Strafri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.1.1 Checkliste vor/bei Vertragsabschluss

Vor dem Vertragsabschluss müssen folgende Punkte beachtet werden: Bei natürlichen Personen: Es ist zu klären, wer Vertragspartner ist, ein Ehepartner oder beide, Vornamen, Adresse; bei Minderjährigen sind die Zustimmung und die Daten der Eltern erforderlich Bei Kaufleuten: Einzelkaufmann oder GmbH, OHG, KG, AG; es sollten Vertragsverhandlungen nur mit dem gesetzlichen Vertrete...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.11.1 Arrestverfahren

Der Gläubiger benötigt zur Befriedigung seines Anspruchs grundsätzlich einen Vollstreckungstitel. Bis zu dessen Erlangung kann aber ein böswilliger Schuldner die geplante Zwangsvollstreckung gefährden, indem er über sein Vermögen in unzulässiger Weise verfügt, es "verschwendet", an Angehörige überträgt oder indem er selbst unbekannten Aufenthalts verzieht. Der Gläubiger hat g...mehr

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Sauer, SGB IX § 119 Gesamtp... / 2.5 Aufwendungen der Teilnehmer an der Gesamtplankonferenz

Rz. 8 Regelungen zum Ersatz von Aufwendungen der Konferenzteilnehmer enthält das SGB IX nicht. Der Gesetzesbegründung ist ebenfalls nichts zu entnehmen. Wehrhahn (in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 119 Rz. 17 und 22) schlägt die analoge Anwendung der Regelung in § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X vor. In diesem Fall wird in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs-...mehr

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Einigungsstellenverfahren / 3 Verfahrensgrundsätze

Das Betriebsverfassungsgesetz enthält nur wenige Regelungen zum Verfahren der Einigungsstelle in § 76 Abs. 3 BetrVG. Diese Regelungen sind zwingend und stehen nicht zur Disposition der Parteien.[1] Hiernach hat die Einigungsstelle unverzüglich tätig zu werden, § 76 Abs. 3 Satz 1 BetrVG. Die Beschlüsse müssen nach mündlicher Beratung mit Stimmenmehrheit gefasst werden.[2] Bei...mehr

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B. AVB D&O / I. Überblick

Rz. 1 Nach der VVG Reform 2008 darf durch Einführung des § 108 Abs. 2 VVG die Abtretung des Freistellungsanspruchs durch Versicherungsbedingungen an den geschädigten Dritten nicht mehr ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nach bestrittener Auffassung auch nicht dann, wenn ein Großrisiko vorliegt (§ 210 VVG).[1] Die Abtretung des Freistellungsanspruches hat in der Praxis...mehr

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B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.2 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

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B. AVB D&O / 5. Anspruch des Versicherten auf eine Deckungsentscheidung

Rz. 10 In der Praxis wird der Versicherte häufig im Unklaren gelassen, ob er Versicherungsschutz erhält. Der Versicherer entscheidet sich nicht und wartet schlichtweg ab, ob der Versicherte am Ende verklagt wird. Der Versicherer kann bestrebt sein, die Frage der Eintrittspflicht bewusst offen zu lassen, da er vermutet, dass er bei weiterer Sachverhaltsaufklärung ggf. auf ein...mehr

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B. AVB D&O / 6. Anerkenntnis und Vergleich durch den Versicherten

Rz. 20 Hat der Versicherte den Anspruch des Geschädigten anerkannt oder hat sich der Versicherte mit dem Geschädigten über den Anspruch verglichen, dann hat der Versicherte einen Direktanspruch gegen den Versicherer auf Freistellung von der Verbindlichkeit oder wenn er bereits an den Geschädigten bezahlt hat, auch auf Erstattung der geleisteten Zahlung. Es kommt dann aber da...mehr

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B. AVB D&O / 2. Kostenanrechnungsklausel

Rz. 62 A-6.4 Satz 2 AVB D&O enthält eine sog. Kostenanrechnungsklausel. Diese bestimmt, dass Leistungen auch im Bereich der Kosten maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme erbracht werden bzw. "Aufwendungen des Versicherers für Kosten der gerichtlichen und außergerichtlichen Abwehr der gegenüber einer versicherten Person von einem Dritten und/oder dem Versicherungsnehmer ...mehr

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B. AVB D&O / A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / Leitsatz

1. Hält ein Sachverständiger die Einvernahme von Kontaktpersonen des Erblassers zur Beurteilung der Testierfähigkeit für erforderlich, muss das Nachlassgericht den Sachverständigen zur Befragung der Zeugen zuziehen und ihm Gelegenheit geben, selbst Fragen an die Zeugen zu stellen (Anschluss an: OLG München, Beschl. v. 14.1.2020 – 31 Wx 466/19). 2. Dem Nachlassgericht fehlt di...mehr

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AGS 03/2025, Kosten eines D... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Deutschlandticket Die Entscheidung ist zutreffend. Grds. zählen die Kosten für ein Deutschlandticket zu den allgemeinen Geschäftskosten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV, weil sie nicht mandatsbezogen sind. Können diese Kosten aber nicht schon mit dem Auftraggeber abgerechnet werden, kommt eine Kostenerstattung erst recht nicht in Betracht. 2. Bahncard 100 a) Grundsatz Insoweit gilt d...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 2 Anmerkung

Im Erbscheinsverfahren ist oft die Feststellung der Testierfähigkeit des Erblassers Gegenstand einer Beweisaufnahme. Vorliegende Entscheidung äußert sich dabei zu drei Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten: (1.) Wer ist für die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme zuständig ist; (2.) wer besitzt die zur Feststellung nötige Sachkunde und (3.) wie ist die Bewei...mehr

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FF 03/2025, Keine Rechtsbes... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die getrennt lebenden Beteiligten streiten in der Auskunftsstufe um Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner mit Teilbeschluss verpflichtet, der Antragstellerin Auskunft zu erteilen über sämtliche Einkünfte, die er in den letzten zwölf Monaten erzielt hat, insbesondere aus abhängiger Erwerbstätigkeit durch Vorlage der monatliche...mehr

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zfs 03/2025, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin nimmt die Beklagten in ihrer Eigenschaft als Gebäudeversicherer der AG für Haus und Grundbesitz aufgrund eines Schadensfalles aus übergegangenem Recht in Anspruch. Die Beklagte zu 1) ist Haftpflichtversicherer des Beklagten zu 2). Der Beklagte zu 2) versuchte am 26.7.2017 in einer Tiefgarage der Beklagten in Leipzig sein Fahrzeug mit Benzin aus einem Plastikka...mehr

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AGS 03/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtspfleger Werner Klüsener, Auslagen für Geschäftsreisen, JurBüro 2024, 505 Gem. § 1 Abs. 1 S. 1 RVG setzt sich die Vergütung des Rechtsanwalts aus den Gebühren und den Auslagen zusammen, die in Teil 7 VV geregelt sind. Hiervon ausgenommen sind die allgemeinen Geschäftskosten, die nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 VV mit den Gebühren abgegolten werden. Neben den in Teil 7 VV ausd...mehr

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zfs 03/2025, Abbremsen im Z... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Revision ist zulässig und hat im ausgesprochenen Umfang Erfolg. 1. Die Berufungskammer hat im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Am 16.12.2021 gegen 15.00 Uhr fuhr der Angeklagte, ein mittlerweile pensionierter Polizeibeamter, als Führer eines Pkws auf der Bundesstraße B 8 zwischen Diebach und Neustadt a.d. Aisch. Vor dem Angeklagten war der Geschädigt...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage des... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin verstarb ledig und ohne Abkömmlinge am … 10.2021. Sie stand seit April 2020 unter Betreuung; ihre Eltern sind vorverstorben. Mit eigenhändigem Testament vom 29.1.2020 setzte die Erblasserin die Beschwerdeführerin, die Tochter eines Cousins, als Alleinerbin ein. Den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbin wies das Nachlassg...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.13 Personen bei einer Diensthandlung oder als Zeugen (Nr. 11)

Rz. 113 Versichert sind Personen, die von einer der genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt, Stiftung) zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden (Nr. 11 Buchst. a). Der versicherte Personenkreis ist der Gruppe der Wie-Beschäftigten (§ 2 Abs. 2) vergleichbar, da sie – ähnlich wie die Wie-Beschäftigten – für einen Dritten...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.12.4 Ehrenamtlich im religiösen Bereich Tätige (Nr. 10 Buchst. b)

Rz. 109 Im religiösen Bereich sind Personen versichert, die sich ehrenamtlich im Kernbereich der Religionsausübung (Verkündigung und Pflege der Glaubenslehre) engagieren oder in gewählten Gremien ehrenamtlich mitarbeiten. Die ehrenamtliche Tätigkeit muss in einem bestimmten umgrenzten, institutionell geordneten Wirkungskreis ausgeübt werden, wobei ein verantwortlich wahrzune...mehr

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Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 2.3 Zugehörigkeit nach Abs. 1 Satz 2

Rz. 9 Abs. 1 Satz 2 bestimmt, dass Daten über die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft, Partei, Religionsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Vereinigung nicht bei dritten Personen oder Einrichtungen erhoben werden dürfen, sondern – nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 3 – nur beim Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden selbst. Die Agentur für Arbeit muss die Daten also durch Befragung b...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.1.3 Übergabe einer renovierungsbedürftigen Wohnung

Renovierungszustand bei Vertragsbeginn Nach der früheren Rechtsprechung des BGH war eine Renovierungsklausel auch dann wirksam, wenn die Wohnung bei Vertragsbeginn nicht frisch renoviert war. Die Klausel musste lediglich sicherstellen, dass die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. Der Vermieter konnte dem Mieter zwar die Anfangsren...mehr

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Jung, SGB VIII § 59 Beurkun... / 2.2.2 Rechtsmissbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft

Rz. 11 Rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen zum Zwecke der Erlangung eines ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels sind vom Gesetzgeber inzwischen als Problem erkannt worden. Zunächst einmal sind auch rechtsmissbräuchliche Anerkennungen gleichwohl wirksam. Die frühere Regelung der behördlichen Vaterschaftsanfechtung hat das BVerfG für verfassungswidrig und nichtig ...mehr

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Schönheitsreparaturen – Woh... / 3.4.1 Ersatzanspruch nach § 281 BGB

Sind die Schönheitsreparaturen zum Ende der Mietzeit fällig und lässt sie der Mieter gleichwohl nicht durchführen oder sind die durchgeführten Schönheitsreparaturen unbrauchbar, hat der Vermieter nach § 281 BGB Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatzanspruch wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht setzt nach § 281 Abs. 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schönheitsreparaturen – Woh... / 1 Überblick Wohnraum

Die Frage, ob der Mieter die Wohnung streichen muss, stellt sich meist beim Auszug. Grundsätzlich sind Schönheitsreparaturen nach dem Gesetz Aufgabe des Vermieters. Allerdings enthalten die meisten Mietverträge Schönheitsreparaturenklauseln, wodurch der Vermieter seine Pflicht auf den Mieter überträgt. Der Begriff "Schönheitsreparaturen" ist dabei irreführend. Es handelt sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Streitgenossenschaft / 3 Exkurs: Streitgenössischer Streithelfer

Erhebt ein Wohnungseigentümer eine Beschlussklage, kann ihm oder der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Dritter als Streithelfer beitreten (sog. Nebenintervention). Bei dem Dritten wird es sich regelmäßig um einen anderen potenziellen Kläger handeln, der jedoch nicht selbst Klage erheben will oder dies nicht mehr kann, weil etwa die Frist zur Erhebung einer An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.5.3.1 Form

Die Kündigung eines Geschäftsraummietverhältnisses ist formlos möglich. Achtung Zugangsnachweis bei Telefax oder E-Mail Die Kündigung kann also auch mündlich, per Telefax oder per E-Mail erklärt werden. Diese Kündigungsformen sind allerdings wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten beim Nachweis des Zugangs nicht zu empfehlen. Wird die Kündigung in Papierform übermittelt, so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsverhältnis der Wohnun... / 3.2.3 Abmahnung

Der störende Wohnungseigentümer muss vor einem Entziehungsbeschluss abgemahnt werden.[1] Diese Abmahnung ist eine formfreie rechtsgeschäftsähnliche Erklärung, die ein Organ der GdWE – i. d. R. die Verwaltung – aussprechen muss.[2] Ferner ist ein Abmahnbeschluss möglich und zulässig.[3] Ausdrücklich ist eine Abmahnung zwar nur in § 17 Abs. 2 WEG für den Fall geregelt, dass der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 3.3 Rechtsschutz/Strafrechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung (im Zusammenhang mit dem Verwaltungsunternehmen auch Firmen-, Gewerbe- oder Unternehmensrechtsschutzversicherung genannt), dient der Absicherung des finanziellen Risikos bei Rechtsstreitigkeiten. Die Versicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Rechtsstreit, der im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit ausgelöst wird, entstehen. Der Firmenrechtssc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 127 Eine Ablaufhemmung tritt ein, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuer- oder Zollfahndungsprüfung nach § 208 AO beim Stpfl. begonnen wird.[1] Die in der AO eingeführte Ablaufhemmung für Steuer- und Zollfahndungsprüfungen macht die ältere Rspr. des BFH[2] gegenstandslos, wonach für die Frage der Verjährung eine solche Prüfung als Betriebsprüfung anzuseh...mehr