Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 7 Als Zeugen kommen nur natürliche Personen in Betracht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Antrag entscheidet das Gericht durch Beschluss. (2) 1In dem Beschluss, durch welchen dem Antrag stattgegeben wird, sind die Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist, und die Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen zu bezeichnen. 2Der Beschluss ist nicht anfechtbar.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrücklich.

Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Zö/Greger § 385 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungsgegenstand, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 428–431 betreffen den Fall, in dem der Beweisführer den Urkundenbeweis nicht durch Vorlegung der Urkunde (§ 429) oder durch Antrag auf Vorlegung durch den Beweisgegner (§ 421) antreten kann, weil die Urkunde sich seiner Behauptung nach im Besitz eines Dritten befindet. Ist der Dritte eine Behörde oder ein Beamter, findet zudem § 432 Anwendung. Ein Beweisantritt n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hindernis.

Rn 4 Es muss sich um ein für die beweisführende Partei behebbares Hindernis handeln. Ist das Beweismittel auf Dauer unerreichbar, wäre eine Fristsetzung und weiteres Zuwarten nutzlos. Der Beweisantrag kann dann wegen Nichterreichbarkeit zurückgewiesen werden (§ 284 Rn 49). Steht die Nichterreichbarkeit nicht von vornherein fest, wird das Gericht in der Regel die beweisführen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntgabe.

Rn 10 Dem Zeugen ist der Beschl zuzustellen (§§ 329 III, 380 III), ggü den Parteien genügt die formlose Mitteilung (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 3a).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Neufeststellung.

Rn 17 Eine erforderliche Neufeststellung von Tatsachen erfolgt iRd Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Die Neufeststellung von Tatsachen kann in einer abweichenden rechtlichen Bewertung des (erst- und zweitinstanzlichen) Parteivortrags bestehen (Rn 5). Das Berufungsgericht kann erstinstanzlichen Tatsachenvortrag abw vom Erstgericht als streitig oder unstr qualifizieren, ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rkr (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musielak/Voit/Hu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, die in § 383 I Nr 1–3, 4 und 6 und in § 384 Nr 1 festgelegten Zeugnisverweigerungsrechte einzuschränken, indem Ausn für diejenigen Fälle statuiert werden, in denen ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen, nicht aussagen zu müssen, gerade nicht festzustellen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsmaßnahmen.

Rn 8 Gg die Anordnung der Zwangsmaßnahmen ist – mit aufschiebender Wirkung (§ 570 I) – die sofortige Beschwerde des Zeugen statthaft, es sei denn, das LG hat als Berufungsinstanz entschieden (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch ein erwachsener Familienangehöriger, eine in der Familie beschäftigte Person oder ein erwachsener ständiger Mitbewohner anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Entschuldigung.

Rn 6 Die Verhängung von Zwangsmitteln unterbleibt, wenn das Ausbleiben des Zeugen hinreichend entschuldigt ist, § 381.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 4 Die Sitzungspolizei umfasst alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um im Interesse der Wahrheitsfindung den ungestörten äußeren Verlauf der Sitzung zu sichern (BGH NJW 98, 1420). Die Gestaltung der gerichtlichen Verhandlung und der sitzungspolizeilichen Anordnungen liegt, soweit das Verfahrensrecht keine gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des ...mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Testament für Alleinstehende mit Verwandten

Rz. 36 Fallbeispiel Ein 30-jähriger Mann ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern leben beide noch, er hat außerdem einen Bruder und eine Schwester. Seine Schwester hat zwei kleine Kinder. Er hat von seinen Großeltern insgesamt 400.000 EUR geerbt, zudem hat er ein altes Auto sowie zwei wertvolle Rennräder. Insgesamt beläuft sich der Nachlass damit auf 440.000...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Glaubhaftmachung, § 381 I 3 Alt 2.

Rn 16 Hat der Zeugen sich verspätet entschuldigt, glaubt das Gericht nicht an eine unverschuldete Verspätung, und wird die Schuldlosigkeit der Verspätung nachträglich glaubhaft gemacht, so ist die Maßnahme gleichfalls wieder aufzuheben.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 113. Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gg Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 15 Die Beweiserhebung im Ausland ist durch das Prozessgericht mit Beweisbeschluss anzuordnen. In dem Beschl ist auch der Weg vorzugeben, auf dem die Beweiserhebung erreicht werden soll. Er ist unanfechtbar, es sei denn, er hat faktisch eine Aussetzung des Verfahrens zur Folge (§ 360 Rn 10; LG Aachen NJW-RR 93, 1407 [LG Aachen 31.12.1992 - 7 T 244/92]). Entspr § 358a 1 Nr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In der Berufungsinstanz.

Rn 13 Wird der Beschl gem § 380 vom Berufungsgericht erlassen, so ist die Beschwerde nicht statthaft (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). Statthaft ist allenfalls die Rechtsbeschwerde, sofern sie zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 397 ergänzt § 357: die Parteien (und ihre Streithelfer) dürfen bei der Beweisaufnahme nicht nur anwesend sein, sondern auch (ergänzend) Fragen stellen (Zö/Greger § 397 Rz 1). § 397 gilt nicht nur für die Vernehmung von Zeugen, sondern auch von Sachverständigen (§ 402; s.u. Rn 5), bei der Vernehmung von Parteien (§ 451), sowie insgesamt im selbstständigen Beweisverfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Sowohl die Parteien als auch ›der SV‹ können das Gericht zur Klarstellung auffordern; gutachterliche Bewertungen können von der Zusage der Vergütung als SV (§ 413) abhängig gemacht werden (vgl Rn 2, 4). Beim sachverständigen Zeugen ist darauf zu achten, dass er sich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Seite des Geschehenen konzentriert und sich mit Schlussfolgerungen z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensfehler.

Rn 11 Einen Zeugen unter Verstoß gg die Voraussetzungen des § 375 kommissarisch zu vernehmen, stellt einen Verstoß gg den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der freilich gem § 295 I geheilt werden kann (BGH NJW 96, 2734, 2735 [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95]; Frankf 8.12.10 – 19 U 22/10, Rz 46).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen und Anforderungen an die Protokollerstellung (Abs 1).

Rn 3 Die Erstellung des Wortprotokolls setzt einen übereinstimmenden Antrag beider Parteien voraus (dies kritisierend Wolff SchiedsVZ 23, 209, 216 – zusätzlich nach Ermessen des Gerichts angemessen; Hoffmann ZRP 22, 108, 110; Rühl ZfWG 24, 397, 420 – Antrag nur einer Partei hätte ausreichend sein sollen). Der Anspruch nach § 613 Abs 1 S 1 ist auf Erstellung eines mitlesbaren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Basis des Vorschlags.

Rn 2 Nach dem Gesetzestext stellt die Basis für den Schlichtungsvorschlag durch den Streitmittler ›die sich aus dem Streitbeilegungsverfahren ergebende Sachlage‹ dar. Dies ist in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Der Streitmittler soll also den gesamten Inhalt des Parteivorbringens beider Seiten sowie das Ergebnis einer etwaigen Beweisaufnahme in seine Überlegungen einbez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. § 375 Ia.

Rn 9 Für die Vernehmung durch den beauftragten (also nicht für den ersuchten) Richter eröffnet § 375 Ia die Vereinfachung der Beweisaufnahme, wenn dies zweckmäßig erscheint und wenn das Prozessgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag, wenn es also auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht ankommt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetzliche Vorschriften.

Rn 5 Im Sinne des § 375 I Nr 1 Alt. 2 vorgeschrieben ist die Vernehmung von Zeugen außerhalb des Gerichts zB durch § 375 II (Bundespräsident) und § 382 (Minister und Abgeordnete des Bundes und der Länder).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 9 EuGFVO – Beweisaufnahme.

Gesetzestext (1) Das Gericht bestimmt die Beweismittel und den Umfang der Beweisaufnahme, die im Rahmen der für die Zulässigkeit von Beweisen geltenden Bestimmungen für sein Urteil erforderlich sind. Es wählt die einfachste und am wenigsten aufwendige Art der Beweisaufnahme. (2) Das Gericht kann die Beweisaufnahme mittels schriftlicher Aussagen von Zeugen oder Sachverständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Gerichtskosten: Fallen nur an bei Beschwerdezurückweisung gem KV-FamGKG Ziff 1912; Zeugen- u SV-Auslagen: I iVm § 118 I 5 ZPO. RA: Keine Kostenerstattung zwischen den Beteiligten, I iVm § 118 I 4 ZPO. VV-RVG Ziff 3335, 3500 u ggf Ziff 1003, 3104.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Vor der Erledigung des Beweisbeschlusses kann keine Partei dessen Änderung auf Grund der früheren Verhandlungen verlangen. Das Gericht kann jedoch auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen den Beweisbeschluss auch ohne erneute mündliche Verhandlung insoweit ändern, als der Gegner zustimmt oder es sich nur um die Berichtigung oder Ergänzung der im Beschluss angegebenen Bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrang der Video-Vernehmung.

Rn 3 Die Video-Vernehmung von Zeugen hat in den Fällen des § 375 I Nr 2 und 3 stets Vorrang; ein Vorgehen gem § 375 kommt also nur dann in Betracht, wenn eine Vernehmung gem der Vorschrift des § 284 II, III nicht stattfindet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nochmalige Vernehmung.

Rn 5 § 400 stellt außerdem klar, dass der ersuchte oder beauftragte Richter auch die Befugnis hat, eine wiederholte (§ 398 I) Vernehmung des Zeugen anzuordnen (Musielak/Voit/Huber § 400 Rz 1 aE).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 174 GVG – [Verhandlung über Ausschluss der Öffentlichkeit].

Gesetzestext (1) 1Über die Ausschließung der Öffentlichkeit ist in nicht öffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für angemessen erachtet. 2Der Beschluss, der die Öffentlichkeit ausschließt, muss öffentlich verkündet werden; er kann in nicht öffentlicher Sitzung verkündet werden, wenn zu befürchten ist, dass seine öffentliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abgrenzung von Beweisaufnahme und mündlicher Verhandlung.

Rn 2 Nach Abs 1 ist grds jeder Beweistermin vor dem Prozessgericht auch zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung bestimmt. Es bedarf dazu keiner ausdrücklichen Anordnung des Gerichts. Wird sie gleichwohl getroffen, schadet sie aufgrund ihres nur deklaratorischen Charakters nicht. Dies gilt auch, wenn der Beweistermin außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindet (§ 219 I), in...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtskräftige Verurteilung oder Undurchführbarkeit eines Strafverfahrens (Abs 1).

Rn 3 Wegen der in § 580 Nr 1–5 genannten Straftaten muss der Prozessgegner, Zeuge, Richter etc (s § 580 Rn 5–9) rechtskräftig verurteilt sein. Ob diese strafgerichtliche Verurteilung richtig ist, spielt für die Zulässigkeit der Restitutionsklage keine Rolle. Dem Strafurteil stehen der Strafbefehl und ein ausländisches Strafurteil gleich (Zö/Greger § 581 Rz 2). Alternativ zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 19 EuBVO – Unmittelbare Beweisaufnahme durch das ersuchende Gericht.

Gesetzestext (1) Beauftragt ein Gericht eine unmittelbare Beweisaufnahme in einem anderen Mitgliedstaat, so richtet es an die Zentralstelle oder zuständige Behörde dieses Mitgliedsstaats unter Verwendung des Formblatts L in Anhang I ein entsprechendes Ersuchen. (2) Die unmittelbare Beweisaufnahme ist nur statthaft, wenn sie freiwillig und ohne Einsatz von Zwangsmaßnahmen dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO N

nachbarrechtliche Streitigkeiten obligatorisches Güteverfahren § 15a EGZPO 4 Nachbesserung § 756 ZPO 4 Nacherbfolge Rechtskraftwirkung § 326 ZPO 1 Unterbrechung § 242 ZPO 1 Nachfolgeklausel Unterbrechung § 239 ZPO 10 Nachforderungsklage § 323 ZPO 22; § 324 ZPO 1 Nachlassgegenstände § 859 ZPO 2 einzelne § 859 ZPO 6 Nachlässigkeit § 531 ZPO 16 Nachlassinsolvenz Doppelunterbrechung § 239 ZP...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 2. Ärztliche Schweigepflichten

Rz. 152 Der behandelnde Arzt kann als sachverständiger Zeuge (§ 414 ZPO) vernommen werden. Er kann aufgrund seiner ärztlichen Verschwiegenheitspflicht die Aussage verweigern gem. § 30 Abs. 1 FamFG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, denn die ärztliche Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod seines Patienten, sondern besteht darüber hinaus. Sollte der Arzt aussagen, ohne von seiner Schw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO L

Ladung § 141 ZPO 8; § 214 ZPO 1 Begriff § 214 ZPO 1 Entbehrlichkeit § 218 ZPO 1 erforderliche Belehrung § 215 ZPO 2 Exterritorialität § 214 ZPO 5 Form § 214 ZPO 3 notwendiger Inhalt § 214 ZPO 2 vAw § 214 ZPO 1 Zeuge § 377 ZPO 2; § 381 ZPO 5 Ladungsfrist Terminsverlegung § 217 ZPO 3 Lancray/Peters und Sickert § 328 ZPO 20 Landesblindenhilfe Rechtsweg § 13 GVG 9 Landesrecht Angelegenheiten §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 357 gewährleistet die Teilnahme der Parteien für jede Art der Beweisaufnahme, sei es vor dem Prozessgericht, vor dem beauftragten oder ersuchten Richter, innerhalb oder außerhalb des Gerichtsgebäudes. Die Vorschrift gilt auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren, § 46 I, II 1 ArbGG. Als Ausprägung des rechtlichen Gehörs ist der Grundsatz auch im schiedsgerichtlichen Verf...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / 9. Wahn

Rz. 78 Über 2 % der Männer und Frauen über 64 Jahren, die nicht dement sind, leiden unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen. Diese Krankheit kann entweder isoliert als wahnhafte Störung oder im Rahmen einer neuropsychiatrischen Krankheit auftreten; die Betroffenen leiden unter Realitätsverlust, sind in ihrer subjektiven Überzeugung nicht beeinflussbar und Ich-bezogen.[14...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erfasster Personenkreis.

Rn 3 § 173 gilt neben den aufgeführten Personengruppen, Vereinigungen und Organisationen insb für: Rentenberater; Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften; Rentenversicherungsträger; Lohnsteuerhilfevereine; Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zwecksetzung; Bauernver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Anhang nach § 128a: Digitalisierungs-VO – Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit

Zusammenfassung (Auszug) (ABl L, 2023/2844 v. 27.12.2023) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION (…) HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: (…) 0 Gesetzestext (1) Unbeschadet besonderer Bestimmungen über den Einsatz von Videokonferenz- oder anderen Fernkommunikationstechnologien in Verfahren nach den Verordnungen (EG) Nr. 861/2007, (EU) Nr. 655/2014 und (EU) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittelverträge.

Rn 107 Beweismittelverträge sind Vereinbarungen der Parteien über den Ausschluss oder die Beschränkung von vorhandenen Beweismitteln oder die Erweiterung der Beweisaufnahme auf üblicherweise nicht vorgesehene Beweismittel. Der Ausschluss kann sich auf ein konkretes Beweismittel beziehen, etwa die Übereinkunft, eine bestimmte Urkunde nicht in den Prozess einzuführen (vgl den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung ggü Urkundenbeweis, Privatgutachten.

Rn 7 a) Zu Gutachten aus anderen gerichtlichen Verfahren s § 411a; zur ursprünglich fehlenden gerichtlichen Ernennung als SV und deren Nachholung § 407a Rn 6; zur Vernehmung des Erstellers der Urkunde § 411 Rn 17–25; allg zur Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch sonstige Gutachten, insb im Wege des Urkundenbeweises, § 355 Rn 10, § 286 Rn 10. Rn 8 b) Privatgutachten. XX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO O

Obergutachten selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 25 Oberstes Landesgericht § 8 EGGVG 1; § 9 EGZPO 1 Obhut § 158 FamFG 22 Obhutsperson Trennung § 158 FamFG 22 objektive Klagenhäufung erfolgloses Angriffs- und Verteidigungsmittel § 96 ZPO 23 Obligatorischer Einzelrichter § 348a ZPO 1 Rechtsmittel § 348a ZPO 5 Übernahme durch Kammer § 348a ZPO 4 Übertragung § 348a ZPO 1 obligatorisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beschwer.

Rn 13 Ungeschriebene weitere Zulässigkeitsvoraussetzung der sofortigen Beschwerde ist die Beschwer des Beschwerdeführers. Die ordnungsgemäße Einlegung eines jeden Rechtsmittels setzt voraus, dass der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung nachteilig betroffen und somit im konkreten Fall beschwerdeberechtigt ist (BGHZ 22, 43, 46; 50, 261, 263 f; BGH NJW-RR 23,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des Streitgenossen.

Rn 9 Als wesentlicher Unterschied zum einfachen darf der streitgenössische Nebenintervenient das Recht der unterstützten Hauptpartei betreffende Angriffs- und Verteidigungsmittel auch gegen deren Widerspruch wahrnehmen (BGHZ 92, 275 f = NJW 85, 386; BGHZ 89, 121, 124 = NJW 84, 353; BAG DB 11, 2441 Rz 21). Einzelne Wohnungseigentümer können der GdWE im Prozess beitreten und a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr