Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 381 I.

Rn 2 Ist das Ausbleiben rechtzeitig und genügend entschuldigt, so scheiden Zwangsmittel von vornherein aus. Nach dem Wortlaut meint die Vorschrift also den Fall, dass sich der Zeuge, schon bevor die Entscheidung über die Zwangsmittel aktuell wird, an das Gericht gewendet hat (Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 2). 1. Rechtzeitige Entschuldigung. Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeit... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Auf Verfahrensfehlern beruhende Beweismittel.

Rn 38 Ob Verfahrensfehler bei der Beweisaufnahme zur Unverwertbarkeit des dadurch gewonnenen Beweisergebnisses führen, hängt vom Schutzzweck der jeweils verletzten prozessualen Norm ab (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 6 Rz 43). Von einem Beweisverwertungsverbot wird man insb dann ausgehen müssen, wenn der Verstoß geeignet ist, den Wert des Beweisergebnisses zu beeinträch... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbeistand.

Rn 7 Der Zeuge darf sich – auf eigene Kosten (Zö/Greger Vor § 387 Rz 16) – von einem Rechtsbeistand begleiten und beraten lassen (BVerfG NJW 75, 103 [BVerfG 08.10.1974 - 2 BvR 747/73]; Musielak/Voit/Huber § 396 Rz 2), insb wenn es um Fragen eines möglichen Zeugnisverweigerungsrechts (zB § 383 f) geht. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über die Rechtmäßigkeit der Weigerung wird von dem Prozessgericht nach Anhörung der Parteien entschieden. (2) Der Zeuge ist nicht verpflichtet, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. (3) Gegen das Zwischenurteil findet sofortige Beschwerde statt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Andere Würdigung von Zeugenaussagen durch das Berufungsgericht.

Rn 12 Will das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilen als der erstinstanzliche Richter oder will es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders als dieser verstehen, muss es den Zeugen erneut vernehmen (§ 398, vgl § 398 Rn 4). Das Ermessen des Berufungsgerichts, ob die zu treffenden Feststellungen die erneute Erhebung bereits in 1. Instanz erh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der mit der Beweisaufnahme betraute Richter ist ermächtigt, im Falle des Nichterscheinens oder der Zeugnisverweigerung die gesetzlichen Verfügungen zu treffen, auch sie, soweit dies überhaupt zulässig ist, selbst nach Erledigung des Auftrages wieder aufzuheben, über die Zulässigkeit einer dem Zeugen vorgelegten Frage vorläufig zu entscheiden und die nochmalige Vernehmung ei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Das Gericht kann die Ladung des Zeugen davon abhängig machen, dass der Beweisführer einen hinreichenden Vorschuss zur Deckung der Auslagen zahlt, die der Staatskasse durch die Vernehmung des Zeugen erwachsen. 2Wird der Vorschuss nicht innerhalb der bestimmten Frist gezahlt, so unterbleibt die Ladung, wenn die Zahlung nicht so zeitig nachgeholt wird, dass die Vernehmung dur... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Keine Präklusion.

Rn 13 Das Zwischenurteil entscheidet nur über die vom Zeugen vorgebrachten Gründe, die ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht verleihen sollen (Hamm FamRZ 99, 939, 940). Er ist nicht gehindert, erneut das Zeugnis zu verweigern unter Berufung auf nunmehr neue Tatsachen, die unter einem anderen Aspekt ein Zeugnisverweigerungsrecht zu begründen geeignet sind. Verspätung darf dem Zeu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fragerecht.

Rn 2 Das Fragerecht steht unmittelbar nur dem Anwalt der Partei zu (§ 397 II Alt 2), während die Partei selbst ihre Fragen nur durch Vermittlung des Gerichts dem Zeugen ›vorlegen‹ lassen kann (§ 397 I). In der Praxis wird das Gericht aber auch der nicht vertretenen Partei oder – nach Durchführung der Zeugenbefragung durch ihren Anwalt – auch der vertretenen Partei das Recht ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beauftragter oder ersuchter Richter.

Rn 3 Dem verordneten Richter werden eigene Befugnisse für die Verfügungen bei Nichterscheinen eines Zeugen oder SV eingeräumt, §§ 400, 402. Er kann auch vorläufig über die Zulässigkeit einer Frage entscheiden oder die nochmalige Vernehmung eines Zeugen durchführen, § 400. Wurde er zur Benennung des SV ermächtigt (§ 405), ist er auch für die Entscheidung über dessen Ablehnung... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Dem Zeugen sind die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen, also die Gerichts- und Anwaltskosten des konkret betroffenen Termins sowie diejenigen der Ladung zu einem neuen, durch das Ausbleiben erforderlich werdenden Termin (nicht aber ein fiktiver, pauschalierter Mehraufwand bei Gericht, LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 8; zur Höhe der Anwalts... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrenseinleitung.

Rn 3 Wird Beweis nicht vAw, sondern – wie üblich (§ 373 Rn 3) – auf Antrag einer Partei erhoben, so kommt es zu einem Verfahren gem § 387 nur auf Antrag einer Partei. In der Regel wird dies der Beweisführer sein, der den Zeugen benannt hat und der das von jenem behauptete Zeugnisverweigerungsrecht nicht anerkennt. Rügt der Beweisführer die Zeugnisverweigerung dagegen nicht, ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 399 ist Ausfluss der Parteiautonomie im Zivilprozess. Die Partei entscheidet über den von ihr zu liefernden Sachvortrag und über die Beweismittel, mit denen sie strittige Tatsachen nachweisen will. Handelt es sich bei dem Beweismittel um einen Zeugen, so kann sie auf diesen – auch ohne eine Begründung dafür anzugeben – verzichten. Hs 2 dient demgegenüber dem Schutz de... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtzeitiger Schriftsatz (Abs 2).

Rn 7 Angriffs- und Verteidigungsmittel, auf die der Gegner voraussichtlich ohne vorherige Erkundigung keine Erklärung abgeben kann, sind vor der mündlichen Verhandlung so zeitig durch vorbereitende Schriftsätze mitzuteilen, dass der Gegner die erforderliche Erkundigung noch einzuholen vermag. Rn 8 Abs 2 gilt nur im Anwaltsprozess (§ 129 I) und im Parteiprozess nur, wenn den P... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beweisführung durch Urkunden.

Rn 8 Der Urkundenbeweis wird durch Vorlage der Urkunde geführt. Besondere Bedeutung kommt dem Urkundenbeweis dadurch zu, dass er der einzig zugelassene Beweis im Urkundenprozess (§§ 592 ff) ist. Der Urkundenbeweis ist ein privilegiertes Beweismittel, weil der Urkunde im Vergleich zu anderen Beweismitteln wie dem Zeugen- oder Sachverständigenbeweis besondere Beweiskraft zukom... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. (2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einmal festgeset... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Gebotensein erneuter Feststellung aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Zweifel.

Rn 12 Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen bestehen, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse (nicht notwendig überwiegende) Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine erneute Feststellung zu einem anderen Ergebnis führen wird (BGH NJW-RR 19, 1343 [BGH 04.09.2019 - VII ZR 69/17]; NJW 14, 1018 [BGH 05.12.2013 - VII ZB 15/12]). Diese... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit § 707 ZPO 14; § 719 ZPO 9 Abänderung § 48 FamFG 2 Titel § 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis § 166 FamFG 11; § 283a ZPO 26 Abänderungsgründe § 323 ZPO 42 Abänderungsklage § 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil § 323 ZPO 5 Annexkorrektur § 323 ZPO 53 Anpassung § 323 ZPO 53 Beweislast § 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit § 323 ZPO 37 gegenläufige § 323 ZPO 47 Neufestsetzung § 323 ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Zu den Angriffs- und Verteidigungsmittel iSd § 96 gilt im Einzelnen Folgendes: Anordnungsverfahren. Die Kosten eines zur Hauptsache gehörenden einstweiligen Anordnungsverfahren (etwa auf Einstellung der Zwangsvollstreckung ohne gesonderte mündliche Verhandlung – s. § 19 I 2 Nr 12 RVG) können in entspr Anwendung des § 96 ausgetrennt werden, wenn der Antrag einer Partei im... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Im engeren Sinne.

Rn 10 Allgemeine berufliche Kontakte des Richters zu einer Partei ohne besondere Nähe oder Intensität genügen nicht für die Annahme der Befangenheit (BGH NJW-RR 13, 1211 [BGH 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12]). Eine enge Beziehung des Richters zu einer Partei über die in § 41 Nr 2–3 normierten hinaus wie Verlöbnis, Liebesverhältnis, Freundschaft, Feindschaft, Bekanntschaft ode... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 33 Bei gewillkürter Prozessstandschaft kann der Rechtsinhaber Zeuge sein; der Gegner kann den materiell Berechtigten mit einer Drittwiderklage in den Prozess hineinziehen und damit als Zeugen ausschalten. Rn 34 Bei Erweiterung kann sich die sachliche Zuständigkeit ändern (§ 506) und Kostenvorschusspflicht (§ 12 I 2 GKG) begründen. Bei Beschränkung ändert sich die sachliche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 186 GVG – [Hör- oder sprachbehinderte Personen].

Gesetzestext (1) 1Die Verständigung mit einer hör- oder sprachbehinderten Person erfolgt nach ihrer Wahl mündlich, schriftlich oder mit Hilfe einer die Verständigung ermöglichenden Person, die vom Gericht hinzuzuziehen ist. 2Für die mündliche und schriftliche Verständigung hat das Gericht die geeigneten technischen Hilfsmittel bereitzustellen. 3Die hör- oder sprachbehindert... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesamter Inhalt der Verhandlung.

Rn 5 Gegenstand der Beweiswürdigung sind zunächst alle entscheidungserheblichen Tatsachen einschließlich der negativen Tatsachen (Rn 69) sowie der inneren Tatsachen wie Wille, Vorsatz oder Kenntnis (§ 284 Rn 7). Voraussetzung ist dabei stets, dass sie unstr, zugestanden oder vom Gericht als bewiesen angesehen werden. Bei den Indiztatsachen, mit deren Hilfe üblicherweise solc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Mithören von Telefon- und anderen Gesprächen.

Rn 35 Beim Mithören von Telefongesprächen mit Hilfe einer zusätzlichen Sprech- und Mithöreinrichtung oder einer Raummithöranlage ist zunächst danach zu unterscheiden, ob der jeweilige Gesprächspartner Kenntnis vom Mithören einer dritten Person hat. Ist er auf die Anwesenheit eines Dritten und das Einschalten eines Lautsprechers hingewiesen worden, so kann von seiner Zustimmu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhandlung in englischer Sprache.

Rn 12 Liegen die Voraussetzungen vor, ist das Verfahren in Abweichung von § 184 GVG in englischer Sprache zu führen. Da nach § 184a Abs 3 S 1 GVG das ›gesamte Verfahren‹ in englischer Sprache zu führen ist, haben vorbehaltlich des § 184a Abs 3 S 2 GVG alle Verfügungen des Gerichts, die Schriftsätze der Parteien, die mündliche Verhandlung, das Protokoll, die abschließende ger... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dienstliche Äußerung.

Rn 6 Die dienstliche Äußerung ist Teil der richterlichen Tätigkeit iSd § 26 DRiG und damit der Dienstaufsicht entzogen (BGHZ 77, 70 = NJW 80, 2530). Sie dient der Sachverhaltsklärung. Sie hat sich auf die Tatsachen zu beziehen, die der Ablehnende zur Begründung seines Gesuchs vorgetragen hat, wobei sie sich eigener Wertungen zur Begründetheit des Gesuchs zu enthalten hat (BG... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bisheriger Sach- und Streitstand.

Rn 29 Das Gericht entscheidet über die Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage der Entscheidung ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigungserklärungen, wobei das erledigende Ereignis selbst unberücksichtigt bleibt. Zu berücksichtigen ist sämtliches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangene Parteivorbringen einschließlich des im Erl... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa... mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 15 Im Prinzip kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Testament errichten (§ 2229 Abs. 1 BGB). Hierfür muss sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und die Vorstellung haben, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen.[31] Errichtet ein Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebens... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Paralleler Zeugenbeweis.

Rn 4 Das Zivilgericht ist an die Tatsachenfeststellung des Strafgerichts nicht gebunden (KGR 06, 329; Saarbr OLGR 03, 80). Auch nach der Aussetzung muss sich das Zivilgericht am Maßstab der §§ 286, 287 seine eigene Überzeugung bilden. Eine Aussetzung erscheint daher im Regelfall nicht sachgerecht, wenn die im Zivil- und Strafverfahren relevanten Beweisfragen durch Zeugenbewe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 7b, Auffinden einer Urkunde.

Rn 14 Bei dem Auffinden oder Benutzbarwerden einer bislang nicht greifbaren Urkunde, die eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, handelt es sich um den praktisch bedeutsamsten Restitutionsgrund. Der Urkundenbegriff meint sowohl öffentliche als auch private Urkunden iSv §§ 415 ff, denen die dort jeweils beschriebene formelle Beweiskraft zukommt. Es g... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. (2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für di... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Entschuldigung.

Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeitig, wenn auf das zu erwartende Ausbleiben des Zeugen noch sachgerecht reagiert werden kann. In der Regel wird das Gericht den Termin absetzen und – um Kosten, va bei allen anderen Beteiligten zu sparen – die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon verständigen. Nur wenn hierfür im üblichen Geschäftsbetrieb noch genügend Zeit bleibt, wird vo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ersetzung der Protokollierung durch Berichterstattervermerk.

Rn 18 Die Protokollierung von Zeugen- und Sachverständigenaussagen kann durch eine von der Beweiswürdigung getrennte Darstellung im Urt oder durch einen Vermerk des Berichterstatters über das Ergebnis der Beweisaufnahme ersetzt werden (BGH NJW 91, 1547, 1548 f [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]; MDR 11, 2013). Die Notwendigkeit eines solchen Berichterstattervermerks stellt sic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 4 Ist aus Sicht des verordneten Richters ein Zwischenstreit durch das Prozessgericht zu entscheiden, soll er die Beweisaufnahme soweit durchführen als dies ungeachtet des Zwischenstreits möglich und zweckmäßig erscheint (BeckOKZPO/Bach Rz 3; aA Musielak/Voit/Stadler Rz 5: grds soweit wie möglich durchzuführen). Sodann hat er das Protokoll bzw die Verfahrensakten dem Proze... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt. (2) Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es in diesem Gesetz vorgesehen ist. (3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinde... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenerstattung.

Rn 14 Im PKH-Prüfungsverfahren findet eine Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten nicht statt. Gerichtskosten fallen in diesem Verfahren nicht an. Sind ausnw Zeugen und Sachverständige im PKH-Prüfungsverfahren vernommen worden, so sind die entstandenen Auslagen als Gerichtskosten von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. Die Staatskass... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verhüllungsverbot.

Rn 9 Schutzzweck des Abs 2 ist nach der Gesetzesbegründung die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege speziell im Bereich der Identitätsfeststellung und der Beweiswürdigung (vgl BTDrs 19/14747 S 43). Das Verbot nach S 1 richtet sich an alle an der Verhandlung beteiligten Personen und erfasst damit bspw Parteien, deren rechtliche Vertreter, Zeugen, Sachverständige, A... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck

Rn 59 Durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl 24 I Nr 237) wird die bisher in § 128a II geregelte Beweisaufnahme per Videokonferenz aus systematischen Gründen nach § 284 als der zentralen Norm zur Beweisaufnahme verschoben und gleichzeitig inhaltlich erweitert. Wie die... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die ZPO regelt den Sachverständigenbeweis durch einen Generalverweis auf die Vorschriften über den Zeugenbeweis in § 402 und spezielle Regelungen in den §§ 403–414. Für die Anwendbarkeit der §§ 373 ff entscheidend sind Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift in Bezug zu den Differenzen in Stellung und Funktion des SV zu denen des Zeugen. Bedeutsam sind etwa seine beson... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die gerichtliche Mitwirkung.

Rn 2 Der Normtext geht davon aus, dass eine Unterstützung durch das staatliche Gericht nur dort in Betracht kommt, wo das private Schiedsgericht diese Tätigkeit nicht selbst vornehmen kann. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Fälle in Betracht. Im Rahmen der Beweiserhebung kann nur das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen gg Zeugen (§§ 380, 390) oder gg Sachverständige (§ 40... mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / c) Einschränkungen für Urkundspersonen

Rz. 34 Soll ein Testament oder Erbvertrag notariell beurkundet werden, ist § 27 BeurkG i.V.m. §§ 7, 16 Abs. 3 S. 2, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG zu beachten: Die Beurkundung von Testamenten ist unwirksam, sofern diese darauf gerichtet sind, dem beurkundenden Notar, dessen Ehe-/Lebenspartner oder früherem Ehe-/Lebenspartner, einer Person, die mit ihm in gerader Linie ver... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Tatsache bereits erwiesen.

Rn 53 Sieht das Gericht einen Beweis auf Grund anderer Beweismittel bereits endgültig als erwiesen an, kann ein weiterer Beweisantrag zum gleichen Beweisthema abgelehnt werden (BGH NJW 00, 3718, 3720; MDR 13, 426 [BGH 25.10.2012 - VII ZB 12/10]; Oberheim Rz 1582). Dies gilt allerdings nicht, solange ein Gegenbeweis noch möglich ist. Gänzlich unzulässig ist dagegen die Ablehn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeugnisfähigkeit.

Rn 17 Die Zeugnisfähigkeit ist weder an einer starren Altersgrenze noch an einem bestimmten, definierbaren Maß an intellektueller Leistungsfähigkeit festzumachen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr die in jedem Einzelfall zu prüfende Fähigkeit des Zeugen, Wahrnehmungen zu machen und diese, ggf auf ihm verständliche Befragung hin, wiederzugeben (Zö/Greger Vor § ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelvernehmung.

Rn 2 Die geordnete und sinnvolle Vernehmung von Zeugen ist ohnehin nur in der in § 394 I Alt 1 vorgeschriebenen Form der Einzelvernehmung denkbar. Gleichwohl soll diese Anordnung bloße Ordnungsvorschrift sein (Musielak/Voit/Huber § 394 Rz 1; Zö/Greger § 394 Rz 1; BFH 26.9.05, VIII B 60/04, Rz 9), deren Verletzung die Revision nicht begründen könne (BFH ZSteu 09, R540, Rz 18)... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisführer.

Rn 6 Den Vorschuss hat nach dem Wortlaut des § 379 der Beweisführer, also derjenige, der sich gem § 359 Nr 3 auf das Beweismittel (hier: den Zeugen) berufen hat, zu tragen; auf die Beweislast kommt es also grds nicht an. Nur ausnw kann der Vorschuss von der beweisbelasteten Partei eingefordert werden, nämlich wenn beide Parteien – grds vorschusspflichtig – denselben Zeugen e... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde gem § 380 III und Aufhebung gem § 381 I 3.

Rn 13 Gg Zwangsmaßnahmen gem § 380 ist für den Zeugen der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde eröffnet (s.o. § 380 Rn 12). Erfolgt aber im soeben (Rn 12) dargestellten Sinne die Entschuldigung oder die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung der Entschuldigung nachträglich, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselb... mehr