Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflichten.

Rn 9 Das Amt des Schiedsrichters ist höchstpersönlich. Die Einschaltung von Hilfspersonen darf die Höchstpersönlichkeit und die Vertraulichkeit (s.u. § 1042 Rn 32) nicht tangieren, insb im Bereich des Beratungsgeheimnisses (Stürner SchiedsVZ 13, 322). Die Pflichten des Schiedsrichters ergeben sich aus dem konkreten Schiedsverfahren. Er muss dieses Schiedsverfahren beginnen, ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Urkundsbeweis.

Rn 27 Während die Aufforderung an die Parteien, Urkunden beizubringen, unabhängig von deren Aufenthaltsort oder Sitz ohne Souveränitätsverletzung zulässig und nach den einschlägigen Verfahrensvorschriften zu behandeln ist (s.o. Rn 20), gelten für die Vorlageanordnungen ggü Dritten die Beschränkungen für Zeugen entspr. Auch insoweit darf das Prozessgericht daher nur über eine... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / i) Unzulässigkeit der Beweiserhebung.

Rn 54 Ein Beweisangebot muss abgelehnt werden, wenn ein Beweiserhebungsverbot (Rn 23 ff) besteht. Es kann sich aus dem Gesetz (Benennung eines Zeugen im Urkundenprozess, § 595 II), aus Grundsätzen des Prozessrechts (unzulässiger Ausforschungsbeweis, Rn 24 f) oder auch aus einer entspr Parteivereinbarung ergeben. So können die Parteien durch einen Beweismittelvertrag ein konk... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
AGS 08/2025, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff, Bemessung der Rahmengebühren im Strafverfahren (§ 14 RVG), ZAP 2025, 43 Satz- und Betragsrahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt innerhalb des vorgegebenen gesetzlichen Rahmens nach Maßgabe der in § 14 Abs. 1 RVG nicht abschließend aufgeführten Kriterien. Diese Regelung hat für den im Strafverfahren tätigen Wahlverteidiger ganz erh... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsatzfelder.

Rn 3 Im Regelfall hat die Aufnahme des Protokolls durch den Vorsitzenden zu erfolgen, der sich in der forensischen Praxis regelmäßig eines Ton- oder Datenträgers (§ 160a I) bedienen wird. Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist nur aus wichtigem Grund hinzuzuziehen. Diese im Ermessen des Vorsitzenden liegende Maßnahme kommt insb dann in Betracht, wenn bei der Vernehmung v... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Beraterpflichten bei de... / 4. Zeugenhinzuziehung (§ 29 BeurkG)

Rz. 38 Sofern von den Beteiligten gewünscht, sollen bis zu zwei Zeugen oder ein zweiter Notar zur Beurkundung eines Testaments oder Erbvertrags hinzugezogen werden. Die Hinzugezogenen sollen die Niederschrift unterschreiben. Das Fehlen der Unterschrift hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Beurkundung; es handelt sich wiederum um eine Soll-Vorschrift, sodass die Unters... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Während §§ 363, 364 regeln, auf welchem Weg Beweise im Ausland zu erheben sind, betrifft § 369 die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen der im Ausland erhobene Beweis verwertet werden kann. Die Vorschrift folgt dem Grundsatz, dass sich die Förmlichkeiten der Beweisaufnahme nach dem Recht bestimmen, das für die ausführende Behörde gilt (lex fori). Dieses Pr... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachverständigenbeweis.

Rn 25 Eine vergleichbare Problemlage besteht bei der Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen das Prozessgericht einen Sachverständigenbeweis mit Auslandsbezug erheben darf. Da der SV selbst weder öffentlich-rechtlich tätig wird noch Hoheitsgewalt besitzt, sollen weder die Beauftragung eines ausländischen SV noch die Ermittlungen eines inländischen SV im Ausland in die Sou... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Befreiung.

Rn 3 Ein Vorschuss kann von einer Partei nicht verlangt werden, die ohnehin von der Verpflichtung, Kosten zu tragen, befreit ist (zB der Fiskus gem § 2 I GKG). Ist einer Partei Prozesskostenhilfe gewährt worden, ist sie gem § 122 I Nr 1 von der Tragung der Gerichtskosten befreit; hierzu gehören gem Ziff 9005 KV auch die Auslagen für Zeugen und SV (§ 122 Rn 7; Zö/Schultzky § ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort der konkreten Gerichtshandlung.

Rn 5 Abs 2 macht deutlich, dass der einzelne Ort der jeweiligen Gerichtshandlung vom abstrakten Schiedsort des Abs 1 in jeder Hinsicht abweichen kann. Der Ort der einzelnen Gerichtshandlung und damit der faktische Schiedsort ist also ganz nach Zweckmäßigkeit für die tatsächliche Durchführung des Verfahrens vom Schiedsgericht zu bestimmen. Zwar gelten auch hier vorrangig die ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beweis durch Schriftvergleichung.

Rn 1 Der Beweis durch Schriftvergleichung nach den §§ 441, 442 ist ein spezieller Beweis, bei dem durch den Vergleich mit erweislich vom vermeintlichen Aussteller stammenden Schriftstücken die Urheberschaft hinsichtlich der Beweisurkunde festgestellt werden soll. Der Beweis kann sich sowohl auf den Urkundentext als auch auf die Unterschrift beziehen (MüKoZPO/Schreiber § 441 ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nachträgliche Vernehmung.

Rn 6 § 398 II betrifft ausschließlich den Fall, in dem der beauftragte oder ersuchte Richter gem § 400 eine Frage nicht zulässt, sie also dem Zeugen nicht vorlegt. Hält das Prozessgericht nach Rückkunft der Akten (Musielak/Voit/Huber § 398 Rz 6) die Vernehmung für geboten, so ordnet es diese durch Beschl ›nachträglich‹ an, und bindet damit zugleich den verordneten Richter, s... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Antragsberechtigte (Abs 3).

Rn 53 Das Ablehnungsrecht steht beiden Parteien zu, auch derjenigen, deren Bevorzugung zu besorgen ist. Sie muss sich nämlich nicht dem Makel aussetzen, sachwidrig begünstigt zu sein (Wieczorek/Schütze/Gerken § 42 Rz 37). Der Parteibegriff ist weit zu fassen. Dazu gehört der Nebenintervenient gem §§ 66, 67 (BGH NJW-RR 20, 1321 [BGH 15.09.2020 - VI ZB 10/20]), der nicht nur B... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nicht anwendbare Vorschriften.

Rn 2 Keine Anwendung finden: § 377 III (schriftliche Aussage; BGH NJW 01, 1500, 1502 [BGH 06.11.2000 - II ZR 67/99]). §§ 383–389 : Die Vorschriften über Zeugnisverweigerungsrechte sind nicht anwendbar, da eine Aussagepflicht für die Partei ohnehin nicht besteht. § 394: Wenn beide Parteien zu vernehmen sind, hat die eine wegen § 357 das Recht, der Vernehmung der anderen beizuw... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht die Ablehnung eines SV ähnl der Ablehnung eines Richters (§§ 41, 42). Eine Ablehnung kommt überhaupt nur in Betracht, weil der SV austauschbar ist (also nicht beim sachverständigen Zeugen, § 414) und hat ihren Grund in seiner Funktion und Stellung als Gehilfe des Richters sowie seiner besonderen Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Zur Aus... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Auf Antrag des Musterklägers ordnet das Oberlandesgericht an, dass ein Musterbeklagter oder ein Dritter in seinem Besitz befindliche Beweismittel vorlegt, die für die Beweisführung des Musterklägers erforderlich sind, wenn der Musterkläger mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Verfahrensmangel.

Rn 12 Erforderlich ist ein Mangel im Verfahren, nicht ein Mangel in der Rechtsfindung (›error in procedendo‹, nicht ›error in iudicando‹). Mängel in der Anwendung des materiellen Rechts können auch dann nicht zu einer Zurückverweisung führen, wenn es sich um besonders grobe Fehler handelt, die für die Sachprüfung vorgreiflich sind und die gebotene Sachaufklärung vollständig ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 15 EuBVO – Zwangsmaßnahmen.

Gesetzestext Soweit erforderlich, wendet das ersuchte Gericht bei der Erledigung des Ersuchens geeignete Zwangsmaßnahmen in den Fällen und in dem Umfang an, wie sie das Recht des Mitgliedstaats des ersuchten Gerichts für die Erledigung eines zum gleichen Zweck gestellten Ersuchens inländischer Behörden oder der beteiligten Partei vorsieht. Rn 1 Das ersuchte Gericht kann Zwan... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiterführende Vorschriften.

Rn 4 Vorsätzliche und fahrlässige falsche Eidesleistung ist gem. §§ 154 ff StGB strafbar. Rn 5 Die zivilprozessualen Regeln der Eidesverweigerung sind für Zeugen in § 390, für Sachverständige in § 409, für Parteien in §§ 453 II iVm 446 und für den Zwangsvollstreckungsschuldner in § 889 II enthalten. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Fehlende Kausalität.

Rn 28 Die Zurückweisung von Vorbringen als verspätet verstieße gg den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 GG), wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass die Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre (Rn 15), dass also die Pflichtwidrigkeit – die Verspätung allein – nicht kausal für die Verzögerung ist (BVerfG NJW 95, 1417; BGH NJW-RR 05, 1296... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dieselben Gründe, die einen Zeugen berechtigen, das Zeugnis zu verweigern, berechtigen einen Sachverständigen zur Verweigerung des Gutachtens. 2Das Gericht kann auch aus anderen Gründen einen Sachverständigen von der Verpflichtung zur Erstattung des Gutachtens entbinden. (2) 1Für die Vernehmung eines Richters, Beamten oder einer anderen Person des öffentlichen Dienstes ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachzusammenhang.

Rn 22 Über die in § 527 II, III geregelten Fälle hinaus kann eine Entscheidungsbefugnis des Einzelrichters kraft Sachzusammenhangs bestehen (Schneider MDR 03, 375 [OLG Köln 12.09.2002 - 14 WF 171/02]). Umstritten ist, auf welche konkreten Einzelentscheidungen sich diese Befugnis erstreckt. Keine Bedenken bestehen gg Entscheidungen iRd vorbereitend durchgeführten Beweisaufnah... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mitwirkung in Verfahren.

Rn 8 Die Mitglieder konsularischer Vertretungen können in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren als Zeugen geladen werden, sind aber weder verpflichtet, Angaben zu Angelegenheiten zu machen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer konsularischen Aufgaben stehen, noch müssen sie insoweit amtlich errichtete Schriftstücke vorlegen (Art 44 WÜK, entspr für Honorarkonsularbeamt... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Inhaltliche Anforderungen.

Rn 93 Da die konkrete Behauptungslast von der jeweiligen Prozesssituation im Einzelfall abhängig ist, lassen sich allgemeingültige Grundsätze nur für die abstrakte Behauptungslast aufstellen (vgl Schultz NJW 17, 16 ff; Arz/Gemmer JuS 20, 935 ff). Die Rspr verlangt insoweit, dass der Kl Tatsachen vorträgt, die iVm einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend g... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtzeitig.

Rn 6 Ist so früh wie möglich, aber nicht vor Anspruchsbegründung im Mahnverfahren (Celle NdsRpfl 95, 20) und erst nach Eingang der Klageerwiderung (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]) und mit ausreichender Zeit zur Erledigung bis zum Termin (BGH NJW 83, 575 [BGH 02.12.1982 - VII ZR 71/82]). Aufgrund seiner Prozessförderungspflicht ist das Gericht in den Fällen vers... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteianhörung.

Rn 16 Angaben der Parteien iRe Parteianhörung unterfallen nicht dem unmittelbaren Anwendungsbereich der Nr 4. Diese Angaben sind nicht zwingend zu protokollieren (BGH FamRZ 89, 157, 158). Hat das Gericht die Parteianhörung angeordnet, um einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten (§ 141 I 1), sind diese Angaben als wesentlicher Vorgang der Verhandlung nach § 16... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rkr festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt. mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 375 I Nr 1 Alt 1.

Rn 6 Sachdienlich iSd § 375 I Nr 1 ist die Zeugenvernehmung zB dann, wenn sie mit einem Augenschein verbunden wird (zB: zur Beurteilung eines Verkehrsunfalles wird ein Ortstermin an der Unfallstelle anberaumt, zu dem ein SV beigezogen wird; die Zeugen sollen dem Gericht und dem SV an Ort und Stelle den Unfallhergang verdeutlichen. Dieses Bsp zeigt zugleich, dass die Durchfüh... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert, so werden dem Zeugen, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft fe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gg Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Zeug... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eilzuständigkeit (Abs 3).

Rn 9 Diese Notzuständigkeit betrifft nur Extremfälle. Ob ein solcher schon anzunehmen ist, wenn rasch verderbliche Güter zu begutachten sind, erscheint, weil in Zeiten der Telekommunikation das zuständige Gericht durchweg ebenso schnell zu erreichen ist, zw. Sie kann in Betracht kommen bei schweren Erkrankungen eines Zeugen u unmittelbar bevorstehendem Untergang der zu begut... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I 1) nachzukommen. Der Augenschein wird dem Gericht praktisch immer einen unmittelbareren Eindruck von dem Beweisgegenstand verschaffen als andere Methoden der Beweiserhebung, insb die Schilderung bestimmter Zustände durch Zeugen. § 144 I 1 eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, nach seine... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fragerecht der Parteien.

Rn 20 Die Parteien haben daher gem § 373 ohne Weiteres das prozessuale Recht, die unmittelbare Befragung der Zeugen zu beantragen (München 30.11.06 – 19 U 2203/06, Rz 11); hierauf und auf den geringeren Beweiswert einer im Wege des Urkundsbeweises eingeführten früheren Aussage der Auskunftsperson hat das Gericht hinzuweisen (§§ 139, 273; BGH NJW 04, 1324, 1325 [BGH 12.11.200... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. 2Bei der Festsetzung von Ordnungsgel... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Widerruf des Einverständnisses.

Rn 58 Das Einverständnis kann nach S 4 nur bis zum Beginn der Beweiserhebung, auf die sie sich bezieht, widerrufen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Widerruf erst erfolgt, wenn die Beweiserhebung bereits begonnen und sich zuungunsten einer Partei entwickelt hat (BTDrs 15/3482, 17). Ferner ist der Widerruf nur möglich bei einer wesentlichen Änderung der Prozessla... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck; Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck der Vorschrift ist – in Ergänzung zu § 186 GVG – die im Vergleich zum früheren Recht stärkere Betonung der unmittelbaren Kommunikation des Gerichts mit sinnesmäßig Behinderten (Musielak/Voit/Huber § 483 Rz 1); es werden also nicht mehr ›Stumme‹ (§ 483 aF) zwingend auf das Ab- und Unterschreiben der Eidesformel verwiesen, sondern es werden ihnen weitere Möglichkeit... mehr