Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachliche Berechtigung.

Rn 7 Über die sachliche Berechtigung der Zeugnisverweigerung wird erst im Verfahren gem § 387 entschieden. Auch bei inhaltlich nicht bestehendem Zeugnisverweigerungsrecht darf der Zeuge also fernbleiben, sofern nur die formellen Voraussetzungen des § 386 eingehalten sind (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3), sofern nicht ein Fall vorliegt, in dem – auch für den Zeugen selbst erk... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensmangel.

Rn 15 Den Zeugen als Partei, die Partei als Zeugen zu vernehmen stellt einen Mangel des Verfahrens dar, der indessen gem § 295 I geheilt werden kann (Zö/Greger Vor § 373 Rz 11). Ohnehin wird es in der Rechtspraxis bei der rechtsfehlerfreien (§ 286) Würdigung einer Aussage weniger auf die – wie vorstehend gezeigt häufig formal bedingte – Zuordnung zur Rolle als Partei oder al... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Nacheid.

Rn 2 Der Eid ist ›nach der Vernehmung‹ zu leisten. Dies ist dahin zu verstehen, dass die Aussage des Zeugen protokolliert sein muss gem § 160 III Nr 4. Außerdem ist die Genehmigung des Protokolls gem § 162 I oder (in der Praxis weit überwiegend) gem § 162 II einzuholen. Dies dient der Klarstellung, insb in Verfahren wegen § 153 StGB, welche Aussage genau der Zeuge beeidet ha... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 398 gilt nicht nur für den Zeugen, sondern über § 402 auch für den Sachverständigen und gem § 451 auch bei der Parteivernehmung. § 398 I stellt die wiederholte Vernehmung des Zeugen in das Ermessen des Gerichts, dies jedoch nur dann, wenn der Zeuge zum selben Gegenstand der Vernehmung (§ 377 II Nr 2) schon eine Aussage geleistet hat, sei es in dieser oder auch in eine... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Allgemeine Befugnisse; Anweisungen.

Rn 6 Daneben stehen dem verordneten Richter all diejenigen Befugnisse zu, die zur Durchführung der von ihm geforderten Beweisaufnahme erforderlich sind. So hat er den Termin zu bestimmen und die Ladung hierzu zu veranlassen (§§ 361, 362, 377); er hat die erforderlichen Ermahnungen und Belehrungen ggü dem Zeugen vorzunehmen (§§ 383 II, 395 I). Zuständig für die Entscheidung, ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fragen zur Glaubwürdigkeit.

Rn 3 Die Fragen gem § 395 II 2 (hierzu Geipel/Prechtel, MDR 11, 336, 338) werden in der Praxis beinahe ausschließlich auf die Beziehungen zu den Parteien abzielen. Dies ist schon deshalb erforderlich, um abzuklären, ob der Zeuge auf ein gem § 383 I Nr 1–3, § 384 Nr 1, 2 bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen ist. Ob die Frage an den Zeugen nach der Herkunft seines... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeitpunkt.

Rn 4 Der Verzicht kann schon vor der Ladung oder vor dem Erscheinen des Zeugen erklärt werden mit der Folge, dass der Zeuge nicht zu laden oder wieder abzuladen oder noch vor der Vernehmung wieder zu entlassen ist. § 399 Hs 2 zeigt aber, dass auch noch während der Vernehmung des Zeugen der Beweisführer auf ihn verzichten kann mit der grds Folge, dass die Vernehmung zu beende... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugenaussagen.

Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der protokollierten Aus... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 8 Fehlt es an der Beteiligung eines der genannten Berechtigten des Abs 1, liegt ein Verfahrensfehler vor (FAKomm-FamR/Weinreich § 204 Rz 5). Bedeutung hat die Vorschrift auch insoweit, als Beteiligte keine Zeugen sein können. Minderjährige Kinder hingegen sind zwar Betroffene, aber ausweislich des § 204 keine Beteiligten (Stuttg Beschl v 16.12.14 – 17 UF 142/14, openJur 1... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Begründungspflicht (§ 284 I 2).

Rn 17 Nach § 284 I 2 sind im Urt die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind. Diese Begründungspflicht dient sowohl als Grundlage für eine Überprüfung der Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht als auch der Selbstkontrolle des Richters, der dadurch gezwungen wird, die wesentlichen Gesichtspunkte seiner Überzeugungsbildung im Urt nachvo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berufung.

Rn 21 Die Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht erfolgt nach Maßgabe des § 529 I 1. Danach ist es an die Beweiswürdigung der 1. Instanz gebunden, soweit nicht konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen begründen und deshalb eine erneute Feststellung gebieten (BGH NJW-RR 18, 651, 652 R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verlust von Beweismitteln/Erschwerung.

Rn 14 Bei Zeugen kommen gefährliche Erkrankung, hohes Alter (Nürnbg NJW-RR 98, 573; Hamm 20.8.20 – 6 W 32/20 = MDR 20, 1529; KG 21.12.20 – 9 W 1070/20; OVG Sachsen-Anhalt 9.3.21 – 2 O 132/20) u krankheitsbedingt (Hambg 25.9.19 – 12 UF 113/19 = NJW-RR 20, 193) drohende Erinnerungslücken in Betracht; nur bei Hinzutreten weiterer Umstände – zB keine freiwillig zu erwartende Rüc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. ›Gewillkürte‹ Beweisregeln.

Rn 19 Der Freiheit des Richters bei der Beweiswürdigung entspricht die Pflicht, diese Freiheit auch auszuschöpfen. Demgegenüber neigt die Praxis zuweilen dazu, diesen gesetzlich gewährten Freiraum durch die Bildung von zusätzlichen ›gewillkürten‹ Beweisregeln wieder einzuschränken (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 4 Rz 18 ff). Bekannt und weit verbreitet war die sog ›Beif... mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / IV. Hör-, sprach und sehbehinderte Erblasser

Rz. 24 § 22 Abs. 1 S. 1 BeurkG ordnet an: "Vermag ein Beteiligter nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu hören, zu sprechen oder zu sehen, so soll zu der Beurkundung ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen werden, es sei denn, daß alle Beteiligten darauf verzichten." Wie bei Schreibunfähigen hat der Gesetzgeber die Zeugenzuziehung ge... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein Anwaltszwang.

Rn 2 Ein Anwaltszwang zu Lasten des Zeugen besteht nicht, § 387 II. Gleichwohl darf er anwaltlichen Beistand beiziehen (Musielak/Voit/Huber § 387 Rz 2). Ist der Zeuge Rechtsanwalt, kann er für die Vertretung seiner selbst (§ 78 IV) Verfahrens- und Terminsgebühren verlangen (Köln MDR 18, 1085 Rz 9). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hauptsache.

Rn 8 Das den Streit entscheidende Zwischenurteil lautet darauf, ob der Zeuge über ein Zeugnisverweigerungsrecht verfügt, ob also seine Aussageverweigerung berechtigt oder unberechtigt erfolgt ist. Inhaltlich beschränkt sich die Prüfung auf die vom Zeugen in seiner Erklärung gem § 386 I geltend gemachten Weigerungsgründe (BGH 20.7.23 – IX ZB 7/22, Rz 15 = NJW 23, 3729). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Zeuge ist zu veranlassen, dasjenige, was ihm von dem Gegenstand seiner Vernehmung bekannt ist, im Zusammenhang anzugeben. (2) Zur Aufklärung und zur Vervollständigung der Aussage sowie zur Erforschung des Grundes, auf dem die Wissenschaft des Zeugen beruht, sind nötigenfalls weitere Fragen zu stellen. (3) Der Vorsitzende hat jedem Mitglied des Gerichts auf Verlangen z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 385 I Nr 2.

Rn 4 Über den Familienstand muss der Zeuge aussagen, aber auch nur über diesen, nicht dagegen über dessen jeweilige Vorgeschichte (also über Geburten, nicht aber über die Zeugung; über Todesfälle, nicht aber über deren Ursache; vgl LSG Hessen NJW 89, 2710, 2711, und Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 3; Zö/Greger § 385 Rz 3). Bloße Hausgenossen, die nicht mit dem Zeugen verwandt o... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zwangsmaßnahmen bei wiederholter Weigerung.

Rn 6 Aus dem Fehlen einer § 380 II entspr Vorschrift ist zu schließen, dass das gem § 390 I 2 zu verhängende Ordnungsgeld nicht mehrfach festgesetzt werden darf. Vielmehr ist – indessen nur auf Antrag, dessen Unterlassen Verzicht auf den Zeugen gem § 399 darstellt – Zwangshaft (Beugehaft) zu verhängen, längstens jedoch bis zum Ende des Prozesses in der derzeitigen Instanz (§... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gg eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gg ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben des Zeug... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweiswürdigung bei ausgebliebener Entbindung.

Rn 13 Scheitert die Vernehmung des Zeugen daran, dass die zur Entbindung von der Schweigepflicht berechtigte Partei den Zeugen nicht von der Schweigepflicht entbindet, so ist dies gem § 286 als Beweisvereitelung frei zu würdigen (anders als die Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts durch den Zeugen selbst, § 383 Rn 22 f), bis hin zur Feststellung, die vom Gegner des Beweis... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berufungsinstanz.

Rn 4 Für die Frage, ob in der Berufungsinstanz entgegen § 398 I eine Pflicht zur erneuten Vernehmung besteht, gelten die Regeln des § 529 (BGH NJW 04, 1876 [BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03]). Insb muss das Berufungsgericht, will es die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders würdigen oder den Sinngehalt seiner protokollierten Aussage anders verstehen, würdigen oder werten als die 1... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Protokollierung.

Rn 6 Die Aussage des Zeugen ist zu protokollieren, § 160 III Nr 4. Für die spätere Beweiswürdigung, insb für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Zeugen kann es sich als sehr hilfreich erweisen, das Diktat hinsichtlich der vom Zeugen zunächst gem § 396 I ›im Zusammenhang‹ zu leistenden Aussage vorzunehmen, und erst danach und erkennbar hiervon abgesetzt die Antworten des ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 23 Beweiserhebungsverbote verbieten den Beweisantritt durch ein bestimmtes Beweismittel oder über einen bestimmten Beweisgegenstand. So sind im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess gem §§ 595 II, 605 I und 605a Zeugen, Sachverständige und Augenschein als Beweismittel ausgeschlossen. In § 80 I (schriftliche Vollmacht) und in den §§ 165 S 1, 314 S 2 (Sitzungsprotokoll) ist... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Versäumung.

Rn 9 Ohne Androhung (§ 231) unterbleibt die Ladung des Zeugen (§§ 379 S 2; 230), wenn der Vorschuss nicht binnen der gesetzten und angemessenen (Rn 8) Frist oder in zu geringer Höhe einbezahlt wird; dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg 15.4.16 – 10/16, Rz 11). Auf ein Verschulden der Partei kommt es dabei nicht an (BGH NJW 82,... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bestandteile der Eidesleistung.

Rn 1 Die Vorschrift benennt zunächst drei Bestandteile der Eidesleistung, nämlich (1) Eingangsformel, (2) Eidesnorm und (3) Eidesformel. Zu Beginn wird die (1) Eingangsformel (§ 481 I, II) dem Schwurpflichtigen vom Richter vorgesprochen, wobei der Richter unmittelbar die (2) Eidesnorm anschließt. Diese Eidesnorm findet sich nicht in § 481, sondern für Zeugen in § 392 S 3, fü... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zedent.

Rn 11 Die Partei selbst kann als Beweismittel nur über ihre förmliche Vernehmung gem § 445 ff in den Prozess eingeführt werden. Zulässig und somit prozessual beachtlich ist es aber, die streitgegenständliche Forderung an einen Dritten abzutreten (sofern nicht materiell-rechtlich §§ 399, 400 BGB entgegenstehen), so dass der Zedent im vom Zessionar geführten Rechtsstreit nunme... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nachfolgendes Bekanntwerden des Gegners.

Rn 5 Wird der Gegner vor Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bekannt, muss sogleich auf den Antrag des ASt das Verfahren gg diesen weitergeführt werden; das einmal eingeleitete selbstständige Beweisverfahren gg unbekannt entbindet den ASt nicht von der Vornahme weiterer Nachforschungen. Der ermittelte Ag ist über den Stand des Verfahrens seitens des ASt in Kenntn... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Entscheidung des Gerichts.

Rn 61 Die Entscheidung über das Ja oder Nein einer Beweisaufnahme per Videokonferenz ergeht durch Beschluss des Gerichts (nicht allein des Vorsitzenden wie in § 128a). Gestattet es die Videokonferenz auf Antrag, steht es den anderen Beteiligten frei, ob sie vor Gericht erscheinen oder sich zuschalten wollen. Ordnet es dagegen die Videokonferenz an, ist die Teilnahme an der K... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Glaubhaftmachung.

Rn 3 Nach dem Wortlaut des § 386 II hat der Zeuge die Tatsachen nicht nur zu erklären, sondern sie auch glaubhaft zu machen (§ 294). Dieses Erfordernis hat in der Rechtspraxis wenig Relevanz. Soweit es nicht etwa um ein zweifelhaftes Verlöbnis geht (§ 383 Rn 10; BGH NJW 72, 1334 zu § 52 StPO), werden sowohl Verwandtschaftsverhältnisse als auch besondere Vertrauensstellungen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Eine erste Belehrung über seine Pflichten hat der Zeuge bereits zu Beginn seiner Vernehmung gem. § 395 I erhalten. Normzweck des § 480 kann daher nur sein, den Zeugen erneut und nunmehr speziell hinsichtlich der Eidesleistung als solcher auf die Bedeutung seiner Rolle hinzuweisen. Praktisch betrachtet soll der Richter also versuchen, den Zeugen an dieser Stelle einersei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 385 I Nr 4.

Rn 6 Die Ausnahmevorschrift ist eng auszulegen (BGH NJW 19, 517, Rz 18). Wer als Rechtsvorgänger einer Partei (wobei es gleichgültig ist, ob sie ihm im Wege der Einzel- oder der Gesamtrechtsnachfolge nachgefolgt ist, Zö/Greger § 385 Rz 5) oder – zB auch als Bote (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 5), nicht dagegen nur als vollmachtloser Vertreter (BGH NJW 19, 517, Rz 13) – als ih... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verstandesunreife; Verstandesschwache.

Rn 3 Verstandesunreife oder -schwache Personen sind gleichfalls nicht zu beeiden, wenn sie wegen ihrer Defizite die besondere Bedeutung des Eides nicht zu erfassen vermögen. Vorausgesetzt ist dabei freilich, dass sie grds aussagetüchtig sind, so dass es überhaupt noch zu einer Vernehmung der Betroffenen kommen kann. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 393 Alt 2 hat der R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unerheblichkeit des Beweisthemas.

Rn 47 Ein Beweisantrag ist unerheblich, wenn die betreffende Tatsache auch bei Gelingen des Beweises keinen Einfluss auf die gerichtliche Entscheidung haben kann, etwa weil das Klagevorbringen auch ohne diese Tatsache schlüssig ist oder eine Hilfsbegründung der Klage ohne eine Beweisaufnahme zum Erfolg verhelfen kann. Bei einem Indizienbeweis (§ 286 Rn 52) hängt die Erheblic... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gescheitertes Rechtsgeschäft.

Rn 3 Sachdienlich ist es, die Ausn des § 385 I Nr 1 auch auf die Fälle zu erstrecken, in denen das Rechtsgeschäft gerade nicht zustandegekommen ist, so dass der Zeuge auch über die – iErg gescheiterten – Vorverhandlungen aussagen muss, insb aber über die Tatsache, dass das – zB von einer Partei behauptete – Rechtsgeschäft eben nicht errichtet wurde (Musielak/Voit/Huber § 385... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Parteivernehmung als Beweismittel.

Rn 1 Die Parteivernehmung ist ein zwar subsidiäres, jedoch vollwertiges Beweismittel. Zweck der Parteivernehmung ist es, die Wahrnehmungen der Parteien über streitige Tatsachen einer förmlichen Beweisaufnahme zugänglich zu machen. Regelmäßig sind die Parteien am besten über den im Prozess zu verhandelnden Sachverhalt informiert; nicht selten verfügen sie als einzige über unm... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Das Scheitern der Schlichtung und der Streit vor dem staatlichen Gericht.

Rn 32 Soweit die Parteien ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach diesem Gesetz durchführen und der Streitmittler einen Schlichtungsvorschlag vorlegt, der letztlich nicht von den Parteien angenommen wird, ergibt sich die Frage, ob dieser erfolglose Schlichtungsvorschlag Auswirkungen auf ein späteres staatliches Gerichtsverfahren haben könnte. Diese Frage ist im Gesetz ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Freie Beweiswürdigung (Abs 1).

Rn 3 Beweiswürdigung ist das Verfahren zur richterlichen Prüfung, ob ein Beweis gelungen ist. Kern dieses Grundsatzes ist also ein innerer Vorgang mit dem Ziel, dass der Richter sich eine Überzeugung vom tatsächlichen Geschehen verschafft. Grundlage dieser Würdigung ist der gesamte Inhalt des Verfahrens, also alle schriftlichen und mündlichen Vorgänge sowie alle Beweisführun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In den Fällen des § 383 Nr. 1 bis 3 und des § 384 Nr. 1 darf der Zeuge das Zeugnis nicht verweigern: mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitwirkung des Streitgenossen an fremdem Verfahren.

Rn 7 Der Streitgenosse, der nur in seinem eigenen Rechtsstreit Partei ist, kann im Prozess eines anderen Streitgenossen sowohl diesem als auch dem gemeinsamen Gegners als Streithelfer beitreten (BGHZ 8, 72, 78 f = NJW 53, 420; BGHZ 68, 81, 85 = NJW 77, 1013). Während der Dauer der Streitgenossenschaft kann ein Streitgenosse nicht im Verfahren eines anderen Streitgenossen als... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 171b GVG – [Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre].

Gesetzestext (1) 1Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines durch eine rechtswidrige Tat (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 des Strafgesetzbuches) Verletzten zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. 2Das gilt nicht, soweit das Interesse... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie § 216 ZPO 5; § 227 ZPO 2; § 233 ZPO 19a, 19b, 39 Parlamentarier Zeuge § 382 ZPO 1 Partei § 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen § 373 ZPO 10 Nichtexistente Partei § 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes § 50 ZPO 2 Parteiänderung § 50 ZPO 5 Parteibegriff § 50 ZPO 2 Parteiberichtigung § 50 ZPO 5 politische § 50 ZPO 29 Partei kraft Amtes § 116 ZPO 2; § 727 ZPO 14 Unterbrechung § 244 ZPO 3 Partei k... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftstest heimlicher § 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote § 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot § 772 ZPO 1 Verbandsgericht § 1059 ZPO 4 Verbandsklage § 50 ZPO 47 konkurrierende § 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung § 5 UKlaG 15 Verbandsklage nach VDuG Aussetzung § 246 ZPO 2 Verbandsklagen (VDuG) Aussetzung § 252 ZPO 1a Verbesserungsve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren § 495a ZPO 1 Bagatellbeträge § 753 ZPO 9 Bagatellforderungen § 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert § 2 ZPO 6 Bankbürgschaft § 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit § 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht § 817 ZPO 14 Baugeldforderungen § 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek § 926 ZPO 10; § 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert § 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel § 100 ZPO 6... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis § 857 ZPO 12 Gattungsschuld § 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit § 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht § 186 GVG 5 Gebot § 817 ZPO 4 Gebühren § 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert § 2 ZPO 4; § 3 ZPO 15, 20; § 4 ZPO 8 Geburtsname § 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung § 851 ZPO 10 geeignete Zeugen § 759 ZPO 2 Gefahr § 754 ZPO 8 im Verzug § 758a ZPO 7 Gefährdung v... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderung.

Rn 4 Mit Ausn der Fälle des S 2 ist eine Abänderung des Beweisbeschlusses in diesem Verfahrensstadium jedoch nur aufgrund mündlicher Verhandlung zulässig. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann er nur in den in S 2 bestimmten und entspr Fällen geändert werden. Danach ist eine Änderung insb auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Gegners möglich (S 2, 1. Var). Dem s... mehr