Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Dienstliche Äußerung.

Rn 6 Die dienstliche Äußerung ist Teil der richterlichen Tätigkeit iSd § 26 DRiG und damit der Dienstaufsicht entzogen (BGHZ 77, 70 = NJW 80, 2530). Sie dient der Sachverhaltsklärung. Sie hat sich auf die Tatsachen zu beziehen, die der Ablehnende zur Begründung seines Gesuchs vorgetragen hat, wobei sie sich eigener Wertungen zur Begründetheit des Gesuchs zu enthalten hat (BG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bisheriger Sach- und Streitstand.

Rn 29 Das Gericht entscheidet über die Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage der Entscheidung ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigungserklärungen, wobei das erledigende Ereignis selbst unberücksichtigt bleibt. Zu berücksichtigen ist sämtliches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangene Parteivorbringen einschließlich des im Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 15 Im Prinzip kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Testament errichten (§ 2229 Abs. 1 BGB). Hierfür muss sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und die Vorstellung haben, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen.[31] Errichtet ein Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Paralleler Zeugenbeweis.

Rn 4 Das Zivilgericht ist an die Tatsachenfeststellung des Strafgerichts nicht gebunden (KGR 06, 329; Saarbr OLGR 03, 80). Auch nach der Aussetzung muss sich das Zivilgericht am Maßstab der §§ 286, 287 seine eigene Überzeugung bilden. Eine Aussetzung erscheint daher im Regelfall nicht sachgerecht, wenn die im Zivil- und Strafverfahren relevanten Beweisfragen durch Zeugenbewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 7b, Auffinden einer Urkunde.

Rn 14 Bei dem Auffinden oder Benutzbarwerden einer bislang nicht greifbaren Urkunde, die eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, handelt es sich um den praktisch bedeutsamsten Restitutionsgrund. Der Urkundenbegriff meint sowohl öffentliche als auch private Urkunden iSv §§ 415 ff, denen die dort jeweils beschriebene formelle Beweiskraft zukommt. Es g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften. (2) Für die Mitglieder des Bundestages, eines Landtages, der Bundes- oder einer Landesregierung sowie für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtzeitige Entschuldigung.

Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeitig, wenn auf das zu erwartende Ausbleiben des Zeugen noch sachgerecht reagiert werden kann. In der Regel wird das Gericht den Termin absetzen und – um Kosten, va bei allen anderen Beteiligten zu sparen – die übrigen Verfahrensbeteiligten hiervon verständigen. Nur wenn hierfür im üblichen Geschäftsbetrieb noch genügend Zeit bleibt, wird vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ersetzung der Protokollierung durch Berichterstattervermerk.

Rn 18 Die Protokollierung von Zeugen- und Sachverständigenaussagen kann durch eine von der Beweiswürdigung getrennte Darstellung im Urt oder durch einen Vermerk des Berichterstatters über das Ergebnis der Beweisaufnahme ersetzt werden (BGH NJW 91, 1547, 1548 f [BGH 24.10.1990 - XII ZR 101/89]; MDR 11, 2013). Die Notwendigkeit eines solchen Berichterstattervermerks stellt sic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Tatbestand.

Rn 1 § 759 dient der Transparenz des Vollstreckungsverfahrens und hat einen doppelten Regelungszweck. Zum einen schützt die Vorschrift den GV vor nicht zutreffenden Verdächtigungen des Schuldners, zum anderen den Schuldner vor sonst kaum nachweisbaren Übergriffen bei der Zwangsvollstreckung. In objektiver Hinsicht stellt die Vorschrift die jederzeitige Kontrollierbarkeit des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 4 Ist aus Sicht des verordneten Richters ein Zwischenstreit durch das Prozessgericht zu entscheiden, soll er die Beweisaufnahme soweit durchführen als dies ungeachtet des Zwischenstreits möglich und zweckmäßig erscheint (BeckOKZPO/Bach Rz 3; aA Musielak/Voit/Stadler Rz 5: grds soweit wie möglich durchzuführen). Sodann hat er das Protokoll bzw die Verfahrensakten dem Proze...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob es die entscheidungserheblichen Tatsachen durch eine förmliche Beweisaufnahme entsprechend der Zivilprozessordnung feststellt. (2) Eine förmliche Beweisaufnahme hat stattzufinden, wenn es in diesem Gesetz vorgesehen ist. (3) Eine förmliche Beweisaufnahme über die Richtigkeit einer Tatsachenbehauptung soll stattfinde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kostenerstattung.

Rn 14 Im PKH-Prüfungsverfahren findet eine Erstattung der dem Gegner entstandenen Kosten nicht statt. Gerichtskosten fallen in diesem Verfahren nicht an. Sind ausnw Zeugen und Sachverständige im PKH-Prüfungsverfahren vernommen worden, so sind die entstandenen Auslagen als Gerichtskosten von der Partei zu tragen, der die Kosten des Rechtsstreits auferlegt sind. Die Staatskass...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Verhüllungsverbot.

Rn 9 Schutzzweck des Abs 2 ist nach der Gesetzesbegründung die Wahrung der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege speziell im Bereich der Identitätsfeststellung und der Beweiswürdigung (vgl BTDrs 19/14747 S 43). Das Verbot nach S 1 richtet sich an alle an der Verhandlung beteiligten Personen und erfasst damit bspw Parteien, deren rechtliche Vertreter, Zeugen, Sachverständige, A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Prozessuale Waffengleichheit.

Rn 3 Zusätzliche Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Parteianhörung und Parteivernehmung hat die berühmte Rspr des EGMR zu den Fragen der Vier-Augen-Gespräche hervorgerufen (EGMR NJW 95, 1413). Nach dieser auch von der deutschen Rspr übernommenen Auffassung widerspricht es dem verfassungsrechtlichen Gebot der Waffengleichheit (vgl Einleitung Rn 44), wenn eine Partei iRd B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck

Rn 59 Durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und in den Fachgerichtsbarkeiten v 15.7.24 (BGBl 24 I Nr 237) wird die bisher in § 128a II geregelte Beweisaufnahme per Videokonferenz aus systematischen Gründen nach § 284 als der zentralen Norm zur Beweisaufnahme verschoben und gleichzeitig inhaltlich erweitert. Wie die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die ZPO regelt den Sachverständigenbeweis durch einen Generalverweis auf die Vorschriften über den Zeugenbeweis in § 402 und spezielle Regelungen in den §§ 403–414. Für die Anwendbarkeit der §§ 373 ff entscheidend sind Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift in Bezug zu den Differenzen in Stellung und Funktion des SV zu denen des Zeugen. Bedeutsam sind etwa seine beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die gerichtliche Mitwirkung.

Rn 2 Der Normtext geht davon aus, dass eine Unterstützung durch das staatliche Gericht nur dort in Betracht kommt, wo das private Schiedsgericht diese Tätigkeit nicht selbst vornehmen kann. Im Wesentlichen kommen dabei folgende Fälle in Betracht. Im Rahmen der Beweiserhebung kann nur das staatliche Gericht Zwangsmaßnahmen gg Zeugen (§§ 380, 390) oder gg Sachverständige (§ 40...mehr

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§ 14 Vollerbeneinsetzung / c) Einschränkungen für Urkundspersonen

Rz. 34 Soll ein Testament oder Erbvertrag notariell beurkundet werden, ist § 27 BeurkG i.V.m. §§ 7, 16 Abs. 3 S. 2, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG zu beachten: Die Beurkundung von Testamenten ist unwirksam, sofern diese darauf gerichtet sind, dem beurkundenden Notar, dessen Ehe-/Lebenspartner oder früherem Ehe-/Lebenspartner, einer Person, die mit ihm in gerader Linie ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / h) Tatsache bereits erwiesen.

Rn 53 Sieht das Gericht einen Beweis auf Grund anderer Beweismittel bereits endgültig als erwiesen an, kann ein weiterer Beweisantrag zum gleichen Beweisthema abgelehnt werden (BGH NJW 00, 3718, 3720; MDR 13, 426 [BGH 25.10.2012 - VII ZB 12/10]; Oberheim Rz 1582). Dies gilt allerdings nicht, solange ein Gegenbeweis noch möglich ist. Gänzlich unzulässig ist dagegen die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zeugnisfähigkeit.

Rn 17 Die Zeugnisfähigkeit ist weder an einer starren Altersgrenze noch an einem bestimmten, definierbaren Maß an intellektueller Leistungsfähigkeit festzumachen. Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr die in jedem Einzelfall zu prüfende Fähigkeit des Zeugen, Wahrnehmungen zu machen und diese, ggf auf ihm verständliche Befragung hin, wiederzugeben (Zö/Greger Vor § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelvernehmung.

Rn 2 Die geordnete und sinnvolle Vernehmung von Zeugen ist ohnehin nur in der in § 394 I Alt 1 vorgeschriebenen Form der Einzelvernehmung denkbar. Gleichwohl soll diese Anordnung bloße Ordnungsvorschrift sein (Musielak/Voit/Huber § 394 Rz 1; Zö/Greger § 394 Rz 1; BFH 26.9.05, VIII B 60/04, Rz 9), deren Verletzung die Revision nicht begründen könne (BFH ZSteu 09, R540, Rz 18)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisführer.

Rn 6 Den Vorschuss hat nach dem Wortlaut des § 379 der Beweisführer, also derjenige, der sich gem § 359 Nr 3 auf das Beweismittel (hier: den Zeugen) berufen hat, zu tragen; auf die Beweislast kommt es also grds nicht an. Nur ausnw kann der Vorschuss von der beweisbelasteten Partei eingefordert werden, nämlich wenn beide Parteien – grds vorschusspflichtig – denselben Zeugen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde gem § 380 III und Aufhebung gem § 381 I 3.

Rn 13 Gg Zwangsmaßnahmen gem § 380 ist für den Zeugen der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde eröffnet (s.o. § 380 Rn 12). Erfolgt aber im soeben (Rn 12) dargestellten Sinne die Entschuldigung oder die Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung der Entschuldigung nachträglich, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens durch Beweisbeschluss werden durch die Vorschriften des fünften bis elften Titels bestimmt. 2Mit Einverständnis der Parteien kann das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen. 3Das Einverständnis kann auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden. 4Es kann nur be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 3, 4 und Abs 3.

Rn 5 Im Protokoll sind nach Nr 3 die Namen derjenigen Personen zu vermerken, mit denen der GV im Verlauf der Vollstreckung verhandelt hat. Das sind der Gläubiger, der Schuldner, deren Bevollmächtigte, Personen, die an der Stelle des Schuldners betroffen werden, zu seiner Familie gehörig sind oder ihr dienen gem § 759, zur Herausgabe bereite Dritte nach § 809, aber auch die z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Die in § 380 eröffneten Ordnungsmittel sind kein Selbstzweck (§ 380 Rn 8), sondern dienen der Sicherstellung der (zügigen) Beweisaufnahme. Die gerechtfertigten Belange des Zeugen zu wahren ist Zweck des § 381: bei rechtzeitiger genügender Entschuldigung (S 1) und womöglich auch bei einer nicht rechtzeitigen Entschuldigung (S 2) scheidet die Verhängung von Ordnungsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Verfahrensleitung.

Rn 34 Bei der Leitung des Verfahrens kommt es zu mannigfaltigen Situationen, in denen sich die Frage der Besorgnis der Befangenheit stellen kann. Grds begründet eine im Einzelnen fehlerhafte Handlung nicht die Besorgnis der Befangenheit (allgM), insb wenn sie vom Richter unbeabsichtigt oder ihm nicht zuzurechnen ist. So kann wg § 168 I in unterbliebener oder fehlgeschlagener...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Für die Partei.

Rn 15 Die Partei kann sich gg das Unterlassen von Beschlüssen gem § 380 insoweit wehren, als es das Gericht versäumt hat, dem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten aufzuerlegen (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 6). Hierbei ist für die Statthaftigkeit der Beschwerdewert des § 567 II 1 maßgeblich, weil es um Prozesskosten geht, die – mangels Beschlusses gem § 380 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Durchführung der Parteivernehmung.

Rn 11 Die Anordnung der Parteivernehmung erfordert stets einen Beweisbeschluss (§ 450 I). Die Vernehmung erfolgt wie beim Zeugen. Ebenfalls wie beim Zeugen ist die Beeidigung der Partei in das Ermessen des Gerichts gestellt. Gesetzliche Beweisregeln bestehen nicht; die Aussage der Partei unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung. Die bei der Parteivernehmung gemach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhaltliche Prüfung.

Rn 4 In inhaltlicher Hinsicht sind solche Fragen zurückzuweisen, die sich außerhalb des gem § 377 II 2 zu definierenden Gegenstandes der Vernehmung bewegen, die sich als reine Ausforschungsfragen darstellen (§ 373 Rn 4), die den Zeugen zu einer Verletzung der ihm obliegenden Verschwiegenheitspflicht zu verleiten geeignet sind (§§ 376, 383 III), die den Zeugen nicht nach sein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verletzung der richterlichen Fürsorgepflicht.

Rn 22 Eine Zurückweisung scheidet aus, wenn es möglich ist, dass für die Verzögerung des Rechtsstreits ein Fehler des Gerichts mitursächlich ist (Köln NJW 80, 2421, 2422 [OLG Köln 23.05.1979 - 2 W 65/79]), insb wenn der Richter die Verzögerung durch seine pflichtwidrige Verfahrensleitung mit verursacht hat (vgl Rn 2; s EGMR NJW-RR 09, 141). Das Gericht muss eine Verspätung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verzichtbarer Verfahrensverstoß.

Rn 3 Erfasst sind Verfahrenshandlungen, die entweder die geforderte Form, die Voraussetzungen, die Zeit oder den Ort einer Prozesshandlung des Gerichts oder der Parteien missachten, zB §§ 253, 166 ff, 271, 274, 283, 311 ff, 355 ff. Unter § 295 fallen nicht Bestimmungen, die den Inhalt der Prozesshandlung betreffen, wie zB §§ 139, 286, 287, 308 (§ 308 Rn 11). Rn 4 Eine Heilung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Rn 6 Abs 1 S 2 lässt die Übertragung der Beweisaufnahme nur auf Mitglieder des Prozessgerichts (beauftragte Richter, § 361) oder ein anderes Gericht (ersuchte Richter, § 362) und nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung zu. Dabei ist bei überbesetzten Kollegialgerichten nur der Richter Mitglied des Prozessgerichts, der bei Übertragung der Beweisaufnahme zu dem zur Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Privatgutachten.

Rn 27 Der Privatgutachter ist nicht SV iSd §§ 402 ff (s vor §§ 402 ff Rn 8), mithin kann er auch nicht nach Abs 3 zur mündlichen Erläuterung geladen werden (Stuttg VersR 11, 1286; Karlsr VersR 11, 1284, 1285 m Anm Jahns; VersR 03, 977). In Betracht kommt eine Vernehmung als (sachverständiger) Zeuge (§ 414), uU eine Bestellung zum SV (wegen § 406 idR nur bei Einverständnis de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191 GVG – [Ausschließung und Ablehnung des Dolmetschers].

Gesetzestext 1Auf den Dolmetscher sind die Vorschriften über Ausschließung und Ablehnung der Sachverständigen entsprechend anzuwenden. 2Es entscheidet das Gericht oder der Richter, von dem der Dolmetscher zugezogen ist. Rn 1 Ein Dolmetscher kann von den Prozessbeteiligten ebenso wie ein Sachverständiger abgelehnt werden, somit aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 14 Sachgerecht ist es daher, eine Beschwerde nach § 380 III als Antrag auf Aufhebung von Maßnahmen gem § 381 I 3 auszulegen (vgl § 380 Rn 14). Ausschließlich beim Fall des § 380 III bleibt es dagegen dann, wenn der Zeuge schon vor dem Termin einen Entschuldigungsgrund vorgetragen hat und nunmehr mit der Beschwerde – nur – dies erneut geltend macht (Musielak/Voit/Huber § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht gerichtskundige Tatsachen.

Rn 4 Nicht gerichtskundig ist das private Wissen des Richters, weil es gerade nicht aus dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist (verfehlt deshalb Nürnbg NJW 20, 3603 [OLG Nürnberg 20.08.2020 - 13 U 1187/20] Rz 23 f m Anm Scholten; krit dazu auch Jäckel MDR 21, 465, 466). Dies folgt bereits aus dem Grundsatz, dass niemand in einer Person zugleich Richter und Zeuge sein da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 2 Die Grundlagen des Beweisrechts im schiedsrichterlichen Verfahren sind in § 1042 IV 2 festgelegt. Danach ist das Schiedsgericht im Wesentlichen frei, ob und wie es eine Beweisaufnahme anordnet und durchführt und welche konkreten Beweisbeschlüsse es formuliert. Das Schiedsgericht ist ferner nicht an Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebunden und es ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Privates und amtliches Wissen.

Rn 7 Privates Wissen (zB eigene Erfahrungen mit dem verklagten Unternehmen) darf der Richter schon im Hinblick auf § 41 Nr 5 nicht in seine Beweiswürdigung einfließen lassen, denn ein Richter kann nicht zugleich Zeuge sein. Dazu gehören auch Erkenntnisse aus einer privaten Besichtigung von relevanten örtlichen Gegebenheiten. Eine andere Beurteilung ist für allgemeinkundige T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2016, 2222) mit Wirkung zum 15.10.16 eingefügt. Der hier geregelte Ausschluss der förmlichen Vernehmung des Kindes ist nicht neu, sondern befand sich bisher in § 163 III aF, wenngleich nun ausdr kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr