Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Form

Rz. 2 Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] einzulegen. Die Schriftform setzt das Einreichen eines in deutscher Sprache verfassten Schriftsatzes voraus, der eigenhändig unterschrieben sein muss.[2] Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Dem Formzweck ist genügt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er die Iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels (Abs. 1 S. 1; Abs. 2)

Rz. 3 Ordnungs- und Zwangsmittel nach Abs. 1 S. 1 während des Verfahrens können sein: Ordnungsgeld gegen schuldhaft ausgebliebene Beteiligte, deren persönliches Erscheinen angeordnet war[1]; Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen nicht erschienene, nicht aussagebereite oder nicht eideswillige Zeugen und Sachverständige wegen Verweigerung des Gutachtens[2]; Ordnungsgeld gegen eine...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3.2 Geschäfte mit Verbrauchern

AGB werden unter drei Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags mit einem Verbraucher: Der Verbraucher muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Er muss in für ihn zumutbarer Weise die Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Er muss mit ihrer Geltung einverstanden sein (§ 305 BGB). Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB Bei Massengeschäften ist ein ausdrüc...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 2.1 Schlüsselrückgabe

Herausgabe i. S. v. §§ 546, 985 BGB meint Besitzübergabe. Dazu gehört die Verschaffung unmittelbaren Besitzes durch Rückgabe aller Wohnungsschlüssel.[1] Bei Räumen wird die Räumungspflicht durch Fortschaffen der eingebrachten Sachen des Mieters und Aushändigung aller Schlüssel erfüllt. Hinweis Vom Mieter selbst angefertigte Schlüssel Darunter fallen auch selbst angefertigte Sch...mehr

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Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.2 Inhaltsirrtum

Ein Irrtum über den Inhalt einer Willenserklärung, der zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigen kann, liegt vor, wenn der äußere Tatbestand der Erklärung dem Willen des Erklärenden entspricht, dieser aber über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung irrte. Als Faustformel lässt sich hier festhalten: Der Erklärende weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er dami...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zeugen

Rz. 13 [Autor/Stand] Zeugen erhalten gem. § 19 JVEG eine Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG), Aufwand (§ 6 JVEG), sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG), Zeitversäumnis (§ 20 JVEG), Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG), Verdienstausfall (§ 22 JVEG). Die Entschädigungsbeträge wurden – abgesehen von den Fahrtkosten (s. Rz. 11) – durchweg angehoben. Die Entschädigung fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entschädigungsberechtigte

Rz. 7 [Autor/Stand] § 1 JVEG beschreibt den Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Heranziehung durch Behörden oder sonstige Stellen (nun auch durch Gerichtsvollzieher). Im Einzelnen sind geregelt die Vergütung der vom Gericht, der StA/FinB oder der Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen (s. § 385 Rz. 703 ff.), Dolmetscher und Übersetzer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; d...mehr

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§ 19 AGG / IV. Entschädigung, § 15 Abs. 2 AGG

Rz. 92 § 15 Abs. 2 AGG betrifft den Ersatz des immateriellen Schadens. Der Entschädigungsanspruch baut gesetzestechnisch auf dem Schadensersatzanspruch des § 15 Abs. 1 AGG auf, weshalb als Anspruchsvoraussetzung ein Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG vorliegen muss (BAG v. 28.5.2009 – 8 AZR 536/08). Macht ein Bewerber, der aufgrund e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entschädigungspflichtiger

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Antrag auf Entschädigung ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bei der Stelle, die den Entschädigungsberechtigten herangezogen oder beauftragt hat, anzubringen. Im selbständigen Ermittlungsverfahren der FinB (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; s. § 385 Rz. 85 f.) nimmt sie die Funktion der StA ein. Bei Heranziehung von Zeugen oder Ersuchen Dritter hat sie dahe...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / b) Anfechtung wegen Androhung einer Kündigung

Rz. 422 Die Androhung eines Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einen Aufhebungsvertrag abschließe, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (vgl. BAG v. 15.12.2005 – 6 AZR 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Gemeinsame Vorschriften

Rz. 11 [Autor/Stand] Für Zeugen, Sachverständige und Dritte gemeinsam geregelt ist die Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG); Sie richtet sich nicht mehr nach den persönlichen Verhältnissen, sondern ersetzt werden die tatsächlichen Kosten (bei Fahrten mit der Bahn dürfen alle die erste Klasse nutzen). Für Zeugen und Dritte beträgt der Ersatz der Wegstreckenkosten 0,25 EUR, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Antrag auf Entschädigung

Rz. 21 [Autor/Stand] Die entschädigungsberechtigten Personen (s. Rz. 7) werden nur auf Verlangen, nicht von Amts wegen entschädigt (§ 2 Abs. 1 JVEG). Der Berechtigte muss den Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach seiner Heranziehung bzw. nach dem Ersuchen stellen[2]; andernfalls erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG). Zum Fristbeginn vgl. § 2 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Fragerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 20 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 3 AO räumt dem Vertreter der FinB ein Fragerecht an Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige ein. Die Vorschrift enthält lediglich eine Klarstellung, da sich das Fragerecht bereits aus dem in Abs. 1 Satz 1 vorgesehenen Anwesenheitsrecht ergibt[2]. Die FinB erhält hierdurch die Möglichkeit der aktiven Mitwirkung. Rz. 21 [Autor/Stand] Das ...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / B. Gerichtskosten

Rz. 5 Gerichtskosten sind die Gebühren und Auslagen des Gerichtes. Auslagen, d.h. Aufwendungen des Gerichtes sind u.a. Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder Zustellungskosten. Im Arbeitsgerichtsverfahren bestimmen sich die Gerichtsgebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes, §§ 1 Nr. 5, 3 GKG. Die Verfahrensgebühren im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren sind ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (§ 403 Abs. 2 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen im Vorverfahren auf Antrag der StA richterliche Vernehmungen durchgeführt werden, ist die FinB zur Mitwirkung nach § 403 Abs. 1 AO berechtigt, wenn auch der StA die Anwesenheit gesetzlich gestattet ist (§ 403 Abs. 2 AO). Zum historisch bedingten missverständlichen Gesetzeswortlaut dieser Regelung s. Tormöhlen [2]. Rz. 24 [Autor/Stan...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 5. Beweisführung

Rz. 390 Dabei kann der Anspruch auf rechtliches Gehör eine wichtige Rolle spielen. Das Gericht hat alle gebotenen Beweismöglichkeiten auszuschöpfen. Hat ein Gespräch allein zwischen den Parteien stattgefunden (Vier-Augen-Gespräch), kann für die für den Inhalt beweisbelastete Partei Beweis antreten, indem sie ihre eigene Anhörung oder Vernehmung beantragt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 1.4.1 Ausschluss kraft Gesetz

Ein Vorsitzender oder ehrenamtlicher Richter ist kraft Gesetzes ausgeschlossen (§ 41 ZPO) in Sachen, in denen er selbst Partei oder Streitgehilfe ist oder bei denen er zu einer Partei im Verhältnis der Mitberechtigung, des Mitverpflichteten oder Regressverpflichteten steht, in Sachen seines Ehegatten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, in Sachen seines Lebenspartners, auch w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 25 [Autor/Stand] Wird dem Entschädigungsverlangen von der FinB dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist die Entscheidung der Behörde – im Gegensatz zum Verfahren über eine Entschädigung nach § 107 AO [2] – nicht im Wege des Einspruchs nach § 348 AO anfechtbar. Der Zeuge bzw. Sachverständige oder Dritte muss gem. § 4 JVEG einen Antrag auf gerichtliche Festse...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Verfahrensgrundsätze

Rz. 1582 Das Verfahren vor der Einigungsstelle findet gesetzliche Regelung nur im Hinblick auf einige wenige zwingende Verfahrensvorschriften. Sonstige Bestimmungen können im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt oder von der Einigungsstelle selbst nach billigem Ermessen getroffen werden. Rz. 1583 Gesetzlich vorgeschrieben ist die Beschlussfassung nach mü...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / u) Beweisführung

Rz. 1270 In den beiden Anti-Mobbing-Urteilen der 5. Kammer des LAG Thüringen (v. 10.4.2001, NZA-RR 2001, 358 u. v. 15.2.2001, NZA-RR 2001, 580) sind in der Konsequenz der von Verfassungs wegen gebotenen staatlichen Schutzpflicht zugunsten der Mobbingopfer erhebliche Beweiserleichterungen angenommen worden. Nach dieser Rspr. können bei schlüssiger Darlegung eines Mobbingsachv...mehr

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Zoll kompakt: Export / 4.1 Zollfaktura für mit dem Commonwealth verbundene Staaten

Manche Staaten, insbesondere solche, die wie Kanada, Neuseeland usw. mit dem Commonwealth verbunden sind, verlangen Zollfakturen. Das sind Rechnungen, die neben der normalen Handelsrechnung auf vorgegebenen Formularen zu erstellen sind. Die Formulare müssen vom Exporteur oder von einem Beauftragten und einem Zeugen unterschrieben werden. Sie sind im Handel erhältlich.mehr

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§ 29 Kündigung / 2. Zugang unter Abwesenden

Rz. 42 Die Kündigung unter Abwesenden ist dann zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Kündigungsempfängers gelangt ist, dass bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (BAG v. 11.11.1992 – 2 AZR 328/92, NJW 1993, 1093 = NZA 1993, 259; BGH v. 7.6.1995, NJW 1995, 2217). Rz. 43 Der Zugang einer schriftlichen Willenserklärung hängt somit v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Beweislast für eine abweichende tatsächliche Durchführung

Rz. 785 Die Beweislast für eine vom Vertragswortlaut abweichende tatsächliche Durchführung hat diejenige Partei, die sich darauf beruft. Trägt der Arbeitgeber vor, bei dem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft i.S.v. § 117 BGB gehandelt, in Wirklichkeit läge ein Freies-Mitarbeiter-Verhältnis vor, das auch in tatsächlicher Hinsicht so durchgeführt worden sei, so t...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Eine dem § 405 AO ähnliche Verweisung auf das JVEG enthält § 107 AO für die Entschädigung auskunftspflichtiger Dritter und Sachverständiger, die die FinB im Besteuerungsverfahren herangezogen hat. Die Berechtigung der FinB zur Einholung solcher Auskünfte und zur Beiziehung von Sachverständigen ergibt sich aus §§ 92, 93, 96 AO [2]. Durch § 107 AO wird in di...mehr

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AGS 08/2023, Die anwaltlich... / a) Begriff der strafprozessähnlichen Verfahren

Das RVG definiert den Begriff des "strafprozessähnlichen Verfahrens" nicht. § 37 Abs. 1 RVG enthält aber eine Aufzählung der strafprozessähnlichen Verfahren. Dabei handelt es sich um Verfahren, für welche allgemein oder für einzelne Abschnitte, wie z.B. nach § 28 Abs. 1 BVerfGG für die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen, die Vorschriften der StPO anzuwenden sind.[7] ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Dritte

a) Gesetzliche Regelung Rz. 14 [Autor/Stand] § 23 JVEG Entschädigung Dritter (1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere Entschädigungen bestimmt sind, bemisst ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Feststellung der Alkoholisierung

Rz. 115 Da der Arbeitgeber im Streitfall, z.B. bei der Kürzung des Entgeltes infolge der Alkoholisierung, die Trunkenheit des Arbeitnehmers darlegen und beweisen muss (BAG v. 1.6.1983, BB 1983, 1097), kommt der Feststellung der Alkoholisierung eine besondere Bedeutung zu. Eine objektive Feststellung der Alkoholisierung (z.B. durch Atemmessgeräte oder Blutprobe durch einen We...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff. Rz. 15 [Autor/Stand] Die Beteiligungsrech...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung

Rz. 27 [Autor/Stand] Entschädigungen von Zeugen und Dritten nach § 23 JVEG haben Schadensersatzcharakter und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3. Abs. 9 UStAE)[2]. Dritte dürfen daher auch nicht die Umsatzsteuer in Rechnung stellen[3]. Dagegen sind die Vergütungen von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3 Abs. 1...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XI. Beweis- und Sachvortragsverwertungsverbote

Rz. 119 Weder die Zivilprozessordnung noch das Arbeitsgerichtsgesetz enthalten Bestimmungen, die die Verwertbarkeit von Erkenntnissen oder Beweismitteln einschränken, die eine Arbeitsvertragspartei rechtswidrig erlangt hat. Vielmehr gebieten der Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Abs. 1 GG und der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) grundsätzlich die B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Entschädigung der vorbezeichneten berechtigten Personen erfolgt für die im JVEG aufgeführten Aufwendungen und Leistungen in der jeweils angegebenen Höhe. Die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen richtet sich dabei teils nach unterschiedlichen Grundsätzen, teils nach gemeinsamen Vorschriften.mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 4. Verdachtskündigung

Rz. 273 Der Verdacht einer Pflichtverletzung stellt gegenüber dem verhaltensbezogenen Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Pflichtverletzung tatsächlich begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar (BAG v. 31.1.2019 – 2 AZR 426/18, Rn 20; BAG v. 18.6.2015 – 2 AZR 256/14, Rn 20). Der Verdacht kann eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers bedi...mehr

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§ 19 AGG / VII. Maßregelungsverbot, § 16 AGG

Rz. 101 § 16 Abs. 1 AGG stellt für den Arbeitgeber ein Verbot auf, Beschäftigte zu benachteiligen, die die Rechte aus dem AGG in Anspruch nehmen oder sich verstoßenden Anweisungen widersetzen. Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem allgemeinen Maßregelungsverbot des § 612a BGB. Der benachteiligte Beschäftigte ist damit vor jeder Entscheidung des Arbeitgebers, die auf ...mehr

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AGS 08/2023, § 15 RVG; Teil... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" beigeordnet und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren nicht in Betracht kommt. Erfolgt die Bestellung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger nach § 140 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Kosten

Rz. 794 Das Verfahren vor der Schiedsstelle ist nach § 36 ArbnErfG kostenfrei, was gleichermaßen für die Gebühren wie für die Auslagen derselben gilt. Mangels gesetzlicher Regelung haben die Verfahrensbeteiligten allerdings keinen gegenseitigen Anspruch auf Kostenerstattung, sodass jeder Beteiligte seine eigenen Auslagen (z.B. für Zeugen, Sachverständige, Verfahrensbevollmäc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

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zfs 08/2023, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

Die Bekl. ist zum Ausgleich der geltend gemachten Kosten verpflichtet. 1. Aus dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Teilkasko-Versicherungsvertrag ergibt sich, dass u.a. Bruchschäden an der Verglasung versichert sind (A.2.2.1.5 AKB 2015). 2. Entgegen der Ansicht des Erstgerichts scheitert das Klagebegehren nicht daran, dass der Kl. einen Glasbruchschaden i.S.d. Nr. A.2.2.1...mehr

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§ 29 Kündigung / (1) Keine Rechtspflicht zur Vorlage von Abmahnungen/Unterlagen

Rz. 110 Hinweis Es kann in der betrieblichen Praxis empfehlenswert sein, im Anhörungsschreiben die in der Vergangenheit erfolgten einschlägigen Abmahnungen dem Anhörungsschreiben als Anlage beizufügen. Das Gleiche gilt im Prinzip auch für andere Unterlagen, wenn sie geeignet erscheinen, den Betriebsrat von der Richtigkeit der Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu überze...mehr

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ZErb 08/2023, Bindungswirku... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob das Nachlassgericht im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens an die durch rechtskräftiges Versäumnisurteil ausgesprochene Erbunwürdigkeitserklärung der Beteiligten zu 2 gebunden ist. Die Beteiligte zu 1 ist das einzige Kind des am 9.11.2018 verstorbenen Erblassers, die Beteiligte zu 2 seine Ehefrau. Das Nachlassgericht eröffnete ein von der...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / III. Rechtsfolgen von Verstößen gegen den Beschäftigtendatenschutz

Rz. 14 Häufig wird sich als praktisches Problem die unzureichende Überprüfbarkeit der Einhaltung des Beschäftigtendatenschutzes stellen. Wie soll bspw. ein Bewerber kontrollieren, ob der potenzielle Arbeitgeber Hintergrundrecherchen im Internet, insb. in sozialen Netzwerken vorgenommen oder Einsicht in den Dienstrechner genommen hat? Zwar besteht regelmäßig ein Mitbestimmung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Begriff der Kosten und Auslagen

Rz. 4 [Autor/Stand] § 464a StPO Kosten des Verfahrens; notwendige Auslagen (1) Kosten des Verfahrens sind die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Kosten gehören auch die durch die Vorbereitung der öffentlichen Klage entstandenen sowie die Kosten der Vollstreckung einer Rechtsfolge der Tat. Zu den Kosten eines Antrags auf Wiederaufnahme des durch ein rechtskräftiges ...mehr

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§ 29 Kündigung / III. Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsvereinbarung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 189 § 102 Abs. 6 BetrVG sieht vor, dass Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbaren können, dass Kündigungen nicht nur der vorherigen Anhörung, sondern zusätzlich der Zustimmung des Betriebsrates bedürfen und dass bei Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Verweigerung der Zustimmung die Einigungsstelle entscheidet. Rz. 190 Für die Wirksamkeit einer solchen Verei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht im Wesentlichen auf den durch die in den Jahren 1967 und 1968 in Kraft getretenen AO-Strafänderungsgesetze geschaffenen § 438 RAO zurück. § 403 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO hat seinen Ursprung im AOStrafÄndG vom 12.8.1967 [2]. Der Gesetzgeber[3] verfolgte mit der neuen Vorschrift den doppelten Zweck "die steuerliche Sach- und Rechtskunde...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsschutz bei Verstößen

Rz. 38 [Autor/Stand] Bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte der FinB aus § 403 AO durch die StA stehen der FinB keine förmlichen Rechtsbehelfe zu. Sie kann allenfalls Gegenvorstellungen (z.B. mit dem Antrag auf Terminverlegung) und Dienstaufsichtsbeschwerde[2] erheben (s. grundlegend § 385 Rz. 863, 864)[3]. Ein eigenes Vetorecht der FinB gegen Entscheidungen der StA kennt...mehr