Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sachlich.

Rn 10 Wie schon § 375, stellt auch § 377 III eine Abkehr von der unmittelbaren Beweisaufnahme dar. Wenngleich die früher im Gesetz enthaltene Beschränkung des schriftlichen Verfahrens auf die Mitteilung von Tatsachen, die in Aufzeichnungen enthalten sind, entfallen ist, zeigt dieses Bsp doch, dass nur ein relativer enger Kreis von Fragen für § 377 III in Betracht kommt, näml... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Beweiswürdigung.

Rn 9 Bei Fehlern bei der Beeidigung (zB: dem Zeugen wird der Sachverständigeneid abgenommen; der Zeuge wird trotz Beweisverbotes vereidigt) ist die Aussage als uneidliche zu bewerten (Musielak/Voit/Huber § 391 Rz 4). Eine Begründung im Urt für die Nichtbeeidigung ist nur dann erforderlich, wenn ein Beeidigungsantrag einer Partei gestellt worden war (Wieczorek/Schütze-Ahrens ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Einzelheiten zum Zeugenbeweis.

Rn 33 Im Rahmen des Zumutbaren (Rn 24) hat das Gericht auch verspätet vorgetragene, einfache und deutlich abgegrenzte Streitpunkte zu klären, wenn sich dies zB durch die Vernehmung telefonisch greifbarer Zeugen iRd mündlichen Verhandlung ohne unzumutbaren zeitlichen Aufwand bewerkstelligen lässt (BVerfG NJW 90, 2373 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]: ggf Vernehmung 6 statt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Fehlende Verfügbarkeit des Beweismittels.

Rn 49 Davon kann nur die Rede sein, wenn das Beweismittel nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit nicht verfügbar ist. An diese Annahme sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 168, 79, 85 Rz 25 = NJW 06, 3416, 3418; NJW-RR 15, 1151, 1152 Rz 12). Dies gilt vor allem für die angebliche Unerreichbarkeit eines Zeugen. Die Vernehmung eines Zeugen kann nicht desh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Distanz gegenüber den Beweismitteln.

Rn 12 Das Gericht hat die erhobenen Beweise stets krit und sorgfältig zu würdigen, selbst wenn ihm im Einzelfall die Sachkunde zur Beurteilung einer entscheidungserheblichen Frage fehlt. So darf das Gericht die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens nicht ungeprüft übernehmen, sondern muss feststellen, ob der Sachverständige von der zutreffenden Tatsachengrundlage ausge... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage.

Rn 5 Des Weiteren soll die Beeidigung angeordnet werden, um eine wahrheitsgemäße Aussage herbeizuführen. Da der Eid gem § 392 nach der Aussage zu leisten ist, bedeutet dies, dass das Gericht durch die Anordnung des Eides den Zeugen zu einer Abkehr von einer bereits geleisteten unwahren Aussage bewegen soll. Ob dies erreicht werden kann, muss in der Gerichtspraxis als zweifel... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Partei.

Rn 23 Hiervon zu unterscheiden ist das Verhalten der Partei: scheitert die Vernehmung daran, dass die Partei den Zeugen nicht gem § 385 II von seiner Schweigepflicht entbindet, so ist dies nach den Regeln der Beweisvereitelung zu Lasten dieser Partei zu würdigen, weil ihr die Aussage vermutlich (sofern sie diese Vermutung nicht entkräftet) zum Nachteil gereicht hätte (Musiel... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Belehrung.

Rn 9 Eine Belehrung über das aus § 384 erwachsende Recht schreibt das Gesetz nicht vor, wenngleich sie, sofern die entspr Umstände zu Tage treten, aus Gründen der Fairness ggü dem Zeugen geboten sein kann (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 1). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm stellt klar, dass es die Aufgabe des Gerichts (genauer: dessen Geschäftsstelle auf Weisung des Richters) ist, Zeugen zum Termin herbeizuschaffen. Eine § 220 StPO entspr Norm kennt das Zivilprozessrecht dagegen nicht (Zö/Greger § 377 Rz 1). Durch Gesetz vom 15.7.24 wurden in Abs 2 die Nr 4 und 5 mit Wirkung ab 19.7.24 angefügt. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Abgrenzung.

Rn 2 Der sachverständige Zeuge wird als Zeuge über die Wahrnehmung vergangener Tatsachen oder Zustände vernommen. Die Wahrnehmung und Bildung des Tatsachenurteils (vgl St/J/Berger vor § 373 Rz 11) war ihm jedoch nur möglich, weil er über eine besondere Sachkunde verfügt. Weitere Wertungen und Schlussfolgerungen darf er als Zeuge nicht ziehen (VfGH Berlin VersR 09, 564, 566 m... mehr

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zfs 08/2025, Beweiserleicht... / 1 Sachverhalt

Die Kl. betreibt einen Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Die Zeugen C., Mutter und Sohn, die an der Geschäftsadresse der Kl. wohnhaft sind, und der Vorstand der Kl. sind dessen Mitglieder zu je 1/3. Im Jahr 2018 war der Zeuge C. für kurze Zeit Vorstand des Kl. gewesen. Der Vorstand des Kl., Herr G., stellte am 12.7.2022 wegen der behaupteten Entwendung des vorbeschriebenen ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Umfang der Kosten.

Rn 8 Der Umfang der Kosten, die nach § 95 ausgetrennt werden können, beschränkt sich auf diejenigen, die durch eine Terminsversäumung bzw Fristverlängerung entstanden sind. Es muss sich also um Mehrkosten handeln, die ansonsten nicht entstanden wären. Im Falle eines Termins kann es sich also nur um die Kosten eines weiteren Termins handeln, niemals um die Kosten des vorangeg... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Frist.

Rn 6 Eine Frist ist nicht vorgeschrieben (LSG Stuttgart 7.2.07 – L 13 R 293/07 B, Rz 4); bei unzumutbar kurzer Frist – deren Bemessung Sache des Einzelfalles unter Berücksichtigung der persönlichen und beruflichen Umstände des Zeugen ist – wird im Falle des Ausbleibens des Zeugen aber von seiner genügenden Entschuldigung iSd § 381 auszugehen sein (Zö/Greger § 377 Rz 4; LSG S... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Pflicht zur Eidesleistung.

Rn 8 Zur Eidesleistung, zumindest zur eidesgleichen Bekräftigung nach § 484, ist der Zeuge – vorbehaltlich obiger Ausn – verpflichtet. Verweigert er den Eid, ist gg ihn gem § 390 zu verfahren, indessen entgegen dessen missverständlichem Wortlaut (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 1) ohne Durchführung des in § 387 vorgesehenen Zwischenverfahrens (Zö/Greger § 391 Rz 1). Vielmehr ha... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. § 383 I Nr 1.

Rn 10 Ein wirksames Verlöbnis (§ 1297 BGB) setzt zum einen voraus, dass der Zeuge nicht anderweit verheiratet ist (BVerfG FamRZ 99, 1053), und dass ein ernsthaftes Eheversprechen (noch) besteht, was jedenfalls nach mehr als fünfjähriger Verlöbnisdauer zu verneinen ist (AG Göttingen ZInsO 10, 1708, Rz 6; abwegig daher Stuttg 9.2.11 – 3 W 73/10, Rz 16: Verlöbnis seit 27 Jahren). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 61. Zeugenauslagen.

Rn 68 Soweit ein Beteiligter Auslagen eines Zeugen erbringt, sind diese Kosten erstattungsfähig. Dies gilt immer dann, wenn der Zeuge gehört worden ist, weil sich dann die Notwendigkeit bereits aus der Vernehmung ergibt. Aber auch Kosten für Zeugen, die lediglich gestellt, aber nicht gehört worden sind, können erstattungsfähig sein, wenn die Gestellung des Zeugen aus Sicht d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschluss.

Rn 7 Die Beeidigung wird durch entspr Beschl des Prozessgerichts (als Nacheid gem § 392 oder bei Beauftragung eines beauftragten oder ersuchten Richters gem §§ 361, 362 bereits im Beweisbeschluss) angeordnet. Eine zu Unrecht unterlassene Beeidigung kann durch rügelose Verhandlung der Partei gem § 295 I geheilt werden (Zö/Greger § 391 Rz 5; BFH 22.11.13 – X B 35/13, Rz 14), w... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ausbleiben.

Rn 5 Dem Ausbleiben, also dem schlichten Nichterscheinen des Zeugen gleichgestellt ist das unerlaubte Entfernen vor der Entlassung durch das Gericht; auch ein Zeuge, der in einem Zustand erscheint, in dem er sinnvoller Weise nicht vernommen werden kann (Alkohol; Drogen), bleibt iSd § 380 aus (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 2). Der Zeuge hat zu dem in der Ladung angegebenen Zei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 8 Der Wortlaut des § 380 eröffnet keinen Ermessensspielraum; vielmehr sind die Maßnahmen zwingend zu verhängen, falls ihre Voraussetzungen vorliegen (Zö/Greger § 380 Rz 1). Gleichwohl ist festzustellen, dass in der Gerichtspraxis Maßnahmen gem § 380 häufig nur auf Antrag einer Partei verhängt werden. Überdies kommen Ausn in Betracht. Zweck des § 380 ist nicht, jedenfalls ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Substantiierung.

Rn 4 Der Beweisführer hat die ›Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll‹, zu bezeichnen. Insoweit korrespondiert § 373 eng mit § 138. Die Partei muss entscheidungserhebliches Vorbringen, also bestimmte, substantiierte Tatsachenbehauptungen so genau vortragen, dass eine Beweiserhebung möglich ist, ohne dass ein Ausforschungsbeweis (also eine Beweiserh... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erklärung über Tatsachen.

Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat der Zeuge daher zB, woraus ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorlagepflicht.

Rn 3 § 378 begründet keine allgemeine durchsetzbare Pflicht des Zeugen, vorhandene Unterlagen vorzulegen (Zö/Greger § 378 Rz 2). Vielmehr muss der Zeuge – unter der Voraussetzung der Zumutbarkeit – nur solche Unterlagen einsehen und vorlegen, die ihm die Aussage erleichtern. Dies begründet keine Verpflichtung des Gerichts (etwa ggü der beweisführenden Partei), dem Zeugen bei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ermahnungen und Hinweise.

Rn 1 Gemäß § 395 I ist der Zeuge zunächst zur Wahrheit zu ermahnen und auf die eventuelle Eidesleistung hinzuweisen. § 394 I gilt hier nicht, so dass mehrere gleichzeitig erschienene Zeugen gleichzeitig belehrt werden können. Bei § 395 I handelt es sich um eine reine Ordnungsvorschrift (Brandbg 17.3.04 – 4 U 49/02, Rz 91; LAG Köln LAGE § 615 BGB 2002 Nr 3; Zö/Greger § 395 Rz... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Gegenüberstellung.

Rn 4 Ob eine Gegenüberstellung iSv § 394 II durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Gerichts (BAG NJW 68, 566); die Parteien haben auf dieses Verfahren keinen Anspruch (Musielak/Voit/Huber § 394 Rz 2). Die Gegenüberstellung kann – soll ein weiterer Termin vermieden werden – praktisch nur in der Form durchgeführt werden, dass der frühere Zeuge zwar vernommen, aber noch nicht... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Recht zum Ausbleiben.

Rn 6 Die Erklärung des Zeugen, er werde von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, ggf iVm der Glaubhaftmachung der das Recht begründenden Umstände (s.o. Rn 3), berechtigt den Zeugen, im Termin fernzubleiben, § 386 III. Dies gilt nicht, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nicht das gesamte Beweisthema abdeckt (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3) und der Zeuge dies erke... mehr

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zfs 08/2025, Zur Auslegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 28.11.2022 – 6 O 12/22 hat keinen Erfolg. Dem Kläger steht kein Anspruch auf Feststellung von weiteren Ansprüchen auf Ersatz des Erwerbsschadens aus §§ 7, 17 StVG, 823, 843 Abs. 1 BGB, 115 VVG bzw. § 3 PflichtVG a.F. gegen die Beklagten zu. Denn die von ihm im Wege der Feststellungsklage geltend gemachten Ansprüc... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mündliche Verhandlung.

Rn 6 Ein Versäumnisurteil kommt nicht in Betracht, wie aus § 388 folgt. In der Regel wird mündlich zu verhandeln sein (idealiter gleich in der Sitzung, in der der Zeuge das Zeugnisverweigerungsrecht behauptet). Wenn vertagt werden muss, so ist zur mündlichen Verhandlung über den Zwischenstreit der Zeuge als Partei des Zwischenstreits zu laden (Jena MDR 18, 1078 [BGH 08.03.20... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften über den Zeugen-, nicht die über den Sachverständigenbeweis. Der sachverständige Zeuge ist idR nicht austauschbar, insb keine Ablehnung nach § 406. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Parteien des Zwischenstreits gem § 387 sind nicht die beiden Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern einerseits die Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat (nur im Fall des § 399 Hs 2 der Gegner des Beweisführers), und andererseits der Zeuge, der die Aussage verweigert (Köln MDR 18, 1085 Rz 12); der minderjährige Zeuge ist selbst Partei des Zwischenstreits, ohne d... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ordnungsgemäße Ladung.

Rn 4 Voraussetzung der Zwangsmittel gem § 380 ist des Weiteren, dass der Zeuge zum Termin ordnungsgemäß geladen wurde; dies beurteilt sich nach § 377 (s § 377 Rn 2–6). Die Verhängung von Zwangsmaßnahmen scheidet daher zB schon dann aus, wenn der Zeuge ohne Angabe des Vernehmungsgegenstandes (§ 377 II Nr 2) geladen wurde (Saarbr OLGR Saarbr 05, 960), oder wenn das Gericht den... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO S

Saalöffentlichkeit § 169 GVG 2 Sachaufklärung Zwangsvollstreckung § 802a ZPO 1 Sachdienlichkeit § 525 ZPO 13 Sache körperliche § 808 ZPO 2; § 846 ZPO 3 vertretbar § 884 ZPO 1 Sachleitung § 140 ZPO 2 Sachliche Zuständigkeit § 110 FamFG 7 Sachurteilsvoraussetzung Einl. ZPO Rdn. 10; § 50 ZPO 11, 33; § 51 ZPO 1; § 56 ZPO 1 Beweislast § 56 ZPO 5 Heilung § 56 ZPO 8 Prozessfähigkeit § 56 ZPO 4... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Ungeeignetheit des Beweismittels.

Rn 50 Bei der Qualifizierung eines Beweismittels als ungeeignet ist besondere Vorsicht geboten, weil die Gefahr einer vorweggenommenen Beweiswürdigung hier besonders groß ist (vgl BVerfG NJW-RR 01, 1006, 1007; BGH NJW 22, 2935 = MDR 22, 1299 = Bespr Laumen MDR 22, 1529 f [BGH 16.08.2022 - VI ZR 1151/20]). Weder die Unwahrscheinlichkeit einer Tatsache noch die Wahrnehmung dur... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu § 381 I.

Rn 14 Trägt der Zeuge iSd § 381 I zur Entschuldigung oder zur Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung Umstände nachträglich vor, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselben – gewünschten – Ergebnis führt wie eine erfolgreiche Beschwerde nach § 380 III. Daher ist eine Beschwerde nach § 380 III zunächst als Antrag auf A... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. § 381 I 2.

Rn 12 Falls es im vorgenannten Sinne (s.o. Rn 3) an der Rechtzeitigkeit der Entschuldigung fehlt, kann der Zeuge die Verhängung von Maßnahmen gem § 380 verhindern, indem er darlegt und glaubhaft macht (§ 294), dass ihn an der Verspätung der Entschuldigung kein Verschulden trifft (zB: Zeuge steckt in einem so nicht vorhersehbaren Stau und hat keine Gelegenheit, das Gericht hi... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nr 2.

1. Unehre. Rn 5 ›Unehre‹ ist bei einer spürbaren Herabsetzung des Ansehens zu befürchten, und zwar nicht innerhalb einer eng zu definierenden Bevölkerungsgruppe, etwa innerhalb des Bekanntenkreises des Zeugen, sondern anhand eines generalisierenden Maßstabes (Zö/Greger § 384 Rz 5) innerhalb der gesamten Rechtsgemeinschaft (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 4). Verweigern darf man ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nr 1.

1. Unmittelbarer Vermögensnachteil. Rn 2 Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht insoweit nur, als von einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Nachteil für das Vermögen des Zeugen (oder eines Angehörigen) unmittelbar droht, etwa wenn hierdurch Tatsachen offenbart würden, die einen zivilrechtlichen Anspruch gg den Zeugen begründen oder dessen Durchsetzung erleichtern können (BAG DB 1... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweiswürdigung und Beweisvereitelung.

I. Zeuge. Rn 22 Macht der Zeuge von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch, so dürfen daraus keine für eine Partei nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass der Zeuge für seine Entscheidung niemandem eine Begründung schuldet. Fraglich ist freilich die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der sein Verhalten diesbzgl ändert, also etwa erst im Laufe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beeidigung.

I. Ausnahmen. Rn 2 Die Beeidigung hat zu unterbleiben in den in § 393 geregelten Fällen. Desweiteren ist die Beeidigung unstatthaft, wenn beide Parteien hierauf verzichten (§ 391 aE). Diese Ausn gilt freilich nicht in denjenigen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz herrscht, in denen es also auf das prozessuale Verhalten der Parteien grds nicht ankommt (Musielak/Voi... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Tatbestandsvoraussetzungen iE.

I. Nr 1. 1. Unmittelbarer Vermögensnachteil. Rn 2 Ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht insoweit nur, als von einer wahrheitsgemäßen Aussage ein Nachteil für das Vermögen des Zeugen (oder eines Angehörigen) unmittelbar droht, etwa wenn hierdurch Tatsachen offenbart würden, die einen zivilrechtlichen Anspruch gg den Zeugen begründen oder dessen Durchsetzung erleichtern können (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

I. Zuständigkeit. Rn 6 Zuständig für die Entscheidung, ob der Zeuge zu beeidigen ist, ist allein das Prozessgericht. Der ersuchte und beauftragte Richter (§§ 361, 362) kann vom Prozessgericht insoweit allenfalls angewiesen werden (Zö/Greger § 391 Rz 6); aus alleiniger Zuständigkeit kann er über die Beeidigung nicht entscheiden, weil ihm die Beurteilungsgrundlagen hinsichtlich... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Würdigung der Glaubwürdigkeit.

Rn 4 Weitere Voraussetzung des § 375 I ist, dass das Prozessgericht prognostisch das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß zu würdigen vermag (Bremen OLGR Bremen 09, 352, Rz 13). Wenn es also auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen ankommt, wird ein Verfahren gem § 375 regelmäßig ausscheiden, zB dann, wenn einander widerspr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 4 Durch Vorhalten, zB des Sachvortrags der Parteien und/oder der Aussagen anderer Zeugen und/oder der bei den Akten befindlichen Urkunden, sowie va durch Nachfragen bzgl solcher entscheidungserheblicher Punkte, zu denen – aus welchen Gründen auch immer – der Zeuge keine Angaben gemacht hat, hat das Gericht gem 396 II, III sodann die weitere Aufklärung voranzutreiben. Hier... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Schriftliche Aussagen und Aufzeichnungen.

Rn 3 Die Aussage hat mündlich, nicht etwa schriftlich durch Übergabe eines Schriftstücks durch den Zeugen in der Sitzung zu erfolgen. Gleichwohl ist es dem Zeugen gestattet (vgl § 378), Schriftstücke zur Vernehmung mitzubringen. Hieraus wird zu folgern sein, dass es einerseits dem Zeugen nicht erlaubt werden kann, eine vorbereitete Aussage ohne weitere Erläuterung zu verlese... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zwangsmaßnahmen.

Rn 4 Zwangsmaßnahmen gg den Zeugen gem § 390 sind nur bei Einhaltung der in § 378 II genannten Voraussetzungen möglich. Das Gericht hat hierzu eine ›bestimmte‹ Anordnung zu treffen. Hierfür reicht der allgemeine Hinweis auf § 378 I nicht aus (Zö/Greger § 378 Rz 3). Vielmehr wird das Gericht die vorzulegende Urkunde so genau zu bezeichnen haben, dass für den Zeugen der Inhalt... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nachholung der Zahlung.

Rn 10 Bei nachgeholter Zahlung wird der Zeuge nur dann geladen, wenn hierdurch – nach der freien Überzeugung des Gerichts – keine Verfahrensverzögerung eintritt. Dies ist entspr den Voraussetzungen des § 296 II zu prüfen (BGH NJW 17, 2288 [BGH 31.05.2017 - VIII ZR 69/16] Rz 16) und entzieht sich einer generalisierenden Betrachtung; letztlich wird es auf die Frage der Postlau... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Soweit es die Aussage über seine Wahrnehmungen erleichtert, hat der Zeuge Aufzeichnungen und andere Unterlagen einzusehen und zu dem Termin mitzubringen, wenn ihm dies gestattet und zumutbar ist. 2Die §§ 142 und 429 bleiben unberührt. (2) Kommt der Zeuge auf eine bestimmte Anordnung des Gerichts der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so kann das Gericht die in § 39... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Objektive Voraussetzungen.

Rn 17 Zur Erfolgsaussicht des Antrags und zum Mutwillen kann das Gericht ebenfalls Glaubhaftmachung verlangen. Diese ist erst auf Verlangen des Gerichts erforderlich (Brandbg FamRZ 02, 1415). Das PKH-Gesuch darf nicht ohne Anhörung des Gegners mangels Glaubhaftmachung zurückgewiesen werden. (Dürbeck/Gottschalk Rz 179 ff). Das PKH-Verfahren ist zügig durchzuführen. Das Verfah... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Jeder Zeuge ist einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen. (2) Zeugen, deren Aussagen sich widersprechen, können einander gegenübergestellt werden. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Inhalt.

Rn 3 Das Beweisthema (Nr 1) betrifft die zu beweisenden Tatsachen. Sie sind möglichst konkret zu bezeichnen. Eine allgemeine Umschreibung, zB ›Hergang des Verkehrsunfalls am …‹ genügt nicht, da sie die im Einzelnen zu beweisenden Tatsachen nicht erkennen lässt. Ebenso wenig genügen Rechtsbegriffe, deren tatsächliche Voraussetzungen nicht selbstverständlich sind, oder rechtli... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht.

Rn 3 Das Ermessen kann sich aber zur Pflicht verdichten. Dies gilt va dann, wenn einer früheren Aussage mangels Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht gefolgt werden soll (BGH NJW 82, 2874, 2875 [BGH 27.05.1982 - III ZR 201/80]; 90, 3088, 3089 f [für den Fall der Vernehmung im Wege der Rechtshilfe im Ausland]). Den hierzu erforderlichen persönlichen Eindruck vom Zeugen wird sich d... mehr