Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gesetzliche Ausnahmeregelungen.

Rn 6 Abs 1 S 2 lässt die Übertragung der Beweisaufnahme nur auf Mitglieder des Prozessgerichts (beauftragte Richter, § 361) oder ein anderes Gericht (ersuchte Richter, § 362) und nur bei ausdrücklicher gesetzlicher Gestattung zu. Dabei ist bei überbesetzten Kollegialgerichten nur der Richter Mitglied des Prozessgerichts, der bei Übertragung der Beweisaufnahme zu dem zur Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Bisheriger Sach- und Streitstand.

Rn 29 Das Gericht entscheidet über die Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen. Grundlage der Entscheidung ist der Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der Erledigungserklärungen, wobei das erledigende Ereignis selbst unberücksichtigt bleibt. Zu berücksichtigen ist sämtliches bis zum Zeitpunkt der letzten Erledigungserklärung eingegangene Parteivorbringen einschließlich des im Erl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Präsente Beweismittel.

Rn 4 Eine erhebliche Einschränkung besteht ggü dem normalen Beweisverfahren darin, dass eine Beweisaufnahme nur sofort erfolgen kann, dh sämtliche Beweismittel präsent sein müssen ( § 294 II). Damit ist verbunden, dass eine Beweiserhebung vAw nicht stattfindet, die Parteien also alle Beweismittel selbst beibringen müssen (BGHZ 156, 139, 141 = NJW 03, 3558). Die betreffende Pa...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 15 Im Prinzip kann jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ein Testament errichten (§ 2229 Abs. 1 BGB). Hierfür muss sie selbstbestimmt handeln und eigenverantwortliche Entscheidungen treffen können und die Vorstellung haben, ein Testament mit einem bestimmten Inhalt errichten zu wollen.[31] Errichtet ein Minderjähriger vor Vollendung des 16. Lebens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. 2Die Stellungnahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 3Das Gericht kann die Parteien zur mündlichen Erörterung laden, wenn eine Einigung zu e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Paralleler Zeugenbeweis.

Rn 4 Das Zivilgericht ist an die Tatsachenfeststellung des Strafgerichts nicht gebunden (KGR 06, 329; Saarbr OLGR 03, 80). Auch nach der Aussetzung muss sich das Zivilgericht am Maßstab der §§ 286, 287 seine eigene Überzeugung bilden. Eine Aussetzung erscheint daher im Regelfall nicht sachgerecht, wenn die im Zivil- und Strafverfahren relevanten Beweisfragen durch Zeugenbewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Nr 7b, Auffinden einer Urkunde.

Rn 14 Bei dem Auffinden oder Benutzbarwerden einer bislang nicht greifbaren Urkunde, die eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde, handelt es sich um den praktisch bedeutsamsten Restitutionsgrund. Der Urkundenbegriff meint sowohl öffentliche als auch private Urkunden iSv §§ 415 ff, denen die dort jeweils beschriebene formelle Beweiskraft zukommt. Es g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Haftgründe

Rz. 501 [Autor/Stand] Der Haftgrund der Flucht und Fluchtgefahr liegt vor, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) oder wenn bei Würdigung aller Umstände die Gefahr besteht, dass er sich dem Strafverfahren entziehen werde (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO).[2] Eine zu erwartende hohe Strafe spricht noch nicht unbedingt für eine Fluchtgefa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Presse und Rundfunk.

Rn 18 § 383 I Nr 5 ist in § 385 II nicht genannt. Bei Presse- und Rundfunkmitarbeitern ist also das Schweigerecht unverzichtbar. Dies bringt den überaus hohen Stellenwert der freien Berichterstattung in der Demokratie zum Ausdruck und schützt gleichzeitig die Vertraulichkeit der Information ggü den Organen der Medien.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Privates und amtliches Wissen.

Rn 7 Privates Wissen (zB eigene Erfahrungen mit dem verklagten Unternehmen) darf der Richter schon im Hinblick auf § 41 Nr 5 nicht in seine Beweiswürdigung einfließen lassen, denn ein Richter kann nicht zugleich Zeuge sein. Dazu gehören auch Erkenntnisse aus einer privaten Besichtigung von relevanten örtlichen Gegebenheiten. Eine andere Beurteilung ist für allgemeinkundige T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2016, 2222) mit Wirkung zum 15.10.16 eingefügt. Der hier geregelte Ausschluss der förmlichen Vernehmung des Kindes ist nicht neu, sondern befand sich bisher in § 163 III aF, wenngleich nun ausdr kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erforderlichkeit.

Rn 4 Die Maßnahme ist erforderlich, wenn sie geeignet ist, den Sachvortrag der Parteien so weit aufzuklären, dass eine abschließende Entscheidung im Termin erfolgen kann. Das Gericht hat den Verhandlungsgrundsatz zu beachten (Naumbg OLGR 07, 2) und darf wegen der Neutralitätspflicht keine willkürliche Amtsaufklärung (BVerfG NJW 94, 1210 [BVerfG 29.12.1993 - 2 BvR 65/93]) ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Handelsgesellschaften.

Rn 20 Die OHG ist zwar keine juristische Person, aber gem § 124 I HGB rechts- und parteifähig. Ein Gesellschafterwechsel während des Prozesses ist ohne weiteres möglich. Im Prozess der OHG kann ein Gesellschafter sich als Nebenintervenient beteiligen. Ein nicht vertretungsberechtigter Gesellschafter kann als Zeuge, ein vertretungsberechtigter als Partei (§ 455) vernommen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beteiligung nichtrichterlicher Personen.

Rn 8 Eine Übertragung der Beweiserhebung auf Privatpersonen ist grds unzulässig. Möglich ist aber der Einsatz eines Augenscheinsgehilfen, wenn das Gericht aus tatsächlichen – zB die Ermittlung des Zustands eines auf dem Meeresgrund liegenden Wracks oder die Auswertung von für Laien nicht lesbarer technischer Aufzeichnungen – oder aus rechtlichen Gründen – etwa in das Persönl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 5 EuBVO – Form und Inhalt von Ersuchen.

Gesetzestext (1) Das Ersuchen wird unter Verwendung des im Anhang enthaltenen Formblattes A oder gegebenenfalls des Formblattes L in Anhang I gestellt. Jedes Ersuchen enthält folgende Angaben:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vergütungsvoraussetzungen.

Rn 2 Primäre Voraussetzung ist eine Beauftragung als Sachverständiger durch das Gericht, § 1 I 3 JVEG. Entscheidend ist der Inhalt des erteilten Auftrags, eine unrichtige Bezeichnung als sachverständiger Zeuge ist unschädlich (Kobl MDR 14, 1296 [OLG Koblenz 14.07.2014 - 13 UF 175/14]; OLGR 05, 228; s.a. § 414 Rn 2, 5, zur Personalunion § 414 Rn 4). Zur Geltung bei der Heranz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Entschädigung

Rz. 1029 [Autor/Stand] Die Banken können für den Aufwand, der ihnen infolge des Auskunftsersuchens der Steuerbehörde im Besteuerungsverfahren gegen einen Bankkunden entstanden ist, gem. § 107 AO Entschädigung entsprechend dem JVEG verlangen[2]. Wird das Kreditinstitut im Steuerstrafverfahren gegen einen Kunden um Auskunft ersucht, hat die Bank wie ein Zeuge Anspruch auf Entsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Echtheitszweifel des Gerichts.

Rn 5 Hat das Gericht Zweifel an der Echtheit der Urkunde, dann muss es gem § 437 II vAw die Behörde oder Urkundsperson, die als Aussteller der Urkunde erscheint, zur Erklärung über die Echtheit auffordern. Bei Zweifeln an der Übereinstimmung von beglaubigter Abschrift und Urschrift wird die Vorschrift entspr angewendet (Frankf DNotZ 93, 757, 759 [OLG Frankfurt am Main 06.04....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abgrenzung.

Rn 3 Von den anderen Beweismitteln ist der Augenschein dadurch abzugrenzen, dass hierbei eine Person oder (häufiger) eine Sache sinnlich wahrgenommen wird und nicht nur (wie insb bei Urkunden und Zeugenaussagen) ein Gedankeninhalt wiedergegeben wird. Unterscheidet sich also der Augenscheinsbeweis vom Urkundenbeweis dadurch, dass bei letzterem nicht eigentlich die äußere Ersc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Strengbeweis.

Rn 18 Der Strengbeweis ist die Beweiserhebung in dem vom Gesetz (§§ 355 ff) vorgesehenen Verfahren – dh unter Wahrung der Grundsätze der Unmittelbarkeit und Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme – und ausschließlich mit den fünf in der ZPO genannten Beweismitteln Augenschein (§§ 371 ff), Zeuge (§§ 373 ff), Sachverständiger (§§ 402 ff), Urkunde (§§ 415 ff) und Parteivernehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ausschließungsgründe (§§ 406 I 1, 41).

Rn 9 Absolute Ablehnungsgründe ergeben sich aus einem besonderen Bezug des SV zur Sache, insb einer persönlichen Beziehung zu einer Partei. Gemäß § 406 I 2 rechtfertigt eine frühere Vernehmung als Zeuge (Vorinstanz, früheres Verfahren) abw von § 41 Nr 5 die Ablehnung nicht. IdR gibt eine frühere Beteiligung als SV ebenso wenig Anlass zu Zweifeln an dessen Unparteilichkeit (G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Weigerungsrechte.

Rn 11 Wird die Anordnung einer Urkundenvorlage ggü einer Partei vom Gericht ausgesprochen, so enthält das Gesetz ggü der Partei keine Weigerungsrechte, wie sie etwa beim Zeugenbeweis bestehen (§§ 383 ff) oder wie sie der Gesetzgeber im Hinblick auf dritte Personen geregelt hat (Abs 2). Darin kommt eine bewusste Unterscheidung von Partei, Zeuge und dritter Person zum Ausdruck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtsstellung des gesetzlichen Prozessstandschafters.

Rn 37 Der Prozessstandschafter ist als Partei des Rechtsstreits mit allen prozessualen Befugnissen Herr des Verfahrens. Die gesetzliche Prozessstandschaft ist sowohl in Aktivals auch in Passivprozessen anerkannt, etwa bei Klagen gg die Partei kraft Amtes, den Verwalter des gemeinschaftlichen Vermögens (§ 1422 BGB) oder eines Sondervermögens (§ 1984 I 3 BGB). Der Rechtsträger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds bleibt die Partei (wie der Zeuge) unvereidigt. Im Schrifttum wird empfohlen, von der Möglichkeit der Beeidigung im Vergleich zum Zeugenbeweis verstärkt Gebrauch zu machen, auch um den Unterschied zur bloßen Parteianhörung zu betonen (MüKoZPO/Schreiber Rz 1). Die Praxis reagiert eher zurückhaltend. Eine Beeidigung kann erfolgen, wenn das Ergebnis der unbeeidigten Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Formelle Beweiskraft.

Rn 6 Die §§ 415 ff enthalten unterschiedliche Beweisregeln für öffentliche oder private Urkunden über Erklärungen, öffentliche Urkunden, die einen Rechtsakt verkörpern (›wirkende Urkunden‹) und öffentliche Urkunden, die eine Tatsache bezeugen. Gegenstand der Beweisregeln ist die formelle (äußere) Beweiskraft der Urkunde (BGH NJW-RR 07, 1006, 1007 [BGH 16.01.2007 - VIII ZR 82...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Sachverständiger kann aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, abgelehnt werden. 2Ein Ablehnungsgrund kann jedoch nicht daraus entnommen werden, dass der Sachverständige als Zeuge vernommen worden ist. (2) 1Der Ablehnungsantrag ist bei dem Gericht oder Richter, von dem der Sachverständige ernannt ist, vor seiner Vernehmung zu stellen, spä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrollen und Beweisaufnahme.

Rn 5 Die Parteirollen sind nach der Verbindung anzupassen. Treten sich die Parteien in den Einzelverfahren wechselseitig als Kl und Bekl ggü, so ist eine der verbundenen Klagen als Widerklage fortzuführen. Dennoch ist eine Beweisaufnahme, die in nur einem der vor der Verbindung selbstständigen Verfahren durchgeführt wurde, nach der Verbindung für die Entscheidung des nunmehr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nr 2.

Rn 9 Ohne zur Amtsermittlung zu ermächtigen, ist die Beiziehung von Akten zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (BVerfG NJW 14, 1581; BGH NJW 04, 1324 [BGH 12.11.2003 - XII ZR 109/01]; KG NJW-RR 22, 468 [KG Berlin 16.12.2021 - 22 U 69/21]; Hamm IPRspr 16, Nr 129, 310). Von anderen Gerichten nach § 273 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Rechtsfolgen erfolgreicher Ablehnung.

Rn 24 Ein erfolgreich abgelehnter SV darf nicht als Gutachter vernommen, ein bereits erstattetes Gutachten nicht verwertet werden (zur Ausn bei provoziertem Ablehnungsgrund BGH MedR 24, 976, 978 = VersR 24, 821, 822 f; NJW-RR 07, 1293). Bei Fortbestehen der allg Voraussetzungen (s § 403) ist ein neuer SV zu ernennen (s.a. § 412 II; s 412 Rn 2). Zum Vergütungsanspruch s § 413...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Pflicht zum Erscheinen.

Rn 10 Nach der ausdrücklichen Regelung in III begründet die Anordnung zum persönlichen Erscheinen eine prozessuale Pflicht der Partei (nicht nur eine Last). Als Sanktion ist die Festsetzung eines Ordnungsgeldes vorgesehen. Diese Pflicht bezieht sich freilich nur auf das Erscheinen, die Partei trifft keine Erklärungspflicht über Einzelheiten. Das Schweigen der Partei kann led...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sonstige Personen.

Rn 28 Im Verfahren der Beschwerde oder der Rechtsbeschwerde nach § 574 iVm § 127 III ist kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die in der Person des Bezirksrevisors handelnde Staatskasse postulationsfähig, nach der Neufassung der Vorschrift allerdings nur, wenn diese die Befähigung zum Richteramt hat, denn nach der Wertung des Gesetzgebers bedürfen behördliche Vertrete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Parteivernehmung trotz Prozessunfähigkeit.

Rn 4 Von der Grundregel des Abs 1 enthält Abs 2 eine Ausn für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und für prozessfähige Personen, die im Rechtsstreit durch einen Betreuer oder Pfleger (§§ 1814 ff BGB) vertreten werden. Auf andere prozessunfähige Parteien ist die Vorschrift nicht anwendbar (St/J/Berger Rz 15; Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 6). Beweisgegenstand m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO E

E-Akte § 298 ZPO 1 Echtheit der Vergleichsschrift § 441 ZPO 6 Beweiswürdigung § 442 ZPO 1 Sachverständiger § 441 ZPO 6 Echtheit durch Schriftvergleichung § 441 ZPO 1 Echtheit öffentlicher Urkunden Vermutung der Echtheit § 437 ZPO 2 EDV-Streitigkeit selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 5 Ehefähigkeitszeugnis § 23 EGGVG 11 Ehefeindliche Tatsachen § 127 FamFG 14 Ehefreundliche Tatsac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erforderliche Angaben.

Rn 2 Entsprechend ihrem Informationszweck muss die Ladung eindeutige Angaben über das Gericht, die genaue Anschrift des Gerichtsgebäudes oder sonstigen Ortes (zB bei Lokaltermin), an dem der Termin stattfinden soll, ferner die Angabe von Terminstag und Uhrzeit enthalten. Erforderlich ist weiter die Angabe des Verfahrens (Aktenzeichen), schon wegen eventueller Rückfragen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Stellung der prozessunfähigen Partei.

Rn 1 Nur die prozessfähige Partei darf – vorbehaltlich Abs 2 – als Partei vernommen werden. Abs 1 ordnet an, dass bei fehlender Prozessfähigkeit grds der gesetzliche Vertreter an die Stelle einer Partei tritt. Die prozessunfähige Partei kann jedoch als Zeuge vernommen werden. Diese auf dem alten Recht des Parteieides beruhende Regelung erscheint überholt und unangemessen: Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters.

Rn 45 Wie der gesetzliche ist auch der gewillkürte Prozessstandschafter Herr des Verfahrens. Der Rechtsträger kann als Zeuge auftreten. Der Antrag ist bei einer verdeckten Prozessstandschaft auf Zahlung an den Kl, bei einer offenen auf Zahlung an den Rechtsinhaber gerichtet (BGH NJW 99, 2110 f). Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn der Prozessstandschafter und de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Privatgutachten.

Rn 27 Der Privatgutachter ist nicht SV iSd §§ 402 ff (s vor §§ 402 ff Rn 8), mithin kann er auch nicht nach Abs 3 zur mündlichen Erläuterung geladen werden (Stuttg VersR 11, 1286; Karlsr VersR 11, 1284, 1285 m Anm Jahns; VersR 03, 977). In Betracht kommt eine Vernehmung als (sachverständiger) Zeuge (§ 414), uU eine Bestellung zum SV (wegen § 406 idR nur bei Einverständnis de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 191 GVG – [Ausschließung und Ablehnung des Dolmetschers].

Gesetzestext 1Auf den Dolmetscher sind die Vorschriften über Ausschließung und Ablehnung der Sachverständigen entsprechend anzuwenden. 2Es entscheidet das Gericht oder der Richter, von dem der Dolmetscher zugezogen ist. Rn 1 Ein Dolmetscher kann von den Prozessbeteiligten ebenso wie ein Sachverständiger abgelehnt werden, somit aus denselben Gründen, die zur Ablehnung eines R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsstellung des Streithelfers.

Rn 1 Die Bestimmung befasst sich mit den dem Streitgenossen im Verhältnis zu der Hauptpartei verliehenen prozessualen Befugnissen. Den streitgenössischen Nebenintervenienten stattet § 69 weitergehend mit zusätzlichen Rechten aus. Der Nebenintervenient, der weder Partei des Hauptprozesses noch Vertreter der Hauptpartei ist, agiert in einem fremden Prozess neben der Hauptparte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Z

Zahlung eines Geldbetrags § 757 ZPO 3 Zahlungsbefehl europäischer § 1093 ZPO 1 Zahlungsfiktion § 815 ZPO 5; § 817 ZPO 15 Zahnarzthaftung selbstständiges Beweisverfahren § 485 ZPO 8 Zeitablauf kein Einfluss auf Beweislastverteilung § 286 ZPO 70 Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung § 6 MediationsG 4 Zession § 50 ZPO 34 Zessionar § 727 ZPO 7 Zeuge Abgrenzung § 373 ZPO 7 Abgrenzun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Auslegung.

Rn 14 Sachgerecht ist es daher, eine Beschwerde nach § 380 III als Antrag auf Aufhebung von Maßnahmen gem § 381 I 3 auszulegen (vgl § 380 Rn 14). Ausschließlich beim Fall des § 380 III bleibt es dagegen dann, wenn der Zeuge schon vor dem Termin einen Entschuldigungsgrund vorgetragen hat und nunmehr mit der Beschwerde – nur – dies erneut geltend macht (Musielak/Voit/Huber § 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nicht gerichtskundige Tatsachen.

Rn 4 Nicht gerichtskundig ist das private Wissen des Richters, weil es gerade nicht aus dienstlicher Tätigkeit bekannt geworden ist (verfehlt deshalb Nürnbg NJW 20, 3603 [OLG Nürnberg 20.08.2020 - 13 U 1187/20] Rz 23 f m Anm Scholten; krit dazu auch Jäckel MDR 21, 465, 466). Dies folgt bereits aus dem Grundsatz, dass niemand in einer Person zugleich Richter und Zeuge sein da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlagen des Beweisrechts.

Rn 2 Die Grundlagen des Beweisrechts im schiedsrichterlichen Verfahren sind in § 1042 IV 2 festgelegt. Danach ist das Schiedsgericht im Wesentlichen frei, ob und wie es eine Beweisaufnahme anordnet und durchführt und welche konkreten Beweisbeschlüsse es formuliert. Das Schiedsgericht ist ferner nicht an Regeln über die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gebunden und es ist n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO R

Rangänderung § 836 ZPO 15 Rangverhältnis § 850d ZPO 4 räumliche Beschränkung § 758a ZPO 6 Räumung § 721 ZPO 3; § 762 ZPO 2 Ehewohnung § 200 FamFG 3 nach § 758a ZPO 17 von Wohnraum § 721 ZPO 3 Räumungsfrist § 721 ZPO 10; § 751 ZPO 2 Kostenentscheidung § 93b ZPO 28 Räumungsgut Haustiere § 885 ZPO 28 Herausgabe § 885 ZPO 30 Verkauf § 885 ZPO 34 Vernichtung § 885 ZPO 37 Verwahrung § 885 ZPO 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweisrechtliches Geheimverfahren.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gg die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen ka...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun...mehr