Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2 Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden (auf die 3 Kalendertage folgen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Sauer, SGB III § 288a Unter... / 2.2 Untersagungsverfahren

Rz. 10 Abs. 2 trifft Regelungen für die Untersagungsverfahren. Der Amtsermittlungsgrundsatz nach § 20 ff. SGB X gebietet, dass die Agentur für Arbeit jeglichen Hinweisen nachgeht, die auf eine missbräuchliche Ausübung der Berufsberatung hindeuten. Im Zusammenhang mit der Feststellung des relevanten Sachverhaltes wird es unerlässlich sein, aktive Berufsberatende und ggf. Betr...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Beendigung durch Kündigung

Rz. 18 Das Schriftformerfordernis erstreckt sich zum einen auf die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und zum anderen auf die beiderseitige einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag. Rz. 19 Unerheblich ist, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder durch den Arbeitnehmer erklärt wird. § 623 BGB gilt auch für Kündi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geburtsdatum / 1 Nachweis des Geburtsdatums

Das Geburtsdatum ist durch Vorlage von Personenstandsurkunden nachzuweisen (z. B. Geburtsurkunde). Ausländische Personenstandsurkunden und andere ausländische Urkunden unterliegen grundsätzlich der freien Beweiswürdigung durch den Sozialleistungsträger. Ist das Geburtsdatum nicht bekannt oder nur mit Monat und Jahr oder nur mit dem Geburtsjahr beurkundet worden, ist das Gebu...mehr

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Sommer, SGB V § 197a Stelle... / 2.1 Pflicht zur Errichtung von Prüfeinrichtungen (Abs. 1)

Rz. 9 Mit der Vorschrift werden die Krankenkassen einschließlich der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SLFG), die seit 1.1.2013 Träger der landwirtschaftlichen Krankenversicherung ist, sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in ihrer Funktion als Krankenkasse und seit dem 1.7.2008 der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (§ 217...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2.1.3 Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen oder Angehörige ähnlicher Gemeinschaften (Nr. 3)

Rz. 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a. - betrifft z. B. Ordensschwestern und Ordensgeistliche, die nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Nr. 3 versicherungsfrei waren. Auch über das Vorliegen dieser Voraussetzungen hat die sog. Gewährleistungsentscheidung nach § 5 Abs. 1 Satz 3 zu ergehen. Für diese ist die Nachversicherung nicht nur ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / d) Sonderfall: § 138 Abs. 3 StPO

Ein StB kann nach § 138 Abs. 3 StPO mit Genehmigung des Gerichts Zeugenbeistand (vgl. § 68b StPO) sein. Beispiel: In einem Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuer-Karussellgeschäften gegen die Hintermänner wird ein Zeuge vernommen, der als "missing trader" fungiert hat und inzwischen rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist (s. Tormöhlen in Papperitz/Kell...mehr

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Eigenbedarf – Angemessenhei... / 4 Die Entscheidung

In dem vom LG Itzehoe entschiedenen Fall kündigte der von einem Aufenthalt in China zurückgekehrte Vermieter die vermietete 50 qm große Wohnung im Erdgeschoss seines Hauses. Die Mieter wandten ein, der Vermieter könne ebenso in die freie 100 qm große Wohnung seiner verstorbenen Mutter ziehen, in der er bis vor einigen Jahren bereits gewohnt hatte. Das Gericht gab der Räumungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 3 Durchführung des Verfahrens

Rz. 6 Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, so kann der Insolvenzverwalter beim Arbeitsgericht beantragen festzustellen, dass die Kündigung bestimmter Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und die getroffene Sozialauswahl gerechtfertigt ist. Der Antrag muss die betroffenen Arbeitnehmer zweifelsfrei identifizieren.[1] Dabei muss erkenntlich s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung / 3.3 Zugang der Kündigungserklärung

Die Kündigungserklärung muss der anderen Arbeitsvertragspartei zugehen. Eine schriftliche Kündigung geht erst zu, wenn sie so in den Einflussbereich des Kündigungsempfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen von ihr Kenntnis nehmen kann. Eine besondere Annahme der Kündigung ist nicht erforderlich. Wer die Annahme der Kündigung ohne Grund verweigert, muss sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdachtskündigung: Vorauss... / 1.4 Ausschöpfung aller zumutbaren Aufklärungsmaßnahmen und Anhörung des Arbeitnehmers

Da bei einer Verdachtskündigung niemals die Gefahr zu vermeiden ist, dass sie einen Unschuldigen trifft, muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung besonders sorgfältig alles ihm Zumutbare zur Aufklärung des Sachverhalts tun. So muss er auch Entlastungstatsachen prüfen, z. B. auch, ob nicht andere Täter in Betracht kommen. Dabei wird bei der Verdachtskündigung im Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeuge.

Rn 22 Macht der Zeuge von dem ihm zustehenden Recht Gebrauch, so dürfen daraus keine für eine Partei nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Dies ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass der Zeuge für seine Entscheidung niemandem eine Begründung schuldet. Fraglich ist freilich die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der sein Verhalten diesbzgl ändert, also etwa erst im Laufe der Vern...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zeuge.

Rn 11 Ein Beweisantrag ist erforderlich (Abs 3 S 1) und Zahlung des vom Richter festzusetzenden Auslagenvorschusses (Abs 3 S 2; § 379). Dem Zeugen ist bei der Ladung das Beweisthema mitzuteilen (Saarbr OLGR 05, 960). Ihm kann aufgegeben werden, Unterlagen einzusehen und mitzubringen (§ 378). Möglich ist auch die Aufforderung an die Partei, einen Zeugen zum Termin mitzubringe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeuge.

Rn 13 Zeuge ist dagegen der Kommanditist der KG; der OHG- oder GbR-Gesellschafter, sofern er durch den Gesellschaftsvertrag von der Vertretung ausgeschlossen wurde (§ 125 I HGB aF – jetzt § 124 HGB); der Betreuer der Partei außerhalb des Aufgabenkreises, für den er bestellt wurde (§§ 1814, 1815, 1823 BGB); der Schuldner in dem Prozess, den der Insolvenzverwalter über das Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder Beteiligter.

Rn 3 Die in § 30 III begründete Verpflichtung des Gerichts zur Durchführung einer förmlichen Beweisaufnahme (auch) in Kindschaftssachen wird aufgrund der Regelung des § 163a dahingehend eingeschränkt, dass das Kind nicht als Zeuge vernommen werden darf. Hierdurch soll eine zusätzliche Belastung des Kindes durch eine Befragung als Zeuge in Anwesenheit der Eltern und anderer B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. (Sachverständiger) Zeuge und SV in einer Person.

Rn 4 Vereinigt eine Person beide Eigenschaften (zur Abgrenzung s Rn 2), so kommen sowohl die Bestimmungen über den Zeugenbeweis als auch die über den Sachverständigenbeweis zur Anwendung; etwa doppelte Eidesleistung, idR (da meist nicht trennbar) erhöhte Vergütung als SV (RG JW 1902, 531; s.a. OVG Lüneburg NJW 12, 1307). Für eine Beweiswürdigung auch als SV muss eine Vernehm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sachverständiger Zeuge.

Rn 7 Dieser kann nicht abgelehnt werden (vgl KG MDR 09, 946 [KG Berlin 05.05.2009 - 1 W 430/07]), ein abgelehnter SV kann ggf als solcher vernommen werden (§ 414 Rn 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weigerung des Zeugen.

Rn 4 Sofern der Zeuge sich weigert, Tatsachen iSd § 386 I zumindest anzugeben, ist – sofern er unter Berufung auf sein angebliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht erscheint – gem § 380 ein Ordnungsgeld zu verhängen und es sind die weiteren dort bezeichneten Maßnahmen gg ihn zu ergreifen (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 2). Der Zeuge ist also nicht anders als jeder andere pflich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Vernommener Zeuge oder Sachverständiger (Nr 5).

Rn 30 Über den allgemeinen Normzweck hinaus (s Rn 1 ff, 19) soll hier die Objektivität der Beweiswürdigung geschützt werden (MüKoZPO/Stackmann § 41 Rz 21). Der Begriff ›Sache‹ ist als dieselbe rechtliche Angelegenheit zu verstehen (Frankf FamRZ 89, 518, 519; Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 12; St/J/Bork § 41 Rz 14; Wieczorek/Schütze/Gerken § 41 Rz 12) Der Ausschluss tritt nur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sachverständige und Zeugen.

Rn 9 Vom SV unterscheidet der Zeuge sich dadurch, dass der Zeuge über von ihm wahrgenommene Tatsachen berichtet und das Gericht dadurch in die Lage versetzt, Tatsachen festzustellen, während der – im Gegensatz zum Zeugen austauschbare – SV mittels des von ihm einzusetzenden Fachwissens das Gericht dabei berät, wie anderweit (zB durch Zeugenaussagen oder durch Ermittlung durc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zeugen und Angehörige.

Rn 3 Der Nachteil muss dem Zeugen oder einem der in § 383 I Nr 1–3 genannten nahen Angehörigen drohen. Hierbei ist freilich gerade nicht Voraussetzung, dass dieser Angehörige Partei des Rechtsstreits ist; sonst hätte der Zeuge ohnehin das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 (BGH 20.7.23 – IX ZB 7/22 Rz 17 = NJW 23, 3729; Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 1).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verhängung von Maßnahmen gegen den Zeugen.

Rn 2 Der verordnete Richter darf bei Nichterscheinen des Zeugen Zwangsmaßnahmen gem § 380 ergreifen. Verweigert der Zeuge schon formell nicht ordnungsgemäß die Aussage, hat er also ohne Einhaltung des Verfahrens des § 386 den Weigerungsgrund nicht ordnungsgemäß den Tatsachen nach vorgetragen und glaubhaft gemacht, so verfährt der verordnete Richter gem §§ 389, 400 (BGH NJW 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Namen der Zeugen (Nr 4).

Rn 3 Auch die Namen der nicht vernommenen Zeugen werden sinnvollerweise protokolliert. Denn es kann für die Beurteilung der Glaubhaftigkeit einer späteren Aussage von Bedeutung sein, wenn die Zeugen bereits an einer früheren Verhandlung teilgenommen haben. Der Zeitpunkt der Entlassung der Zeugen und Sachverständigen wird üblicherweise nicht im Protokoll selber festgehalten, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Hinzuziehung von Zeugen als Rechtsfolge.

Rn 2 Stößt der GV bei der Vollstreckung auf nicht vorhersehbaren Widerstand, hat er diese, sofern nicht die Unterbrechung den Vollstreckungserfolg mit Sicherheit vereiteln würde (Schuschke/Walker/Walker § 759 Rz 2), umgehend vorübergehend einzustellen und erst wieder aufzunehmen, wenn er Zeugen hinzugezogen hat (Zö/Seibel § 759 Rz 2). Die Anwendung von Gewalt ist dabei insof...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vernehmung in Abwesenheit später zu vernehmender Zeugen.

Rn 3 Später zu vernehmende Zeugen haben entgegen § 169 GVG kein Recht zur Anwesenheit während der Vernehmung der zuvor zu vernehmenden Zeugen, § 394 I Alt 2. Hierdurch soll vermieden werden, dass die späteren Zeugen ihre Aussage auf das Ergebnis der Vernehmung der früheren Zeugen ausrichten. Nach Abschluss ihrer Vernehmung dürfen die früheren Zeugen gem § 169 GVG anwesend bl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeugen und Angehörige.

Rn 7 Auch hier gilt (s.o. Rn 3), dass der Angehörige des Zeugen nicht Partei des Rechtsstreits sein muss. Im Falle des Schutzes vor ›Unehre‹ muss der zu schützende Angehörige nicht einmal mehr leben; deshalb kann die Witwe die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihrem verstorbenen Mann zur Unehre gereichen würde (Nürnbg MDR 75, 937).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Benennung des Zeugen; Anschrift.

Rn 2 Zum Beweisantritt ist zunächst die Benennung des Zeugen, idealiter mit vollem Namen und mit voller ladungsfähiger Anschrift, vonnöten. Entspricht das Beweisangebot nicht diesen Vorgaben, ist zu unterscheiden: Das Angebot eines Zeugen ›N.N.‹ ist irrelevant (BGH NZI 15, 191 [BGH 04.12.2014 - IX ZR 88/14] Rz 6); dies liegt in einem Maße auf der Hand, dass ein gerichtlicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung ggü Zeugen.

Rn 6 Der Zeuge berichtet Wahrnehmungen, die er in der Vergangenheit ohne gerichtlichen Auftrag gemacht hat. Bedurfte er dazu besonderer Sachkunde, so ist er sachverständiger Zeuge, § 414 (zur Abgrenzung vom SV § 414 Rn 2; auch dieser kann den SV idR nicht ersetzen, Kobl MedR 05, 473, 474 [OLG Koblenz 19.05.2005 - 5 U 1470/ 04] zum Arzthaftungsprozess). Der SV hingegen wird v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen.

Rn 2 Die Vorschrift regelt lediglich die Pflicht des Zeugen, vor Gericht zu erscheinen; zur Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien s § 273 II Nr 3, zu den Folgen des Ausbleibens eines SV s § 409.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beeidigung mehrerer Zeugen.

Rn 3 Mehrere Zeugen können gemeinsam beeidigt werden, § 392 S 2; zum Ablauf s § 481 V. Dieses Vorgehen degradiert die Eidesleistung aber vollends zur sinnentleerten Formalität (zum ohnehin zweifelhaften Wert der Beeidigung für die Wahrheitsfindung allgemein s § 391 Rn 5) und sollte daher unterlassen werden (Musielak/Voit/Huber § 392 Rz 2).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen.

Rn 5 Gg die Anordnungen, auch gg bestimmte Anordnungen nach § 378 I, II steht dem Zeugen gem § 355 II kein Rechtsmittel zu. Gg Zwangsmaßnahmen wegen Verletzung der Vorlagepflicht kann er sich dagegen mit der sofortigen Beschwerde gem §§ 378 II, 390 III wehren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 759 ZPO – Zuziehung von Zeugen.

Gesetzestext Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch ein erwachsener Familienangehöriger, eine in der Familie beschäftigte Person oder ein erwachsener ständiger Mitbewohner anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 414 ZPO – Sachverständige Zeugen.

Gesetzestext Insoweit zum Beweis vergangener Tatsachen oder Zustände, zu deren Wahrnehmung eine besondere Sachkunde erforderlich war, sachkundige Personen zu vernehmen sind, kommen die Vorschriften über den Zeugenbeweis zur Anwendung. A. Normzweck. Rn 1 § 414 stellt klar, dass der sachverständige Zeuge iSd Beweisrechts echter Zeuge ist. Dementsprechend gelten die Vorschriften ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 402 ZPO – Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen.

Gesetzestext Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind. A. Normzweck und Systematik. Rn 1 Die ZPO regelt den Sachverständigenbeweis durch einen Generalverweis auf die Vorschriften über den Zeugenbeweis in § 402 und spezielle Rege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 380 ZPO – Folgen des Ausbleibens des Zeugen.

Gesetzestext (1) 1Einem ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, werden, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch das Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. (2) Im Falle wiederholten Ausbleibens wird das Ordnungsmittel noch einm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 399 ZPO – Verzicht auf Zeugen.

Gesetzestext Die Partei kann auf einen Zeugen, den sie vorgeschlagen hat, verzichten; der Gegner kann aber verlangen, dass der erschienene Zeuge vernommen und, wenn die Vernehmung bereits begonnen hat, dass sie fortgesetzt werde. A. Zweck der Norm. Rn 1 § 399 ist Ausfluss der Parteiautonomie im Zivilprozess. Die Partei entscheidet über den von ihr zu liefernden Sachvortrag und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslagen für Zeugen und Sachverständige.

Rn 7 Auch Auslagen, die durch die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Sachverständigengutachten entstehen, können von der Staatskasse gg die Partei nicht geltend gemacht werden. Hängt die zusätzliche Vergütung eines Sachverständigen gem § 13 JVEG von der Zustimmung einer PKH-berechtigten Partei ab und wird diese Zustimmung durch das Gericht ersetzt, so kann die Staa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Aussagen der Zeugen, Sachverständigen und Parteien (Nr 4).

1. Zeugenaussagen. Rn 15 Zeugen bekunden zunächst im Zusammenhang zur Sache. Erst danach wird die Aussage durch den Vorsitzenden ins Protokoll diktiert. Hierbei wird die Authentizität der Aussage nicht gewährleistet, da der Richter die Aussage auf ihren Kern zurückführt. Richter neigen dazu, sprachliche Unzulänglichkeit zu glätten. Dies birgt die Gefahr, dass der Inhalt der p...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erklärung des Zeugen.

I. Erklärung über Tatsachen. Rn 2 Der Zeuge, der sich hierbei nicht von einem Anwalt vertreten lassen muss (arg e § 387 II), hat die Tatsachen zu erklären, aus denen sich sein Zeugnisverweigerungsrecht ergibt. Hiermit sind die tatsächlichen Umstände gemeint, nicht aber die Beweggründe, die den Zeugen dazu veranlassen, nicht aussagen zu wollen (§ 383 unter III). Darzulegen hat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Für den Zeugen.

1. In erster Instanz. Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gg Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gg dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gg die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ausbleiben des Zeugen.

I. Recht zum Ausbleiben. Rn 6 Die Erklärung des Zeugen, er werde von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, ggf iVm der Glaubhaftmachung der das Recht begründenden Umstände (s.o. Rn 3), berechtigt den Zeugen, im Termin fernzubleiben, § 386 III. Dies gilt nicht, wenn das Zeugnisverweigerungsrecht nicht das gesamte Beweisthema abdeckt (Musielak/Voit/Huber § 386 Rz 3)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeugen.

Rn 23 Da das Prozessgericht im Ausland keine Pflichten für Dritte begründen kann, kann es einen im Ausland weilenden Zeugen nicht unter Androhung der Folgen der §§ 380, 390 zum Erscheinen vor dem Gericht oder zur schriftlichen Aussage veranlassen. Das muss wegen der Gebietshoheit des fremden Staates auch für deutsche Staatsangehörige gelten, die sich im Ausland aufhalten (Le...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeugen, Sachverständige.

Rn 2 § 379 gilt unmittelbar für die Beweisaufnahme durch Vernehmung von Zeugen, über §§ 30 I, 113 I 2 FamFG auch in den dort bezeichneten familiengerichtlichen Verfahren (s iE Volpert FPR 2010, 327), und über § 402 auch für das mündliche und schriftliche Gutachten des SV. Bei Nichtzahlung des für einen SV angeforderten Vorschusses darf das Gericht aber nicht ohne weiteres di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benennung der Zeugen/Bezeichnung der übrigen Beweismittel (Nr 3).

Rn 4 Bezüglich der Zeugen gilt § 373; diese sind namentlich zu benennen. Betr die anderen im selbstständigen Beweisverfahren gem § 485 zulässigen Beweismittel, also insb SV, muss dieses Beweismittel nur bezeichnet werden, weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren in der Auswahl der Person des SV frei ist (LG Frankfurt/M IBR 11, 1189). Benennt eine Partei einen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nr 3, Strafbare Falschaussagen von Zeugen und Sachverständigen.

Rn 7 Erfasst sind unrichtige Zeugenaussagen und Verletzungen der Wahrheitspflicht durch einen Sachverständigen oder einen Dolmetscher (§ 189 GVG), deren Strafbarkeit §§ 153–162 StGB bestimmen. Daraus folgt, dass es – anders als bei Nr 1 – keine Rolle spielt, wenn der vorsätzlich Handelnde unbeeidigt blieb (§ 153 StGB) und dass auch die falsche Versicherung an Eides Statt (§ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vernehmung von Zeugen.

Rn 5 Nach einer Zeugenvernehmung durch den Referendar (dazu Pfeiffer/Buchinger JA 05, 138) bleibt nicht nur eine etwaige Beeidigung der Aussage, sondern bereits deren Anordnung wegen des ausdrücklichen Verbots (§ 10 S 2 GVG) dem Richter vorbehalten. Entspr gilt für die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Gefahr der Strafverfolgung.

Rn 6 Die Norm setzt nicht voraus, dass bei einer wahren Aussage tatsächlich die Gefahr der Strafverfolgung besteht (Musielak/Voit/Huber § 384 Rz 2; BGHZ 43, 368, 374; München NJW 11, 80, 81); die Frage nach der Beteiligung an einer Straftat muss der Zeuge also auch dann nicht beantworten, wenn er an der Straftat gerade nicht beteiligt ist (Zö/Greger § 384 Rz 2). Die Gefahr d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Durchführung; Ladung zur mündlichen Verhandlung.

Rn 13 Eine bei Gericht eingehende schriftliche Zeugenaussage ist unverzüglich den Parteien unter Fristsetzung zur Stellungnahme zuzuleiten. Bleibt die Aussage indessen aus, ist der Zeuge nicht etwa mit Ordnungsmitteln zu belegen (verfehlt deshalb Celle 20.2.20 – 11 U 169/19, Rz 34, wonach eine Anordnung gem § 377 III ggü im Ausland lebenden Zeugen unzulässig sein soll), sond...mehr