Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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zfs 09/2025, Zu den Vorauss... / Leitsatz

1. Für die Ermittlung eines künftigen Verdienstausfallschadens gelten § 252 BGB und § 287 ZPO; die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden. 2. Wird im angefochtenen Urteil zwar einleitend die korrekte Vorschrift des § 287 ZPO angeführt, sodann allerdings – ohne die "überwiegende Wahrscheinlichkeit" als einschlägigen Beweismaßstab zu benennen – ausgeführt, das Gericht hab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Niederschrift.

Rn 8 Anschließend muss eine Niederschrift über den letzten Willen des Erblassers angefertigt werden. Verstirbt der Erblasser, bevor die Niederschrift vorgelesen, genehmigt und unterschrieben worden ist, ist das Testament unwirksam (Hamm JMBl NRW 62, 212; Köln JMBl NRW 74, 221). Kurzschrift ist zulässig (BayObLGZ 79, 239). Die Abfassung in einer anderen Sprache als der deutsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mitwirkung.

Rn 4 Während der Errichtung des Testaments müssen der Bürgermeister und die beiden Zeugen anwesend sein (BGHZ 37, 87; 54, 93). Als erstes muss der Erblasser seinen letzten Willen erklären, und zwar mündlich oder durch anderweitige Verständigung. Die Erklärung wird in eine Niederschrift aufgenommen. Möglich ist auch die Übergabe einer (offenen oder verschlossenen) Schrift mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2251 BGB – Nottestament auf See.

Gesetzestext Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten. Rn 1 Das Seetestament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen wird nach § 2250 III errichtet. Seine Wirksamkeit ist zeitlich beschränkt (§ 2252). Der Erblasser ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Systematik und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist zum 1.8.02 in das BGB eingefügt worden. Nach Art 229 § 8 I EGBGB ist sie auf schädigende Ereignisse anzuwenden, die nach dem 31.7.02 erfolgt sind, also das Rechtsgut verletzt worden ist (vgl § 839 Rn 52). Es handelt sich nicht um eine Staatshaftung, der Sachverständige nimmt keine staatlichen Aufgaben wahr und ist auch kein Beliehener. Die Vorschrift erstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen von Mängeln.

Rn 8 Formverstöße sind unschädlich, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen sind, also nur deren Inhalt betreffen und nicht den Errichtungsakt als solchen (vgl für einen Verstoß gg § 13 I 2 BeurkG Ddorf NJW-RR 20, 837 [OLG Hamm 04.05.2020 - 13 WF 66/20]). Die Bestimmung nimmt Rücksicht darauf, dass beim Bürgermeistertestament Formfehler typischerweise leicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Folgen.

Rn 2 Da § 999 keine Anspruchsgrundlage darstellt, jedoch bei der Besitznachfolge der Durchsetzung von Ersatzansprüchen dient, nachdem der frühere – aufwendende – Besitzer nicht mehr die Rechte aus den §§ 1000, 1001 und 1003 anwenden kann, muss der Besitzer zusammen mit seinem Rechtsvorgänger im Besitz bemüht sein, sämtliche Nachweise für getätigte Aufwendungen und Kosten zus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Für die notwendige ggf durch Auslegung gewonnene (KG NZG 22, 1068 [KG Berlin 21.04.2022 - 22 W 12/22]) satzungsgemäße Grundlage genügt es, wenn die Satzung Geschäftskreise vorsieht, die einen besonderen Vertreter erfordern (zB bestimmte Vereinsabteilungen, einzelne Projekte, BeckOK/Schöpflin Rz 4, wirtschaftliche, verwaltungsmäßige und personelle Angelegenheiten, Münche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Persönlichkeitsbeeinträchtigungen.

Rn 10 Ehrverletzung (›Caroline-Urteile‹ BGHZ 128, 1; NJW 96, 984; BGHZ 131, 332; Bezeichnung eines Anwalts als ›Winkeladvokat‹ Köln 18.7.12 – 16 U 184/11); Börsenjournalist (BGH NJW 94, 2614); Sorgfaltspflichtverletzung Presse (BGHZ 132, 13); Zeuge Ehrenschutz (BGH NJW 86, 2502); Bismarck (RGZ 45, 170); verdeckte Tatsachenbehauptung (BVerfG NJW 04, 1942 [BVerfG 19.02.2004 - ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitz.

Rn 29 Bestreitet der Beklagte den Besitz, so muss der Kläger diesen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit beweisen. Dies gelingt entweder durch die Einvernahme von Zeugen und mit Hilfe von Fotos oder im Wege der Parteieinvernahme des Beklagten. Behauptet der Beklagte, lediglich Besitzdiener, § 855, zu sein, so trifft ihn die Beweislast (Grüneberg/Herrler § 985 Rz 16).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / (1) Erziehungseignung im engeren Sinn und Erziehungsstil.

Rn 32 Welcher Elternteil besser geeignet ist, das Kind zu erziehen und welcher Elternteil das bessere Erziehungskonzept und den besseren Erziehungsstil hat, lässt sich anhand von positiven Merkmalen nur schwer feststellen, zumal man innerhalb einer gewissen Bandbreite mit Wertungen zurückhaltend sein muss. Es ist nicht Aufgabe des Familienrichters darüber zu befinden, welche...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / VI. Bedeutung für die Praxis

Nimmt eine Partei an einem gerichtlichen Termin teil, so erstreckt sich ein eventueller Kostenerstattungsanspruch auch auf die Kosten der Terminswahrnehmung (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO). Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach dem JVEG. 1. Berufstätigkeit steht Entschädigung für Haushaltsführung entgegen Die Partei hat die Wahl, ob sie die allgemeine Pauschale für Zeit...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / I. Sachverhalt

Das AG hatte gegen den (ehemaligen) Beschuldigte durch Strafbefehl wegen einer fahrlässigen Körperverletzung, die der Beschuldigte im Straßenverkehr begangen haben soll, eine Geldstrafe festgesetzt. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, als Lenker eines Lastkraftwagens bei der Einfahrt von einem Waldweg auf eine Kreisstraße einen vorfahrtsberechtigten Motorradfahrer übers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 5 Zum Formstatut gehört, ob eine Form überhaupt erforderlich ist (Lorenz IPRax 94, 196 [KG Berlin 27.04.1993 - 1 W 1902/93]), wer sich ihrer bedienen muss oder darf (Volljährigkeit für eigenhändiges Testament, vgl Kropholler § 41 III 3b), die Folgen von Formverstößen (Looschelders Rz 15) und die einzelnen Anforderungen, zB das Erfordernis einer Verkörperung (mündlich, sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Arbeitgeber darf Beschäftigte nicht wegen der Inanspruchnahme von Rechten nach diesem Abschnitt oder wegen der Weigerung, eine gegen diesen Abschnitt verstoßende Anweisung auszuführen, benachteiligen. 2Gleiches gilt für Personen, die den Beschäftigten hierbei unterstützen oder als Zeuginnen oder Zeugen aussagen. (2) 1Die Zurückweisung oder Duldung benachteiligender ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). Dieser entspricht für ein Jahr dem 17 fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 22 des Justiz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unerheblichkeit von Zurückweisung oder Duldung, Abs 2.

Rn 5 Gem II kommt es auf die Reaktion des Benachteiligten nicht an: Auch wenn er die Maßregelung duldet, kann er dagegen gerichtlich vorgehen, auch Zurückweisung schließt Benachteiligung durch Maßregelung nicht aus. Das gilt gem 2 gleichermaßen für Unterstützer/innen und Zeugen/Zeuginnen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verlesung.

Rn 9 Die Urkunde muss dem Erblasser anschließend in Anwesenheit aller Zeugen vorgelesen werden (§ 13 I BeurkG). Lautes Diktat bei der Niederschrift genügt nicht (BayObLGZ 79, 236). Einem gehörlosen Erblasser ist die Niederschrift ersatzweise zur Durchsicht vorzulegen (§ 23 BeurkG).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsvergleich.

Rn 10 Während die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen das öffentliche (notarielle) Testament kennen, ist es in England und Irland unbekannt. Dort müssen allerdings bei privaten Testamenten regelmäßig Zeugen mitwirken (vgl Lange/Kuchinke § 16 III 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Praktische Fragen bei der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft, Verjährung.

Rn 35 Für die Geltendmachung des Anspruchs gilt die Regelung des § 766 nicht. Der Anspruch sollte zu Beweiszwecken dennoch schriftlich geltend gemacht werden (umgangssprachlich: Die Bürgschaft wird ›gezogen‹). Bei der Geltendmachung sind ggf die im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen darzulegen, zB bei einer Ausfallbürgschaft der Ausfall des Hauptschuldners. Bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inhalt des Vermögensverzeichnisses.

Rn 2 In das Verzeichnis sind grds alle zum Zeitpunkt der Bestellung (abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit des Bestellungsbeschlusses gem § 287 FamFG) vorhandenen Vermögensgegenstände aufzunehmen, die zum Vermögen des Betreuten gehören und der Verwaltung des Betreuers unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wie sie erworben worden sind....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Niederschrift.

Rn 6 Die Niederschrift muss die Erklärung des Erblassers enthalten (§ 9 I 1 Nr 2 BeurkG). Sie muss in Gegenwart des Notars vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden (§ 13 I BeurkG). Die Unterschrift muss nicht leserlich sein; es muss aber grds wenigstens mit dem Familiennamen unterzeichnet werden (BGH DNotZ 03, 269 [BGH 25.10.2002 - V ZR 279/01]); die Verwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisvorgaben.

Rn 2 Im Hinblick auf die Bedeutung des Herausgabezeitpunktes ist dieser vom Eigentümer nachweisbar festzuhalten (zB Tag, Uhrzeit, Übergabeprotokoll, Zeugen) und im Prozessfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich der Beklagte auf eine gerichtliche Geltendmachung bzw eine Genehmigung vor Ablauf der Ausschlussfrist, so trägt er dafür die Darlegungs- und Beweislast. Soweit d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schadensersatz.

Rn 35 Eine vom Vermieter in Vertragsverhandlungen erteilte, aber nicht eingehaltene Zusage kann eine Haftung aus § 311 II begründen (BGH WuM 67, 788). Eine Ersatzpflicht kann auf Grund der beiderseitigen Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme außerdem dann bestehen, wenn eine der Parteien die Verhandlungen ohne triftigen Grund abbricht, nachdem sie in zurechenbarer W...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / II. Keine Entschädigung für Haushaltsführung

Die sofortige Beschwerde ist hinsichtlich der Zeitentschädigung teilweise begründet. Die Beklagte kann die geltend gemachte Entschädigung nicht in voller Höhe verlangen. Denn die Voraussetzungen des § 21 S. 1 JVEG, der gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO auf Parteien entsprechende Anwendung findet, liegen nicht vor. Der Beklagten steht nur eine Entschädigung für eine Zeitversäumnis na...mehr

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AGS 09/2025, Gesamtkostentabelle - Prozessrisiko, Anwaltsgebühren, Gerichtskosten

34. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. Spiralheftung, 55 S., 27,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten der Änderungen durch das KostBRÄG 2025 hat der Verlag die Gesamtkostentabelle neu aufgelegt. In insgesamt 17 Abschnitten, zu denen der sofortige Zugriff über seitlich angebrachte Reiter erleichtert wird, finden sich alle für die Praxis relevanten Gebührenbeträge. Ebenso ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verbot der Maßregelung, Abs 1.

Rn 2 I 1 ist wegen § 612a BGB zT überflüssig (§ 612a BGB Rn 1 ff). I 2 schützt auch unterstützende Dritte einschl Zeugen/Zeuginnen (EuGH NZA 19, 1041). Geschützt ist Inanspruchnahme von Rechten (iE § 612a BGB Rn 2), darüber hinaus Weigerung, eine gg §§ 6–18 verstoßende Anweisung auszuführen. Rechte sind insb die Rechte nach §§ 13–15. Eine Anweisung zur Benachteiligung ist un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praktische Handhabung.

Rn 3 Trägt der Besitzer vor, ursprünglich Fremdbesitz und erst danach Eigenbesitz begründet zu haben, so entfällt die Vermutungswirkung (BGH LM Nr 17 zu § 1006). In diesem Fall muss der ursprüngliche Fremdbesitzer seinen Eigentumserwerb darlegen und beweisen. Die Vermutungsregelung für den Besitzer erfordert grds nur den Nachweis seines Besitzes, so dass im Streitfall der ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Dreizeugentestament setzt eine der genannten Notlagen voraus. Es kann nur durch mündliche Erklärung errichtet werden und hat beschränkte Gültigkeitsdauer (§ 2252). Auch ein gemeinschaftliches Nottestament ist möglich (§ 2266). Im Falle der Absperrung (I) kann wahlweise vor dem Bürgermeister (§ 2249) oder vor drei Zeugen testiert werden. Die Formbestimmungen sind eng...mehr

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zfs 09/2025, Einbeziehung v... / 1 Aus den Gründen:

“… II. 1. … Die Bekl. kann als VR den Entschädigungsbetrag, den sie an den Unfallgegner ihres VN geleistet hat, wegen ungerechtfertigter Bereicherung vom Kl. als VN zurückfordern, da er ohne rechtlichen Grund von seiner Haftung gegenüber dem Geschädigten befreit worden ist (vgl. OLG Köln, Urt. v. 29.5.1996 – 27 U 6/96 m.w.N …). a) Indem die Kl. an den Unfallgegner des Bekl. e...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 3. Verfahrensgebühr

Neben der Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht daneben immer[21] die jeweilige Verfahrensgebühr.[22] Welche (gerichtliche) Verfahrensgebühr der Nrn. 4104, 4106, 4112, 4118, 4124 VV entsteht, ist abhängig von dem Verfahrensstadium, in welchem die richterliche Vernehmung des Beschuldigten/Zeugen stattfindet. Handelt es sich um das/ein gerichtliches Verfahrensstadium, entsteht die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen von Formverstößen.

Rn 11 Formverstöße beim Errichtungsakt machen das Nottestament unwirksam. Dies gilt nicht, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen (III 2 iVm § 2249 VI). Fehlen also zB die erforderlichen Feststellungen (s.o.) oder die Angabe von Tag, Ort oder Beteiligten, so ist dies unschädlich. Gleiches gilt, wenn Zeugen die vom Erblasser unterschriebene Urkunde im Eingan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr 2 oder § 358a Nr 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Eine schriftliche Verfügung von Todes wegen ist hinsichtlich ihrer Form wirksam, wenn diese:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mündliche Erklärung.

Rn 7 Zunächst muss der Erblasser vor den drei Zeugen mündlich seinen letzten Willen erklären. Die Übergabe einer Schrift genügt nicht. Sprechunfähige sind also (im Unterschied zu § 2232) vom Dreizeugentestament ausgeschlossen. Bloße Zeichen oder Gebärden reichen als Ausdrucksmittel allein nicht aus, sofern der Erblasser seine sprachliche Erklärung nicht nur zu einzelnen Punk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1312 BGB – Trauung.

Gesetzestext 1Der Standesbeamte soll bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und, nachdem die Eheschließenden diese Frage bejaht haben, aussprechen, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. 2Die Eheschließung kann in Gegenwart von einem oder zwei Zeugen erfolgen, sofern die Eheschlie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 I erfordert die Besorgnis, dass der Erblasser versterben werde, bevor ihm möglich ist, vor einem Notar zu testieren. Gleiches gilt, wenn der Eintritt einer bis zum Tod fortdauernden Testierunfähigkeit des Erblassers zu besorgen ist (BGHZ 3, 377). Die Vorschrift findet auch Anwendung, wenn ein Notar zwar erreichbar ist, aber an der Testamentserrichtung nicht mitwirken wi...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 5 HTÜ

Zusammenfassung Art 5 HTÜ0 Für den Bereich dieses Übereinkommens werden die Vorschriften, welche die für letztwillige Verfügungen zugelassenen Formen mit Beziehung auf das Alter, die Staatsangehörigkeit oder andere persönliche Eigenschaften des Erblassers beschränken, als zur Form gehörend angesehen. Das gleiche gilt für Eigenschaften, welche die für die Gültigkeit einer le...mehr

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zfs 09/2025, Zu den Vorauss... / 3 Anmerkung:

Mit bemerkenswerter Klarheit rückt das OLG Schleswig in dieser Entscheidung den Beweismaßstab zurecht, der im Falle einer Verdienstausfallprognose Anwendung finden muss. Der Geschädigte war 1998 als Dreißigjähriger aufgrund eines Unfalls erwerbsunfähig geworden. Er lebte seither von einer Erwerbsunfähigkeitsrente und erhielt (ergänzend) Grundsicherung. In diesem Verfahren hat...mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum einfachen Schreiben

Rz. 66 Für einfache Schreiben ist ebenfalls die Geschäftsgebühr einschlägig, allerdings gemäß Nr. 2301 VV RVG aus einem geringeren Gebührenrahmen. Dabei sind Schreiben einfacher Art solche, die weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthalten. Maßgeblich ist, ob das Schreiben im Vergleich zu den im Allgemeinen in einer durchschni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formstatut.

Rn 17 Bei Eheschließung im Inland richtet sich die Form nach IV. Die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Erklärungen ist entscheidend (Oldbg FamRZ 21, 217). Als Grundsatz normiert S 1 die Verweisung auf das deutsche Sachrecht, dh die persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten abgegebene Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ 1310, 1311 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unterschiedliche Behandlung, Abs 1.

Rn 2 Religionsgemeinschaften sind Vereinigungen mit organisierter Struktur, deren Mitglieder/Anhänger auf der Grundlage einer gemeinsamen religiösen Überzeugung ihre Übereinstimmung über Sinn und Bewältigung des menschlichen Lebens bezeugen (vgl BAG NJW 96, 143 [BAG 22.03.1995 - 5 AZB 21/94]); unproblematisch somit Baptisten, Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft, K...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / I. Grundsätze zur Anwendung der Regelungen der §§ 140, 141, 143 StPO

Auch nach den Änderungen des Rechts der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuordnung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in den §§ 140 ff. StPO geregelt.[1] Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Ermittlungsverfahren kam nach den früher in der StPO enthaltenen Regelungen in § 141 Abs. 3 S. 2 und 3 S...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / II. Erstattungsfähigkeit der Privatgutachtenkosten

Das Rechtsmittel hatte beim LG Erfolg. Die Kosten für das Privatgutachten seien dem Beschuldigten als notwendige Auslagen zu ersetzen. 1. Grundsätze und Ausnahmen Dabei sei – so das LG – der Entscheidung des AG im Ausgangspunkt zuzugeben, dass Aufwendungen für die Einholung eines Privatgutachtens nach allgemeiner Rspr. aus den dargelegten Gründen grds. nicht als notwendige Aus...mehr

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zfs 09/2025, Zu den Folgen ... / 1 Aus den Gründen:

(abgekürzt gemäß § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) I. Die Berufung ist begründet. Die Berufung der Beklagten führt gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO zur ausdrücklich beantragten Aufhebung des angefochtenen Urteils einschließlich des zugrundeliegenden Verfahrens und zur Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über d...mehr