Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.3.4 Terminsgebühr

Rz. 47 Die Terminsgebühr ist in der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG sowie in Nr. 3104, 3106 VV RVG geregelt. In den Gebührentatbeständen wird ab dem 1.8.2013 nicht mehr zwischen Verfahren nach § 183 und nach § 197a differenziert. Bei der Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG handelt es sich um eine Tätigkeitsgebühr, die den Charakter einer Anwesenheitsgebühr hat (FG Düsseldorf, ...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.2 Gebührenrahmen

Rz. 71 Verfahrensgebühr nach den Vorschriften des RVG i. d. F. ab dem 1.8.2013mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

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Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.4.1 Bewilligungsverfahren

Rz. 39 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfolgt für jeden Rechtszug besonders (§ 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Sie wird für jedes Verfahren und jede Instanz gesondert bewilligt. Dies erfordert in einem neuen Rechtszug erneut die Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen. Unter einem Rechtszug i. S. v. § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist der Gebührenrechtszug i. S. v. § 35 GKG zu verste...mehr

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Jansen, SGG § 197 Kostenfes... / 2.5.5.1 Bemessungskriterien des § 14 RVG

Rz. 59 Bei der Bestimmung der Höhe einer Betragsrahmengebühr ist im konkreten Einzelfall von der Mittelgebühr auszugehen, mit der die Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einem "Normal-/Durchschnittsfall" abgegolten wird. Unter einem "Normalfall" ist ein Fall zu verstehen, in dem sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts unter Beachtung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG nicht nach ob...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift einen vorläufigen Streitwert zu schreiben.[19] Wenn die Kanzlei auch...mehr

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§ 2 Streitwert der Klageant... / III. Allgemeine Feststellungsklage

Rz. 64 Der allgemeine Feststellungsantrag soll beim Streitwert nicht gesondert berücksichtigt werden, auch wenn er deutlich als selbstständiger Antrag gekennzeichnet und begründet wird.[69] Auch bei der Streitwertfestsetzung im Kündigungsschutzverfahren sei ein allgemeiner Feststellungsantrag ("sondern ungekündigt fortbesteht") nicht gesondert zu bewerten.[70] Die gleiche Au...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / IV. Obliegenliegenheiten

Rz. 37 Unmittelbar nach der Mandatsannahme sollte die Rechtsschutzversicherung um Deckungsschutz gebeten werden. Wenngleich die Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalles in der Praxis sehr großzügig gehandhabt werden, ist der Rechtsanwalt verpflichtet[64] und der Mandant gut beraten, wenn er alle Obliegenheiten einhält. Die grenzenlose Weite der sprachlichen Fa...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.5.2 Anspruchsübergang

Rz. 27 Häufig werden die Prozesse zur Durchsetzung eines Anspruchs nach §§ 3 Abs. 1, 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG nicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geführt, sondern zwischen der für den Arbeitnehmer zuständigen Krankenkasse und dem Arbeitgeber. In der Regel tritt die Krankenkasse durch die Zahlung von Krankengeld nach §§ 44 ff. SGB V an den Arbeitnehmer nach Einstellung de...mehr

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zfs 11/2025, Notwendige Fes... / 2 Aus den Gründen:

[2] 1. Der Wiedereinsetzungsantrag in den Stand vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist ist zulässig und begründet, § 45 StPO. Zwar kommt es auch in der vorliegenden Fallgestaltung des geltend gemachten und dem Angeklagten nicht zuzurechnenden Verteidigerverschuldens für die Fristversäumung (vgl. BGH, Beschl. v. 4.7.2023 – 5 StR 145/23) zur Wahrung der Wochenfrist des § 45 ...mehr

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zfs 11/2025, Beweis der Ent... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. a) Der Bekl. konnte nicht nachweisen, dass ein Versicherungsfall i.S.v. Ziff. A.2.5 gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (im Folgenden: AKB) eingetreten ist. Wie das LG zu Recht festgestellt hat, ist dem Bekl. der Vollbeweis für das äußere Bild eines Diebstahls nicht gelungen, denn der Bekl. hat, auch bei bestehen...mehr

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ZErb 11/2025, Zustimmung de... / 1 Gründe

A. Der Kläger verlangt von der Beklagten die Durchführung eines Grundstücksgeschäfts. Die Beklagte bestreitet die Wirksamkeit des Vertragsschlusses. Wegen des Sachverhalts wird auf die tatbestandlichen Feststellungen des LG verwiesen. Zusammengefasst: Die Beklagte ist bei angeordneter Testamentsvollstreckung die alleinige Erbin nach ihrem im Februar 2020 verstorbenen Lebensgef...mehr

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zfs 11/2025, Kein versicher... / 1 Aus den Gründen:

“… 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. aus der zwischen den Parteien bestehenden Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug Mercedes Benz … wegen des Schadensereignisses vom 1.4.2021 kein Anspruch auf Leistung zu. Dem Kl. ist der Beweis für ein versichertes Ereignis nicht gelungen. Gemäß Ziffer A.2.2.2.2 AKB (2015) der dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen sind Sc...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 17. Zeugenbeistand (§ 68b StPO)

Ob für die Vergütung eines von einem Zeugen zugezogenen Beistands (§ 68b Abs. 1 StPO) altes oder neues Recht Anwendung findet, richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG. Es kommt auch für den einem Zeugen als Beistand beigeordneten Rechtsanwalt darauf an, ob eine Beiordnung mit Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 1, 2 RVG) oder ohne Mandatsverhältnis (dann § 60 Abs. 1 S. 3 RVG) v...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / 6. Mehrere Auftraggeber / Hinzutreten weiterer Auftraggeber

Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit von mehreren Auftraggebern beauftragt, erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG seine Gebühren nur einmal. Insoweit kommt jedoch bei der Vertretung mehrerer Nebenkläger oder der Vertretung mehrerer Zeugen als Zeugenbeistand für die Verfahrensgebühren die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV in Betracht. Maßgeblich ist insoweit die erste unb...mehr

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AGS 11/2025, Bemessung der ... / II. Kriterien zur Bemessung der Terminsgebühr

Die Bemessung von Rahmengebühren habe der Rechtsanwalt gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen vorzunehmen. Maßgebliche Kriterien für die Bemessung von Rahmengebühren seien u.a. Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Dabei sei di...mehr

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zfs 11/2025, Regress des Kr... / 1 Aus den Gründen: “…

1. Das LG hat dem Beschwerdeführer zu Recht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten seiner Rechtsverteidigung i.S.v. § 114 ZPO versagt. Ein Haftpflichtversicherer ist dazu berechtigt, seinen Versicherungsnehmer im Innenverhältnis gemäß § 426 BGB, § 116 Abs. 1 Satz 3 VVG in Anspruch zu nehmen, wenn er an dessen Unfallgegner gemäß § 117 VVG geleistet h...mehr

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zfs 11/2025, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen: “…

Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf bedingungsgemäßen Versicherungsschutz für den Schadensfall vom 2.6.2021. Im Einzelnen: a) Im Streitfall ist das bei der Bekl. versicherte Objekt der Kl. bei einem Starkregenereignis mit Hagel am 2.6.2021 dadurch beschädigt worden, dass sich eine enorme Menge an Regenwasser mit Hagelschauer über dem streitgegenständlichen Objekt ...mehr

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zfs 11/2025, Beginn der Ver... / 2 Aus den Gründen:

[4] I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts (r+s 2024, 236) sind die mit der Klage geltend gemachten Ansprüche verjährt. [5] Zwar hätten die Beklagten nicht nachweisen können, dass die zuständige Regressabteilung des Landesamtes für Finanzen des Klägers bereits vor dem 18.7.2016 Kenntnis von dem Verkehrsunfall des Beamten L. erlangt habe. Doch beruhe die vorherige Unkenntnis...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Zuziehung von Zeugen

Rz. 8 Vermag ein Testierer nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu hören, zu sprechen oder zu sehen, so wird § 2233 BGB verfahrensrechtlich durch die §§ 22, 24, 25, 29, 30–32 BeurkG ergänzt. Danach soll gem. § 22 BeurkG zu der Beurkundung ein Zeuge oder ein zweiter Notar hinzugezogen werden. Dies ist entbehrlich, wenn alle Beteiligten da...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Zwei Zeugen

Rz. 22 Auch die zwei Zeugen haben zwingend das Testament zu unterschreiben (Abs. 1 S. 5).mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Zuziehung von Zeugen

Rz. 40 Ist ein Beteiligter nach eigenen Angaben oder nach Überzeugung des Notars nicht in der Lage, seinen eigenen Namen zu schreiben, so muss nach § 25 BeurkG bei der Vorlesung und der Genehmigung ein Zeuge oder ein zweiter Notar zugezogen werden, der auch die Niederschrift mit zu unterschreiben hat. Bei Stummen, Tauben, Blinden und Leseunfähigen (vgl. die Sonderregelung in...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Drei Zeugen

Rz. 13 Zum anderen kann das Testament bei Vorliegen der örtlichen Absperrung alternativ vor drei Zeugen errichtet werden (Abs. 1 Alt. 2). Daneben ist auch bei Besorgnis des nahen Todes die Errichtung vor drei Zeugen möglich (Abs. 2). Die drei Zeugen müssen während des gesamten Errichtungsvorgangs anwesend sein. Ist auch nur einer der drei Zeugen während der Errichtung des Te...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Zwei Zeugen

Rz. 13 Der Bürgermeister muss stets zwei Zeugen zur Beurkundung zuziehen (Abs. 1 S. 2), die während der ganzen Verhandlung anwesend sein müssen. Diese zwei Zeugen dürfen weder in dem Testament bedacht werden noch in dem Testament zum Testamentsvollstrecker ernannt werden (Abs. 1 S. 3). Zudem sind die Mitwirkungsverbote des Abs. 1 S. 4 Hs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 Nr. 3, 4, Abs. ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr. Manuel Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2250 Nottestament vor drei Zeugen

Gesetzestext (1) Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. (2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zuziehung von Zeugen und anderen Personen

1. Zuziehung von Zeugen Rz. 8 Vermag ein Testierer nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung des Notars nicht hinreichend zu hören, zu sprechen oder zu sehen, so wird § 2233 BGB verfahrensrechtlich durch die §§ 22, 24, 25, 29, 30–32 BeurkG ergänzt. Danach soll gem. § 22 BeurkG zu der Beurkundung ein Zeuge oder ein zweiter Notar hinzugezogen werden. Dies ist entbehrlich, w...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Zur Nichtigkeit führende Mängel

Rz. 36 Mängel führen dagegen auch beim Dreizeugentestament grundsätzlich zur Nichtigkeit des Testaments, wenn wesentliche Voraussetzungen des Errichtungsakts nicht erfüllt werden. Der Mangel der Erklärung des letzten Willens des Erblassers zieht die Unwirksamkeit des Testaments ebenso nach sich wie das Unterlassen der Fertigung der Niederschrift zu Lebzeiten des Erblassers u...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament in der durch § 2249 bestimmten Form oder durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten. (2) Wer sich in so naher Todesgefahr befindet, dass voraussichtlic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Erklärung des letzten Willens

Rz. 17 Will der Erblasser ein Dreizeugentestament errichten, erklärt er den drei Zeugen seinen letzten Willen. Die drei Zeugen müssen die Bereitschaft zur Entgegennahme der Erklärung signalisieren und die Absicht haben und sich darüber im Klaren sein, dass sie für die richtige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers verantwortlich sind.[20] Andernfalls ist das Testament nich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Beispiele

Rz. 38 Der Mangel der Erklärung des letzten Willens des Erblassers (mündlich oder durch Übergabe einer Schrift) zieht die Unwirksamkeit des Testaments nach sich. Daneben führt die Fertigung der Niederschrift erst nach dem Ableben des Erblassers ebenso zur Nichtigkeit des Testaments wie die mangelnde Unterschriftsleistung aller Beteiligten oder des Bürgermeisters (Ausnahme: §...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Ist zu besorgen, dass der Erblasser früher sterben werde, als die Errichtung eines Testaments vor einem Notar möglich ist, so kann er das Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in der er sich aufhält, errichten. 2Der Bürgermeister muss zu der Beurkundung zwei Zeugen zuziehen. 3Als Zeuge kann nicht zugezogen werden, wer in dem zu beurkundenden Test...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Unbeachtliche Mängel

Rz. 32 Unterlaufen bei der Abfassung der Niederschrift Formverstöße, sind diese unbeachtlich, soweit mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält (Abs. 6). Diese Verstöße dürfen nur den Inhalt der Niederschrift betreffen, jedoch nicht den Errichtungsakt als solchen.[28] In Anbetracht der Notlage des Erbla...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Vorlesen der Niederschrift

Rz. 21 Ist die Niederschrift abgeschlossen, ist sie dem Erblasser und den Zeugen, die gleichzeitig und persönlich anwesend sein müssen,[27] vorzulesen (Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 S. 1 BeurkG). Sie kann von einem Dritten, dem Erblasser oder einem Bedachten (der nicht Zeuge ist), vorgelesen werden.[28] Ist der Erblasser hörbehindert, ist ihm die Niederschrift zur Durchsich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Fertigung der Niederschrift

Rz. 18 Über diese Erklärung ist anschließend zwingend eine Niederschrift zu fertigen. Sie kann von einem der Zeugen oder einer dritten Person erstellt werden.[24] Die Niederschrift ist Ausdruck und Verkörperung des letzten Willens des Erblassers. Sie muss beim Tod des Erblassers grundsätzlich abgeschlossen worden sein und aus ihr muss sich ergeben, dass die in ihr zum Ausdru...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Nahe Todesgefahr

Rz. 8 Befindet sich der Erblasser in so naher Todesgefahr, dass voraussichtlich die Errichtung eines Bürgermeistertestaments nicht mehr möglich ist, kann das Testament nach Abs. 2 durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichtet werden. Zwar ist der Gesetzestext objektiv formuliert ("Wer sich in so naher Todesgefahr befindet"), es reicht jedoch aus, wenn die Zeugen überei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 6. Unterschriften

Rz. 23 Nach Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 13 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 S. 1 BeurkG ist die Niederschrift von den folgenden Personen zu unterschreiben: Die genehmigte Niederschrift ist vom Erblasser im Beisein der drei Zeugen zu unterschreiben. Ist er nach seiner Auffassung oder nach Auffassung der drei Zeugen dazu nicht in der Lage, so ersetzt die Feststellung dieser Angabe in der Niedersc...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vertrauensperson

Rz. 12 Falls bei der Beurkundung andere Beteiligte außer dem Erblasser, also hinzugezogene Zeugen, ein zweiter Notar, Gebärdensprachendolmetscher u.a. mitwirken, muss zu der Beurkundung eine Vertrauensperson zugezogen werden, die sich mit dem Behinderten zu verständigen vermag. Dies ist in der Niederschrift ebenfalls festzuhalten.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Zuwendungsverbote nach Beurkundungsgesetz

Rz. 8 Nach § 27 BeurkG gelten die §§ 7, 16 Abs. 3 S. 2, 24 Abs. 2, 26 Abs. 1 Nr. 2 BeurkG für Personen, die in einer Verfügung von Todes wegen bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt wurden. Danach ist gem. §§ 7, 27 BeurkG eine letztwillige Verfügung, die dem Notar oder seinem Ehepartner bzw. sonstigen Angehörigen i.S.d. § 7 BeurkG einen rechtlichen Vorteil verschaff...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Unbeachtliche Mängel

Rz. 32 Geschehen bei der Abfassung der Niederschrift Formverstöße, sind diese unbeachtlich, soweit mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält (Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 2249 Abs. 6 BGB). Bei dem Dreizeugentestament ist die Rspr. im Hinblick auf die Bewertung von Verletzungen der Anwesenheitspflichten großzüg...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Örtliche Absperrung

Rz. 5 Die Ursachen der örtlichen Absperrung sind vielfältig: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Lawinen, Erdbeben, Erdrutsche; aber auch Quarantäne oder Maßnahmen der Polizei oder des Militärs in Krisenregionen können zu einer örtlichen Absperrung i.S.v. Abs. 1 führen. Auch Wegzerstörungen können das Vorliegen der örtlichen Absperrung begründen.[4] Diese Gründe müssen k...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Zur Mitwirkung erforderliche Personen

Rz. 5 Drei Zeugen müssen während der gesamten Verhandlung anwesend sein. (vgl. § 2250 Rdn 13 f. Eine Mitwirkung der Schiffsbesatzung, insbesondere des Kapitäns, ist nicht erforderlich.[17]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Besorgnis, Errichtung vor Notar nicht möglich oder erheblich erschwert

Rz. 6 Es reicht aus, dass die Besorgnis, die Errichtung eines Testaments vor einem Notar sei nicht möglich oder erheblich erschwert, bei dem Bürgermeister/den drei Zeugen vorliegt. Liegt diese Besorgnis nicht vor, ist das dennoch errichtete Testament nichtig.[10]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Teilweise Nichtigkeit

Rz. 36 Wurden im Testament Bedachte als Zeugen hinzugezogen, ist das Testament nur im Hinblick auf die entsprechende Zuwendung unwirksam. Dies folgt aus der Anwendung des § 7 BeurkG ("insoweit"), auf den Abs. 1 S. 3 letzt. Hs. verweist.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Teilweise Nichtigkeit

Rz. 35 Wurden im Testament Bedachte als Zeugen hinzugezogen, ist das Testament auch hier nur im Hinblick auf die entsprechende Zuwendung unwirksam. Dies folgt aus der Anwendung des § 7 BeurkG ("insoweit"), auf den Abs. 3 S. 2 verweist.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Testamentserrichtung

Rz. 15 Zur Form der Errichtung eines Bürgermeistertestaments vgl. die Kommentierung zu § 2249. Im Hinblick auf das Dreizeugentestament ist zu bemerken, dass das Testament noch nicht in der mündlichen Erklärung des Erblassers zu sehen ist, sondern erst in der von den Zeugen gefertigten Niederschrift, die vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden muss. 1. Ort ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Stellung des Testamentsvollstreckers und des Erben im Prozess

Rz. 1 § 2212 BGB bezieht sich ausschließlich auf Aktivprozesse, mithin die Geltendmachung von Rechten, die den Nachlass betreffen. Aufgrund des Verwaltungs- und Verfügungsrechts des Testamentsvollstreckers wird ihm das ausschließliche Prozessführungsrecht zugewiesen. Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so entfällt die Verfügungsbefugnis der Erben mit dem Erbfall und nich...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift setzt voraus, dass ein vorrangiger Abkömmling (§ 1924 Abs. 2 BGB) "vor oder nach dem Erbfalle" weggefallen ist, also bei Tod vor dem Erbfall (§ 1924 Abs. 2 BGB), bei Enterbung (§ 1938 BGB), es sei denn, die Verfügung ergäbe, der gesamte Stamm solle enterbt sein,[1] bei Ausschlagung (§ 1953 BGB), Erbunwürdigkeit (§ 2344 BGB) oder Erbverzicht (§ 2346 BGB)....mehr