Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 59 Muster 8.11: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.11: Eigenkündigung (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Kündigung Sie überlegen, Ihr Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen. Hierbei gibt es einiges zu bedenken: 2. Form Die Kündigung kann nur schriftlich erklärt werden. ...mehr

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§ 4 Baurecht / I. Muster: Mängelansprüche (Bauunternehmer)

Rz. 2 Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) Muster 4.2: Mängelansprüche (Bauunternehmer) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Auftraggeber macht Mängelansprüche geltend. Folgendes ist zu beachten und ggf. näher aufzuklären: 1. Stehen die behaupteten Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Leistung? Liegt das Mangelsymptom nic...mehr

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§ 4 Baurecht / II. Erläuterungen

Rz. 3 Werkunternehmer sind oft schnell dabei, behauptete Mängel zu ignorieren, ohne sich näher damit beschäftigt zu haben. Vor allem, wenn noch Vergütungsforderungen im Raum stehen, verweigert jede Seite den nächsten Schritt aufeinander zu. Bauherren neigen in einer solchen Situation dazu, gezielt nach möglichen Mängeln zu suchen, um den Einbehalt zu rechtfertigen. Sofern ni...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / H. Muster: Rückgabe der Mietsache und der Kaution

Rz. 9 Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution Muster 3.8: Rückgabe der Mietsache und der Kaution _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, anlässlich der Rückgabe der Mietsache ist einiges zu beachten. Sinnvoll ist es, wenn Mieter und Vermieter die Rückgabe gemeinsam am Objekt vornehmen und ein gemeinsames Protokoll anfer...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Muster: Prozesskostenhilfe

Rz. 5 Muster 1.4: Prozesskostenhilfe Muster 1.4: Prozesskostenhilfe _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Für die Durchführung oder Verteidigung in einem Rechtsstreit können Sie Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) erhalten, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichen, die K...mehr

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zfs 09/2023, Über die Beson... / 6. Zulässige Höchstgeschwindigkeit

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt auf Autobahnen bei 100 km/h. Mit einem blauen Verkehrsschild wird auf den Autobahnen hierunter die Mindestgeschwindigkeit von 65 km/h angezeigt. Den Begriff "Mindestgeschwindigkeit" gibt es demgegenüber für Bundesautobahnen in Deutschland in der StVO (§ 18 StVO) nicht. Hiernach dürfen hierzulande nur Fahrzeuge fahren, die bauartbedin...mehr

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ZErb 09/2023, Anfechtung, W... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin ist die Witwe des am 0.0.1959 geborenen und am 0.0.2016 verstorbenen Erblassers. Die Antragsgegner sind dessen Brüder. Die Beteiligte zu 4) ist eine Nichte der Antragstellerin. Die Antragstellerin ging Anfang 2016 eine außereheliche Beziehung ein, trennte sich im Spätsommer 2016 von dem Erblasser und zog aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Ein Scheidungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. v. 13.7.2006 – IV B 6 - S 1300 - 340/06, BStBl. I 2006, 461 (Merkblatt zum internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgendes Merkblatt: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.4 Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Auch eine Einlegung durch Telefax oder Computerfax ist zulässig. Bei schriftlicher Einlegung muss aus dem Schriftstück hervorgehen, wer den Einspruch eingelegt hat. Außerdem soll der Verwaltungsakt angegeben werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist und inwieweit er angefochten und seine Au...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anhörung

Rz. 79 Laut § 55 OWiG i.V.m. § 163a StGB ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Dies hat noch vor dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens stattzufinden. Eine bestimmte Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann am Tatort geschehen, aber auch in Form der Zusendung eines Anhörungsbogens. Eine Aussagepflicht zur Sache gibt es nicht. D...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Beweisantrag

Rz. 147 Bislang war der Begriff des Beweisantrages weitestgehend durch die Rechtsprechung ausgestaltet worden. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.1.2019 wurden die bisherigen Kriterien in § 244 Abs. 3 StPO kodifiziert.[315] Über § 46 Abs. 1 OWiG findet die Norm auch Anwendung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Nach der gesetzlichen Definition ist das Mer...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / III. Klärung des Tatvorwurfs und der Rechtsfolgen

Rz. 51 Die Tat selbst wird im Zeugenfragebogen bzw. im Anhörungsbogen benannt. Insoweit sind bereits jetzt die unmittelbaren Tatfolgen für den Juristen absehbar. Der Mandant als Laie wird sich regelmäßig über die Höhe des Bußgeldes und über ein eventuelles Fahrverbot erkundigt haben. Inwiefern hier Punkteeintragungen automatisch auf dem Fuße folgen und auch die Anordnung von...mehr

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§ 9 Verkehrsradaranlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 40 Vorliegend handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren.[1] Ohne Anhaltspunkte für Messfehler genügen also die Angabe des verwendeten Messgerätes und des Eichdatums sowie der Abzug eines Toleranzwertes.[2] In den Polizeirichtlinien der Bundesländer finden sich z.T. konkrete Vorgaben; z.B. wird in Schleswig-Holstein derzeit bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/...mehr

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§ 15 Videoüberwachungsanlagen / 5. Rechtliche Bewertung

Rz. 45 Das ProVida-System ist ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der BGH-Rechtsprechung,[1] lässt jedoch verschiedene Messmethoden zu. Diese haben wiederum gemäß Gebrauchsanweisung unterschiedliche Anforderungen. Entsprechend ist für Geschwindigkeitsmessungen im Urteil zusätzlich anzugeben, ob die Messung durch elektronische Aufzeichnungen oder durch Ablesen, durch s...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / C. Verwaltungsverfahren

Rz. 12 Wer, wann, was? – Im Verwaltungsverfahren wird der Mandant regelmäßig mit dem ersten behördlichen Schreiben Kenntnis vom Tatvorwurf erhalten und hierauf einen Anwalt kontaktieren. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides ist der Betroffene anzuhören. Sofern die Behörde den Fahrer noch nicht ermitteln konnte, wird vorab ein Zeugenfragebogen versandt. Andernfalls erhält der B...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Vereinfachte Beweisaufnahme

Rz. 146 Abweichend vom Grundsatz der Unmittelbarkeit eröffnet § 77a Abs. 1 OWiG im Bußgeldverfahren eine vereinfachte Beweisaufnahme betreffend die Aussagen von Zeugen, Sachverständigen oder Mitbetroffenen. Diese können durch die Verlesung von Protokollen und Urkunden ersetzt werden. Hierzu müssen jedoch nach Abs. 3 der Norm die in der Hauptverhandlung anwesenden Parteien zu...mehr

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§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / b) Auswertung (Behörde)

Rz. 155 Die unter Rdn 141–145 beschriebenen Auswertekriterien sollten beachtet worden sein. Besonders der Umstand der vollen Erfassung der Fahrbahnbreite in Höhe der Fotolinie sollte konsequent überprüft worden sein. Die Signatur der Falldatei (Schlosssymbol) sollte beim Öffnen mit der zugehörigen Software korrekt angezeigt werden. Abbildung 12: Fotodokumentation einer ES8.0 G...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IV. Fahrtenbuchauflage

Rz. 218 Einem Fahrzeughalter kann gem. § 31a StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder nach einer Verkehrsstraftat nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn ein Amtsgericht den Betroffenen wegen fehlender Überzeugung von der Täterschaft frei...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Weitere Maßnahmen zur Fahrerermittlung

Rz. 18 Stellt die Polizei insbesondere fest, dass der Betroffene sein Aussehen gegenüber dem bei dem Verkehrsverstoß aufgenommenen Foto verändert hat, so soll zur weiteren Aufklärung die Einholung der Kopie eines Ausweisbildes bei der Passbehörde durch § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 PassG und auch durch § 25 Abs. 2 des PAuswG gedeckt sein.[30] Trotzdem bestehen erhebliche Bedenken d...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Anhörung, § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

Rz. 43 Die vier Alternativen des § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG beziehen sich auf die Vernehmung des Betroffenen, die Bekanntgabe der Ermittlungen ihm gegenüber bzw. die Anordnung der jeweiligen Maßnahme. Wichtig ist, dass ausschließlich die erste Vernehmung oder Anhörung die Verjährung unterbricht, jede weitere derartige Maßnahme ist hingegen unbeachtlich. Für die vorliegend behande...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Anspruch auf Akteneinsicht des Verteidigers

Rz. 56 Eine aktive Verteidigung ist erst mit Kenntnis aller Tatumstände möglich, weshalb der Ermittlungsakte ein enormer Stellenwert zukommt. Der Verteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht gem. § 147 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 69 Abs. 3 S. 2 OWiG. Danach muss die Verwaltungsbehörde dem Verteidiger die beantragte Einsicht noch vor der Übersendung an die Staatsanwaltschaft gew...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 10 Lichtschrankenmessgeräte / a) Messaufbau (Messbeamter)

Rz. 85 Laut Gebrauchsanweisung muss die Fotolinie auf einem Foto der Messreihe dokumentiert werden (vgl. Rdn 71). Im Gegensatz dazu wird aber in der Gebrauchsanleitung geschrieben, dass der Fotopunkt bzw. die Fotolinie keine messrelevante Bedeutung haben soll und lediglich zur Erleichterung der Zuordnung der Fahrzeuge dient. Die Fotoposition wäre auch aus den Positionen mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 3.4 Nutzung als Zweitwohnung

Der Vermieter ist zur Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich auch dann berechtigt, wenn er die vermietete Wohnung lediglich als Zweitwohnung nutzen will. Zwar reicht nach der Rechtsprechung des BGH allein der Wille des Vermieters, in den eigenen Räumen zu wohnen oder dort einen Familien- oder Haushaltsangehörigen wohnen zu lassen, für die Annahme von Eigenbedarf noch nic...mehr

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Eigenbedarfskündigung / 15.1 Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen. Praxis-Beispiel Erstattungsfähige Kosten Ersatz aller mit dem Umzug in Zusammenhang stehenden Kosten[1] Ersatz von Makler- und Prozesskosten Aufwendungen des Mieters für Detektivkosten zur Überprüfung, ob der wegen Eigenbedarfs kündigende Verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 5.3 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Ebenso können sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches aus einem früher vorgetäuschten Eigenbedarf ergeben.[1] Praxis-Beispiel Vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden ist.[2] Gleiches gilt, wenn die Bedarfsperson die Wohnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / III. Verfahrensabschluss durch Strafbefehl

Lässt sich eine Einstellung des Verfahrens nicht erreichen, kommt eine außergerichtliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl in Betracht. Das Strafbefehlsverfahren ist in den §§ 407 ff. StPO geregelt. Es handelt sich hierbei um ein summarisches Strafverfahren, das eine einseitige Straffestsetzung ohne Hauptverhandlung und Urteil ermöglicht. Voraussetzung des Str...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.3 Beweismittel und Beweisurkunden nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Rz. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 verpflichtet zur Bezeichnung von Beweismitteln ohne Aufforderung durch den Leistungsträger. Das ist auf die Beweismittel begrenzt, die für die begehrte oder empfangene Leistung erheblich sind. Ist das der Fall, kann sich der Leistungsberechtigte der Bezeichnung (oder Vorlage auf Verlangen) nicht dadurch entziehen, dass er Beweismittel nur bei konkr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Beschwerdeberechtigte

Rz. 15 Beschwerdeberechtigt sind die Beteiligten des § 57 FGO, der im Beschwerdeverfahren entsprechend anwendbar ist.[1] Das sind der Kläger, der Beklagte, der Beigeladene[2] und die Behörde, die dem Verfahren beigetreten ist.[3] Rz. 16 Darüber hinaus sind auch die sonst von der Entscheidung Betroffenen i. S. v. Abs. 1 beschwerdeberechtigt. Betroffen ist, in wessen Rechte ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2.3 Maßnahmen nach § 128 Abs. 2 FGO

Rz. 27 Abs. 2 schließt eine Vielzahl von Maßnahmen von der (gesonderten) Anfechtung ausdrücklich aus. Eine Überprüfbarkeit besteht damit nur im Rahmen der Anfechtung der betreffenden Endentscheidung. Rz. 28 Unanfechtbar sind prozessleitende Verfügungen. Zur Beschleunigung des Verfahrens soll das FG das Verfahren abschließen und entscheiden können. Etwaige Fehler sollen erst i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.2 Zulässigkeit

Rz. 8 Es müssen die allgemeinen Prozessvoraussetzungen (Prozessfähigkeit, Rechtsschutzbedürfnis usw.) vorliegen, zusätzlich die Voraussetzungen des Wiederaufnahmeverfahrens. Die Wiederaufnahme setzt ein rechtskräftig beendetes Verfahren voraus.[1] Vor Rechtskraft kann eine Wiederaufnahmeklage nicht erhoben werden.[2] Im laufenden Revisionsverfahren sind Wiederaufnahmeanträge ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Form

Rz. 2 Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle[1] einzulegen. Die Schriftform setzt das Einreichen eines in deutscher Sprache verfassten Schriftsatzes voraus, der eigenhändig unterschrieben sein muss.[2] Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Dem Formzweck ist genügt, wenn der Schriftzug so gestaltet ist, dass er die Iden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.2 Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels (Abs. 1 S. 1; Abs. 2)

Rz. 3 Ordnungs- und Zwangsmittel nach Abs. 1 S. 1 während des Verfahrens können sein: Ordnungsgeld gegen schuldhaft ausgebliebene Beteiligte, deren persönliches Erscheinen angeordnet war[1]; Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen nicht erschienene, nicht aussagebereite oder nicht eideswillige Zeugen und Sachverständige wegen Verweigerung des Gutachtens[2]; Ordnungsgeld gegen eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

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Eigenbelege: Der richtige U... / 5.1 Verlust des Originalbelegs

In einem geordneten Unternehmen sollte i. d. R. kein Beleg verloren gehen. Jedoch kann es vorkommen, dass Belege verschwinden oder irrtümlich vernichtet werden. Besonders in kleineren Handwerksbetrieben, wo neben der eigentlichen Tätigkeit auch die gesamte kaufmännische Abwicklung vom Chef übernommen wird, herrscht oft Bürochaos. Zudem geht in der Hektik einer Geschäftsreise...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3.2 Geschäfte mit Verbrauchern

AGB werden unter drei Voraussetzungen Bestandteil eines Vertrags mit einem Verbraucher: Der Verbraucher muss ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Er muss in für ihn zumutbarer Weise die Möglichkeit erhalten, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Er muss mit ihrer Geltung einverstanden sein (§ 305 BGB). Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB Bei Massengeschäften ist ein ausdrüc...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 2.1 Schlüsselrückgabe

Herausgabe i. S. v. §§ 546, 985 BGB meint Besitzübergabe. Dazu gehört die Verschaffung unmittelbaren Besitzes durch Rückgabe aller Wohnungsschlüssel.[1] Bei Räumen wird die Räumungspflicht durch Fortschaffen der eingebrachten Sachen des Mieters und Aushändigung aller Schlüssel erfüllt. Hinweis Vom Mieter selbst angefertigte Schlüssel Darunter fallen auch selbst angefertigte Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Beseitigung / 1.2 Inhaltsirrtum

Ein Irrtum über den Inhalt einer Willenserklärung, der zur Anfechtung des Aufhebungsvertrags berechtigen kann, liegt vor, wenn der äußere Tatbestand der Erklärung dem Willen des Erklärenden entspricht, dieser aber über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung irrte. Als Faustformel lässt sich hier festhalten: Der Erklärende weiß, was er sagt, er weiß aber nicht, was er dami...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zeugen

Rz. 13 [Autor/Stand] Zeugen erhalten gem. § 19 JVEG eine Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG), Aufwand (§ 6 JVEG), sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG), Zeitversäumnis (§ 20 JVEG), Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG), Verdienstausfall (§ 22 JVEG). Die Entschädigungsbeträge wurden – abgesehen von den Fahrtkosten (s. Rz. 11) – durchweg angehoben. Die Entschädigung fü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

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ZErb 08/2023, Zum Beweis ei... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 2 wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Erbscheinsantrags und gegen die Erteilung des von dem Beteiligten zu 1 beantragten Alleinerbscheins. Die Beteiligten streiten um die wirksame Errichtung eines den Beteiligten zu 1 begünstigenden Testaments sowie dessen Widerruf durch Zerreißen. Der am … verstorbene Erblasser war mit der am … vorverstorbenen Frau ...mehr