Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e... mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 6 Der Nachweis der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 278 Für die Frage, ob der Stpfl. den Nachweis führen muss, dass keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, oder vielmehr die Finanzbehörde die (objektive) Beweislast dafür trägt, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, ist von den Grundsätzen der Rspr.[1] auszugehen. Danach trägt die Finanzbehörde die Feststellungslast für die den Steueranspruch begründenden T... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Photovoltaikanlagen / 4.5.1 Voraussetzungen

Die faktische Inbetriebnahme bedarf verschiedener Voraussetzungen: Die Anlage muss fest installiert und betriebsfertig montiert sein. Der Wechselrichter muss installiert sein. Die Anlage muss angeschlossen und betriebsbereit sein. Die Anlage muss durch den Installationsbetrieb/Elektrofachbetrieb vor der erstmaligen Inbetriebnahme nach den entsprechenden DIN-Normen (DIN-VDE 0100-... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Abmahnung / 4.7 Zugang und Kenntnisnahme der Abmahnung

Einem Anwesenden geht die Abmahnung mit der Übergabe des Abmahnungsschreibens sofort zu. Den Empfang durch persönliche Übergabe sollte man sich am besten unter Angabe des Datums schriftlich durch den Empfänger oder einen hinzugezogenen Zeugen bestätigen lassen. Einem Abwesenden ist die Abmahnung zugegangen, wenn sie so in dessen Machtbereich gelangt, dass unter üblichen Verhä... mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.4.4 Beweissicherung bei Nachbarklagen

So mancher wird nach langwierigen Auseinandersetzungen die Erfahrung machen, dass Behörden und Gerichte nicht immer auf der Seite desjenigen stehen, der sich durch die nachbarliche Tierhaltung beeinträchtigt fühlt. Deshalb ist vor allem eine exakte und durch Aussagen anderer ebenfalls beeinträchtiger Nachbarn gestützte Beweisführung unverzichtbar. Praxis-Tipp Lärmprotokoll un... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.3 Wohnungsübergabeprotokolle/-abnahmeprotokolle

Rz. 196 Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug des Mieters zum Mietbeginn gefertigt. Zum Mietende wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll gefertigt. Es handelt sich im Prinzip zunächst nur um Zustandsbeschreibungen. Die rechtliche Bedeutung, die sich daraus ergeben kann, ist unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch – weder des Vermieters noch des Mieters – auf Erstell... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.6 Kündigungserklärung

Rz. 59 Hinweis Kündigung durch Vermieter Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses kann nur von dem Vermieter ausgesprochen werden. Das ist grds. derjenige, der in dem Mietvertrag als Vermieter bezeichnet worden ist und den Mietvertrag unterschrieben hat (KG, Urteil v. 4.2.2019, 8 U 109/17, GE 2019, 384). Handelt es sich um mehrere natürlichen Personen, kommt es darauf an, o... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.11 Eigenbedarfsklage

Rz. 56 Die Fachgerichte gehen zur Entscheidung eines Streitfalls nach folgendem Schema vor, anhand dessen dargestellt werden soll, welche Partei bei einer Eigenbedarfskündigung welche Tatsachen vortragen muss: Die Klage muss schlüssig sein, d. h., der Vortrag des Klägers muss die ihm begehrte Rechtsfolge rechtfertigen, wobei zunächst die Behauptungen (Angabe von Tatsachen) de... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.11 Checkliste für den sicheren Zugang von Kündigungen

Praxis-Tipp Checkliste für den sicheren Zugang von Kündigungen Arbeitnehmer befindet sich im Betrieb Persönliche und offene (ohne Umschlag) Übergabe des Kündigungsschreibens gegen Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers auf einem Zweitexemplar; Übergabe erfolgt durch oder im Beisein eines anderen Mitarbeiters des Unternehmens (= Zeuge), der nicht Geschäftsführer/Vorstand/GbR- od... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.7 Zustellung durch Boten

Der Kündigende kann das Kündigungsschreiben per Boten überbringen lassen. Das geschieht in der Praxis häufig und stellt bei Beachtung der nachfolgenden Punkte einen relativ sicheren Zustellungsweg dar. Um späteren Beweisproblemen bzw. Erinnerungslücken des Boten als Zeuge vor Gericht zu begegnen, sollte dem Boten ein auszufüllendes Formblatt mitgegeben werden, worin dieser Da... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.6.1 Einwurfeinschreiben

Beim Einwurfeinschreiben wird das Schreiben vom Postbediensteten in den Wohnungsbriefkasten (oder das Postfach) des Empfängers eingeworfen und geht damit zu. Zum Nachweis des Zugangs nicht geeignet ist hierbei der Einlieferungsschein, den der Absender bei Aufgabe des Schreibens zur Post erhält. Dieser belegt lediglich die Einlieferung bei der Post und ermöglicht dem Absender ... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.3 Zugang unter Anwesenden

Beim Zugang unterscheidet das Gesetz, ob die Kündigung einem Anwesenden oder einem Abwesenden erklärt werden soll. Einem Anwesenden geht die Kündigung mit der Übergabe des Kündigungsschreibens sofort zu und wird damit wirksam. Es kommt nicht darauf an, ob oder wann der Empfänger es liest. Die Kündigung ist auch dann zugegangen, wenn der Arbeitnehmer das Schreiben zurückgibt.... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.8 Zustellung durch Gerichtsvollzieher

Mit der Vermittlung der Kündigung kann schließlich der Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der die Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung bewirkt. Dazu muss der Kündigende dem Gerichtsvollzieher das zuzustellende Kündigungsschreiben im Original übergeben oder übersenden mit der Aufforderung, das Schriftstück nach § 132 BGB, §§ 192 ff. ZPO an den Empfänger... mehr

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Kündigung: Form und Zugang ... / 3.6.3 Einschreiben mit Rückschein

Bei einem Einschreiben mit Rückschein händigt der Postbote das Schreiben dem Empfänger (oder einem empfangsbereiten Dritten, sofern nicht die Variante "eigenhändig" gewählt wird) gegen Unterschrift auf dem Rückschein aus und sendet den Rückschein an den Absender zurück. Trifft der Postbote niemanden an, hinterlässt er wie beim Übergabeeinschreiben lediglich einen Benachricht... mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 33 Zeugenaussage gegen den Arbeitgeber

Sagt ein Arbeitnehmer als Zeuge in einem staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen seinen Arbeitgeber aus und macht er dabei keine wissentlich unwahren oder leichtfertig falschen Angaben, kann deshalb keine Kündigung ausgesprochen werden.[1] Nichts anderes kann bei einer Zeugenaussage in einem Arbeitsgerichtsprozess gelten. mehr

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Verhaltensbedingte Kündigun... / 2.2 Alkoholkonsum feststellen

Die Hauptschwierigkeit für den Arbeitgeber liegt in der ihm obliegenden Beweisführung, weil häufig der Alkoholkonsum während der Arbeitszeit nicht direkt beobachtet wird (welches Getränk in welcher Menge?). Vor allem das häusliche Trinken, das sich aber noch am Arbeitsplatz auswirkt, wird regelmäßig nicht beobachtet werden können. Alkoholmissbrauch wird in der Praxis gelegen... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verfahren in Wohnungseigent... / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Behaupten kann man viel – um einen Rechtsstreit auch gewinnen zu können, braucht man immer dann, wenn die Gegenseite den geltend gemachten Anspruch bestreitet oder nicht anerkennt, Beweise. Im zivilprozessualen Verfahren hat der Kläger zunächst die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen. Darlegen bedeutet "behaupten". Praxis-Beispiel Störendes Musizieren des Nachbarn Der lä... mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 4.1 Grundsätze

Allgemein wird unterschieden in: Gerichtskosten: Hierunter fallen die Kosten, die an das Gericht zu zahlen sind. Beispiele: Verfahrenskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Auslagen für Zeugen und Sachverständige. Außergerichtliche Kosten: Hierunter fallen die Kosten, die nicht an das Gericht zu zahlen sind, also insbesondere die Gebühren/Honorare für Rechtsanwälte. Streitwert Di... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss gem. § 352e FamFG, mit dem das Nachlassgericht die zur Erteilung eines Alleinerbscheins an den Beteiligten zu 2) erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet hat. Der Erblasser war mit der vorverstorbenen I.E. verheiratet. Die Beteiligte zu 1) ist die Schwester der Ehefrau des Erbla... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG)

Tz. 14 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer nach § 1878 BGB sind, soweit sie zusammen mit ggf. anderen steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG von 3 300 EUR (bis einschl. 2025: 3 000 EUR) nicht überschreiten, steuerfrei (§ 3 Nr. 26b EStG, Anhang 10). Tz. 15 Stand: EL 150 – ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Arbeitsgericht / 4 Verfahrensablauf

Das Urteilsverfahren erster Instanz beginnt mit der Einreichung der Klageschrift beim Arbeitsgericht. Die Klage kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage wird dem Beklagten durch das Gericht zugestellt. Darauf folgt eine Güteverhandlung vor dem Vorsitzenden der Kammer und, falls sie erfolglos bleibt, eine weitere Verhandlung vor der ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 3 Verwendungszweck für Informationen (Abs. 2)

Rz. 4 § 19 Abs. 2 EUAHiG bestimmt, für welche Zwecke die Informationen verwendet werden dürfen, die im Rahmen des EUAHiG von anderen Mitgliedstaaten übermittelt worden sind. Hauptverwendungszweck ist die Verwendung zur zutreffenden Festsetzung und Erhebung aller Steuern, die unter § 1 EUAHiG fallen.[1] Die Durchsetzung der zutreffenden Steuern ist der wesentlichste Zweck des... mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.2 Überwachung der Privatnutzung

Die Überwachung des Inhalts von Privatgesprächen ist unzulässig. Das Mithören oder Aufzeichnen durch Dritte nur mit ausdrücklicher oder konkludenter Einwilligung der beteiligten Gesprächspartner zulässig. Die Überwachung des Inhalts von privaten E-Mails richtet sich ebenfalls wieder nach den Grundsätzen und Prinzipien des § 26 BDSG beziehungsweise den allgemeinen Rechtsgrundl... mehr

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Mitarbeiterüberwachung: Dat... / 3.2.1 Nutzung zu Dienstzwecken

Bei der Nutzung des betrieblichen E-Mail-Postfachs, des Telefons oder des Internets ausschließlich zu betrieblichen Zwecken richtet sich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von anfallenden personenbezogenen Daten nach der DSGVO und dem BDSG. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert, wie eingangs beschrieben, stets eine Rechtsgrundlage, also einer Einwilligung ode... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 4. Beispiel einer Vergütungsrechnung für einen Zivilprozess

Rz. 24 Beispiel: RA Knüll reicht auftragsgemäß eine Klage wegen mehrerer Ansprüche von insgesamt 8.900,00 EUR ein. Nach Zustellung der Klageschrift zahlt der Beklagte 900,00 EUR. Im ersten Verhandlungstermin erörtern die Parteien die Sache mit dem Gericht und stellen einen Vertagungsantrag, da sie außergerichtliche Vergleichsverhandlungen aufnehmen wollen. Nachdem diese nich... mehr

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Aufgabenteil / 9. Die (Regel)gebühren des Prozessbevollmächtigten (→ § 7 Rdn 4 ff.)

Hinweis: Bitte bedenken Sie bei den Lösungen, dass die gerichtliche Festsetzung des Streitwerts für die Gerichtsgebühren (§ 63 Abs. 2 GKG) für die Gebühren des Anwalts gemäß § 32 Abs. 1 RVG maßgebend ist. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass dieser Streitwert für eine Gebühr des Anwalts nicht den zutreffenden Gegenstandswert bildet, muss dieser Gegenstandswert durch eine... mehr

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Aufgabenteil / 19. Gebühren des nicht prozessbevollmächtigten RA (→ § 7 Rdn 77 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 23 Für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die Beweisaufnahmen gelten dann als umfangreich Die 0,3 Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG soll den durch besonders umfangre... mehr

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Aufgabenteil / 7. Mehrere Auftraggeber (→ § 2 Rdn 32 ff.)

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Aufgabenteil / 25. Vergütung des RA im Urkunden- und Wechselprozess (→ § 7 Rdn 72 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft z. B. die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Strafsachen (§§ 51 bis ... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind: mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / I. Die Gebühren im selbstständigen Beweisverfahren

Rz. 64 → Dazu Aufgaben Gruppe 16 Das selbstständige Beweisverfahren nach den §§ 485 ff. ZPO kann sowohl während als auch außerhalb eines anhängigen Rechtsstreites durchgeführt werden. Dieses Verfahren dient einer vorsorglichen Beweisaufnahme durch Augenschein, Zeugen oder Sachverständigengutachten, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass ein Beweismittel verloren gehen kön... mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / I. Die Prozesskostenhilfe (PKH)

Rz. 2 Die Prozesskostenhilfe (PKH) ist in den §§ 114 bis 127 ZPO geregelt: Wenn eine Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Prozesses ganz oder zum Teil zu übernehmen, und wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist, kann ihr auf Antrag Prozesskosten... mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben. mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 4. Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen (Nr. 1010 VV RVG)

Rz. 191 Für sehr umfangreiche Beweisaufnahmen in einem Verfahren gibt es eine Zusatzgebühr neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr. Die 0,3 Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG darf jedoch nur berechnet werden, wenn in Verfahren nach Teil 3 VV RVG mindestens drei gerichtliche Beweistermine stattfinden, in denen Sachverständige oder... mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 1. Die Gebühren bei nicht anhängigem Hauptprozess

Rz. 68 Im selbstständigen Beweisverfahren können dem RA bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen eine Verfahrensgebühr und eine Terminsgebühr nach Nrn. 3100 ff. VV RVG (bzw. in der Rechtsmittelinstanz nach Nrn. 3200 ff. VV RVG) erwachsen: mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Vergütungsrechnungen im ersten Rechtszug

Rz. 37 Die Berechnung der Vergütung im Strafverfahren im ersten Rechtszug soll an einigen Beispielen aufgezeigt werden. Neben den hier behandelten allgemeinen Gebühren können zusätzliche Gebühren in besonderen Fällen entstehen. Diese werden in Rdn 48 ff. vorgestellt. Beispiel 1: RA Klotz wird während des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens für den Beschuldigten Düster tä... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / I. Einstellung des Verfahrens (Erledigungsgebühr)

Rz. 49 Nach Nr. 4141 VV RVG ist vorgesehen, dass ein Verteidiger, der durch seine Bemühungen dazu beiträgt, dass das Strafverfahren endgültig eingestellt und damit die Hauptverhandlung entbehrlich wird, zur Belohnung eine zusätzliche Gebühr verdient. Das Gleiche gilt, wenn sich das Verfahren durch Zurücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl, der Berufung oder der Revi... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / H. Gebühren mit Zuschlag wegen Haft

Rz. 46 In Vorbemerkung 4, Abs. 4 VV RVG ist geregelt, dass die Gebühren mit Zuschlag entstehen, wenn der Beschuldigte sich in Haft oder Unterbringung befindet. Bei den Gebühren mit Zuschlag ist die Höchstgebühr des Gebührenrahmens um 25 % gegenüber der Gebühr ohne Zuschlag angehoben worden, sodass sich eine höhere Mittelgebühr ergibt. Bei inhaftierten Mandanten hat der RA ei... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel... mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 23 Insbesondere im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt es in der Regel zu einer Reihe von Terminen, an denen der Verteidiger sinnvollerweise teilnimmt. Es kann sich dabei z. B. um Vernehmungen des Beschuldigten oder von Zeugen handeln. Die Teilnahme des RA an solchen Terminen ist durchaus zweckmäßig und auch im Interesse seines Mandanten, da sich hierdurch die Ch... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Die Terminsgebühr im ersten Rechtszug

Rz. 34 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen (Vorbemerkung 4, Abs. 3 VV RVG). Die Terminsgebühr entsteht sogar dann, wenn der RA zu dem anberaumten Termin zwar erscheint, dieser aber ohne ein Verschulden des RA nicht stattfindet (sog. geplatzter Termin). Dies gilt jedoch nicht, wenn der RA rechtzeitig von der Aufhebung oder Verlegung des Term... mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / G. Die Gebühren im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren

Rz. 39 Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren ergeben sich die Gebühren des Wahlverteidigers und des Pflichtverteidigers aus Teil 4, Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV RVG. Im Berufungsverfahren und im Revisionsverfahren sind die Gebühren nicht von der Ordnung des Gerichts abhängig. Es können in beiden Verfahren jeweils eine Verfahrensgebühr und (eventuell mehrere) Te... mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Mit dem in den verschiedenen Kostengesetzen verwendeten Begriff "Kosten" ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Rz. 5 Kosten im Sinne der Justiz sind mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is... mehr