Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ablehnungsgründe.

Rn 44 In Anlehnung an § 244 II–IV StPO hat die Rspr eine Reihe von Gründen entwickelt, bei deren Vorliegen eine Ablehnung von Beweisanträgen ausnw zulässig ist (ausf Laumen MDR 20, 193 ff; Ullenboom ZZP 133, 103 ff). Eines besonderen Verfahrens für die Ablehnung eines Beweisantrages bedarf es nicht. Insb ist eine Ablehnung schon darin zu sehen, dass das Gericht einen angebot...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 802c III 2, 883 III 2,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung schreibt im Interesse der Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie, aber auch mit Rücksicht auf die geladenen und erschienenen Zeugen oder Sachverständigen vor, dass eine Beweisaufnahme auch dann soweit wie möglich durchzuführen ist, wenn eine oder gar beide Parteien den Termin zur Beweisaufnahme nicht wahrnehmen. Sie schränkt mithin den Grundsatz der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verantwortlichkeit des Richters.

Rn 6 Die Ausbildung muss zwingend ›unter Aufsicht des Richters‹ erfolgen. Dieser bleibt mit Blick auf das Prinzip des gesetzlichen Richters (Art 101 I 2 GG, § 16 S 2 GVG) und das sog Richtermonopol (Art 92 I GG) allein verantwortlich für die korrekte Erfüllung der dem Referendar übertragenen richterlichen Aufgabe. Die Tätigkeit des Referendars im Aufgabenbereich des § 10 GVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 14 EuBVO – Beweisaufnahme in Anwesenheit und unter Beteiligung von Beauftragten des ersuchenden Gerichts.

Gesetzestext (1) Sofern mit dem Recht des Mitgliedstaats des ersuchenden Gerichts vereinbar, haben die Beauftragten des ersuchenden Gerichts das Recht, bei der Beweisaufnahme durch das ersuchte Gericht zugegen zu sein. (2) Im Sinne dieses Artikels umfasst der Begriff ›Beauftragte‹ Gerichtsangehörige, die vom ersuchenden Gericht nach Maßgabe des Rechts seines nationalen Recht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sachverständige.

Rn 17 Sofern der Sachverständige sein Gutachten unmittelbar in der Verhandlung erstattet, ist das vollständige Gutachten zu protokollieren. Auch bei der Erläuterung eines zuvor schriftlich eingereichten Gutachtens reicht die floskelhafte Formulierung: ›Der Sachverständige erläutert ausf sein Gutachten‹ nicht aus (BGH NJW 01, 3269, 3270). Allerdings kann der Pflicht zur Proto...mehr

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§ 22 Einzeltestament / V. Form des Einzeltestaments

Rz. 9 Ein Einzeltestament kann als sog. ordentliches Testament (§ 2231 BGB) errichtet werden, indem der Erblasser seinen letzten Willen privatschriftlich niederlegt oder zur Niederschrift eines Notars erklärt. Bei einem privatschriftlichen Testament verfasst der Erblasser sein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung selbst (§ 2247 BGB). Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemein.

Rn 2 Der SV vermittelt Fachwissen (idR Erfahrungssätze, s § 284 Rn 11, s.a. Rn 5) und daraus gewonnene Schlussfolgerungen. Er kann auch zur Feststellung von Tatsachen herangezogen werden, wenn hierzu eine besondere Sachkunde erforderlich ist. Zur Abgrenzung vom (sachverständigen) Zeugen s Rn 6; zur Ermittlungstätigkeit in Vorbereitung eines Gutachtens vgl § 404a IV (s § 404a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahrens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehmung von Zeugen oder die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet werden, wenn der Gegner zustimmt oder zu besorgen ist, dass das Beweismittel verloren geht oder seine Benutzung erschwert wird. (2) 1Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verschuldensfälle.

Rn 3 Darüber hinaus können die Kosten gesondert einer Partei auferlegt werden, wenn sie die Verlegung eines Termins, die Vertagung einer Verhandlung, die Anberaumung eines Termins zur Fortsetzung der Verhandlung oder die Verlängerung einer Frist durch ihr Verschulden veranlasst hat. Im Gegensatz zu dem Säumnisfällen ist hier ein Verschulden der Partei erforderlich. Rn 4 Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Urkunden.

Rn 14 Beweisgeeignete Urkunden sind alle Schriftstücke iSd §§ 415 ff, also auch (Tele)Kopien. Elektronische Dokumente sind keine Urkunden, sondern Augenscheinsobjekte (§§ 371 I 2, 371a); ihr Ausdruck stellt aber eine Urkunde und damit ein zulässiges Beweismittel dar (München Prozessrecht aktiv 12, 87; Musielak/Voit/Voit § 592 Rz 12; St/J/Berger § 592 Rz 22). Das Gesetz verla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 9 Die Kosten- und Ordnungsgeldentscheidung trifft das Gericht durch Beschl, zweckmäßigerweise am Ende der Sitzung, weil erst dann entschieden werden kann, ob ausnw von der Verhängung abzusehen ist (s.o. Rn 8). Einen bestimmten Zeitpunkt der Entscheidung schreibt § 380 indessen nicht vor. Das Gericht kann auch außerhalb der Sitzung entscheiden; dies wird sich zB anbieten, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtstreitige Beendigung des Rechtsstreits (Abs 1 Nr 2).

Rn 3 Neben den aufgeführten Verfahrensbeendigungen durch Klagerücknahme (§ 269), Anerkenntnis (§ 307), Vergleich, Verzicht (§ 306) und Rechtsmittelverzicht (§§ 515, 555 Abs 5; für den Einspruch: § 346) erfasst die Vorschrift die Rücknahme des Rechtsmittels (§§ 516 I, 555 Abs 5). Bei übereinstimmender Erledigung darf nur dann nach Maßgabe des Abs 1 verfahren werden, wenn die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 3 Gegenstand eines Geständnisses können nur die von einer Partei behaupteten Tatsachen (§ 284 Rn 7) sein. Dazu gehören nicht nur nach außen sichtbare Geschehnisse oder Zustände, sondern auch innere Tatsachen wie Kenntnis, Absicht oder das Wissen und Wollen des Erfolges beim Vorsatz (vgl BGH NJW-RR 15, 1321, 1322 Rz 15). Erfasst werden ferner sog juristische Tatsachen. Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Verbot einer révision au fond.

Rn 15 Das OLG darf im Aufhebungsverfahren nur prüfen, ob Aufhebungsgründe nach § 1059 II 1 vorliegen, die der Antragsteller fristgerecht geltend gemacht hat. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 18). Das gilt sowohl für V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Stellung und Aufgabe des beauftragten Richters.

Rn 4 Soweit der Termin zur Beweisaufnahme – wie praktisch die Regel – nicht schon durch den Vorsitzenden bestimmt wurde, legt ihn der beauftragte Richter fest. Er ist den Parteien formlos mitzuteilen, § 357 II. Die Ladungsfrist ist gleichwohl einzuhalten (Köln MDR 73, 856). Die Tätigkeit des beauftragten Richters ist auf die Durchführung der Beweisaufnahme beschränkt. Die En...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweiserhebungen anderer Verfahren.

Rn 10 Da der Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit nicht materiell verstanden wird, können Beweisergebnisse aus anderen Verfahren regelmäßig über den Urkundenbeweis in den Prozess eingeführt und verwertet werden (BGH NJW 97, 3096 [BGH 10.07.1997 - III ZR 69/96]). Immer aber hat das Gericht auf Antrag einer Partei den Zeugen oder SV selbst anzuhören. Wird ein Sachverständigengu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Art 2 GG verbietet grds Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit. Dies gilt auch zugunsten von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten. In Abstammungsfragen erlauben es § 372a und die wortgleiche Vorschrift des § 178 I FamFG demgegenüber, – verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 07, 753, 754 [BVerfG 13.02.2007 - 1 BvR 421/05] zu § 372a aF) – die gen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Amtsermittlung gem § 26.

Rn 2 Der Untersuchungsgrundsatz des § 26 sieht für Verfahren nach dem FamFG die Durchführung von Ermittlungen vAw unter Heranziehung sämtlicher der Sachaufklärung dienlicher und erreichbarer Beweismittel und insoweit unabhängig vom Vorbringen der Beteiligten vor. Daneben ist in entsprechender Anwendung des § 244 StPO den förmlichen Beweisanträgen der Parteien nachzugehen (Mu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wiederholtes Ausbleiben.

Rn 11 Im Falle eines erneuten Ausbleibens in einem zweiten Termin ist das Ordnungsmittel zwingend, ggf deutlich erhöht (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 5) zu verhängen. Die zwangsweise Vorführung des Zeugen ›kann‹ angeordnet werden; angesichts der Erfolglosigkeit der zuvor nach § 380 I verhängten Maßnahme wird sich das hier eingeräumte Ermessen häufig zu einer Pflicht, die Vorf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozessgericht.

Rn 2 IdR hat das Prozessgericht über die Streitigkeiten zu entscheiden, von denen die Fortsetzung der Beweisaufnahme und damit letztlich des Verfahrens abhängt. Ausdrücklich ist dies in §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Zeugnisverweigerung und in §§ 402, 408 iVm §§ 387, 389 für die Berechtigung einer Gutachtensverweigerung geregelt. Es entscheidet aber auch über die Zul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Ebenso wie gesetzliche Fristen dienen richterliche Fristen der Strukturierung und Beschleunigung des Verfahrens. Auf Seiten des Gerichts setzt dies regelmäßig eine angemessene Erfassung des konkreten Prozessstoffs in der jeweiligen Phase des Rechtsstreits voraus, denn eine sinnvolle Förderung und Beschleunigung des Prozesses kann nur durch adäquate Fristsetzung erreicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten.

Rn 9 Die Kostenentscheidung (s hierzu H. Schneider JurBüro 22, 225) ergibt sich aus § 91 I, die Kosten tragen also nicht die Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern die Parteien des Zwischenstreits je nach Unterliegen (BGH NJW 24, 973; Nürnbg ZIP 15, 38, Rz 17). Der Streitwert ist gem § 3 nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der Bedeutung der Aussage des Zeugen für d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 § 170 gilt auch bei Parteizustellung (§ 191), ebenso bei der Zustellung an einen Streitverkündungsempfänger oder Drittschuldner, nicht aber bei der Zustellung an Zeugen oder Sachverständige (MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 1). Rn 1a § 170 setzt voraus, dass der Zustellungsadressat nicht prozessfähig ist. Zum Fehlen der Prozessfähigkeit s § 52. Zum gesetzlichen Vertreter s § 5...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aufschiebende Wirkung (Abs 1).

Rn 2 Die Beschwerde hat immer dann aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (zB Ordnungsmittel gegen Zeugen und Sachverständige, §§ 380 I 1, 390 I 1, 409 I 1, 411 II; Ordnungsmittel gegen eine Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet war, §§ 141 III, 273 IV, 613 II, 640 I; Zwangsmittel zur Erzwingung einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensfehler und Heilung.

Rn 11 Der Verstoß gg § 355 I ist ein Verfahrensfehler, das derart gewonnene Beweisergebnis nicht verwertbar und die darauf beruhende Entscheidung aufzuheben (BGH NJW 00, 2024, 2025 mwN). Allerdings kann der Verstoß durch rügeloses Einlassen geheilt werden, § 295 I (BGHZ 40, 179, 183 f; BGH NJW 00, 2024, 2025). Es wird weder der gesetzliche Richter verfehlt, da das Prozessger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 158 GVG – [Ablehnung des Ersuchens].

Gesetzestext (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) 1Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. 2Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab. Rn 1 Das zuständige Gericht ist zur Durch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verhinderung.

Rn 47 Die dauernde Verhinderung meint den Fall, dass ohne Richterwechsel ein Richter aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für immer oder auf unabsehbare Zeit ganz oder tw nicht in der Lage ist, die ihm nach dem Geschäftsverteilungsplan obliegenden Aufgaben der Rspr wahrzunehmen (BGHZ 164, 87, 90; weniger streng: Kissel/Mayer § 21e Rz 114; MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 50)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Freibeweis.

Rn 19 Der Freibeweis ist die vom Beweisantritt unabhängige, nicht auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkte und von zwingenden Vorschriften über das Beweisverfahren befreite Tatsachenermittlung vAw (Oberheim JuS 96, 1111, 1112; Reißmann JR 12, 182 ff). Bis zur Einführung des § 284 S 2–4 (s dazu Rn 56 ff) war der Freibeweis in der ZPO ohne gesetzliche Grundlage. Nach einh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 947 ZPO – Verfahren.

Gesetzestext (1) Der Gläubiger kann sich in dem Verfahren auf Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung aller Beweismittel sowie der Versicherung an Eides statt bedienen. Nur eine Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann, ist statthaft. (2) Das Gericht darf die ihm nach Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 übermittelten Kontoinformationen für die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ladung des Antragsgegners (Abs 1).

Rn 1 Diese Norm schließt nicht aus, dass das Gericht ohne Terminsbestimmung dem Zeugen die Beweisfragen zur schriftlichen Beantwortung vorlegt oder dem gerichtlichen SV die Lieferung des schriftlichen Gutachtens aufgibt. Wird gerichtlicher Termin zur Beweisaufnahme bestimmt, gilt dies: Damit der Gegner Gelegenheit erhält, seine Rechte wahrzunehmen, muss er – bei Vertretung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Höhe des Schadens.

Rn 11 Die wichtigste beweisrechtliche Funktion des § 287 I besteht unbestritten in der Feststellung der Höhe eines Schadens. Steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach fest und bedarf es lediglich der Ausfüllung zur Höhe, darf die Klage grds nicht vollständig abgewiesen werden (BGH NJW 10, 3434, 3435 [BGH 14.07.2010 - VIII ZR 45/09]). Vielmehr muss der Tatrichter versu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Isolierte Drittwiderklage.

Rn 19 Als isolierte Drittwiderklage bezeichnet man die Widerklage, die der Bekl (Widerkl) ausschließlich gg eine bislang nicht am Rechtsstreit beteiligte Partei (Drittwiderbekl, der auch Streithelfer sein kann, vgl BGHZ 131, 76, 78) erhebt (vgl BGHZ 147, 220; NJW 07, 1753; Zö/Schultzky Rz 26; Musielak/Voit/Heinrich Rz 26; zu prozesstaktischen Überlegungen im Zusammenhang mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 17 § 282 begründet eine Prozessförderungspflicht der Parteien allein zu dem Zweck, dass dem jeweiligen Gegner die Abgabe seiner Stellungnahmen zum Vorbringen der Gegenseite rechtzeitig ermöglicht wird (BGH NJW 89, 716 [BGH 28.09.1988 - IVa ZR 88/87]). Bringt eine Partei auf richterlichen Hinweis ein neues entscheidungserhebliches Angriffs- oder Verteidigungsmittel vor, is...mehr

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§ 29 Gestaltungen für nicht... / E. Muster

Rz. 81 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 29.19: Einzeltestament nichtehelicher Lebenspartner Einzeltestament Ich, _________________________, errichte nachfolgendes Testament: I. Testierfreiheit Ich erkläre, dass ich nicht durch ein bindend gewordenes gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag an der Errichtung dieses Testaments gehindert bin. Hier...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gegenstand.

Rn 4 Zur Prozessakte als der beim Gericht (nicht: beim Insolvenzverwalter oder Gerichtsvollzieher) selbst bzgl des konkreten Rechtsstreits angelegten gesamten Akte gehören insb die eingereichten Schriftsätze und die Protokolle, jeweils nebst Anlagen, Beiakten, die Urschriften der Urteile, Beschlüsse und Verfügungen (nicht aber deren Entwürfe, Abs 4), amtliche Schriftstücke w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsachen.

Rn 7 Gegenstand des Beweises sind in erster Linie Tatsachen. Das sind alle konkreten, nach Raum und Zeit bestimmten, vergangenen, gegenwärtigen und zukünftige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens, die das objektive Recht zur Voraussetzung einer Rechtswirkung gemacht hat (BVerfG NJW 93, 2165 [BVerfG 30.06.1993 - 2 BvR 459/93]; BGH NJW 98, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 185 GVG – [Fremde Sprache].

Gesetzestext (1) 1Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. 2Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden.

Rn 7 Soweit der Gläubiger eine Tatsache nach § 726 I zu beweisen hat, muss er das durch öffentliche (§§ 415 ff) oder öffentlich beglaubigte Urkunden tun (§§ 129 BGB, 40 BeurkG), die sich gerade auf den zu beweisenden Umstand beziehen. Die Beschränkung der Beweismittel erklärt sich aus Interesse an der beschleunigten Durchsetzung des titulierten Anspruchs (Dieckmann BWNotZ 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Beweiserhebung.

Rn 10 Für die Beweiserhebung gelten zunächst einmal die allgemeinen Grundsätze, soweit ihre Voraussetzungen betroffen sind. Die Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, müssen entscheidungserheblich und streitig sein, der Parteivortrag ausreichend substanziiert. Irgendwelche Erleichterungen für den Richter beinhaltet § 495a S 1 insoweit nicht. Insb sind dieselben Anfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mündliche Verhandlung.

Rn 41 Die §§ 610 ff sehen keine von §§ 278, 279 abweichenden Regelungen zum Ablauf einer mündlichen Verhandlung vor. Es bleibt damit bei dem nach § 278 Abs 2 grds Erfordernis einer der mündlichen Verhandlung vorausgehenden Güteverhandlung. Bei Säumnis einer Partei oder Erfolgslosigkeit der Güteverhandlung schließt sich auch bei Verfahren vor dem Commercial Court nach § 279 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gg ihn wie gg einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2. Die ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Verfahrensgebühr, Nr. 3100, 3200, 3207, 3208 VV RVG

Rz. 126 Mit Erteilung eines unbedingten Klageauftrages oder Auftrages zur Vertretung in einem Arrestverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz fällt die Verfahrensgebühr für die gerichtliche Tätigkeit nach Nr. 3100 VV RVG an. Die Gebühr beträgt 1,3 Gebühren. Im Berufungs- oder Revisionsverfahren beträgt die Gebühr sogar 1,6 Gebühren nach Nr. 3200, 3207 VV RVG, vor dem BGH ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 54 Im Rahmen der 1. Stufe hat der VN lediglich darzulegen und ggf zu beweisen, dass er oder eine andere Person das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und dort nach seiner Rückkehr nicht mehr vorgefunden hat (BGH NJW-RR 02, 671; Köln NJW 14, 345, 346). Dieser Beweis kann sich im Einzelfall auch durch die Verwertung eines Strafurteils als U...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Beschwerdegerichts.

Rn 10 Die Entscheidung über die Beschwerde ergeht durch Beschl (Abs 4). Dies gilt auch dann, wenn eine (freigestellte, § 128 IV) mündliche Verhandlung stattgefunden hat. Ist die sofortige Beschwerde unzulässig, wird sie auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 97 I) verworfen. Ist die sofortige Beschwerde zulässig, aber nicht begründet, wird sie – regelmäßig ebenfalls auf Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweiserhebung durch den Konsul.

Rn 10 Soweit die Beweisaufnahme im In- oder Ausland nicht durch das Gericht oder die ersuchten Stellen erfolgen kann oder soll, weil dies nicht in angemessener Zeit möglich erscheint, kann das Gericht die im Fremdstaat tätigen Konsularbeamten beauftragen. Diese sind verpflichtet, dem Ersuchen Folge zu leisten, § 15 I KonsG. Dabei muss der vernehmende Beamte entweder die Befä...mehr