Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Ohne Nachlässigkeit nicht geltend gemachte Angriffs- und Verteidigungsmittel (Nr 3).

Rn 16 Anders als in den Ziff 1 und 2 wird die Befugnis zum Vortrag neuer Tatsachen hier nicht durch einen Fehler des Gerichts eröffnet. Erforderlich ist lediglich, dass die Nichtgeltendmachung in 1. Instanz nicht auf Nachlässigkeit der Partei beruht. Nachlässig handelt die Partei, wenn sie Tatsachen nicht vorträgt, die ihr bekannt sind und deren Bedeutung für die Entscheidun... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 14 Verspäteter Vortrag ist (nur) zurückzuweisen, wenn seine Zulassung zur Überzeugung des Gerichts (§ 286) die Erledigung des Rechtsstreits (nicht nur ganz unerheblich, Rn 16) aus der Perspektive des Schlusses der mündlichen Verhandlung verzögerte. Das ist nach dem ganz herrschenden absoluten Verzögerungsbegriff der Fall, ›wenn der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vo... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beweisrechtliches Geheimverfahren.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gg die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen ka... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck des § 375 ist nicht, dem Prozessgericht die Möglichkeit zu eröffnen, häufig zeitraubende Zeugenvernehmungen zu externalisieren. Vielmehr soll – jedenfalls im praktisch häufigsten Fall des § 375 I Nr 3 – unter Abwägung der Vorzüge der unmittelbaren Beweisaufnahme einerseits, der möglichst geringen Beeinträchtigung des Zeugen andererseits ein vertretbarer Kompromiss... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zum Zeugenbeweis.

Rn 3 Zeugen können alle Personen sein, die im konkreten Verfahren nicht den Vorschriften über die Parteivernehmung unterfallen (näher § 373 Rn 10–14). Als Partei kann vernommen werden, wer im Zeitpunkt seiner Einvernahme selbst Kl oder Bekl und prozessfähig ist sowie der Vertreter der prozessunfähigen Partei (§ 455 I). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Amtliche Auskünfte.

Rn 21 Einen Sonderfall stellen die amtlichen Auskünfte gem §§ 273 II Nr 2, 358a Nr 2 dar. Diese können Zeugenvernehmungen ersetzen (s § 273 Rn 9); die Partei kann aber auf der Vernehmung des Zeugen (also des auskunftgebenden Behördenangehörigen) bestehen (Musielak/Voit/Huber § 373 Rz 5). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Prüfungsumfang des Gerichts.

Rn 13 Das Gericht darf sich nicht mit der Feststellung begnügen, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht zu den Akten gelangt ist, denn die Frist ist bereits dann gewahrt, wenn der Schriftsatz rechtzeitig in den Empfangsbereich des Gerichts gelangt ist, also vor Fristablauf in den Briefkasten des Gerichts geworfen wurde. Kann dies festgestellt werden, so ist die Frist gew... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 4 Ein förmlicher Antrag einer beteiligten Person muss nicht gestellt werden. Es genügt, dass eine Beanstandung durch das Vorbringen konkludent zum Ausdruck kommt. Zur Beanstandung berechtigt sind alle an der Verhandlung beteiligten Personen, also sowohl die Parteien und ihre Prozessbevollmächtigten als auch Streithelfer, Zeugen oder Sachverständige, nicht jedoch Richter (... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Mehrere Schwurpflichtige.

Rn 6 Sollen mehrere Personen (in der Praxis: Zeugen) vereidigt werden, so gilt § 481 V. Eingangsformel und Eidesnorm werden also vom Richter für alle Schwurpflichtigen gemeinsam vorgesprochen, die Eidesformel spricht dagegen jeder Schwurpflichtige einzeln für sich. mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / e) Geltungsbereich des Formstatuts

Rz. 110 Art. 5 S. 1 HTestformÜ regelt, dass Vorschriften, welche die für letztwillige Verfügungen zugelassenen Formen mit Beziehung auf das Alter, die Staatsangehörigkeit oder andere persönliche Eigenschaften beschränken, als Fragen der Form zu qualifizieren sind, auf die somit das HTestformÜ anzuwenden ist. Gleiches gilt nach Art. 5 S. 2 HTestformÜ für Eigenschaften, welche... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Anfechtung.

Rn 7 Abs 2 S 2 regelt allein die Rechte der Parteien des selbstständigen Beweisverfahrens u nicht die Beschwerderechte der Zeugen u der SV. I. Sofortige Beschwerde. Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Form und Verfahren: § 381 II.

Rn 17 § 381 II ermöglicht dem Zeugen, die Entschuldigungsgründe (für sein Ausbleiben und für die Verspätung der Entschuldigung) schriftlich, zu Protokoll der Geschäftsstelle, oder auch mündlich in dem erneuten Termin, also unmittelbar vor dem Prozessgericht vorzutragen. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Beweisführer.

Rn 2 Beweisführer (Vorschlagender iSd § 399) ist diejenige Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmen.

Rn 4 Die Ladungsfrist gilt nach ihrem Sinn und Zweck nicht für Verkündungstermine, die eine Anwesenheit der Parteien nicht erfordern (§ 312), ferner nicht ggü Zeugen und für die Ladung der Partei zur Anhörung nach § 141 oder zur Parteivernehmung. Auch in diesen Fällen empfiehlt es sich aber, von zu kurzen Fristen abzusehen, um Verlegungsanträge oder entschuldigtes Fernbleibe... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Belehrung durch Dritte.

Rn 4 Die Belehrung ist durch das Gericht zu erteilen; dies kann durch Hinweise eines anderen Verfahrensbeteiligten, zB eines Rechtsanwaltes, nicht ersetzt werden (Zö/Greger § 480 Rz 1), zumal hiermit die Gefahr der Beeinflussung des Zeugen zur Herbeiführung einer bestimmten – nicht notwendig richtigen – Aussage verbunden wäre. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 273a ZPO – Geheimhaltung.

Gesetzestext Das Gericht kann auf Antrag einer Partei streitgegenständliche Informationen ganz oder teilweise als geheimhaltungsbedürftig einstufen, wenn diese ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nummer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sein können; die §§ 16 bis 20 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind entsprechend anzuwenden. Rn 1 Gericht kan... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Beweisrecht.

Rn 73 Auch das Beweisrecht wird von der lex fori bestimmt. Im Zusammenhang mit den Begrenzungen der deutschen Gerichtsbarkeit kann daher eine Beweisaufnahme durch ein deutsches Gericht ebenso wie die Ladung von Zeugen und von Sachverständigen grds nur im Inland erfolgen. Zur Beweisaufnahme im Ausland vgl iE §§ 363, 364. Allerdings enthält nunmehr Art 18 der Rom I-VO Auflocke... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Beeidigung der Partei.

Rn 1 Eine Beeidigung steht – wie beim Zeugen – im pflichtgemäßen Ermessen des Prozessgerichts. I. Grundsatz. Rn 2 Grds bleibt die Partei (wie der Zeuge) unvereidigt. Im Schrifttum wird empfohlen, von der Möglichkeit der Beeidigung im Vergleich zum Zeugenbeweis verstärkt Gebrauch zu machen, auch um den Unterschied zur bloßen Parteianhörung zu betonen (MüKoZPO/Schreiber Rz 1). D... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Vorbemerkung vor §§ 91 ff ZPO

Rn 1 Nach § 308 II hat das Gericht über die Verpflichtung, die Prozesskosten zu tragen, grds vAw, also auch ohne Antrag zu entscheiden. Mit welchem Inhalt diese Kostenentscheidung zu treffen ist, regeln die Vorschriften der §§ 91 ff. Ergänzend finden sich noch weitere Vorschriften für die Kostenentscheidung, zB bei Klagerücknahme – § 269 III (entsprzu anzuwenden bei Rücknahme... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 12. International-prozessrechtliche Fragen

Rz. 42 Richtet sich das Erbstatut nach deutschem Recht, so ist für die Frage, inwieweit Streitigkeiten einem vom Erblasser eingesetzten Schiedsgericht unterworfen sind, in jedem Fall deutsches Recht maßgebend. Findet jedoch ein ausländisches Erbstatut Anwendung, ist umstritten, ob sich die Befugnis zur Einsetzung eines Schiedsgerichts nach deutschem Recht richtet, sofern das... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 386 regelt einerseits das Verfahren, in dem das Recht des Zeugen zur Zeugnisverweigerung von ihm angezeigt werden soll (I, II, IV), und andererseits die Rechtsfolgen der Zeugenerklärung (III). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bekanntmachung.

Rn 3 Der anordnende Beschl ist, sofern er nicht verkündet wird, den Parteien vAw mitzuteilen (Zö/Greger § 479 Rz 2), weil sie ein Anwesenheitsrecht bei der Beeidigung der Zeugen etc haben (Musielak/Voit/Huber § 479 Rz 1). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verzögerung.

Rn 9 Eine Verzögerung des Verfahrens liegt vor, wenn die Zulassung des verspäteten Vortrags die Erledigung des Rechtsstreits in 2. Instanz zeitlich hinausschieben würde (BGH NJW-RR 05, 669, 671 [BGH 16.12.2004 - VII ZR 16/03]; NJW-RR 04, 126 [OLG Schleswig 20.02.2003 - 5 U 160/01]). Zum Begriff der Verzögerung und dem bei der Beurteilung anzulegenden Maßstab § 296 Rn 14 ff. ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 7 Als Zeugen kommen nur natürliche Personen in Betracht. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Antrag entscheidet das Gericht durch Beschluss. (2) 1In dem Beschluss, durch welchen dem Antrag stattgegeben wird, sind die Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist, und die Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen zu bezeichnen. 2Der Beschluss ist nicht anfechtbar. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrücklich.

Rn 9 Die Erklärung kann zum einen ausdrücklich erfolgen, und zwar ggü der Partei (zB wenn ein Dritter Vertrauensgeber ist), ggü dem Zeugen oder ggü dem Gericht. Im letzteren Fall handelt es sich bei der Schweigepflichtentbindung um eine unwiderrufliche Prozesshandlung (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8), ansonsten ist die Entbindung stets frei widerruflich (aA Zö/Greger § 385 R... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungsgegenstand, Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 428–431 betreffen den Fall, in dem der Beweisführer den Urkundenbeweis nicht durch Vorlegung der Urkunde (§ 429) oder durch Antrag auf Vorlegung durch den Beweisgegner (§ 421) antreten kann, weil die Urkunde sich seiner Behauptung nach im Besitz eines Dritten befindet. Ist der Dritte eine Behörde oder ein Beamter, findet zudem § 432 Anwendung. Ein Beweisantritt n... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Hindernis.

Rn 4 Es muss sich um ein für die beweisführende Partei behebbares Hindernis handeln. Ist das Beweismittel auf Dauer unerreichbar, wäre eine Fristsetzung und weiteres Zuwarten nutzlos. Der Beweisantrag kann dann wegen Nichterreichbarkeit zurückgewiesen werden (§ 284 Rn 49). Steht die Nichterreichbarkeit nicht von vornherein fest, wird das Gericht in der Regel die beweisführen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bekanntgabe.

Rn 10 Dem Zeugen ist der Beschl zuzustellen (§§ 329 III, 380 III), ggü den Parteien genügt die formlose Mitteilung (Musielak/Voit/Huber § 380 Rz 3a). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Neufeststellung.

Rn 17 Eine erforderliche Neufeststellung von Tatsachen erfolgt iRd Verhandlung vor dem Berufungsgericht. Die Neufeststellung von Tatsachen kann in einer abweichenden rechtlichen Bewertung des (erst- und zweitinstanzlichen) Parteivortrags bestehen (Rn 5). Das Berufungsgericht kann erstinstanzlichen Tatsachenvortrag abw vom Erstgericht als streitig oder unstr qualifizieren, ei... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vorläufige Vollstreckbarkeit.

Rn 10 Für vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr 10) kann nur der Kostenausspruch des Zwischenurteils erklärt werden. Wie sich aus § 390 ergibt, setzt die Vollstreckung des Zwischenurteils, die darin besteht, dass dem Zeugen Kosten, Ordnungsgeld und Ordnungshaft auferlegt werden, ein rkr (und nicht nur für vorläufig vollstreckbar erklärtes) Zwischenurteil voraus (Musielak/Voit/Hu... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung hat eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Gerichts und die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. 2Dies gilt nicht in Verfahren, in denen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt ve... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, die in § 383 I Nr 1–3, 4 und 6 und in § 384 Nr 1 festgelegten Zeugnisverweigerungsrechte einzuschränken, indem Ausn für diejenigen Fälle statuiert werden, in denen ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen, nicht aussagen zu müssen, gerade nicht festzustellen ist. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Zwangsmaßnahmen.

Rn 8 Gg die Anordnung der Zwangsmaßnahmen ist – mit aufschiebender Wirkung (§ 570 I) – die sofortige Beschwerde des Zeugen statthaft, es sei denn, das LG hat als Berufungsinstanz entschieden (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer in der Wohnung des Schuldners vorzunehmenden Vollstreckungshandlung weder der Schuldner noch ein erwachsener Familienangehöriger, eine in der Familie beschäftigte Person oder ein erwachsener ständiger Mitbewohner anwesend, so hat der Gerichtsvollzieher zwei erwachsene Personen oder einen Gemeinde-... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Fehlende Entschuldigung.

Rn 6 Die Verhängung von Zwangsmitteln unterbleibt, wenn das Ausbleiben des Zeugen hinreichend entschuldigt ist, § 381. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Sowohl das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 I als auch das selbstständige Beweisverfahren nach § 485 II sind im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren jew eine selbstständige Gebührenangelegenheit, denn sie werden in § 19 RVG nicht als zum Rechtszug gehörig genannt. Deshalb können sowohl im selbstständigen Beweisverfahren als auch in dem parallel oder anschließend... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befugnisse.

Rn 4 Die Sitzungspolizei umfasst alle Befugnisse und Maßnahmen, die erforderlich sind, um im Interesse der Wahrheitsfindung den ungestörten äußeren Verlauf der Sitzung zu sichern (BGH NJW 98, 1420). Die Gestaltung der gerichtlichen Verhandlung und der sitzungspolizeilichen Anordnungen liegt, soweit das Verfahrensrecht keine gegenläufigen Vorkehrungen trifft, im Ermessen des ... mehr

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§ 22 Einzeltestament / 2. Testament für Alleinstehende mit Verwandten

Rz. 36 Fallbeispiel Ein 30-jähriger Mann ist nicht verheiratet und hat keine Kinder. Seine Eltern leben beide noch, er hat außerdem einen Bruder und eine Schwester. Seine Schwester hat zwei kleine Kinder. Er hat von seinen Großeltern insgesamt 400.000 EUR geerbt, zudem hat er ein altes Auto sowie zwei wertvolle Rennräder. Insgesamt beläuft sich der Nachlass damit auf 440.000... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Glaubhaftmachung, § 381 I 3 Alt 2.

Rn 16 Hat der Zeugen sich verspätet entschuldigt, glaubt das Gericht nicht an eine unverschuldete Verspätung, und wird die Schuldlosigkeit der Verspätung nachträglich glaubhaft gemacht, so ist die Maßnahme gleichfalls wieder aufzuheben. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 113. Ordnungsgeld.

Rn 196 Bei einer Sanktion gg Parteien, Zeugen oder Sachverständige ist wegen der Festgebühren nach Nr 2111, 2121, 2124 KV Anl 1 GKG und mangels Gebührentatbestandes im RVG eine Wertfestsetzung nur für Anwaltskosten in der Beschwerde geboten; den Wert bestimmt die Höhe des Ordnungsgelds. Weiter s Zwangsvollstreckung. mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 15 Die Beweiserhebung im Ausland ist durch das Prozessgericht mit Beweisbeschluss anzuordnen. In dem Beschl ist auch der Weg vorzugeben, auf dem die Beweiserhebung erreicht werden soll. Er ist unanfechtbar, es sei denn, er hat faktisch eine Aussetzung des Verfahrens zur Folge (§ 360 Rn 10; LG Aachen NJW-RR 93, 1407 [LG Aachen 31.12.1992 - 7 T 244/92]). Entspr § 358a 1 Nr ... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. In der Berufungsinstanz.

Rn 13 Wird der Beschl gem § 380 vom Berufungsgericht erlassen, so ist die Beschwerde nicht statthaft (§ 567 I: ›im ersten Rechtszug‹). Statthaft ist allenfalls die Rechtsbeschwerde, sofern sie zugelassen wurde (§ 574 I 1 Nr 2). mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 397 ergänzt § 357: die Parteien (und ihre Streithelfer) dürfen bei der Beweisaufnahme nicht nur anwesend sein, sondern auch (ergänzend) Fragen stellen (Zö/Greger § 397 Rz 1). § 397 gilt nicht nur für die Vernehmung von Zeugen, sondern auch von Sachverständigen (§ 402; s.u. Rn 5), bei der Vernehmung von Parteien (§ 451), sowie insgesamt im selbstständigen Beweisverfahr... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 5 Sowohl die Parteien als auch ›der SV‹ können das Gericht zur Klarstellung auffordern; gutachterliche Bewertungen können von der Zusage der Vergütung als SV (§ 413) abhängig gemacht werden (vgl Rn 2, 4). Beim sachverständigen Zeugen ist darauf zu achten, dass er sich auf die Wiedergabe der tatsächlichen Seite des Geschehenen konzentriert und sich mit Schlussfolgerungen z... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensfehler.

Rn 11 Einen Zeugen unter Verstoß gg die Voraussetzungen des § 375 kommissarisch zu vernehmen, stellt einen Verstoß gg den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der freilich gem § 295 I geheilt werden kann (BGH NJW 96, 2734, 2735 [BGH 21.05.1996 - XI ZR 199/95]; Frankf 8.12.10 – 19 U 22/10, Rz 46). mehr