Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahren.

Rn 3 Unzulässige Fragen sind zunächst vom Vorsitzenden zurückzuweisen (Musielak/Voit/Huber § 397 Rz 2), dh sie sind nicht zuzulassen bzw dem Zeugen ist ihre Beantwortung zu verwehren. Beanstandet die Partei diese Zurückweisung, so hat hierüber gem § 397 III das (gesamte) Prozessgericht zu entscheiden. Diese Entscheidung ist zwar ihrerseits gem § 355 II unanfechtbar, zur Über...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Parteianhörung.

Rn 16 Angaben der Parteien iRe Parteianhörung unterfallen nicht dem unmittelbaren Anwendungsbereich der Nr 4. Diese Angaben sind nicht zwingend zu protokollieren (BGH FamRZ 89, 157, 158). Hat das Gericht die Parteianhörung angeordnet, um einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhalts zu leisten (§ 141 I 1), sind diese Angaben als wesentlicher Vorgang der Verhandlung nach § 16...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bei berechtigter Zeugnisverweigerung.

Rn 11 Das Zeugnisverweigerungsrecht kann sich aus §§ 372a, 383, 384 sowie aus Art 47 GG oder anderen spezielleren Vorschriften (zB: Schweigerecht katholischer Geistlicher gem Reichskonkordat) ergeben. Ist das Zeugnisverweigerungsrecht im Zwischenstreit rkr festgestellt, so wird der Rechtsstreit ohne Vernehmung des Zeugen fortgesetzt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. § 375 I Nr 1 Alt 1.

Rn 6 Sachdienlich iSd § 375 I Nr 1 ist die Zeugenvernehmung zB dann, wenn sie mit einem Augenschein verbunden wird (zB: zur Beurteilung eines Verkehrsunfalles wird ein Ortstermin an der Unfallstelle anberaumt, zu dem ein SV beigezogen wird; die Zeugen sollen dem Gericht und dem SV an Ort und Stelle den Unfallhergang verdeutlichen. Dieses Bsp zeigt zugleich, dass die Durchfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird das Zeugnis oder die Eidesleistung ohne Angabe eines Grundes oder aus einem rechtskräftig für unerheblich erklärten Grund verweigert, so werden dem Zeugen, ohne dass es eines Antrages bedarf, die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. 2Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form.

Rn 3 Ladungen erfolgen grds schriftlich, regelmäßig durch förmliche Zustellung (§ 329 II 2). Ist die Terminsbestimmung in einer verkündeten Entscheidung erfolgt, ist eine Ladung nicht erforderlich (§ 218). In vielen Fällen können Ladungen aber auch formlos übersandt werden, brauchen also nicht zugestellt zu werden, zT wird dann von bloßer Terminsmitteilung gesprochen (Bsp: Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Grundsätze.

Rn 5 Im Verfahren auf Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung findet zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung anstelle der vollen Beweisführung nur ein abgekürztes Verfahren der Glaubhaftmachung statt. Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Prozesshandlung.

Rn 2 Bsp: Klage, Rechtsmittel, Widerspruch gg Mahnbescheid, Nebenintervention, Streitverkündung, Behaupten, Bestreiten, Anerkenntnis, Verzicht, Geständnis, Anträge jeder Art (Beweisantrag). Das bloße Nichterscheinen (›Säumnis‹) ist als solche keine Prozesshandlung, hierfür gelten nicht §§ 230 ff, sondern spezielle Vorschriften, vgl zu den Folgen des Nichterscheinens von Zeug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Dem engen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Wiedereinsetzung und der nachgeholten Prozesshandlung trägt Abs 1 S 1 durch den Grundsatz der verfahrensmäßigen Verbindung, also der gleichzeitigen Abhandlung, Rechnung. Im Hinblick auf die Verfahrensökonomie stellt Abs 1 S 2 es jedoch in das Ermessen des Gerichts, das Verfahren zunächst auf die Verhandlung und Entscheidu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die sofortige Beschwerde ist, soweit keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, oder bei dem Beschwerdegericht einzulegen. 2Die Notfrist beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung des Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 3 Gründe iSd Vorschrift sind nicht nur Umstände, die nach Erlass des Beweisbeschlusses entstanden sind, sondern auch solche, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen, aber dem Prozessgericht nicht bekannt waren – zB die richtige Adresse des bereits bei Erlass des Beweisbeschlusses umgezogenen Zeugen (allgM, etwa St/J/Berger Rz 2). Dagegen reicht es nicht, wenn der ersuchte Richte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eilzuständigkeit (Abs 3).

Rn 9 Diese Notzuständigkeit betrifft nur Extremfälle. Ob ein solcher schon anzunehmen ist, wenn rasch verderbliche Güter zu begutachten sind, erscheint, weil in Zeiten der Telekommunikation das zuständige Gericht durchweg ebenso schnell zu erreichen ist, zw. Sie kann in Betracht kommen bei schweren Erkrankungen eines Zeugen u unmittelbar bevorstehendem Untergang der zu begut...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Unbekannter Aufenthalt (Nr 1).

Rn 3 Als Person, deren Aufenthalt unbekannt sein muss, kommt jeder Prozessbeteiligte oder sein Vertreter (zB GmbH-Geschäftsführer, Stuttg MDR 05, 472 [OLG Stuttgart 02.12.2004 - 13 U 133/04]) in Betracht. Anwendbar ist § 185 auch auf Zeugen oder Drittschuldner (so auch MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 4; St/J/Roth Rz 2; aA Musielak/Voit/Wittschier Rz 3; ThoPu/Hüßtege Rz 6). Der Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ausnahme Lokaltermin.

Rn 2 Termine, die nicht an der Gerichtstelle abgehalten werden, sind so genannte Ortstermine, die nur unter den in Abs 1 genannten Ausnahmefällen zulässig sind. Der Hauptfall ist die Einnahme des Augenscheins (zB einer Unfallstelle, eines Baumangels). Die Verhandlung mit einer am Erscheinen verhinderten Person wird zudem va bei länger dauernder Bettlägerigkeit oder Krankenha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. 2Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. 3Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich der Eignung des Ortes für die Parteien zu berücksichtigen. (2) Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 355 I 1) nachzukommen. Der Augenschein wird dem Gericht praktisch immer einen unmittelbareren Eindruck von dem Beweisgegenstand verschaffen als andere Methoden der Beweiserhebung, insb die Schilderung bestimmter Zustände durch Zeugen. § 144 I 1 eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, nach seine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Rechtliches Gehör.

Rn 19 Art 103 I GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt sowie zur Rechtslage (BVerfG NJW 09, 1584 f [BVerfG 26.11.2008 - 1 BvR 670/08] mwN) zu äußern. Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG 1.8.17 – ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Fragerecht der Parteien.

Rn 20 Die Parteien haben daher gem § 373 ohne Weiteres das prozessuale Recht, die unmittelbare Befragung der Zeugen zu beantragen (München 30.11.06 – 19 U 2203/06, Rz 11); hierauf und auf den geringeren Beweiswert einer im Wege des Urkundsbeweises eingeführten früheren Aussage der Auskunftsperson hat das Gericht hinzuweisen (§§ 139, 273; BGH NJW 04, 1324, 1325 [BGH 12.11.200...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen.

Rn 10 Das Bestehen eines die Veräußerung hindernden Rechts eines Dritten (s dazu § 771 Rn 13, 16–38) muss glaubhaft gemacht werden. Dies hat durch den Dritten, den Schuldner oder einen Vertreter ggü dem GV zu erfolgen (§ 87 III GVGA). Für die Glaubhaftmachung gilt § 294; zu den Beweismitteln und dem Beweismaß s dort. Die eidesstattliche Versicherung kann zu Protokoll des GV ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige oder bei der Verhandlung nicht beteiligte Personen, die sich in der Sitzung einer Ungebühr schuldig machen, kann vorbehaltlich der strafgerichtlichen Verfolgung ein Ordnungsgeld bis zu eintausend Euro oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festgesetzt und sofort vollstreckt werden. 2Bei der Festsetzung von Ordnungsgel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung der Frist.

Rn 7 Die Fristsetzung erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen vAw durch Beschl des Gerichts, ohne dass ihm insoweit Ermessen eingeräumt ist (BGH LM § 823 [Dc] Nr 89 Bl 3). Eine mündliche Verhandlung ist nicht erforderlich, § 128 IV. Eine Verfügung nur des Vorsitzenden reicht nicht aus (BGH NJW 98, 2368, 2369). Der Beschl ist den Parteien zuzustellen, § 329 II 2. Adressat d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung des Gerichts.

Rn 2 Die Anordnung ergeht durch Beweisbeschluss. Sie ist ggü der beweisführenden Partei zu treffen, unabhängig davon, ob diese auch die Beweislast trägt (BGH NJW 84, 2039). Das Gericht muss hierbei prüfen, ob nicht eine selbst veranlasste Rechtshilfe, eine konsularische Vernehmung oder gar eine eigene Beweiserhebung möglich ist und die Mitwirkung der Partei an der Beweiserhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Widerruf des Einverständnisses.

Rn 58 Das Einverständnis kann nach S 4 nur bis zum Beginn der Beweiserhebung, auf die sie sich bezieht, widerrufen werden. Damit soll verhindert werden, dass der Widerruf erst erfolgt, wenn die Beweiserhebung bereits begonnen und sich zuungunsten einer Partei entwickelt hat (BTDrs 15/3482, 17). Ferner ist der Widerruf nur möglich bei einer wesentlichen Änderung der Prozessla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck; Anwendungsbereich.

Rn 1 Zweck der Vorschrift ist – in Ergänzung zu § 186 GVG – die im Vergleich zum früheren Recht stärkere Betonung der unmittelbaren Kommunikation des Gerichts mit sinnesmäßig Behinderten (Musielak/Voit/Huber § 483 Rz 1); es werden also nicht mehr ›Stumme‹ (§ 483 aF) zwingend auf das Ab- und Unterschreiben der Eidesformel verwiesen, sondern es werden ihnen weitere Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 8 Ergeht der Beweisbeschluss aufgrund mündlicher Verhandlung oder enthält er eine Terminsbestimmung, ist er wie im Fall des § 128 II zu verkünden, § 329 I 1, II 2. Ergeht er ohne mündliche Verhandlung und ohne Terminsbestimmung, genügt formlose Mitteilung, § 329 II 1. Rn 9 Die Ladung von Zeugen (§ 379) oder Sachverständigen (§ 402 iVm § 379) kann ebenso wie die Einholung e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift stellt den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit an die Spitze der allgemeinen Bestimmungen für die Beweisaufnahme und unterstreicht dadurch dessen Bedeutung iRd freien Beweiswürdigung. Jede Zwischenschaltung von Mittelspersonen macht das entscheidende Gericht von deren Wahrnehmungsmöglichkeiten und Perspektive abhängig und verändert dadurch die Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zwangsmaßnahmen bei erstmaliger Weigerung.

Rn 5 Im Fall der erstmaligen Verweigerung des Zeugnisses oder der Eidesleistung entsprechen die zu verhängenden Ordnungsmittel denen, die als Reaktion des Gerichts gem § 380 I auf unberechtigtes erstmaliges Ausbleiben vorgesehen sind (§ 380 Rn 7). Es sind also – auch ohne Antrag einer Partei – die durch die Weigerung entstehenden Kosten dem Zeugen aufzuerlegen und es ist gg ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsbehelfe.

Rn 11 Wird von einer Partei ein Vorschuss angefordert, obwohl sie von der Vorschusspflicht befreit ist (zB weil ihr PKH bewilligt ist), ist Gegenvorstellung und trotz § 355 II auch Beschwerde (§ 127) statthaft (Karlsr NJW-RR 2012, 1478 [OLG Karlsruhe 06.08.2012 - 18 WF 145/12], Rz 8 mwN). Ansonsten bleibt der von einer unrichtigen Anforderung nach § 379 benachteiligten Parte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen sind die §§ 2 bis 22, 23 bis 37, 40 bis 45, 46 Satz 1 und 2 sowie die §§ 47 und 48 sowie 76 bis 96 nicht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung und die Vorschriften der Zivilprozessordnung über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend. (2) In Familienstreitsachen gelten die Vorschriften der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die nach § 445 beantragte Parteivernehmung ist nicht erzwingbar. Anders als für den Zeugen besteht für die Partei keine Verpflichtung, sich vernehmen zu lassen und dadurch zur Tatsachenfeststellung beizutragen. Das Gesetz sieht aber vor, dass die Weigerung zum Nachteil der Partei gewürdigt werden kann. § 446 ist ein Anwendungsfall des Grundsatzes, dass auch das prozessu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandtschaft, Schwägerschaft (Nr 3).

Rn 26 Die Feststellung dieser Beziehungen bemisst sich gem Art 51 EGBGB nach §§ 1589 f, 1591 ff, 1754 ff BGB. Umfasst werden daher auch die gem § 1594 BGB anerkannte oder gem § 1600d BGB gerichtlich festgestellte Vaterschaft (§ 1592 Nr 2, 3 BGB) oder die durch Adoption (Art 22 EGBGB iVm §§ 1741, 1754 BGB) begründete Verwandtschaft (Musielak/Voit/Heinrich § 41 Rz 10; Zö/Vollk...mehr

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§ 2 Beraterpflichten bei de... / 3. Verfügungen von Personen mit Einschränkungen und/oder Behinderungen (§§ 22–25, 32 BeurkG)

Rz. 37 Das Beurkundungsverfahren basiert auf der Annahme, dass die beteiligten Personen über uneingeschränkte Wahrnehmungsfähigkeiten und uneingeschränkte Kommunikations-möglichkeiten verfügen.[16] Sind diesbezüglich bei einem Urkundsbeteiligten Einschränkungen vorhanden, so soll dies durch Hinzuziehung eines Zeugen oder zweiten Notars kompensiert werden.[17] Wird die Hinzuz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kombinierter Urkundeninhalt.

Rn 6 Eine Urkunde muss nicht ausschließlich als Urkunde über Erklärungen (§ 415), als wirkende Urkunde gem § 417 oder als Zeugnisurkunde gem § 418 anzusehen sein. Möglich ist vielmehr, dass ein und dieselbe Urkunde in ihren unterschiedlichen Bestandteilen verschiedene Inhalte verbindet, so dass sich ihre Beweiskraft dem jeweiligen Inhalt entspr teils nach § 415, teils nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Deckungsklage.

Rn 241 Die Klage auf Deckungsschutz ist eine Feststellungsklage (s.a. dort), die mit 20 % Abschlag zu bewerten ist (BGH NJW 82, 1399; NJW-RR 91, 1149), in der Haftpflichtversicherung zunächst begrenzt auf den Umfang der drohenden Inanspruchnahme (BGH JurBüro 82, 1017). Bei wiederkehrenden Leistungen kann für den ZuS § 9 ZPO einschlägig sein (BGH NJW 82, 1399; Hamm AnwBl 84, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Beweisaufnahme.

Rn 44 Hinsichtlich der Beweisaufnahme in erstinstanzlichen Verfahren vor dem Commercial Court gelten die allg Vorschriften. Besonderheiten bestehen insoweit nicht. Rn 45 Einige Bedeutung könnte jedoch den Vorschriften zukommen, die eine Beweisaufnahme per Bild- und Tonübertragung ermöglichen (§ 284 Abs 2). Insb für den Zeugenbeweis dürfte sich diese Möglichkeit im Einzelfall ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat erforderliche vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig zu veranlassen. (2) Zur Vorbereitung jedes Termins kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts insbesonderemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Abgrenzung ggü amtlicher Auskunft.

Rn 11 Die amtliche Auskunft ist an verschiedenen Stellen in der ZPO erwähnt, etwa in §§ 273 II Nr 2, 358a S 2 Nr 2, s.a. §§ 437 II, 118 II 2 und § 236 FamFG, weiter § 44 III, II: dienstliche Äußerung, § 432 zur Beiziehung behördlicher Akten. Es kann sich der Sache nach um Zeugen- oder Sachverständigen-, uU Urkundenbeweis handeln (vgl BGHZ 62, 93, 95 = NJW 74, 701; BGHZ 89, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durch die notwendige Wahrnehmung von Terminen en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenfestsetzung und Höhe der Kosten (Abs 2).

Rn 3 Abs 2 sieht vor, dass das Schiedsgericht auch über die Höhe der von den Parteien zu tragende Kosten entscheiden kann. Davon abzutrennen ist eine Entscheidung über die Höhe des eigenen Honorars des Schiedsgerichts. Das Schiedsgericht hat keine Kompetenz, darüber zu entscheiden. Vielmehr ist das Honorar der Schiedsrichter eine Frage der Vereinbarung im Schiedsrichtervertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ausschluss der Beweiswürdigung aus verfahrensrechtlichen Gründen.

Rn 16 Im Einzelfall kann das Gericht aus verfahrensrechtlichen Gründen gezwungen sein, eine Entscheidung gg seine Überzeugung zu fällen. Hat etwa bereits eine Beweisaufnahme stattgefunden und erscheint der Beklagte in der nächsten mündlichen Verhandlung nicht, muss gg ihn auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen, selbst wenn das Beweisergebnis eindeutig zu seinen Guns...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtskundige Tatsachen.

Rn 3 Gerichtskundig sind Tatsachen, die dem Gericht – entweder dem Einzelrichter oder der Mehrheit eines Kollegiums – aus seiner jetzigen oder früheren Tätigkeit in dienstlicher Eigenschaft bekannt geworden sind (Stackmann NJW 10, 1409). Dies können Erkenntnisse aus früheren Zivil- und Strafverfahren sein, aus Vorgängen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit oder aus Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sinnvolle Terminierungspraxis.

Rn 6 Berechtigten Wünschen der Prozessbeteiligten (insb bei weiter Anreise von Zeugen oder Prozessbevollmächtigten) sollte iRd Möglichen bei der Terminierung aus Gründen der gerichtlichen Fürsorgepflicht und zwecks Vermeidung von Terminsverlegungen und Vertagungen Rechnung getragen werden. Die Reihenfolge der Terminierung eingehender Sachen unterliegt der richterlichen Unabh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Mangelnde Bestimmtheit des Beweisantrages.

Rn 46 Der Beweisantrag muss das Beweisthema und das Beweismittel genau bezeichnen. Notwendiger Inhalt eines Beweisantrags ist deshalb die spezifizierte Bezeichnung der Tatsachen, die bewiesen werden sollen. Daran fehlt es ins beim Beweisermittlungsantrag (Rn 24), der darauf gerichtet ist, durch die Beweisaufnahme entscheidungserhebliche Tatsachen erst in Erfahrung zu bringen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorterminliche Beweisaufnahme (S 2).

Rn 4 Sie ist beschränkt auf die aufgeführten Beweiserhebungen. Andere Beweise, wie etwa eine Zeugenvernehmung durch das Gericht, dürfen vor der mündlichen Verhandlung nicht erhoben werden (BGH NJW 83, 2319, 2320 [BGH 26.01.1983 - IVb ZR 351/81]). Zuständig ist auch insoweit das Prozessgericht. Eine Beweisaufnahme allein durch den Vorsitzenden verstößt demnach auch gg das Unm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Die Parteien.

Rn 1 Die Parteieigenschaft ist ein Schlüsselbegriff des Prozessrechts; sie hat Bedeutung für Gerichtsstand, Prozesskostenhilfe, Rechtshängigkeit, Zustellung, Richterausschluss und -ablehnung, Verfahrensunterbrechung, Beweisverfahren, Rechtskraft und Zwangsvollstreckung (vgl BGH WM 21, 2340 Rz 22). Die Partei ist Trägerin des Prozessrechtsverhältnisses und kann darum weder di...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / d) Geltungsbereich des Formstatuts

Rz. 123 Art. 27 Abs. 3 S. 1 EuErbVO regelt, dass Vorschriften, welche die für Erbverträge zugelassenen Formen mit Beziehung auf das Alter, die Staatsangehörigkeit oder andere persönliche Eigenschaften beschränken, als Fragen der Form zu qualifizieren sind, auf die somit Art. 27 EuErbVO anzuwenden ist. Gleiches gilt nach Art. 27 Abs. 3 S. 2 EuErbVO für Eigenschaften, welche d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist Konsequenz dessen, dass der Beweisbeschlusses bis zu seiner vollständigen Erledigung im Amtsbetrieb auszuführen ist. Prozessgericht wie ersuchter oder beauftragter Richter haben daher weitere Termine zur Beweisaufnahme vAw zu bestimmen, wenn sie etwa wegen Nichterscheinens eines Zeugen nicht oder nur zT durchgeführt werden konnte. Die Vorschrift stell...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise für die Praxis.

Rn 25 In der forensischen Praxis liegt der Schwerpunkt der Protokollierung in der Wiedergabe des Beweisergebnisses (Abs 3 Nr 4 und 5). Die Prozessvertretung wird daher darauf achten, dass das Protokoll die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen im Wesentlichen zutr wiedergibt. Mit Blick auf die Rechtsmittelinstanz hat jede Partei ein Interesse daran, dass die an die Gegens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Subsidiarität.

Rn 5 Die Parteivernehmung nach § 445 I setzt voraus, dass die Partei den Beweis noch nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat. Zunächst sind also alle anderen vom Beweisführer angebotenen Beweise zu erheben. Dass die bisherige Beweisaufnahme bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der bestrittenen Behauptung ergeben hat (wi...mehr