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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 529 ZPO – Prüf ... / aa) Gebotensein erneuter Feststellung aufgrund konkreter Anhaltspunkte für Zweifel.

Dr. Susanne Kramer
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Rn 12

Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Feststellungen bestehen, wenn aus der Sicht des Berufungsgerichts eine gewisse (nicht notwendig überwiegende) Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine erneute Feststellung zu einem anderen Ergebnis führen wird (BGH NJW-RR 19, 1343 [BGH 04.09.2019 - VII ZR 69/17]; NJW 14, 1018 [BGH 05.12.2013 - VII ZB 15/12]). Diese Zweifel müssen nicht ›erheblich‹ sein, dürfen aber nicht bloß subjektiv aus der Sicht des Berufungsführers vorliegen, sondern müssen objektiv und rational für das Gericht nachvollziehbar und nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen sein (BGH NJW 04, 2828 und 2828; 03, 3480; weitergehend Jena BauR 11, 1862: ›Zweifel müssen sich aufdrängen‹).

 

Rn 13

Die Zweifel sind an einem konkreten (Jena BauR 11, 1862) Anhaltspunkt festzumachen, an einem rechtlichen oder tatsächlichen Einwand gg die Feststellung. Anhaltspunkte können sich zB aus dem erstinstanzlichen Vortrag der Parteien, dem Ablauf des erstinstanzlichen Verfahrens, dem Inhalt des angefochtenen Urteils oder aus neuem zweitinstanzlichen Vortrag der Parteien ergeben. In Betracht kommen (gerügte: Abs 2; Gehrlein MDR 18, 443 und MDR 03, 421, 428) Fehler im Verfahren oder bei der Beweisaufnahme (BGH VersR 14, 365; BGH MDR 05, 1308; zu unerheblichen Fällen unerledigter Beweisanträge Laumen MDR 20, 193; Gehrlein MDR 18, 443) oder Beweiswürdigung (BVerfG NJW 03, 2524 [BVerfG 12.06.2003 - 1 BvR 2285/02]; BGH NJW 05, 1583 [BGH 09.03.2005 - VIII ZR 266/03]; 04, 1876; NJW-RR 04, 425, 426 [BGH 14.10.2003 - VI ZR 425/02]; auch die Nichtberücksichtigung von Beweiseinreden: BGH NJW-RR 18, 651 [BGH 21.03.2018 - VII ZR 170/17]; Koblenz ZEV 16, 602), die fehlerhafte Annahme der Unerreichbarkeit eines Zeugen (BGH 21.12.23 – III ZR 21/23), die unzureichende Befragung e...

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